Vertragshilfe24 warnt: Lebensversicherung mit hohen Kosten

Vertragshilfe24 rät zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen, weil die Kosten unangemessen hoch sind.

Lebensversicherungen warben viele Jahre mit einem sehr attraktiven Kompromiss. Die Policen sollten den Kunden Sicherheit und zusätzlich eine angemessene Rendite ermöglichen. Kein Wunder also, dass die Lebensversicherung insbesondere beim risikoscheuen deutschen Anleger äußerst beliebt war. Doch immer mehr Verbraucher erfahren nun, dass die Rendite, mit der sie kalkuliert haben, nicht zu erreichen sein wird. Das ist insbesondere dann riskant, wenn man die Lebensversicherung als Teil der Altersvorsorge eingeplant hat. Für Experten ist das Ergebnis jedoch nicht verwunderlich, denn im Kleingedruckten hätte man folgendes lesen können: „Die Versicherungen sind berechtigt, ihre Kosten von den Beiträgen der Versicherten abzuziehen.“ Es wird also von Anfang an wesentlich weniger Geld investiert als die Kunden angenommen haben.

Lebensversicherungen: Kunde zahlt die Vermittlung.

Der größte Teil der Lebensversicherungsverträge wurde mit der Unterstützung von Vermittlern abgeschlossen. Besonders beliebt war die Beratung durch Versicherungsvermittler, da die Kunden für die Dienstleistung kein Honorar zahlen mussten. Kostenlos war die Beratung hingegen keinesfalls, denn die Vermittler haben von den Versicherungen eine Vermittlungsprovision erhalten und diese wird als Kostenfaktor von den Beiträgen abgezogen. Auch das war selbstverständlich legal und in den Vertragsbedingungen auch ersichtlich, doch wohl kaum ein Kunde wird diese Details zur Kenntnis genommen haben. Das Ergebnis bleibt das gleiche: Vom Beitrag der Kunden wird ein ordentlicher Teil abgezogen, bevor das Geld für die Rendite investiert wird.

Lebensversicherungen haben weitere Kosten.

Doch damit nicht genug, denn die Versicherung hat weitere Kosten, die sie nicht selbst trägt, sondern von den Kundengeldern einbehält. Mit Verwaltungs-, Fonds- und Stückkosten wird das eingezahlte Geld der Versicherungskunden Stück für Stück weiter reduziert. Der ehemalige Versicherungsvorstand Sven Enger fasst zusammen, dass auf diese Weise 5-15 Prozent Kosten auflaufen, die nicht zur Erwirtschaftung einer Rendite zur Verfügung stehen. Enger ist sicher, dass viele Kunden sich gegen die Lebensversicherung entschieden hätten, wenn sie über die Kosten vor dem Abschluss des Vertrages transparent informiert worden wären. Für das Verbraucherportal Vertragshilfe24 hat Sven Enger mit seiner Kenntnis als Brancheninsider zusammengefasst, welche Kosten von den Beiträgen abgezogen werden und dargestellt, welche Konsequenzen dies für die Kunden hat.

Vertragshilfe24 empfiehlt die Rückabwicklung der Lebensversicherung.

Eine klare Empfehlung hat der ehemalige Versicherungsvorstand für Betroffene ebenfalls: „Wenn der Vertrag noch mehrere Jahre laufen sollte, lohnt es sich zu prüfen, ob man sein Geld nicht anderweitig investieren möchte.“ Kunden, die diesen Weg bestreiten wollen, sollten jedoch genau prüfen, ob eine Kündigung oder ein Verkauf der Polizei wirklich lohnend sind. In der Regel erhält man dadurch lediglich den aktuellen Rückkaufswert, der weit unter den eigentlichen Ansprüchen liegen kann. Am besten ist es meistens, man lässt den Vertrag rückabwickeln. Bei diesem Verfahren wahrt man die Chance, alle Ansprüche durchzusetzen und diese können weit über dem Rückkaufswert des Vertrags liegen.

