Bürokratieabbau nicht nur versprechen, sondern liefern

Deutschland braucht eine neue Gründerkultur – 24-Stunden-Gründung jetzt konsequent umsetzen

Bürokratieabbau nicht nur versprechen, sondern liefern

Schneller gründen, einfacher starten: Die im Koalitionsvertrag angekündigte „24-Stunden-Gründung“ könnte ein Meilenstein für die deutsche Gründerszene sein – wenn sie denn tatsächlich umgesetzt wird. Der Bundesverband Business Center e.V. begrüßt die Initiative ausdrücklich, mahnt aber zugleich an, die ambitionierten Pläne nicht im Ankündigungsmodus versanden zu lassen.

„Die Idee, Unternehmensgründungen innerhalb eines Tages zu ermöglichen, ist überfällig und ein starkes Signal an Gründerinnen und Gründer“, betont Lars Henckel, Vorsitzender des Bundesverbandes Business Center e.V. „Doch entscheidend ist, dass es nicht bei bloßen Absichtserklärungen bleibt. Gründungsfreundliche Politik muss sich in der Praxis beweisen.“

Ein echter Turbo für Gründungen – wenn die Umsetzung gelingt

Ein zentrales Element der geplanten 24-Stunden-Gründung ist die Einführung eines digitalen „One-Stop-Shops“: eine Plattform, über die Gründer alle notwendigen Anmeldungen und Behördengänge zentral abwickeln können. Für Henckel ein richtiger Ansatz – doch er warnt vor Stolpersteinen:

„Solange Gründer mehr Zeit mit Formularen, Vorschriften und Warten auf Rückmeldungen verbringen als mit ihrer eigentlichen Geschäftsidee, bleibt das Ziel einer dynamischen Gründerkultur unerreichbar.“

Die Mitglieder des Bundesverbandes – Anbieter von Coworking-Spaces, virtuellen Büroadressen und flexiblen Büroservices – sehen sich als starke Partner für diesen Wandel: „Wir bieten die Flexibilität, die junge Unternehmen gerade in der sensiblen Startphase dringend brauchen“, so Henckel.

Bürokratieabbau als Schlüssel zum Erfolg

Doch der Verband macht deutlich: Eine schnelle Gründung allein reicht nicht aus. Ebenso wichtig ist die Entlastung in den ersten Unternehmensjahren.

„Wenn Start-ups danach von Behörden ausgebremst werden, weil Vorschriften unterschiedlich ausgelegt oder digitale Prozesse fehlen, hilft auch die schnellste Gründung am ersten Tag wenig“, sagt Henckel. „Der Bürokratieabbau muss sich konsequent durch den gesamten Unternehmenszyklus ziehen.“

Beispiele aus dem Alltag seiner Mitgliedsunternehmen zeigen, wo es derzeit hakt: Wochenlanges Warten auf Gewerbeanmeldungen, Verzögerungen wegen angeblich fehlender Lagermöglichkeiten für Akten – obwohl moderne Start-ups längst digital und mobil arbeiten. „Solche bürokratischen Stolpersteine haben mit der Realität junger Unternehmen nichts zu tun“, kritisiert Henckel.

Gutschein-Initiative für Gründer – praktische Hilfe statt Papierkrieg

Um Gründer konkret zu unterstützen, schlägt der Bundesverband Business Center e.V. eine praxisnahe Maßnahme vor: Gründungszuschüsse in Form von Gutscheinen für die Nutzung flexibler Büroräume. „Das würde den Start erleichtern und zugleich die Infrastruktur stärken, die junge Unternehmen am dringendsten brauchen: flexible Arbeitsplätze und professionelle Büroservices von Tag eins an.“

Gründerkultur braucht mehr als gute Vorsätze

Der Verband fordert eine ganzheitliche Betrachtung der Gründungsförderung: Schnelligkeit beim Start, aber auch Verlässlichkeit und Effizienz in der weiteren Begleitung.
„Nur wenn wir Gründern den Rücken freihalten – vom ersten Behördengang bis zum Wachstum – können wir das Potenzial der geplanten 24-Stunden-Gründung wirklich ausschöpfen“, so Henckel abschließend.

Zum Verband

Der Bundesverband Business Center e. V. wurde 1984 gegründet und sieht sich als Interessenvertretung und Kooperationsplattform für die Branche. Das Angebot der Mitgliedsunternehmen richtet sich an internationale Konzerne, Startups und mittelständische Unternehmen. Das Dienstleistungsportfolio umfasst sowohl komplett möblierte und ausgestattete Büros, Konferenzräume, und Virtual Offices, als auch erweiterte Sekretariats-Services.

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Haus & Grund Hessen: Geplantes Gesetz gegen Leerstand ist nutzlose und teure Symbolpolitik

Aufstockung und Dachgeschossausbau erleichtern, leerstehende Büroräume nutzen

Haus & Grund Hessen: Geplantes Gesetz gegen Leerstand ist nutzlose und teure Symbolpolitik

Frankfurt/Wiesbaden, 24. Januar 2024 – Das von der neuen Landesregierung im Koalitionsvertrag vereinbarte „Gesetz gegen spekulativen Leerstand im Geltungsbereich des angespannten Wohnungsmarktes“, ist aus Sicht von Haus & Grund Hessen nutzlose und teure Symbolpolitik. „Es würde einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen und Steuergelder verschwenden – für nichts, wie die neuesten Zahlen belegen“, sagt sein Geschäftsführer Younes Frank Ehrhardt.

