Erkältung oder Grippe? – Verbraucherinformation der DKV

Unterschiede, Symptome und wann ein Arztbesuch nötig ist

Erkältung oder Grippe? - Verbraucherinformation der DKV

Verschiedene Viren sorgen dafür, dass Menschen besonders in der kalten Jahreszeit krank werden. (Bildquelle: ERGO Group)

Die Nase läuft, der Hals kratzt, und das Fieber steigt – besonders in den kalten Herbst- und Wintermonaten werden Menschen krank. Viele denken dann: Das muss die Grippe sein. Doch worin unterscheiden sich Erkältung und Grippe eigentlich? Und wann ist ein Arztbesuch ratsam? Diese und weitere Fragen beantwortet Solveig Haw, Gesundheitsexpertin und Ärztin der DKV Deutsche Krankenversicherung. Sie erklärt außerdem, was im Krankheitsfall zu tun ist und wie sich einer Ansteckung vorbeugen lässt.

Ähnliche Symptome – unterschiedliche Erreger

Wenn die Temperaturen fallen, steigen gleichzeitig die Krankenzahlen. Wer unter Halsschmerzen, Husten oder Schnupfen leidet, vermutet dahinter schnell eine Grippe. Doch das ist häufig nicht der Fall. „Sowohl bei Erkältungen als auch bei der Grippe erfolgt die Ansteckung über Viren, die über die Atemwege in den menschlichen Körper gelangen“, erklärt Solveig Haw, Gesundheitsexpertin und Ärztin der DKV. „Aber Symptome und Krankheitsverlauf unterscheiden sich. Während die sogenannte Influenza, also die Grippe, einen bestimmten Erreger hat, kann eine Erkältung durch verschiedene Viren, häufig Rhino- oder RS-Viren, ausgelöst werden.“

Symptome und Krankheitsverlauf einer Erkältung

„Eine Erkältung beginnt meist schleichend und äußert sich häufig durch leichtes Kratzen im Hals, eine verstopfte Nase und Husten mit Schleimproduktion“, erklärt Haw. „Betroffene leiden zudem oft unter allgemeinem Unwohlsein und Erschöpfung.“ Im weiteren Verlauf der Erkrankung können sich die Symptome zwar verstärken, sie fallen aber milder aus als bei der Grippe. Fieber tritt nur selten auf. „Eine Erkältung dauert in der Regel fünf bis sieben Tage, während die Beschwerden allmählich abklingen“, ergänzt die Gesundheitsexpertin der DKV.

Wann es die „echte“ Grippe ist

Die Grippe tritt demgegenüber eher plötzlich und mit deutlich stärkeren Symptomen auf. „Die Körpertemperatur steigt dann schnell auf über 39 Grad an“, so Haw. „Hinzu kommen Muskel- und Gliederschmerzen, extreme Müdigkeit, trockener Reizhusten und Schüttelfrost.“ Gelegentlich kämpfen Betroffene auch mit Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall. „Allerdings erleben nur rund ein Drittel der Menschen diesen klassischen heftigen Krankheitsverlauf“, erläutert die DKV Expertin. „Häufig fallen die Symptome auch deutlich milder aus.“ Die Beschwerden halten meist bis zu einer Woche an, während sich das Erschöpfungsgefühl auch erst nach 14 Tagen einstellen kann.

Diese Behandlungen wirken

Eine spezifische Behandlung ist meistens weder bei Grippe noch bei einer Erkältung notwendig. „Die Behandlung konzentriert sich darauf, die Symptome zu lindern und den Verlauf erträglicher zu machen“, so Haw. „Dazu gehören bei einer Grippe fiebersenkende Medikamente, ausreichende Flüssigkeitszufuhr und Bettruhe.“ Bei einer Erkältung können Hausmittel wie warmer Thymian- oder Salbei-Tee, Inhalationen oder heiße Bäder den Heilungsprozess unterstützen. Sollten sich die Symptome jedoch nach einer Woche nicht bessern beziehungsweise es zu schweren Verläufen mit Lungenbeteiligungen kommen, rät die Gesundheitsexpertin zu einem Besuch beim Hausarzt. Auch Vorerkrankte oder Schwangere sollten bei einer Erkältung oder Grippe ihren Hausarzt aufsuchen.

