Betriebsprüfung: Vorbereitung, Ablauf und wichtige Aspekte

Betriebsprüfung: Vorbereitung, Ablauf und wichtige Aspekte

(Bildquelle: iStock-1473781095)

Betriebsprüfungen sind ein fester Bestandteil des steuerlichen Überwachungssystems und dienen dazu, die korrekte Erfüllung steuerlicher Pflichten zu überprüfen. Diese Prüfungen können sowohl vor Ort im Unternehmen als auch extern durchgeführt werden. Der zuständige Prüfer hat dabei das Recht, alle relevanten Unterlagen einzusehen und Fragen zu stellen, um die steuerliche Lage des Unternehmens umfassend zu beurteilen.
Eine gründliche Vorbereitung auf die Betriebsprüfung ist essenziell, um mögliche Beanstandungen zu vermeiden und die Prüfung effizient zu gestalten.
Arten von Betriebsprüfungen
Außenprüfung
Die Außenprüfung ist eine der häufigsten Prüfarten. Dabei prüft ein Betriebsprüfer des Finanzamts vor Ort die Buchhaltung und steuerlich relevante Vorgänge auf Fehler oder Unregelmäßigkeiten. Im Vorfeld erhält das Unternehmen eine schriftliche Prüfungsanordnung, die eine Liste der anzufordernden Unterlagen enthält.
Unangekündigte Nachschauen
Eine Nachschau erfolgt unangekündigt und zielt darauf ab, den aktuellen Status eines Unternehmens zu überprüfen. Es gibt verschiedene Arten von Nachschauen:
-Lohnsteuernachschau
-Umsatzsteuernachschau
-Kassennachschau
Das Überraschungsmoment spielt hier eine zentrale Rolle, um potenzielle Unregelmäßigkeiten direkt vor Ort zu erkennen.
Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung führt Betriebsprüfungen durch, um sicherzustellen, dass Sozialabgaben korrekt berechnet und abgeführt werden. Diese Prüfungen konzentrieren sich auf die ordnungsgemäße Abrechnung und Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung.
Prüfungen durch die Zollbehörde
Unternehmen, die am Außenwirtschaftsverkehr teilnehmen, können von der Bundeszollverwaltung geprüft werden. Der Fokus liegt hierbei auf der Einhaltung von außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften sowie der korrekten Abgabe von Zöllen und Verbrauchssteuern.
________________________________________
Ablauf der Betriebsprüfung
1. Prüfungsanordnung
Das Finanzamt informiert das Unternehmen schriftlich über die geplante Prüfung. Die Prüfungsanordnung enthält Informationen über den Prüfungszeitraum und die anzufordernden Unterlagen.
2. Betriebsbesichtigung
Häufig erfolgt vor der eigentlichen Prüfung eine Besichtigung des Betriebs. Dies ermöglicht dem Prüfer, sich ein Bild von den betrieblichen Abläufen zu machen.
3. Durchführung der Prüfung
Die eigentliche Prüfung findet meist in einem dafür bereitgestellten Raum im Unternehmen statt. Dort werden die angeforderten Unterlagen und Daten geprüft, und der Prüfer kann Rückfragen stellen.
4. Schlussbesprechung
Nach Abschluss der Prüfung erfolgt eine Schlussbesprechung. Hierbei werden die Ergebnisse der Prüfung zusammengefasst und erläutert. Eventuelle Unstimmigkeiten können direkt besprochen werden.
5. Abschlussbericht
Der Prüfer erstellt einen schriftlichen Abschlussbericht, der dem Unternehmen zugesandt wird. Dieser Bericht bildet die Grundlage für mögliche Änderungen von Steuerbescheiden.
________________________________________
Tipps zur Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung
1. Ordnungsgemäße Dokumentation
-Bewahren Sie Belege wie Rechnungen, Quittungen oder Verträge gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf.
-Stellen Sie sicher, dass diese Belege geordnet und vollständig vorliegen.
2. Buchhaltung überprüfen
-Kontrollieren Sie regelmäßig, ob Ihre Buchhaltung vollständig und aktuell ist.
-Prüfen Sie, ob alle steuerlich relevanten Unterlagen korrekt erfasst wurden.
3. Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
-Informieren Sie Ihren Steuerberater frühzeitig über die bevorstehende Prüfung.
-Besprechen Sie mit ihm, welche Schritte zur Vorbereitung erforderlich sind.
4. Prüfungsunterlagen bereithalten
Am Tag der Prüfung sollten alle angeforderten Dokumente geordnet und vollständig vorliegen, um Verzögerungen zu vermeiden.
________________________________________
Häufigkeit und Dauer von Betriebsprüfungen
Die Häufigkeit von Betriebsprüfungen hängt von der Größe und der Branche des Unternehmens ab:
-Großbetriebe: Alle 3 bis 4 Jahre
-Mittelgroße Betriebe: Alle 4 bis 6 Jahre
-Kleinbetriebe: Alle 6 bis 10 Jahre
-Freiberufler: Alle 10 bis 15 Jahre
Die Dauer der Prüfung variiert ebenfalls und ist abhängig von der Unternehmensgröße und der Komplexität der Buchhaltung.
________________________________________
Fazit
Eine Betriebsprüfung sollte nicht als Bedrohung, sondern als Möglichkeit gesehen werden, die eigenen Abläufe zu überprüfen und mögliche Schwachstellen zu erkennen. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung, einer gut strukturierten Buchhaltung und kompetenter Beratung durch einen Steuerberater können Sie die Prüfung souverän meistern.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

Wirtschaftsprüfung
Tax advice
Legal advice
Bankruptcy advice
Business advice

Firmenkontakt
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Thomas Kuth
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-10
http://www.frtg-essen.de

Pressekontakt
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Ralf Klein
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-22
http://www.frtg-essen.de

Feierkosten und Lohnsteuer

Feierkosten und Lohnsteuer

Steuerberater Roland Franz

Essen – Die Übernahme von Kosten für Betriebsfeiern durch den Arbeitgeber zugunsten der Arbeitnehmer wirft seit jeher die Frage nach der Erfassung eines steuerpflichtigen geldwerten Vorteils auf. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass die lohnsteuerliche Behandlung dieser Feierkosten durch die aktuelle Rechtsprechung ständig im Fluss ist, zum Beispiel bei Betriebsveranstaltungen und geschlossenem Teilnehmerkreis.

