„Treiben Sie die Kosten des Wohnens nicht weiter in die Höhe“

Grundsteuerreform: Gemeinsamer Appell von Haus & Grund Hessen und dem Deutschen Mieterbund Landesverband Hessen an die Kommunen

"Treiben Sie die Kosten des Wohnens nicht weiter in die Höhe"

Frankfurt/Wiesbaden, 18. Dezember 2024 – „Treiben Sie mit der Grundsteuerreform die Kosten des Wohnens nicht weiter in die Höhe.“ Diesen Appell richten Christian Streim, Vorsitzender von Haus & Grund Hessen, und Gert Reeh, Vorsitzender des Mieterbundes Hessen, an die hessischen Kommunen. Denn die neue Grundsteuer gilt zwar ab 1. Januar 2025, jedoch haben etliche Städte und Gemeinden ihre Hebesätze für 2025 noch nicht festgelegt. 119 von 421 Kommunen hatten sie für das laufende Jahr erhöht – was schon vor Umsetzung der Reform mehr als eine Verdoppelung der Hebesatzsteigerungen in Hessen gegenüber 2023 bedeutet.

Viele Eigentümer und ihre Mieter wissen immer noch nicht, welche Kosten mit der Umsetzung der Grundsteuerreform auf sie zukommen. Das hat zwei Gründe. Zum einen werden viele Bescheide für die Grundsteuer erst 2025 versandt. In diesem Fall können Immobilieneigentümer die Höhe ihrer Grundsteuer ab 2025 selbst ermitteln, indem sie den ihnen bereits mitgeteilten neuen Grundsteuermessbetrag mit dem maßgeblichen neuen Hebesatz multiplizieren. Das kann zumindest etwas Planungssicherheit bringen. Zum anderen haben jedoch etliche Kommunen ihre neuen Hebesätze noch gar nicht festgelegt. Sie haben dafür laut Gesetz bis Ende Juni 2025 Zeit – die neuen Werte gelten dann aber rückwirkend zum 1. Januar.

In diesen Kommunen gehe es um das Vertrauen der Bürger in die Politik, die eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform versprochen hat, also ohne höhere Steuereinnahmen für die Städte und Gemeinden, mahnen gemeinsam die Vertreter der privaten Eigentümer und der Mieter. Christian Streim: „Die Bürger müssen von der Politik in ihren eigenen Kommunen erwarten können, dass sie mit Bedacht mit der neuen Grundsteuer und dem Hebesatzrecht umgeht. Denn gerade in Ballungsgebieten sind die Kosten des Wohnens für viele an der Belastungsgrenze. Die steigenden Grundsteuern sind nicht nur eine enorme Belastung für die Bürger, auch die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes gerät durch den Anstieg zunehmend in Gefahr.“

Gert Reeh: „Jede Erhöhung der Grundsteuer, auch eine durch die Grundsteuerreform verursachte, bedeutet eine weitere erhebliche Belastung für die Mieterinnen und Mieter, denn in den allermeisten Fällen wird die Grundsteuer auf die Mieter abgewälzt. Die Belastungen sind ohnehin in vielen Fällen bereits zu hoch – dadurch steigt die Armutsquote, die in Hessen einer Studie zufolge bei der Berücksichtigung der Wohnkosten bereits bei 23,7 Prozent liegt, noch weiter an. Hessen belegt damit bundesweit Platz 5.“

Der abschließende gemeinsame Appell der beiden Verbandsvertreter an die Kommunen: „Verzichten Sie darauf, die Grundsteuerreform für eine versteckte Steuererhöhung zu nutzen. Setzen Sie sie aufkommensneutral um und folgen Sie bei der Festlegung der Hebesätze für 2025 den Empfehlungen des Landes.“

Über Haus & Grund Hessen
Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 78 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 68.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.
Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.
Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

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Grundsteuer-Hebesätze ab 01.01.2025 transparent

Grundsteuer-Hebesätze ab 01.01.2025 transparent

Grundsteuer (Bildquelle: iStock-1127104847)

Mit der Grundsteuerreform, die ab 2025 in Kraft tritt, stehen Haus- und Grundstücksbesitzer vor der Frage, wie sich ihre Grundsteuer künftig verändern wird. Neun Bundesländer schaffen bereits Klarheit und veröffentlichen online die sogenannten „fairen Hebesätze“, die als Orientierung für die künftige Steuerbelastung dienen.

