„Treiben Sie die Kosten des Wohnens nicht weiter in die Höhe“

Grundsteuerreform: Gemeinsamer Appell von Haus & Grund Hessen und dem Deutschen Mieterbund Landesverband Hessen an die Kommunen

"Treiben Sie die Kosten des Wohnens nicht weiter in die Höhe"

Frankfurt/Wiesbaden, 18. Dezember 2024 – „Treiben Sie mit der Grundsteuerreform die Kosten des Wohnens nicht weiter in die Höhe.“ Diesen Appell richten Christian Streim, Vorsitzender von Haus & Grund Hessen, und Gert Reeh, Vorsitzender des Mieterbundes Hessen, an die hessischen Kommunen. Denn die neue Grundsteuer gilt zwar ab 1. Januar 2025, jedoch haben etliche Städte und Gemeinden ihre Hebesätze für 2025 noch nicht festgelegt. 119 von 421 Kommunen hatten sie für das laufende Jahr erhöht – was schon vor Umsetzung der Reform mehr als eine Verdoppelung der Hebesatzsteigerungen in Hessen gegenüber 2023 bedeutet.

Viele Eigentümer und ihre Mieter wissen immer noch nicht, welche Kosten mit der Umsetzung der Grundsteuerreform auf sie zukommen. Das hat zwei Gründe. Zum einen werden viele Bescheide für die Grundsteuer erst 2025 versandt. In diesem Fall können Immobilieneigentümer die Höhe ihrer Grundsteuer ab 2025 selbst ermitteln, indem sie den ihnen bereits mitgeteilten neuen Grundsteuermessbetrag mit dem maßgeblichen neuen Hebesatz multiplizieren. Das kann zumindest etwas Planungssicherheit bringen. Zum anderen haben jedoch etliche Kommunen ihre neuen Hebesätze noch gar nicht festgelegt. Sie haben dafür laut Gesetz bis Ende Juni 2025 Zeit – die neuen Werte gelten dann aber rückwirkend zum 1. Januar.

In diesen Kommunen gehe es um das Vertrauen der Bürger in die Politik, die eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform versprochen hat, also ohne höhere Steuereinnahmen für die Städte und Gemeinden, mahnen gemeinsam die Vertreter der privaten Eigentümer und der Mieter. Christian Streim: „Die Bürger müssen von der Politik in ihren eigenen Kommunen erwarten können, dass sie mit Bedacht mit der neuen Grundsteuer und dem Hebesatzrecht umgeht. Denn gerade in Ballungsgebieten sind die Kosten des Wohnens für viele an der Belastungsgrenze. Die steigenden Grundsteuern sind nicht nur eine enorme Belastung für die Bürger, auch die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes gerät durch den Anstieg zunehmend in Gefahr.“

Gert Reeh: „Jede Erhöhung der Grundsteuer, auch eine durch die Grundsteuerreform verursachte, bedeutet eine weitere erhebliche Belastung für die Mieterinnen und Mieter, denn in den allermeisten Fällen wird die Grundsteuer auf die Mieter abgewälzt. Die Belastungen sind ohnehin in vielen Fällen bereits zu hoch – dadurch steigt die Armutsquote, die in Hessen einer Studie zufolge bei der Berücksichtigung der Wohnkosten bereits bei 23,7 Prozent liegt, noch weiter an. Hessen belegt damit bundesweit Platz 5.“

Der abschließende gemeinsame Appell der beiden Verbandsvertreter an die Kommunen: „Verzichten Sie darauf, die Grundsteuerreform für eine versteckte Steuererhöhung zu nutzen. Setzen Sie sie aufkommensneutral um und folgen Sie bei der Festlegung der Hebesätze für 2025 den Empfehlungen des Landes.“

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Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 78 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 68.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.
Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.
Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

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Grundsteuer-Hebesätze ab 01.01.2025 transparent

Grundsteuer-Hebesätze ab 01.01.2025 transparent

Grundsteuer (Bildquelle: iStock-1127104847)

Mit der Grundsteuerreform, die ab 2025 in Kraft tritt, stehen Haus- und Grundstücksbesitzer vor der Frage, wie sich ihre Grundsteuer künftig verändern wird. Neun Bundesländer schaffen bereits Klarheit und veröffentlichen online die sogenannten „fairen Hebesätze“, die als Orientierung für die künftige Steuerbelastung dienen.

### **Hintergrund der Grundsteuerreform**
Ab 2025 gelten neue Regeln für die Berechnung der Grundsteuer. Die Reform sieht eine einheitliche Grundsteuermesszahl von 0,34 vor. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke sowie Wohnungseigentum beträgt die Grundsteuermesszahl hingegen 0,31 .

Wichtig ist, dass die Reform aufkommensneutral umgesetzt werden soll. Das bedeutet, dass die Gemeinden ihre Hebesätze so anpassen müssen, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer von 2024 auf 2025 insgesamt unverändert bleiben.