Weitere Informationen finden Betroffene in diesem Beitrag: https://vertragshilfe24.de/lebensversicherung-kosten-sparbeitrag

Und wer direkt prüfen möchte, ob eine Rückabwicklung der Lebensversicherung möglich ist, findet dies im kostenlosen Vertragsrechner der Vertragshilfe24 heraus:
https://vertragshilfe24.de/rechner/

Vertragshilfe24 ist ein einzigartiges Onlineportal im deutschsprachigen Raum, das Besitzern von unrentablen Renten- und Lebensversicherungsverträgen die Möglichkeit gibt, diese zu optimalen Konditionen und mit dem geringsten Aufwand rückabzuwickeln.

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Vertragshilfe24 warnt: Lebensversicherungskunden droht Kündigungsverbot

In wirtschaftlich schwierigen Situationen für Versicherungsunternehmen kann die BaFin den Kunden verbieten zu kündigen.

Vertragshilfe24 warnt: Lebensversicherungskunden droht Kündigungsverbot

Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kommt eine wichtige Aufgabe zu, die darüber entscheiden kann, ob sich eine Wirtschaftskrise entwickelt oder diese verhindert wird. Besonders im Fokus stehen dabei Lebensversicherer, die Milliarden von Kundengeldern verwalten.
Diese großen Summen wäre im Fall einer Insolvenz weitestgehend verloren. Selbst der Schutzmechanismus der Versicherungsbranche Protektor wäre mit der Stützung einer großen Gesellschaft schnell überfordert. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber der BaFin eine Reihe von Maßnahmen an die Hand gegeben, die im Fall einer drohenden Insolvenz eingeleitet werden können.
Die Versicherungen könnten damit vor dem wirtschaftlichen Aus bewahrt werden. Die Kunden jedoch wären fast immer die Leidtragenden.

Ex-Vorstand: BaFin kann die Vertragskündigung untersagen.

Insbesondere der Paragraph 222 Versicherungsaufsichtsgesetz kann Versicherungskunden in eine ausweglose Situation führen. Das Gesetz sieht vor, dass die BaFin eine Kündigung des Vertrages für unbestimmte Zeit untersagen darf. Sollten Kunden also bemerken, dass ihre Versicherung in Schwierigkeiten steckt und den Versuch unternehmen, das investierte Kapital zu retten, wird das von einem auf den anderen Tag unmöglich. Der ehemalige Versicherungsvorstand Sven Enger sieht ein Dilemma für die Versicherten: „Versicherungskunden können in der Regel erst reagieren, wenn es bereits zu spät ist. Kaum ein Verbraucher hat im Blick, wie es um die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung seiner Versicherung bestellt ist. Daher kämen viele Versicherte in die unangenehme Situation, dass es für eine Kündigung zu spät ist, wenn sie bemerken, dass die Lage gefährlich und ein Eingreifen der BaFin nötig ist.“.

Mehr Informationen zum §222 VAG und seinen Auswirkungen auf Sie als Lebensversicherungskunde, erhalten Sie in diesem Interview von Sven Enger mit dem Verbraucherportal Vertragshilfe24:

VAG §222 – BaFin kann Vertragskündigung verbieten

Vertragshilfe24: Lebensversicherung rückabwickeln, bevor es unmöglich wird.

Die Absicht des Kündigungsverbots ist nachvollziehbar. Es soll vermieden werden, dass eine Kündigungswelle die Gesellschaften endgültig in eine ausweglose wirtschaftliche Situation treibt. Für den einzelnen Versicherten ist dies jedoch insbesondere dann höchst problematisch, wenn er viel Geld in einen einzelnen Vertrag, etwa eine Lebensversicherung, investiert hat. Spricht die BaFin erst einmal ein Kündigungsverbot aus, bleibt den Betroffenen nur darauf zu hoffen, dass sich die Situation Ihrer Versicherung maßgeblich verbessert.