Schutz vor einer Ansteckung

Rollt die alljährliche Grippewelle an, lässt sich eine Ansteckung nicht immer vermeiden. Doch es gibt vorbeugende Maßnahmen, die das Risiko minimieren. Dazu gehören beispielsweise häufiges Stoßlüften, gründliches und regelmäßiges Händewaschen und -desinfizieren sowie das Meiden von Menschenansammlungen. „Während der Grippe-Hochphase kann es zudem sinnvoll sein, darauf zu achten, sich nicht ins Gesicht zu fassen und sich an die aus der Corona-Pandemie bekannten Hygienemaßnahmen wie den Verzicht auf Händeschütteln zu halten“, empfiehlt Haw. Für Risikogruppen, wie unter anderem chronisch Erkrankte, Menschen ab 60 Jahren und Schwangere, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine jährliche Grippeimpfung. Sie schützt jedoch nicht vor einer Ansteckung, sondern mildert einen schweren Verlauf ab.
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Herbstzeit: Von erkälteten Mitarbeitern und verschnupften Chefs

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Krankmeldungen im Büro

Herbstzeit: Von erkälteten Mitarbeitern und verschnupften Chefs

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Krankmeldungen im Büro

Herbstzeit ist Erkältungszeit. Im Büro begegnet man dann nicht selten Kollegen mit rot-nasigen Gesichtern und einem Husten, der die gesamte Etage in Atem hält. Doch was gilt, wenn die Nase läuft, der Hals kratzt und dennoch der Gang zum Arzt nicht als notwendig erachtet wird? Dürfen Arbeitgeber verlangen, dass Mitarbeiter sich krankschreiben lassen? Und was müssen Arbeitnehmer generell bei einer Krankmeldung beachten? ARAG Experte Tobias Klingelhöfer klärt die wichtigsten Fragen.

Darf der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern eine Krankschreibung verlangen?
Tobias Klingelhöfer: Nein. Auch wenn die Ansteckungsgefahr bei Erkältungen nicht zu unterschätzen ist, hat der Arbeitgeber kein Recht, zu verlangen, dass Mitarbeiter sich bei einer einfachen Erkältung krankschreiben lassen. Ob jemand arbeitsunfähig ist, entscheidet einzig und allein der behandelnde Arzt. Allerdings kann der Arbeitgeber auch nicht verlangen, dass der Mitarbeiter zum Arzt geht.

Es gibt Alternativen: Um eine Ausbreitung von Erkältungen im Betrieb zu vermeiden, kann der Arbeitgeber den kränkelnden Mitarbeiter bitten, auf eigene Kosten zu Hause zu bleiben. In diesem Fall muss jedoch das Gehalt weitergezahlt werden. Ein Anspruch auf Urlaub oder die Verwendung von Zeitguthaben besteht nicht.

Was gilt es bei einer Krankmeldung zu beachten? Wie schnell muss ich mich krankmelden?
Tobias Klingelhöfer: Arbeitnehmer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer „unverzüglich“ dem Arbeitgeber mitzuteilen. „Unverzüglich“ ist aber so eine Sache. Ich empfehle, aus Höflichkeit dem Chef und den Kollegen gegenüber, sich möglichst frühzeitig krank zu melden. Die Mitteilung sollte aber spätestens vor dem üblichen Dienstantritt erfolgen.

Müssen Arbeitnehmer ihrem Chef sagen, an was sie erkrankt sind?
Tobias Klingelhöfer: Nein, das müssen sie nicht. Wichtig ist nur, dass sie ihre Arbeitsunfähigkeit melden. Der Arbeitgeber muss lediglich wissen, dass der Mitarbeiter aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kann. Es liegt im Ermessen des Arbeitnehmers, ob er weitere Informationen zu seiner Erkrankung geben möchte.

Wie meldet man sich vorschriftsmäßig krank und wann muss die ärztliche Bescheinigung vorliegen?
Tobias Klingelhöfer: Die Art der Krankmeldung kann jeder Betrieb individuell regeln. Viele Unternehmen erlauben eine formlose Mitteilung per E-Mail, Anruf oder SMS. Der Arbeitgeber muss -meinst ab dem 3. Tag – einen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erhalten.