Der Gesetzgeber hat ab 2015 den Begriff der Betriebsveranstaltung im Einkommensteuergesetz (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG) definiert.

„Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter stellen danach eine Betriebsveranstaltung dar“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Begrifflich liegt eine Betriebsveranstaltung selbst dann vor, wenn die Teilnahme nicht sämtlichen Mitarbeitern zugänglich ist, wie es z. B. bei Abteilungsleiterveranstaltungen oder Vorstandsweihnachtsfeiern der Fall ist. (BFH, Urteil v. 27.3.2024 – VI R 5/22, NWB HAAAJ-66682)

Für Betriebsveranstaltungen mit einem geschlossenen Personenkreis scheidet zwar die Gewährung des 110 Euro-Freibetrags aus (BFH, Urteil v. 27.3.2024 – VI R 5/22, NWB HAAAJ-66682), der steuerpflichtige geldwerte Vorteil kann aber mit einem festen Steuersatz von 25 Prozent versteuert werden.

Quelle: NWB Nr. 33 vom 16.08.2024 Seite 2228

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
http://www.franz-partner.de

Pressekontakt
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de

300 Euro Energiepreispauschale – jetzt wird es ernst

300 Euro Energiepreispauschale - jetzt wird es ernst

(Bildquelle: https://unsplash.com/@markusspiske)

Bis vor kurzem war nur klar, jeder Mitarbeitende soll 300 Euro Energiepauschale vom Staat erhalten. Wie das konkret für die Unternehmen aussehen sollte, blieb lange Zeit offen.

Die Bundesregierung hatte am 23. März 2022 im Koalitionsausschuss das „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ beschlossen. Im Maßnahmenpaket enthalten waren das 9 Euro Ticket, einmalig 100 Euro Kindergeld pro Kind, 30 Cent Tankrabatt für drei Monate und die Energiepauschale von 300 Euro. Bei Letzterem war lange Zeit unklar, wie die Entlastung die Mitarbeitenden erreichen soll, bzw. wie Unternehmen, welche die Energiepauschale auszahlen, das Geld vom Staat wieder erhalten werden.

Jetzt ist klar, die 300 Euro Energiepauschale werden als Entlastung für die Unternehmen von der zu entrichtenden Lohnsteuer in Abzug gebracht. Unternehmen müssen so für alle Mitarbeitenden, für die sie die Energiepauschale auszahlen, 300 Euro weniger Lohnsteuer entrichten. Aber wen erreicht die Energiepauschale und was bleibt davon bei den Angestellten hängen?

Die Energiepauschale ist breit aufgestellt und erreicht alle Lohn -und Einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen in den Steuerklassen 1 bis 5. Das bedeutet, dass nicht nur Angestellte im Voll -und Teilzeitverhältnis, sondern auch Mini-Jobber die Energiepreispauschale erhalten.

Die Pauschale wird dabei aber nicht Netto, also in voller Höhe ausgezahlt, sondern auf das aktuelle Brutto der Mitarbeitenden hinzugerechnet. Damit relativiert sich der Betrag erheblich. Bei einem 35jährigen Mitarbeiter, Steuerklasse 1 ohne Kinder und 3000 Euro brutto, bleiben von den 300 Euro gerade einmal knapp 160 Euro *) netto hängen. Etwas besser sieht es bei dem gleichen Mitarbeiter aus, wenn er verheiratet ist und ein Kind hat. Dann sind es immerhin schon fast 180 Euro *).

Aber aufgepasst bei Minijobbern die bisher 450 Euro verdienen. Diese werden durch die 300 Euro Bruttolohnerhöhung im September lohnsteuerpflichtig. Von der Auszahlung haben sie mit ca. 150 Euro *) am wenigsten von der Lohnerhöhung.

Wichtig für alle Unternehmen: Bei Unternehmen mit monatlicher Lohnsteueranmeldung erfolgt die Abrechnung der 300 Euro Energiepreispauschale im August und die Auszahlung im September. Kleine Betriebe, die nur quartalsweise oder jährlich die Lohnsteuer zahlen, haben dafür noch einen Monat länger Zeit.

Wichtig für Unternehmer*innen: Auch selbständige Unternehmer*innen bekommen die Energiepauschale. Da sie aber kein Gehalt im eigentlichen Sinn erhalten, wird die Einkommensteuer-Vorauszahlung einmalig um 300 Euro gesenkt – sie bekommen das Geld also nicht separat ausgezahlt, aber dafür in voller Höhe auf die Steuer angerechnet.

*) Alle Beispiele wurden mit einem frei zugänglichen Gehaltsrechner berechnet. Der reale Auszahlungsbetrag kann von den gerechneten Beispielen abweichen.

TimePunch ist einer der führenden Anbieter für Zeiterfassungs-Systeme und von trusted.de als beste Zeiterfassung für Enterprises 2022 gekürt.

Kontakt
TimePunch KG
Gerhard Stephan
Bauhofstr. 34
68623 Lampertheim
+49 (6206) 70409-00
+49 (6206) 70409-09
info@timepunch.de
https://beratung.timepunch.de/