Brancheninsider Sven Enger empfiehlt deshalb, dass man handelt, solange dies noch möglich ist: „Wer keine böse Überraschung erleben und sein Kapital schützen möchte, sollte sich frühzeitig vom Vertrag trennen. Für die meisten Verbraucher, die eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, ist die Rückabwicklung die beste Option. Anders als bei Verkauf oder Kündigung hat man bei einer Rückabwicklung die Chance, weit mehr als den Rückkaufswert zu erhalten.“.

Ob Erfolgsaussicht auf die Rückabwicklung der eigenen Lebensversicherung besteht, lässt sich in wenigen Minuten mit diesem kostenlosen Rechner ermitteln: https://vertragshilfe24.de/rechner/

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Vertragshilfe24 warnt: Lebensversicherungskunden drohen höhere Beiträge

Der Gesetzgeber bietet Versicherungsunternehmen einen großen Spielraum, um die Beiträge zu erhöhen. Kunden sollten jetzt prüfen, wie sie diesem Risiko entgehen.

Vertragshilfe24 warnt: Lebensversicherungskunden drohen höhere Beiträge

Die gesamte Finanzbranche steht unter verschärfter Aufsicht durch die Politik, denn viele Unternehmen haben das Potenzial, weitreichende wirtschaftliche Krisen auszulösen. Dies betrifft nicht nur Banken, sondern auch Versicherungen, in denen hunderte Milliarden Euro investiert sind. Es würde bereits genügen, wenn eine große Versicherung Insolvenz anmelden muss, um die gesamte wirtschaftliche Lage in Deutschland zu destabilisieren. Zwar gelten für Versicherungen seit einigen Jahren strengere Vorgaben, die ein gesundes Wirtschaften sicherstellen sollen, doch für den Fall der Fälle hat der Gesetzgeber eine Reihe weiterer Instrumente eingeführt. So kann beispielsweise die BaFin anordnen, dass Auszahlungen an Kunden gestoppt werden, um kriselnde Unternehmen zu stabilisieren. Doch nicht nur auf der Ausgabenseite profitieren die Unternehmen von Ausnahmeregelungen, sondern auch auf der Einnahmenseite. Besonders benachteiligt sind Lebensversicherungskunden.

Ex-Vorstand: Lebensversicherungen können Beiträge jederzeit erhöhen.

Der ehemalige Versicherungsvorstand Sven Enger warnt Lebensversicherungskunden: “ Es ist gesetzlich geregelt, dass die Versicherung Beiträge erhöhen kann, wenn sie feststellt, dass sich die Rahmenbedingungen gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses geändert haben.“ Basis hierfür ist der Paragraph 163 Versicherungsvertragsgesetz. Hier wird den Unternehmen eindeutig die Möglichkeit gestattet, Beiträge zu erhöhen, auch wenn dies bei Vertragsabschluss nicht geplant war. Sven Enger gibt zu bedenken: „Es gibt keine aktuellen Gerichtsurteile, um zu klären, ab wann geänderte Rahmenbedingungen vorliegen. Es scheint, als hätten die Versicherungen einen großen Spielraum, um dies selbst zu definieren. Für die Kunden ergibt sich daraus das Risiko, dass sie jederzeit von einer Beitragserhöhung betroffen sein können.“.

Mehr Informationen zum § 163 VVG und seinen Auswirkungen auf Sie als Lebensversicherungskunde, erhalten Sie in diesem Interview von Sven Enger mit dem Verbraucherportal Vertragshilfe24:

VVG §163 – Lebensversicherungen können Beiträge jederzeit erhöhen

Lebensversicherungskunden sind also gut beraten, wenn sie versuchen, diesem unkalkulierbaren Risiko zu entgehen. Als Verbraucher ist es beinahe unmöglich festzustellen, ob dem Versicherungsunternehmen, bei dem man einen Vertrag abgeschlossen hat, wirtschaftliche Schwierigkeiten drohen. Außerdem ist fraglich, ab wann sich die Versicherung auf den § 163 VVG berufen kann. Konkret bedeutet dies, dass die Kunden nicht verlässlich herausfinden können, ob und wann ihnen höhere Beiträge drohen. Brancheninsider Sven Enger empfiehlt deshalb, dass man sich schnellstmöglich von den Verträgen trennt: „Es ist wichtig, dass man die Lebensversicherung nicht einfach kündigt. Alle Ansprüche lassen sich nur durch eine professionell durchgeführte Rückabwicklung durchsetzen.“.