### **Hintergrund der Grundsteuerreform**
Ab 2025 gelten neue Regeln für die Berechnung der Grundsteuer. Die Reform sieht eine einheitliche Grundsteuermesszahl von 0,34 vor. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke sowie Wohnungseigentum beträgt die Grundsteuermesszahl hingegen 0,31 .

Wichtig ist, dass die Reform aufkommensneutral umgesetzt werden soll. Das bedeutet, dass die Gemeinden ihre Hebesätze so anpassen müssen, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer von 2024 auf 2025 insgesamt unverändert bleiben.

### **Wie wird der aufkommensneutrale Hebesatz ermittelt?**
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
1. **Ermittlung des aktuellen Steueraufkommens**: Zunächst wird das Grundsteueraufkommen nach dem bisherigen Recht für 2024 berechnet.
2. **Schätzung der neuen Messbeträge**: Die Grundsteuerbemessungsgrundlagen werden basierend auf den neuen Bewertungsregeln geschätzt.
3. **Berechnung der Hebesätze**: Abschließend wird das aufkommensneutrale Steueraufkommen für 2025 definiert, aus dem die neuen Hebesätze abgeleitet werden.

Diese neuen Hebesätze gelten jedoch nur für die Grundsteuer B, die sich auf Grundstücke des Grundvermögens wie Wohnhäuser, Eigentumswohnungen und Geschäftsgrundstücke bezieht. Für die Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftliches Vermögen betrifft, gibt es aufgrund unzureichender Datenlage keine entsprechenden Berechnungen.

### **Hebesätze in den Bundesländern**
Der entscheidende Faktor für die künftige Steuerbelastung ist der Hebesatz, der sich durch die Reform vielerorts ändern wird. Mittlerweile haben folgende Bundesländer die geplanten „fairen Hebesätze“ veröffentlicht:
– **Berlin**
– **Bremen (inkl. Bremerhaven)**
– **Hamburg**
– **Sachsen**
– **Hessen**
– **Nordrhein-Westfalen**
– **Baden-Württemberg**
– **Schleswig-Holstein**
– **Saarland**

Diese Transparenz ermöglicht es Eigentümern, ihre künftige Grundsteuer zumindest grob abzuschätzen.

### **Fazit**
Die Reform der Grundsteuer bringt für viele Eigentümer Änderungen mit sich, insbesondere durch die Neubewertung der Grundstücke und die Anpassung der Hebesätze. Die veröffentlichten Hebesätze in neun Bundesländern bieten eine erste Orientierung, um die potenzielle Steuerbelastung ab 2025 besser einschätzen zu können. Gemeinden tragen dabei eine Schlüsselrolle, um die Reform tatsächlich aufkommensneutral umzusetzen und keine zusätzlichen Belastungen für die Steuerzahler zu schaffen.

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Haus & Grund Hessen zur Grundsteuer: Verbindliche Hebesätze für Kommunen

Zum Beschluss im Landtag Warnung vor weiter steigenden Kosten für Vermieter, Mieter und Grundstücke

Haus & Grund Hessen zur Grundsteuer: Verbindliche Hebesätze für Kommunen

Wiesbaden/Frankfurt, 14. Dezember 2021 – Praktikabler als das Bundesmodell, aber mit verschenktem Potenzial für mehr Objektivität – das sagt Haus & Grund Hessen über das Gesetz zur Grundsteuer, das heute im Hessischen Landtag beschlossen werden soll. Bei der Grundsteuer B befürwortet der Verband ein Flächenmodell. Und fordert: Die Kommunen müssen per Verordnung an die von Finanzminister Michael Boddenberg angekündigten individuellen Hebesätze zur Aufkommensneutralität gebunden werden. Die Grundsteuer C lehnt der Verband, der die Interessen der privaten Eigentümer in Hessen vertritt, komplett ab.

