Expertentipp

Neue Förderung für effiziente Gebäude – Das sollten Sie wissen!

Expertentipp

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude bei der KfW seit 1. Juli 2021 bringt für viele Immobilienkäufer und Sanierer deutliche Vorteile. Zudem könnte das Thema Fördermittel in der Immobilienfinanzierung in Zukunft insgesamt noch wichtiger werden. Auch wenn die genauen Zinssätze für die Kredite noch bekannt gegeben werden, überzeugen die Eckdaten der geplanten Subventionen für Energieeffizienz. Interessenten profitieren von höheren Kreditsummen und höheren Zuschüssen. Je besser das erreichte Energieeffizienzniveau, desto höher der Zuschuss. Die Darlehenssummen sind je nach Programm und Energieeffizienz auf Euro 60.000 EUR – 150.000 EUR begrenzt. Zusätzlich fließen nach der Fertigstellung Tilgungszuschüsse von bis zu 50 Prozent direkt auf das Darlehen und verkürzen damit dessen Gesamtlaufzeit. Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) sollen noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien gesetzt werden.
Von den Neuerungen können Immobilienkäufer und Eigentümer profitieren, die ein besonders energetisches Objekt erwerben, bauen oder entsprechend energetisch modernisieren. Die BEG besteht künftig aus zwei Varianten, der Kreditvariante mit Tilgungszuschuss und der Zuschussvariante.

Bei dem Wohngebäudekreditprogramm handelt es sich um einen Förderkredit für Sanierung, Neubau und Kauf. Die KfW zahlt bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus aus oder bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen pro Kalenderjahr. Zusätzlich zum Darlehen erhält der Kunde den Tilgungszuschuss direkt auf das Darlehen ausgezahlt. Die Zuschüsse fließen, wenn die Maßnahmen fertiggestellt sind. Immobilieneigentümer müssen dann zwischen 15 und 50 Prozent weniger zurückzahlen. Der Wohngebäudezuschuss richtet sich an Interessenten, die ihre Immobilie nachhaltiger machen wollen, die aber beispielsweise über genug Eigenkapital verfügen – also gar keinen Kredit brauchen.

Es ist empfehlenswert, das Thema Förderung ab sofort noch früher in die Finanzplanung einzubinden. Erst- und Anschlussberatungen sind wichtiger denn je, um nicht unwissentlich die Förderfähigkeit zu gefährden. Beispielsweise muss der Antrag auf Förderung vor Abschluss des Kaufvertrags für die Immobilie erfolgen. Die Einbindung von Energieeffizienzexperten sei nicht nur empfehlenswert, sondern in der Regel verpflichtend.

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KfW und Städtebauförderung: Erhöhte Förderung für Kommunen

WHS unterstützt bei der Förderantragsstellung

Bereits seit über 50 Jahren unterstützt die Wüstenrot Haus- und Städtebau (WHS) Kommunen bei den Herausforderungen in der Stadtentwicklung. Diese sind vielseitiger denn je – Corona, Klimawandel oder der Ausbau der Digitalisierung stehen auf der Agenda der Städte und Gemeinden. Die Erhöhung des Fördersatzes im KfW-Programm von 65 Prozent auf 75 Prozent ebnet nun den Weg für zukunftsorientierte Quartierskonzepte.
Neben der Erhöhung des Fördersatzes hat die KfW seit 01.04.2021 auch zusätzlich die Ersetzung des kommunalen Eigenanteils bis auf 5 Prozent (bis 30.06.2022) oder bis auf 10 Prozent (ab 01.07.2022) erhöht. Förderung allein reicht in der Regel jedoch nicht aus – viel mehr braucht es Experten mit speziellem Fachwissen und Methodenkompetenzen.
Erfahrene Fachexperten
Hier kommt die WHS ins Spiel: Seit über 50 Jahren unterstützt sie Städte und Gemeinden als städtebaulicher Dienstleister bei der ganzheitlichen Stadtentwicklung. Die Experten kümmern sich um die professionelle Betreuung und aktive Umsetzung aller Themen rund um Stadtentwicklungskonzepte und Bürgerbeteiligung, Stadterneuerung und Städtebauförderung, Baulandentwicklung, Projektentwicklung und Projektsteuerung, Wettbewerbs- und Vergabeverfahren sowie Smart City und digitale Beteiligung.
Vielseitige Unterstützung
Beim Thema Förderung begleitet die WHS Kunden bei der Förderantragsstellung im KfW-Programm sowie bei der Erstellung eines energetischen und städtebaulichen Quartierskonzepts. Außerdem erhalten Kommunen Unterstützung bei der Überführung der Inhalte in neue Städtebaufördergebietskulissen sowie bei der Vorbereitung und Durchführung anspruchsvoller Einzelmaßnahmen im Sinne einer Projektentwicklung bzw. Projektsteuerung. So steht einem erfolgreichen Stadtentwicklungskonzept nichts mehr im Weg.

Weitere Informationen zu diesem Thema und zu Projektentwicklung Karlsruhe (https://www.whs-wuestenrot.de/Projektentwicklung-Karlsruhe.htm), Neubau Immobilien München (https://www.whs-wuestenrot.de/Neubau-Immobilien-Muenchen.htm) oder Bauträger Dresden (https://www.whs-wuestenrot.de/Bautraeger-Dresden.htm) finden Interessenten auf https://www.whs-wuestenrot.de/.

Die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) ist ein Tochterunternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische. Als überregional tätige Immobilienexpertin der Unternehmensgruppe liegen ihre Kernkompetenzen in den Bereichen Städtebau, Wohnungsbau und Immobilienmanagement. Seit 1949 hat die WHS bundesweit mehr als 23.000 Häuser und Wohnungen erstellt, verwaltet derzeit rund 10.000 Miet- und Eigentumswohnungen und betreut aktuell rund 200 Sanierungsgebiete in mehr als 110 Städten und Gemeinden. Die WHS ist mit rund 170 Mitarbeitern am Hauptsitz in Ludwigsburg sowie durch Geschäftsstellen in den Ballungsräumen Dresden, Frankfurt am Main, Hannover, Karlsruhe, Köln und München aktiv.

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