Ob Erfolgsaussicht auf die Rückabwicklung der eigenen Lebensversicherung besteht, lässt sich in wenigen Minuten mit diesem kostenlosen Rechner ermitteln: https://vertragshilfe24.de/rechner/

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Vertragshilfe24 – Lebensversicherungen wirklich so stabil wie angegeben?

Die EU hat mit Solvency II strengere Vorgaben für Versicherungen vorgesehen, um Insolvenzen abzuwenden. Doch den Unternehmen bleiben einige Hintertüren offen.

Vertragshilfe24 - Lebensversicherungen wirklich so stabil wie angegeben?

Solvency II als Herausforderung für die Versicherungen.

Nach den Eindrücken der Bankenkrise 2008 war man sich in der Politik ungewohnt einig: Eine solche katastrophale Entwicklung soll sich nicht wiederholen. Schnell wurden daher verschiedene Vorgaben entwickelt, die dafür sorgen sollen, dass die Banken stets ausreichend Kapital haben, um die Ansprüche der Kunden bedienen zu können. Ähnliches wurde später für die Versicherungsbranche eingeführt, denn nicht nur Brancheninsidern ist klar, dass in den Versicherungen enorme finanzielle Mittel gebunden sind. Gerät ein großes Unternehmen in wirtschaftliche Probleme, kann dies die gesamte Branche gefährden. Die wirtschaftlichen Folgen wären verheerend, denn kein Staat könnte für die Verluste der Kunden aufkommen. Im Zentrum der Maßnahmen steht das Regelwerk Solvency II. Diese Richtlinie gibt strenge Vorgaben zu Solvenz und Eigenkapital der Unternehmen vor.

Die Versicherungen können die Solvenzquote schönen.

Das Ziel ist also eindeutig beschrieben: Die Versicherungen werden angehalten, ausreichend Kapital zurückzustellen, um die Ansprüche ihrer Kunden jederzeit bedienen zu können. Selbst unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen soll damit eine existenzielle Krise der Branche abgewendet werden. Doch was als Absicherung gedacht war, wird für die Versicherungen nun zum zusätzlichen Problem. Viele Anbieter können die hohen Anforderungen noch längst nicht erfüllen. Sollten sie es versuchen, würde dies im schlimmsten Fall zur Insolvenz führen.

Da Solvency II dies gerade verhindern und nicht befördern soll, hat der Gesetzgeber einige Ausnahmeregelungen eingeführt. Besonders häufig genutzt wird der Paragraph 352 Versicherungsaufsichtsgesetz. Vereinfacht gesagt, verzichtet die Finanzaufsicht auf Wunsch der Versicherungen darauf, bereits jetzt die strengen Vorgaben zur Rückstellung anzuwenden, sondern räumt den Unternehmen eine Übergangsfrist ein. Konkret bedeutet dies jedoch, dass viele Versicherungen scheinbar die Kriterien von Solvency II erfüllen, dies de facto jedoch nicht tun. Für Kunden ist das nur äußerst schwierig zu erkennen.

Vertragshilfe24: Lebensversicherung rückabwickeln.

Zudem stellt sich immer die Frage: Was passiert, wenn die Übergangsfristen verstreichen? Werden es alle Anbieter tatsächlich schaffen, die Anforderungen zu erfüllen oder droht das böse Erwachen, wenn nur noch die Anforderungen von Solvency II gelten? Für Inhaber einer Lebensversicherung ist das eine Wette mit ungewissem Ausgang. Wer daher sicherstellen möchte, dass sein Geld wirklich keinem Risiko ausgesetzt ist, sollte sich vom Vertrag trennen. Mit der Rückabwicklung der Lebensversicherung gibt es eine einmalige Möglichkeit, seine gesamten Ansprüche geltend zu machen und das Kapital risikoärmer oder mit der Aussicht auf eine höhere Rendite zu investieren.

