OtoMyk® Ohrentropfen – das erste zugelassene Präparat bei Otomykosen

InfectoPharm investiert verstärkt in die Ohrenheilkunde

OtoMyk® Ohrentropfen - das erste zugelassene Präparat bei Otomykosen

OtoMyk® Ohrentropfen von InfectoPharm zur Behandlung von Pilzerkrankungen des äußeren Gehörgangs

Heppenheim, 8. August 2025 – Mit der aktuellen Markteinführung von OtoMyk® Ohrentropfen schließt die InfectoPharm Arzneimittel und Consilium GmbH (https://www.infectopharm.de) eine therapeutische Lücke im HNO-Bereich: Während Ärzte bei der Behandlung von Pilzerkrankungen des äußeren Gehörgangs (Otomykosen) bisher auf dafür nicht zugelassene antimykotische Tropfen oder Salben zurückgreifen mussten, steht mit den neuen Clotrimazol-Ohrentropfen erstmals ein speziell für den Gehörgang entwickeltes und getestetes Arzneimittel mit einfacher Anwendung zur Verfügung.

OtoMyk enthält den Wirkstoff Clotrimazol, ein jahrzehntelang erfolgreich eingesetztes Breitspektrum-Antimykotikum bei Pilzerkrankungen der Haut. Neu ist dessen gezielte Anwendbarkeit am Ohr. Die innovative Formulierung als konservierungsmittelfreie Ohrentropfen ermöglicht eine effektive Behandlung von Otomykosen. Zudem wird über ein einfaches Behandlungsschema (2x täglich über 14 Tage) und anwenderfreundliche Einzeldosen eine hohe Therapietreue der Patienten erreicht. Aufgrund der guten Verträglichkeit und Sicherheit eignen sich OtoMyk Ohrentropfen bereits für Patienten ab dem Alter von einem Monat.

„OtoMyk bereichert unser aktuell deutlich wachsendes Portfolio in der HNO-Heilkunde. Endlich ist es da: ein patientenfreundlich formuliertes, sicheres und lang erwartetes Präparat bei Otomykosen“, erklärt Geschäftsführer Philipp Zöller.

Erstattungsfähigkeit beschlossen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2025 beschlossen, eine Ausnahme für Clotrimazol zur Behandlung der pilzbedingten Otitis externa (Otomykose) in die Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) aufzunehmen. Diese Änderung wird in den kommenden Wochen mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger rechtswirksam, sodass OtoMyk dann zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig sein wird.

Studien zu OtoMyk: überlegene klinische Wirksamkeit und Sicherheit
Zwei multizentrische, randomisierte, doppelblinde Phase-III-Studien belegen die klinische Überlegenheit von OtoMyk gegenüber Placebo: OtoMyk erzielte eine signifikant höhere Rate an mykologischer Eradikation und eine deutlich verbesserte Symptomkontrolle (Juckreiz, Ohrenschmerzen, Ohrenfluss, Völlegefühl im Ohr) bei einem hervorragenden Sicherheitsprofil mit geringer Nebenwirkungsrate.*

Synergien für zukunftsweisende Therapien
Seit Jahresbeginn beschreitet der mittelständische Hersteller von Arzneimitteln neue Wege in der Otologie. Dazu zählen auch nicht-pharmakologische Therapieoptionen.

So integrierte InfectoPharm im Januar 2025 den E-Health-Pionier Sonormed GmbH in die Konzerngruppe, einen Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs). Gemeinsam soll mit der verordnungsfähigen DiGA „Meine Tinnitus App“ die Versorgung von Tinnitus-Patienten mit digitalen Mitteln verbessert werden. Weitere Anwendungen sind geplant.

Zudem investiert das Unternehmen in die Wirkstoffforschung und -entwicklung. Seit Dezember 2024 unterstützt InfectoPharm das Berliner Start-up AudioCure Pharma. Über eine bestehende Kooperation mit den Co-Investoren MED-EL Medical Electronics und dem Frühphaseninvestor High-Tech Gründerfonds (HTGF) soll die klinische Entwicklung des Hörsturz-Wirkstoffkandidaten AC102 weiter erfolgreich fortgeführt werden.

Quelle
* Ansley J. F., Bernal-Sprekelsen M., et al. (2025). Pooled Analysis of 2 Randomized Clinical Trials to Evaluate the Efficacy and Safety of Clotrimazole 1% Otic Solution for the Treatment of Otomycosis in Adults. J Otolaryngol Head Neck Surg.54:19160216251330629.