„Welche Untersuchungen auch immer man sich ansieht – alle sprechen dafür, dass Hessen absolut nicht zu den Hochburgen der Wohnungsleerstände gehört“, so Ehrhardt. Er bezieht sich unter anderem auf den CBRE-Empirica-Leerstandsindex, den das Maklerunternehmen CBRE und das Forschungsinstitut Empirica regelmäßig fortschreiben. Er stellt für 2022 einen bundesweiten Leerstand von 2,5 Prozent der Wohnungen fest. Mit 1,5 Prozent liegt Hessen deutlich darunter – ein Wert, den auch die globale Datenbank Statista ermittelt hat. Frankfurt gehört laut Leerstandsindex mit 0,2 Prozent zu den Städten mit den bundesweit geringsten Leerstandsquoten – nur in München sind demnach mit 0,1 Prozent weniger Wohnungen ungenutzt.

„Auch die Landeshauptstadt selbst erkennt kein Leerstandsproblem“, so Ehrhardt. Das Wiesbadener Amt für Statistik und Stadtforschung hat für den Bericht „Wohnen in Wiesbaden: Immobilienmarkt und Mietpreise 2022“ Zahlen bis 2021 ausgewertet und kommt zu dem Schluss: „In Wachstumsregionen, zu denen auch das Rhein-Main-Gebiet und somit die Landeshauptstadt zählen, lag der marktaktive Leerstand durchschnittlich bei 1,4 Prozent. Wiesbaden liegt mit 1,7 Prozent im Jahr 2021 nur leicht über diesem Durchschnittswert.“ Die Studie nennt das eine „akzeptable Fluktuationsreserve“, die auf einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt üblicherweise bei etwa zwei bis drei Prozent angesetzt werde.

Ehrhardt: „Ein Gesetz gegen Leerstand wäre ein politisches Ablenkungsmanöver – denn Leerstand ist offensichtlich in Hessen, der Rhein-Main-Region und den Universitätsstädten kein Problem. Der tatsächliche Mangel an preiswertem Wohnraum hat andere Gründe. Stattdessen sollte endlich durch Beseitigung bürokratischer Hürden das seit Langem brachliegende Potenzial durch Aufstockung und Dachgeschossausbau genutzt werden. Wirksam wäre auch die flexible Umwandlung von Büroflächen in Wohnraum, denn da sind die Leerstände nach der Pandemie unübersehbar.“

Über Haus & Grund Hessen
Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 80 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 67.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.
– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.
– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

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Die Steuerpläne der Regierungskoalition

Die Steuerpläne der Regierungskoalition

Die Zukunft bringt ein paar steuerliche Verbesserungen (Bildquelle: gstockstudio/stock.adobe.com)

Zwei Monate nach der Bundestagswahl war der Koalitionsvertrag festgezurrt. In dem 177-seitigen Papier der neuen Bundesregierung sind unter anderem die Steuerpläne festgehalten. Noch sind es Pläne, die nicht umgesetzt sind. Teilweise ist auch noch nicht klar, wie die Umsetzung aussieht. Fest steht, dass es keine größeren Änderungen im Steuerrecht geben wird. Spürbare Steuerentlastungen für Normalverdiener bleiben leider aus. Vielmehr sind kleinere Anpassungen bestehender Steuerregeln zu erwarten. Im Folgenden ein Überblick über die steuerlichen Änderungen, welche die Steuerzahler erwarten dürfen:

1. Verlängerung der Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer erstmal bis zum 31.12.2022. Ursprünglich wäre sie am 31.12.2021 ausgelaufen.
2. Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags für Kindergeldberechtigte von 924 Euro auf 1.200 Euro.
3. Anhebung des Sparerpauschbetrags von 801 Euro auf 1.000 bzw. 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung zum 1. Januar 2023.
4. Anhebung der Steuerfreiheit des Pflegebonus auf 3.000 Euro sowie Einführung einer Steuerbefreiung von Zuschlägen für Pflegekräfte.
5. Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V zugunsten des Faktorverfahrens der Steuerklasse IV für mehr Gerechtigkeit in der Partnerschaft.
6. Flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer für die Länder, um den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums zu fördern.
7. Abbau von steuerrechtlichen Hürden für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen.
8. Anhebung des Mindestlohns von 9,60 Euro auf 12 Euro pro Stunde.
9. Ausweitung der Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro und für Midijobs auf 1.600. Euro.
10. Ersatz der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) durch ein Bürgergeld.
11. Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen durch eine Ausdehnung des Steuerfreibetrags.
12. Abschaffung der EEG-Umlage beim Strom zum 31.12.2022.
13. Anhebung der linearen Abschreibung von zwei auf drei Prozent für Wohnungsneubauten.
14. Förderung von Solarenergie auf geeigneten Dachflächen durch den Abbau bürokratischer Hürden.
15. Ersatz von Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag durch eine Kindergrundsicherung. An volljährige Anspruchsberechtigte soll die Leistung direkt ausbezahlt werden.
16. Entlastung von Alleinerziehenden durch eine Steuergutschrift.
17. Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen für Familien, Alleinerziehende und pflegende Angehörige durch ein Zulagen- und Gutscheinsystem sowie der Möglichkeit steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse.
18. Ausrichtung der Privilegierung von Plug-In-Hybridfahrzeugen auf die rein elektrische Fahrleistung und Anwendung eines Pauschalsteuersatzes von 0,5 Prozent für reine Elektrofahrzeuge ab 2025 bei der Dienstwagenbesteuerung.
19. Vermeidung einer möglichen doppelten Besteuerung von Renten durch einen früheren Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge und einen geringeren Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils bereits ab 2023.
20. Voranbringen der Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung.

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Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

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