Seit Januar 2023 gilt das elektronische Verfahren (eAU für „elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“), bei dem die Praxen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) direkt an die Krankenkasse übermitteln. Diese stellt die Daten dann dem Arbeitgeber zur Verfügung. Arbeitnehmer müssen jedoch darauf achten, rechtzeitig zum Arzt zu gehen, um die Bescheinigung zu erhalten.

Dürfen Arbeitgeber die Krankschreibung anzweifeln?
Tobias Klingelhöfer: Wenn ein Arbeitgeber den Beweiswert einer ärztlichen AU infrage stellt, kann es problematisch werden. Der Arbeitgeber muss jedoch konkrete Gründe vorbringen, wenn er den Beweiswert einer Bescheinigung ernsthaft anzweifelt. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat klargestellt, dass Arbeitgeber zwar in bestimmten Fällen berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit anmelden können, jedoch nicht pauschal bei jeder Krankmeldung (Az.: 5 AZR 137/23). Wenn sich die Zweifel allerdings als berechtigt herausstellen und der kranke Mitarbeiter gar nicht so krank ist, wie die AU ihm attestiert, riskiert er die Lohnfortzahlung oder gar seine Kündigung.

Dürfen Chefs kontrollieren, ob der Arbeitnehmer wirklich krank ist?
Tobias Klingelhöfer: Wie auch immer man persönlich zu den Kontrollbesuchen steht, die E-Auto-Hersteller Tesla erst vor Kurzem bei häufig erkrankten Mitarbeitern durchgeführt hat: Grundsätzlich steht es Chefs frei, ihre kranken Mitarbeiter zu Hause zu besuchen, um festzustellen, ob sie tatsächlich krank sind. Allerdings ist ja niemand verpflichtet, die Tür aufzumachen und den Chef hereinzulassen. Tabu sind auch Nachforschungen beispielsweise durch Privatdetektive, weil dieses Vorgehen das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters verletzen würde.

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Erkältung oder echte Grippe?

Apotheken erklären Unterschiede und geben Behandlungstipps

Erkältung oder echte Grippe?

Apotheken raten: Nasenspray nur wenige Tage anwenden! (Bildquelle: © pixabay)

Stuttgart- Baden-Württemberg hustet, schnieft und schnäuzt: Viele Menschen leiden zurzeit unter Husten und Schnupfen. Doch ist die Erkrankung nur eine harmlose Erkältung oder doch schon eine echte Grippe? Der Landesapothekerverband erklärt, wo die Unterschiede zwischen Schnupfen und der Influenza liegen, was man dagegen tun kann und ab wann man in jedem Fall eine Arztpraxis aufsuchen sollte.

„Wer an einer echten Virus-Grippe, der Influenza, erkrankt, bekommt meist schnell hohes Fieber, Gliederschmerzen und fühlt sich fast von einem Moment auf den anderen auch richtig krank und schlapp“, berichtet Friederike Habighorst-Klemm, Mitglied des Vorstandes und Patientenbeauftragte des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg. Oft leiden die Patient:innen auch an Reizhusten sowie starken Hals- und Kopfschmerzen. „Grippepatient:innen schaffen es selten zu uns in die Apotheke, sondern hier kommen Familienangehörige. Ich empfehle bei Verdacht auf eine Grippe immer eine Rücksprache mit der Hausärztin oder dem Arzt. Denn: Länger anhaltendes Fieber bei einer Grippe kann für einen vielleicht schon vorerkrankten Körper sehr belastend sein und auch zum Beispiel das Herz angreifen. Erkrankte brauchen dann möglicherweise einen Fiebersenker zur Entlastung des Organismus oder auch weitere Medikamente, um Beschwerden wie die Gliederschmerzen zu lindern“, erklärt die Apothekerin. Gut zu wissen: Bei einer Virusgrippe ist nur unter besonderen Voraussetzungen ein Antibiotikum angesagt, denn diese helfen nicht gegen Viren.
„Ruhe, viel trinken und eine verstärkte Versorgung des Körpers mit Eiweißen, wie zum Beispiel mit leichtem Fleisch, Linsengerichten oder Milchprodukten unterstützen den Körper. Um für sich selbst Klarheit zu haben, kann man in der Apotheke Tests kaufen, die nachweisen, ob eine Influenzainfektion vorliegt oder nicht – wie bei den Coronatests“, rät Habighorst-Klemm.

