Zecken liegen auch im Herbst auf der Lauer

R+V-Infocenter: Entwarnung meist erst Mitte November

Zecken liegen auch im Herbst auf der Lauer

(Bildquelle: Pixabay)

Wiesbaden, 7. Oktober 2022. Der Herbst ist da – doch eine Entwarnung vor der Zeckengefahr ist das nicht: Solange die Temperaturen nicht längere Zeit unter sieben bis acht Grad fallen, bleiben die Spinnentiere gefährlich, warnt das R+V-Infocenter. Wer viel in der Natur unterwegs ist, sollte sich weiterhin vor ihnen schützen.

Zecken übertragen schwere Krankheiten wie Lyme-Borreliose und FSME, kurz für Frühsommer-Meningoenzephalitis. „Die Bezeichnung Frühsommer führt in die Irre“, sagt Friederike Kaiser, Beratungsärztin bei der R+V Krankenversicherung: „Die Zeckensaison beginnt bereits im Frühjahr und endet meist erst Mitte November, wenn dauerhaft unter sieben bis acht Grad herrschen. Dann werden die Tiere langsam inaktiv und fallen im Winter in Kältestarre.“ Die Ärztin rät deshalb, sich auch im Herbst vor Zeckenstichen zu schützen. „Das gilt besonders für Menschen, die viel in Wald und Feld unterwegs sind.“

Infektionsgefahr auch im Garten
Die Blutsauger lauern meist auf Büschen, Hecken und Sträuchern oder im hohen Gras auf Menschen und Tiere, die sie im Vorbeigehen abstreifen. „Deshalb besteht auch im eigenen Garten das Risiko, sich einen Zeckenstich zuzuziehen“, warnt R+V-Expertin Kaiser. Zum Schutz ist vor allem die richtige Kleidung entscheidend: „Am besten sind geschlossene Schuhe, lange Strümpfe – idealerweise über die Hosenbeine gezogen – und langärmelige Oberteile. Zudem sieht man die Tiere auf heller Kleidung schneller.“ Auch Anti-Zecken-Mittel können helfen. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, sich nach dem Waldspaziergang oder getaner Gartenarbeit genau auf Zecken hin zu untersuchen. „Wer ein Tier entdeckt, sollte es sofort vorsichtig entfernen, ohne es zu quetschen, und die Wunde anschließend desinfizieren“, sagt Kaiser.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Zecken sollten immer möglichst sofort entfernt werden. Das kann die Infektion mit Borreliose verhindern, weil die Übertragung erst zwölf bis 24 Stunden nach dem Stich erfolgt. FSME wird hingegen sofort übertragen, wenn die Zecke das Virus in sich trägt. Davor schützt nur die Impfung.
– Für die Zeckenentfernung werden unterschiedliche Hilfsmittel angeboten, etwa Pinzetten, Karten oder Schlingen. Benzin, Alkohol, Nagellackentferner oder andere Hausmittel sollten dabei jedoch nicht zum Einsatz kommen.
– Entgegen der landläufigen Meinung ist es in der Regel unkritisch, wenn eine Zecke nicht komplett entfernt wurde. Manchmal bleibt ein Teil des Stechapparates in der Haut. Dieser wird nach einiger Zeit abgestoßen.
– Einige Unfallversicherungen übernehmen die Folgekosten, wenn die Spinnentiere Infektionskrankheiten übertragen.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

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Krankengeld: Attest für jeden Arbeitstag notwendig

R+V-Infocenter: Folgebescheinigung rechtzeitig besorgen

Krankengeld: Attest für jeden Arbeitstag notwendig

Wiesbaden, 11. Februar 2022. Sind Beschäftigte länger als sechs Wochen krank, haben sie Anspruch auf Krankengeld. Doch dazu müssen sie die Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachweisen können. Fehlt dieser Nachweis, riskieren sie hohe finanzielle Einbußen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Jeder dritte Deutsche hat große Angst davor, schwer zu erkranken. Das zeigt die R+V-Langzeitstudie „Die Ängste der Deutschen“. Finanziell sind Arbeitnehmer auch bei langwierigen Krankheiten abgesichert. „Wer krank ist, bekommt sein Gehalt erst einmal wie gewohnt weiter. Die Zahlung des Arbeitgebers ist allerdings auf höchstens sechs Wochen begrenzt“, erklärt Linda Christ von der R+V Betriebskrankenkasse. Danach springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.

Ausnahmen gibt es nicht
Dafür gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen. „Die wichtigste: Die Erkrankung muss für jeden Arbeitstag nachgewiesen sein – und zwar ohne Unterbrechung“, sagt R+V BKK-Expertin Christ. Wer also bis Mittwoch krankgeschrieben ist, braucht ab Donnerstag eine neue Bescheinigung und sollte spätestens auch dann zum Arzt gehen. Endet die Krankschreibung an einem Freitag, reicht es, wenn sich der Erkrankte am darauffolgenden Montag eine Folgebescheinigung holt. Diese kann der behandelnde Arzt grundsätzlich auch schon im Voraus ausstellen. „Patienten sollten besser nicht bis zum letzten Tag warten, wenn die weitere Krankschreibung absehbar ist“, rät Christ. Denn wenn der Erkrankte seine Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos dokumentiert, kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes verweigern.

Wichtig: Ausnahmen für die Nachweispflicht gibt es nicht. „Wenn etwa die Arztpraxis Urlaub hat, gilt dies nicht als Entschuldigung“, erklärt Christ. „Der Erkrankte muss dann einen Vertretungsarzt aufsuchen.“

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Krankenkassen können wegen derselben Krankheit bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld zahlen.
– Dauert eine Erkrankung länger als drei Tage, brauchen der Arbeitgeber und die Krankenkasse eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes. Je nach Arbeits- und Tarifvertrag kann es hier jedoch Abweichungen geben.
– Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte nach den ersten sechs Wochen der Erkrankung innerhalb von sieben Tagen an die Krankenkasse geschickt werden. Sonst kann es Probleme mit dem Anspruch auf Krankengeld geben.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

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