Weblink
Zur Präparateseite OtoMyk (https://www.infectopharm.de/praeparate/otomyk-ohrentropfen/)

Über InfectoPharm

Die InfectoPharm Arzneimittel und Consilium GmbH ist auf die Neu- und
Weiterentwicklung von Arzneimitteln und Medizinprodukten spezialisiert. Seit
1988 profiliert sich das familiengeführte deutsche Unternehmen als mutiger
Vorreiter der Branche. Das Portfolio umfasst aktuell über 140 Präparate mit
zahlreichen Innovationen für die Bereiche Pädiatrie, HNO-Heilkunde, Infektiologie und Dermatologie. Der Service consilium steht als produktneutrales
Beratungs- und Wissensvermittlungsangebot Fachkreisen kostenlos zur
Verfügung.

Zur InfectoPharm-Gruppe gehören Niederlassungen in Österreich, Italien,
Frankreich und Großbritannien sowie die deutschen Tochterunternehmen Pädia
GmbH, Sonormed GmbH und Beyvers GmbH. Mit mehr als 450 Mitarbeitenden
erzielt die Gruppe einen Jahresumsatz von über 300 Mio. Euro, bei einem
durchschnittlichen Wachstum über 10 Prozent. Regelmäßig erhält InfectoPharm
Auszeichnungen aus der Ärzteschaft, wie die „Goldene Tablette“ oder als
„Krisensicherster Arbeitgeber“ und „Krisensicherstes Unternehmen“ von Creditreform.

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E-Rezept: Aus für bunte Papier-Rezepte

ARAG Experten informieren darüber, wie das elektronische Rezept funktioniert

E-Rezept: Aus für bunte Papier-Rezepte

Seit Anfang des Jahres haben das rosafarbene sowie das grüne Papier-Rezept für gesetzlich Versicherte ausgedient. Seitdem sind Ärzte verpflichtet, ihren Patienten verschreibungspflichtige Medikamente mit einem digitalen Rezept-Code auszustellen. Frei verkäufliche OTC-Arzneimittel (engl. over the counter, deutsch „über den Verkaufstisch“) dürfen freiwillig als E-Rezept verordnet werden. Wie das Ganze funktioniert, welche Vor- und Nachteile es gibt und wie es mit der Datensicherheit aussieht, erklären die ARAG Experten.

Möglichkeiten, das E-Rezept einzulösen
Die einfachste Möglichkeit ist das Einlösen des elektronischen Rezeptes mit der elektronischen Gesundheitskarte. Die wird in der Apotheke einfach in ein Kartenlesegerät gesteckt. Eine PIN ist laut ARAG Experten nicht nötig. Wer es herkömmlich mag, kann sich in seiner Arztpraxis einen ausgedruckten Rezeptcode auf Papier mitgeben lassen. In der Apotheke wird dieser einfach gescannt und anschließend das Medikament ausgegeben.

Gesetzlich Versicherte mit einem Smartphone haben zudem die Möglichkeit, ihre E-Rezepte in einer App (https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/app) zu verwalten. Die App steht kostenlos zur Verfügung und beinhaltet zusätzliche Informationen, wie z. B. eine Übersicht der Apotheken in der Nähe und deren Öffnungszeiten. Über eine Familienfunktion mit unbegrenzten Profilen können pflegende Angehörige zudem Rezepte von Familienmitgliedern verwalten und einlösen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass für die Nutzung der App ein NFC-fähiges Smartphone nötig ist, mit dem man kontaktlos zahlen kann. Darüber hinaus benötigt auch die elektronische Gesundheitskarte eine NFC-Schnittstelle. Zu erkennen ist die laut ARAG Experten an der sechsstelligen Kartenzugangsnummer sowie dem Symbol für drahtlose Übertragung am oberen Rand der Karte. Wer noch ohne entsprechende Gesundheitskarte unterwegs ist, kann diese bei seiner Krankenkasse beantragen.

Übrigens: Auch nach Videosprechstunden können sich Patienten ein E-Rezept ausstellen lassen.

Welche Vorteile hat das E-Rezept?
Es ist vor allem der Aufwand, der sich für Patienten, Arztpraxen und Apotheken deutlich verringert. So müssen Patienten, sofern sie in einem Quartal bereits bei ihrem Arzt waren und ihre Gesundheitskarte eingelesen wurde, sich nicht mehr erneut auf den Weg in die Praxis machen, wenn ein Folgerezept ausgestellt werden muss. Zudem können Versicherte das Rezept per App an eine Apotheke senden, um das verschriebene Arzneimittel vorzubestellen. Und natürlich werden durch die Digitalisierung Abläufe vereinfacht und Zettelwirtschaft vermieden.