„Betroffene, die unter einer Erkältung oder einem grippalen Infekt leiden, haben meist kein Fieber oder nur leicht erhöhte Temperatur“, erklärt Habighorst-Klemm. Oft ist die Nase verstopft, die Patient:innen klagen über Husten oder leiden unter Halsschmerzen. „Mit einer normalen Erkältung fühlen sich Patient:innen oft noch fit genug, um Arbeiten zu gehen und zu uns in die Apotheke vor Ort zu kommen. Das Krankheitsgefühl ist nicht so überwältigend, wie bei einer Grippe. Erkälteten Menschen empfehle ich gegen den Husten und Schnupfen schleimlösende Medikamente, die zum Beispiel ätherische Öle oder aber auch pflanzliche Arzneimittel die beispielsweise Thymian, Efeu oder Primel enthalten. Diese helfen, den Schleim aus den Nebenhöhlen und von den Bronchien zu lösen. Auch Gurgeln mit Salzwasser oder das Inhalieren mit Produkten, die Eukalyptus oder andere ätherische Stoffe enthalten, kann helfen, die Beschwerden zu lindern“, so Habighorst-Klemm. Gegen die verstopfte oder ständig laufende Nase, können kurzfristig Nasensprays helfen. Diese sollen aber maximal eine Woche angewendet werden, hebt die Apothekerin hervor, da es zu einem Gewöhnungseffekt kommen kann. „Patient:innen die über einen längeren Zeitraum, also länger als 14 Tage, unter Husten oder anderen anhaltenden Erkältungssymptomen leiden, sollten das auch ärztlich abklären lassen. Denn hier besteht die Gefahr, dass sich Bakterien angesammelt haben und ein Antibiotikum nötig wird oder die Beschwerden chronisch werden.

Der Apothekerverband Rheinland-Pfalz e. V. – LAV vertritt die Interessen der selbstständigen Apothekerinnen und Apotheker in Rheinland-Pfalz. Er ist Vertragspartner der Krankenkassen und schließt mit diesen Verträge ab. Von den knapp 850 Apothekenleitern sind rund 95 Prozent freiwillige Mitglieder im Verband.

Kontakt
Apothekerverband Rheinland-Pfalz e. V. – LAV
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Terrassenstr. 18
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Husten ist nicht gleich Husten

Apotheken helfen bei der richtigen Arzneimittelwahl

Husten ist nicht gleich Husten

Mit dem richtigen Medikament kann Husten gut behandelt werden (Bildquelle: © ABDA)

Mainz – Erkältungskrankheiten werden sehr oft auch von Husten begleitet. Dabei gibt es unterschiedliche Hustenarten, die individuell behandelt werden sollten. Denn die richtige Wahl des Hustenmedikaments kann den Heilungsprozess beschleunigen oder aber zumindest die Krankheitssymptome für die Betroffenen erträglicher machen. Hierbei spielt die persönliche Beratung durch Apotheken eine wichtige Rolle, wie Petra Engel-Djabarian, Mitglied im Vorstand des Apothekerverbandes Rheinland-Pfalz – LAV, erklärt: „Patienten müssen sensibilisiert werden, dass Husten nicht gleich Husten ist. Ein trockener Reizhusten muss anders behandelt werden als ein Husten, bei dem aktiv Sekret abgehustet wird. Nur mit einer maßgeschneiderten Behandlung, können die Symptome rasch gemildert werden. Auch der Einnahmezeitpunkt verschiedener Arzneien muss beachtet werden.“

Husten ist zu Beginn einer Erkrankung häufig festsitzend, bellend und schmerzhaft. In den Atemwegen sammelt sich zäher Schleim. „Besonders nachts ist dieser Reizhusten sehr belastend“, so Engel-Djabarian, „weil der Hustenreiz die Menschen nicht schlafen lässt“. Hier können sogenannten Hustenstiller Linderung bringen, die Wirkstoffe wie Dextromethorphan oder Pentoxyverin enthalten. Sie unterbrechen im Gehirn den Hustenreflex. „Als Nebenwirkung können diese Hustenstiller müde machen. Vor dem Zubettgehen schadet das nicht. Aber bei einer Einnahme tagsüber muss das beachtet werden, wenn ich Auto fahre oder Maschinen bediene“, so die Apothekerin. Es gibt auch gut wirksame pflanzliche Alternativen, die den Hustenreiz abmildern. Diese enthalten oft Spitzwegerich, Efeu, Süßholzwurzel und auch Eibisch.