### **Wie wird der aufkommensneutrale Hebesatz ermittelt?**
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
1. **Ermittlung des aktuellen Steueraufkommens**: Zunächst wird das Grundsteueraufkommen nach dem bisherigen Recht für 2024 berechnet.
2. **Schätzung der neuen Messbeträge**: Die Grundsteuerbemessungsgrundlagen werden basierend auf den neuen Bewertungsregeln geschätzt.
3. **Berechnung der Hebesätze**: Abschließend wird das aufkommensneutrale Steueraufkommen für 2025 definiert, aus dem die neuen Hebesätze abgeleitet werden.

Diese neuen Hebesätze gelten jedoch nur für die Grundsteuer B, die sich auf Grundstücke des Grundvermögens wie Wohnhäuser, Eigentumswohnungen und Geschäftsgrundstücke bezieht. Für die Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftliches Vermögen betrifft, gibt es aufgrund unzureichender Datenlage keine entsprechenden Berechnungen.

### **Hebesätze in den Bundesländern**
Der entscheidende Faktor für die künftige Steuerbelastung ist der Hebesatz, der sich durch die Reform vielerorts ändern wird. Mittlerweile haben folgende Bundesländer die geplanten „fairen Hebesätze“ veröffentlicht:
– **Berlin**
– **Bremen (inkl. Bremerhaven)**
– **Hamburg**
– **Sachsen**
– **Hessen**
– **Nordrhein-Westfalen**
– **Baden-Württemberg**
– **Schleswig-Holstein**
– **Saarland**

Diese Transparenz ermöglicht es Eigentümern, ihre künftige Grundsteuer zumindest grob abzuschätzen.

### **Fazit**
Die Reform der Grundsteuer bringt für viele Eigentümer Änderungen mit sich, insbesondere durch die Neubewertung der Grundstücke und die Anpassung der Hebesätze. Die veröffentlichten Hebesätze in neun Bundesländern bieten eine erste Orientierung, um die potenzielle Steuerbelastung ab 2025 besser einschätzen zu können. Gemeinden tragen dabei eine Schlüsselrolle, um die Reform tatsächlich aufkommensneutral umzusetzen und keine zusätzlichen Belastungen für die Steuerzahler zu schaffen.

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Grundsteuerreform: Haus & Grund Hessen sagt Unterstützung zu und mahnt zur Aufkommensneutralität

Stellungnahme anlässlich Pressekonferenz von Finanzminister und Oberfinanzpräsident

Grundsteuerreform: Haus & Grund Hessen sagt Unterstützung zu und mahnt zur Aufkommensneutralität

Frankfurt/Wiesbaden, 13. Mai 2022 – Etwa drei Millionen hessische Immobilien- und Grundstückseigentümer werden im Juni Post von der Steuerverwaltung bekommen. Dann haben sie ab Juli vier Monate Zeit, online Auskunft für die Berechnung der von 2025 an geltenden neuen Grundsteuer B zu geben. „Haus & Grund Hessen sieht sich jetzt als konstruktiver Partner. Wir werden alles daransetzen, unsere Mitglieder bei der Bewältigung dieser Aufgaben zu unterstützen“, sagt dessen Geschäftsführer Younes Frank Ehrhardt anlässlich der heutigen Pressekonferenz von Finanzminister Michael Boddenberg und Oberfinanzpräsident Jürgen Roßberg zur Umsetzung der Grundsteuerreform. Doch auch das politische Versprechen der Aufkommensneutralität werde der Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer nicht aus dem Blick lassen.

„Es hätte viel schlimmer kommen können“, so Ehrhardt mit Blick auf das wesentlich kompliziertere Bundesmodell zur Berechnung der neuen Grundsteuer B. „Es hätte aber auch besser kommen können.“ Durch das in Hessen beschlossene Flächen-Faktor-Modell werde die Berechnung der Grundsteuer nicht unnötig verkompliziert, „sein großer Nachteil ist aber, dass es wertabhängige Komponenten enthält: Bei steigenden Bodenwerten steigt die Grundsteuer für Mieter und Eigentümer automatisch mit.“ Im Sommer rechnet er mit einem verstärkten Beratungsbedarf bei Immobilieneigentümern, wenn es darum geht, die von der Finanzbehörde geforderten Angaben zu tätigen.

Große Verunsicherung über künftige Entwicklung der Grundsteuer
Die größere Verunsicherung bei den Immobilieneigentümern drehe sich jedoch derzeit weniger um die Frage, wie sie die Angabepflichten erfüllen können, so Ehrhardt, als vielmehr darum, ob sie künftig mehr Grundsteuern zahlen müssten. „Hier ist und bleibt der Hebesatz in jeder einzelnen Kommune die große Unbekannte.“ Er erinnert an das Versprechen des damaligen Bundesfinanzministers Olaf Scholz, dass die Neuordnung der Grundsteuer aufkommensneutral sein wird, also von den Kommunen nicht zur Steuererhöhung genutzt werden darf. „Als Verband begrüßen wir es, dass es in Hessen als einzigem Bundesland eine Liste geben wird, die für jede einzelne Kommune den Hebesatz festlegt, der die Aufkommensneutralität gewährleistet“, sagt Ehrhardt und mahnt: „Die Bürger müssen von der Politik in ihren eigenen Kommunen erwarten können, dass sie mit der neuen Grundsteuer und dem Hebesatzrecht mit Bedacht umgeht.“

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Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 65.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.

– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.

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