Ob Erfolgsaussicht auf die Rückabwicklung der eigenen Lebensversicherung besteht, lässt sich in wenigen Minuten mit diesem kostenlosen Rechner ermitteln:

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Vertragshilfe24 – Lebensversicherungen legen Überschussbeteiligung selbst fest.

Laut gesetzlicher Regelung entscheiden die Vorstände darüber, welche Überschussbeteiligung die Versicherten erhalten. Das kann zum Nachteil für die Kunden sein.

Vertragshilfe24 - Lebensversicherungen legen Überschussbeteiligung selbst fest.

Überschussbeteiligung als Argument für Lebensversicherungen.

Lebensversicherungen waren über Jahrzehnte in Deutschland eine beliebte Anlageform. Die Kunden wünschten sich in erster Linie eine sichere Geldanlage und die Anbieter versprachen, dass kein Risiko eingegangen wird. Doch schnell entstand in der Branche ein Bewusstsein dafür, dass man im Markt nur bestehen kann, wenn man den Kunden mehr bietet als die Mitbewerber. So wurden verschiedene zusätzliche Versprechen gemacht – ein besonders beliebtes: Die Kunden würden bei anhaltend hohen Gewinnen eine nennenswerte Überschussbeteiligung erhalten. Für die Verbraucher war das besonders attraktiv, schließlich war auf diese Weise das Geld nicht nur sicher investiert, man eröffnete sich zusätzlich die Chance auf eine höhere Rendite.

Wie viel Geld die Versicherten erhalten, entscheidet die Versicherung.

Die Versicherungen konnten die Überschussbeteiligungen ohne Bauchschmerzen in Aussicht stellen, denn sie wussten von Anfang an, dass sie allein darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe diese überhaupt ausgezahlt werden. Der Gesetzgeber liefert hierzu die Steilvorlage. In Paragraph 139 Versicherungsaufsichtsgesetz (kurz VAG), wird vorgegeben, dass über die Höhe der Auszahlungen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Versicherung zu bestimmen haben. Grundsätzlich soll mit dem Gesetz sichergestellt werden, dass die Versicherungen nur das Geld ausgeben, das sie tatsächlich besitzen. Die Unternehmen sollen also nicht in die Versuchung kommen, neue Kunden zu gewinnen, indem sie regelmäßig „Geldgeschenke“ verteilen, die sie sich gar nicht leisten können.

Die Kehrseite dieser Vorgabe: Vorstand und Aufsichtsrat können beinahe beliebig darüber entscheiden, ob eine Überschussbeteiligung überhaupt ausgezahlt werden soll. Selbst wenn, kann diese wesentlich geringer ausfallen, als bei Vertragsabschluss in Aussicht gestellt wurde. Erhalten die Versicherten regelmäßig geringe oder gar keine Überschussbeteiligungen, mindert das natürlich die Rendite ganz entscheidend. Kunden, die vor diesem Hintergrund nicht auf die Gutmütigkeit der Vorstände vertrauen möchten, sollten sich gut überlegen, ob die Lebensversicherung noch die richtige Anlage für sie ist.

Vertragshilfe24: Lebensversicherung rückabwickeln.

Wenn man davon ausgehen kann, dass die erhofften zusätzlichen Gewinne niemals auf dem eigenen Konto landen werden, ergeben sich eine Reihe alternativer Investitionen, die eine wesentlich attraktivere Rendite bieten. Doch bevor man sich umorientieren kann, muss zunächst das Geld aus der Lebensversicherung gerettet werden. Experten raten eindeutig dazu, auf Kündigung oder Verkauf der Police zu verzichten und stattdessen die Möglichkeit der Rückabwicklung der Lebensversicherung zu prüfen. Ob Erfolgsaussicht auf die Rückabwicklung der eigenen Lebensversicherung besteht, lässt sich in wenigen Minuten mit diesem kostenlosen Rechner ermitteln:

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