Im Laufe der Erkältung bildet sich in der Lunge mehr Schleim, der abgehustet werden sollte. Dabei können schleimlösende Medikamente beispielsweise mit dem Wirkstoff Acetylcystein helfen. „Wichtig ist, dass Schleimlöser nicht gemeinsam mit Hustenstillern genommen werden. Denn diese beiden Medikamentengruppen passen nicht zusammen. Der Schleim, der abgehustet werde sollte, bliebe durch den Hustenstiller in der Lunge und setzt sich dort ab. Das wäre dann dort ein unerwünschter Nährboden für Bakterien“, macht Engel-Djabarian die Zusammenhänge deutlich. Auch pflanzliche Schleimlöser stehen für Patient:innen zur Verfügung. Sie werden auf Heilpflanzen-Extrakten unter anderem von Primeln, Thymian, Eukalyptus oder Schlüsselblumen angeboten. Wichtig ist, dass die schleimlösenden Medikamente von reichlich Flüssigkeit begleitet werden. „Nur wenn der Patient viel trinkt, kann der Körper den Schleim verflüssigen und abgeben. Besonders geeignet ist heißer Tee, gerne auch mit Salbei, Anis oder Fenchel“, rät die Apothekerin. In der Regel ist ein einfacher Husten gut in der Selbstmedikation zu behandeln. Wenn der Husten aber länger als zwei Wochen anhält oder sich anhaltende Pfeif- und Rasselgeräusche einstellen, sollte der Husten beim Arzt abgeklärt werden.

Der Apothekerverband Rheinland-Pfalz e. V. – LAV vertritt die Interessen der selbstständigen Apothekerinnen und Apotheker in Rheinland-Pfalz. Er ist Vertragspartner der Krankenkassen und schließt mit diesen Verträge ab. Von den knapp 850 Apothekenleitern sind rund 95 Prozent freiwillige Mitglieder im Verband.

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Bei Erkältung ein dickes Fell: Aktion in LINDA Apotheken

In den LINDA Apotheken läuft gerade eine Aktion zum Thema Erkältung. Außerdem können Kund*innen ein Familienbox-Jahresabo von HelloFresh gewinnen.

Bei Erkältung ein dickes Fell: Aktion in LINDA Apotheken

Wer in eine LINDA Apotheke geht, hat bis zum 06. November 2021 besonders gut lachen.

Vorüber sind die langen Sommertage und lauen Nächte – der Herbst steht vor der Tür. Und er bringt so manche Erkältung mit sich, gegen die man jetzt das Immunsystem wappnen sollte. Die LINDA Apotheken setzen jedenfalls alles daran, dass betroffene Kund*innen den Kopf schnell wieder frei bekommen und die schönen Seiten des Herbstes genießen können. Und da nicht nur, aber gerade in der Erkältungszeit eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung besonders wichtig ist, gibt es beim Aktionsgewinnspiel ein Familienbox-Jahresabo von HelloFresh zu gewinnen.

Bis zum 06. November 2021 vermitteln LINDA Apotheken auf humorvolle Weise, dass sie Ihren Kunden gerne dabei helfen, Anzeichen einer Erkältung schnell wieder loszuwerden. Die Apotheke ist natürlich immer die richtige Anlaufstelle, wenn der Hals kratzt oder die Nase läuft, aber im Aktionszeitraum profitieren Kund*innen noch mehr.
Beispielsweise vom großen Gewinnspiel, bei dem die LINDA Apotheken 2 x ein Familienbox-Jahresabo von HelloFresh verlosen – mit 3 Gerichten für 4 Personen je Woche. Außerdem erhalten alle Kund*innen 50 EUR Neukunden-Rabatt bei Hello-Fresh, wenn sie den Code HelloLinda angeben. Mehr Infos dazu finden sich auf dem Gewinnspiel-Flyer, den es jetzt in den LINDA Apotheken gibt. Teilnehmen kann man aber auch via linda.de, Facebook und Instagram.