Gibt es auch Nachteile?
Auch die Nachteile des E-Rezeptes sollten genannt werden. So weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es bei der Signatur des Rezeptes zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Patienten können also unter Umständen nicht mehr direkt von der Arztpraxis in die Apotheke gehen, um das verschriebene Medikament abzuholen, weil das Rezept von der Apotheke noch nicht abgerufen werden kann. Ein weiterer Nachteil: Obwohl das E-Rezept seit Anfang des Jahres verpflichtend ist, gibt es noch keine Sanktionen, wenn Ärzte ausschließlich Papierausdrucke aushändigen, Patienten also nach wie vor für jedes Rezept in die Praxis kommen müssen.

Ist das E-Rezept datensicher?
Das E-Rezept wird vom Arzt digital und fälschungssicher signiert und im sogenannten E-Rezept-Fachdienst, einem zentralen System, gespeichert. Durch eine Mehrfachverschlüsselung sind die Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt. Mit der Signatur erhält das Rezept einen Code, der unmittelbar an die Gesundheitskarte oder die App des Patienten übermittelt oder ihm in Papierform übergeben wird. Dieser Code ist einzigartig und enthält alle Informationen, die für das jeweilige Rezept wichtig sind. 100 Tage, nachdem das Rezept eingelöst wurde, werden die Daten automatisch gelöscht. Auch um das Rezept abzurufen, nutzt die Apotheke den E-Rezept-Fachdienst. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass jedes E-Rezept nur einmal eingelöst werden kann. Wie ihre Papier-Vorgänger sind E-Rezepte 28 Tage gültig. Bei technischen Problemen muss auf das rosa Papier-Rezept zurückgegriffen werden.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

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Erkältungsbeschwerden selbst wirksam lindern

VERBRAUCHER INITIATIVE über die Behandlung in Eigenregie

Erkältungsbeschwerden selbst wirksam lindern

Berlin, 29. November 2022. In diesem Herbst breiten sich Erkältungen wieder stärker aus als in den beiden Jahren zuvor. Sie werden durch Viren ausgelöst, gegen die es bisher noch kein wirksames Medikament gibt. Mit einigen rezeptfreien Arzneimitteln und traditionellen Hausmitteln lassen sich Symptome wie Halsschmerzen, Schnupfen, Husten und Fieber lindern. Die VERBRAUCHER INITIATIVE gibt Tipps zu Auswahl und Anwendung.

Schon der Volksmund weiß: Unbehandelt dauert eine Erkältung sieben Tage, wenn man zum Arzt geht, hat man sie nach einer Woche überstanden. Von den vielen Arzneimitteln, die für die Behandlung von Erkältungskrankheiten angeboten werden, sind nach Meinung von Fachleuten nur wenige sinnvoll. So sind beispielsweise bei Schnupfen abschwellende Nasensprays oder -tropfen für die kurzzeitige Anwendung geeignet. Erkältungsbedingte Schmerzen und Fieber lassen sich mit Schmerzmitteln lindern, die Paracetamol, Ibuprofen oder Acetylsalicylsäure enthalten. Dagegen ist von Kombinationspräparaten mit mehreren Wirkstoffen, die gegen eine breite Palette an Symptomen wirken sollen, eher abzuraten. Wer nur Schnupfen und Kopfschmerzen hat, braucht beispielsweise die Wirkstoffe gegen Husten und Halsschmerzen nicht. Hinzu kommt, dass die Mittel oftmals um einiges teurer sind als Präparate, die nur einen Wirkstoff enthalten. Ratsam ist, die benötigten Mittel gezielt auszuwählen.

Als Hausmittel werden Heilpflanzen seit Jahrhunderten genutzt und haben sich bei der Behandlung von Erkältungen bewährt. Eine klassische und beliebte Anwendung ist die Zubereitung von Arzneitees. Sie zählen zu den pflanzlichen Arzneimitteln und müssen daher bestimmte Anforderungen an Qualität und Kennzeichnung erfüllen. Angeboten werden einzelne Teedrogen wie Thymian-, Lindenblüten- oder Spitzwegerichtee und Mischungen, z. B. als Erkältungs-, Husten- oder Bronchialtee. „Bereiten Sie Arzneitees genau nach Anleitung zu. Gießen Sie den Tee immer mit kochendem Wasser auf, sofern keine andere Zubereitungsart vorgesehen ist, und lassen Sie ihn ca. zehn Minuten ziehen. Decken Sie den Aufguss ab, damit die wasserdampfflüchtigen, wirksamen Bestandteile nicht verloren gehen“, rät Alexandra Borchard-Becker von der VERBRAUCHER INITIATIVE. Außerdem können Heilpflanzentees für die Zubereitung von Gurgellösungen zur Linderung von Halsschmerzen und für Inhalationen bei Schnupfen und Husten verwendet werden.