„Das vom Hessischen Finanzminister entwickelte Flächen-Faktor-Verfahren ist einfacher anzuwenden als das komplizierte Modell der Bundesregierung“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer des Landesverbands Hessischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. „Sein großer Nachteil ist aber, dass es wertabhängige Komponenten enthält: Bei steigenden Bodenwerten steigt die Grundsteuer für Mieter und Eigentümer automatisch mit.“

Jedoch seien besonders in den hessischen Städten und deren Umlandgemeinden in den vergangenen Jahren die Bodenwerte besonders stark nach oben gegangen, so Ehrhardt. „Grund sind nicht etwa entsprechende Investitionen in die kommunale Infrastruktur. Vielmehr sind vielerorts die Grundstückspreise aufgrund des Mangels neuer Baugebiete und dem daraus folgenden Nachfrage-Überhang gestiegen.“ Daher ist er überzeugt: „Das reine Flächenmodell ist das einzig wirklich objektive Grundsteuermodell. Und sein unbestreitbarer Vorteil ist: Eine regelmäßige Neubewertung der Grundstücke und/oder Gebäude entfällt.“

Kommunen zur Aufkommensneutralität verpflichten
Bei der ersten Beratung des Grundsteuergesetzes im Landtag hatte Finanzminister Michael Boddenberg eine Liste des Landes angekündigt, die für jede hessische Gemeinde den individuellen Hebesatz definiert, mit der ihr Grundsteuer-Aufkommen unverändert bleibt. So will Hessen das Versprechen der Aufkommensneutralität der Grundsteuer-Neuordnung einlösen. „Kommunen dürfen die Grundsteuer-Reform nicht als zusätzliche Einnahmequelle missbrauchen, das würde die Wohnkosten in die Höhe treiben“, warnt Ehrhardt. „Eine Vorschrift wäre besser als eine unverbindliche Liste.“

Er widerspricht dem Hessischen Finanzminister, die Anwendung der ermittelten Hebesätze liege im Ermessen der kommunalen Selbstbestimmung. „Welche Höchstsätze nicht überschritten werden dürfen, bleibt einer landesrechtlichen Regelung vorbehalten“, zitiert er §26 des Grundsteuergesetzes und betont: „Auf dieser gesetzlichen Grundlage und mit der in Deutschland bislang einzigartigen Liste hat das Land Hessen ein wirkungsvolles Instrument in der Hand, über eine Verordnung vor allem einkommensschwache Haushalte vor weiter steigenden Belastungen zu schützen.“

Warnung: Grundsteuer C treibt Grundstückspreise in die Höhe
Die neue Grundsteuer C lehnt Haus & Grund Hessen ab. „Sie trifft vor allem finanzschwache Eigentümer schwer und befeuert damit eher die Bodenspekulation, als sie zu bekämpfen“, so Ehrhardt. „Sie bestraft vor allem diejenigen, die nur geringe Reserven haben, um ihr Grundstück schnell zu bebauen.“ Professionelle Bodenspekulanten könnten die Grundsteuer C aus der Portokasse zahlen und bei Veräußerung von Grundstücken mitberechnen. Das werde auch die Grundstückspreise weiter in die Höhe treiben. „Bereits in den 1960er-Jahren hatte sich diese Steuer in der Bundesrepublik als nicht zielführend erwiesen und wurde deshalb bereits nach zwei Jahren wieder abgeschafft.“

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Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 65.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.

– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.

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