3-fache PAYBACK Punkte
Im exklusiven Beihefter LINDA SPEZIAL in der Apotheken Umschau ist jetzt auch ein PAYBACK Coupon enthalten, mit dem man während des Aktionszeit-raums 3-fache PAYBACK Punkte ab einem Einkaufswert von 10 EUR bekommt. Wer sich in den LINDA Apotheken eine Postkarte mit 15 %-Rabatt-Coupon abholt, spart beim nächsten Einkauf bares Geld. Und was das dicke Fell betrifft: Erkältungsgeplagte Kund*innen freuen sich sicher in ihrer LINDA Apotheke über die umfangreiche Beratung und wertvolle Tipps zu diesem aktuellen Saisonthema.

Das Prinzip ist einfach: Apotheker haben sich zusammengetan, um ihren Beruf mit der eigenen Apotheke vor Ort unter der gemeinsamen Dachmarke LINDA Apotheken auszuüben. LINDA ist die deutschlandweit bekannteste Premium-Apothekendachmarke selbstständiger Apotheker und Marktführer in ihrem Segment (1). Das HANDELSBLATT vergab im Ranking Deutschlands Beste Händler 2021 in der Kategorie Apothekenkooperationen den 1. Platz an die LINDA Apotheken (2). Die LINDA Apotheken verfügen über eine ausgezeichnete Service-Qualität (3) und überzeugen durch eine herausragende Kundenzufriedenheit (4). Auch BILD attestierte den LINDA Apotheken höchsten Kundennutzen mit dem Siegel Deutschlands Kundenkönig 2021 in der Kategorie Apotheken (5). LINDA gewann den Apotheken-Kooperationspreis 2021 (Coop-Study) für die beste Umsetzung von Kooperationsvorgaben (6) und die LINDA eigene Kampagne zum Thema eRezept wurde ebenfalls 2021 mit dem VISION.A Award in Silber ausgezeichnet (6). Der 1. Platz beim App Award 2021 in der Kategorie Apothekenkooperationen beweist zudem, dass die LINDA Apotheken auch digital sehr gut aufgestellt sind (7). Eigentümerin der Dachmarke LINDA Apotheken ist die LINDA AG, die sich dafür einsetzt, dass sich die selbstständigen inhabergeführten Apotheken zukunftsorientiert positionieren und ihre Eigenständigkeit und Unabhängigkeit bewahren. Sitz der LINDA AG ist Köln.

(1) Auszeichnung zur Marke des Jahrhunderts in der Produktgattung Apotheke, Markenpreis des Verlags Deut-sche Standards Editionen GmbH, 2022; (2) Platz 1 bei der Studie Deutschlands Beste Händler 2021 in der Kate-gorie Apothekenkooperationen, Service Value GmbH und HANDELSBLATT, 2021; (3) Nr. 1 der Apothekenkoopera-tionen, Studie Service-Champions im erlebten Kundenservice, Service Value GmbH und DIE WELT, 2020; (4) Prädikat Herausragende Kundenzufriedenheit beim Deutschen Kunden-Award 2020/21, DtGV (Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien mbH), 2020; (5) Prädikat Höchster Kundennutzen bei der Auszeichnung Deutschlands Kundenkönig in der Kategorie Apotheken, Service Value GmbH und BILD Siegel, 2021; (6) Silberauszeichnung VISION.A-Award in der Kategorie Beste Kampagne, VISION.A – Die Digitalkonferenz von apotheke adhoc und NOVENTI, 2021; (7) Platz 1 beim App Award 2021 in der Kategorie Apothekenkoopera-tionen, DtGV (Deutsche Gesellschaft f. Verbraucherstudien), 2021.

Kontakt
LINDA AG
Vanessa Tscholl
Emil-Hoffmann-Str. 1a
50996 Köln
02236848780
tscholl@linda-ag.de
http://www.linda.de