Gesetzliche Regelungen sorgen dafür, dass Medikamente für die Selbstbehandlung auch ohne ärztliche Verordnung sicher eingekauft und angewendet werden können. Mehr Informationen dazu bietet das Themenheft „Erkältung & Selbstmedikation“ der VERBRAUCHER INITIATIVE. Das 16-seitige Heft kann für 2,00 Euro (zzgl. Versand) unter www.verbraucher.com (https://verbraucher.com/gesundheit-und-haushalt/themenhefte-der-verbraucher-initiative/erkaltung-und-selbstmedikation-themenheft.html) bestellt oder heruntergeladen werden.

Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. ist der 1985 gegründete Bundesverband kritischer Verbraucherinnen und Verbraucher. Schwerpunkt ist die ökologische, gesundheitliche und soziale Verbraucherarbeit.

Kontakt
Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V.
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https://www.verbraucher.org

Ritalin wirkt im Gehirn wie Kokain

135 Jahre Amphetamin

135 JAHRE AMPHETAMIN

In diesen Tagen, vor 135 Jahren, hat der rumänische Chemiker Lazar Edeleanu einen Stoff „erfunden“, der jahrelang gegen Asthma und Adipositas eingesetzt wurde, bis man seine psychotrope Wirkung als Droge entdeckte. Erst seit dem nannte man ihn „Amphetamin“.

Wegen seines Suchtpotenzials und seiner Nebenwirkungen wird der Stoff heute medizinisch nur noch zur Behandlung der Narkolepsie sowie der „ADHS“ (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung) verwendet. In der Drogen- und Dopingszene ist er sehr verbreitet („Neuro-Inhancement“). Erst kürzlich hat eine Metastudie erneut gezeigt, dass Amphetamin die Sportleistung eindeutig steigert und deshalb zurecht als illegales Doping gilt (2).

Der bekannteste und inzwischen verrufene Markenname für den Einsatz bei „ADHS“ ist inzwischen „Ritalin“ geworden, auch „Kinderkoks“ genannt aufgrund der chemischen und psychotropen Nähe dieses Amphetaminderivats zu Kokain. Ritalin wirkt im Gehirn wie Kokain – nur langsamer.

Dabei ist Ritalin gar kein spezifisches ADHS-Medikament. Immer wieder wird behauptet, Methylphenidat (der Wirkstoff in Ritalin etc.) wirke spezifisch („paradox“) nur bei ADHS-Erkrankten. Damit wird denn auch seine Verabreichung als Medikament begründet, denn wenn es auch bei Gesunden wirken würde, wäre es ja nicht wirklich ein Medikament. So mancher behauptet sogar noch, die Wirkung von Ritalin beweise die Diagnose („ex juvantibus“).

In einer Auswertung aller vorliegenden relevanten Forschungsstudien zur Wirkung von Methylphenidat bei Gesunden kommen Linssen u. a. zum Ergebnis, dass bereits eine übliche Einmaldosis von Methylphenidat das Arbeitsgedächtnis, die Denkgeschwindigkeit, das verbale Lernen und Merken, die allgemeine Aufmerksamkeit und geistige Wachheit, das Nachdenken und Problemlösen auch bei Menschen ohne „ADHS“ deutlich verbessert (1).

Amphetaminabkömmlinge wie Ritalin sind demnach keine spezifischen ADHS-Medikamente.

Quellen:
(1) Linssen AM, Sambeth A, Vuurman EF, Riedel WJ.: Cognitive effects of methylphenidate in healthy volunteers: a review of single dose studies. Int J Neuropsychopharmacol.2014 Jan 15:1-17.
(2) https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/35022919/

Die Konferenz ADHS ist ein Zusammenschluss von namhaften Wissenschaftlern aus verschiedenen Disziplinen, der sich für eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema ADHS einsetzt.

Kontakt
Konferenz ADHS
Hans-Reinhard Schmidt
Lange Fuhr 29
53332 Nordrhein-Westfalen – Bornheim
022274257
konferenzadhs@online.de
https://konferenz-adhs.org/de/