Haftung im Network Marketing und Multi-Level-Marketing

Selbstständigkeit: Welche Folgen hat ein Schaden in Ausübung der Tätigkeit?

Haftung im Network Marketing und Multi-Level-Marketing

Bernd Bereuter, Versicherungsmakler und Experte im Bereich Absicherung im Network Marketing und MLM

So schnell kann es gehen: Eben freute man sich noch, dass man gleich einen Termin bei einem neuen Kunden hat und kurz darauf ist es schon passiert.
Bei der Präsentation seines Produktes schüttete der Verkäufer versehentlich seinen Kaffee über das Handy des Kunden, sodass dieses beschädigt wurde.
Was nun kommt, nennt sich Verschuldenshaftung.
Grundlage hierfür ist § 823 BGB (1): „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Das bedeutet, dass der Selbstständige in vollem Umfang für alle Schäden, die im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit verursacht werden, haftet.
Die Auswirkungen können zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen, denn die Haftung ist nach dem Gesetz unbegrenzt.
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.
Wer jetzt denkt, dass seine Privathaftpflichtversicherung greift, kann eine böse Überraschung erleben: Nur unter bestimmten Voraussetzungen können nebengewerbliche selbstständige Tätigkeiten in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sein. Oftmals gilt eine Umsatzgrenze, sowie eine konkrete Auflistung der versicherten Tätigkeiten – je nach Versicherer und Tarif.
Um sich vor den Folgen des Haftungsrisikos zu schützen, lautet die klare Empfehlung eine Absicherung über die Betriebshaftpflichtversicherung – speziell für das Network Marketing und Multi-Level-Marketing als wichtigste Absicherung im Geschäftsleben. Sie schützt den Selbstständigen bei Schäden vor einem hohen finanziellen Risiko.

Bernd Bereuter ist seit 1999 in der Versicherungsbranche tätig. 2019 gründete er das Maklerunternehmen und ist unabhängiger Experte als freier Versicherungsmakler.

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UMSATZSTEUER und GEFAHREN beim ONLINEHANDEL

Kostenfreies WEBINAR am 19. Januar 2022 um 17.00 Uhr – Wie Sie teure Fehler vermeiden und Fallstricke erkennen

UMSATZSTEUER und GEFAHREN beim ONLINEHANDEL

Steuerberater Sebastian Schubert und Rechtsanwältin, Steuerberaterin Edda Christiane Vocke

Der Onlinehandel wächst extrem im Vergleich zu anderen Branchen. Seit Beginn der Pandemie geht die Wachstumskurve in diesem Bereich steil nach oben. ABER, großes Wachstum muss kontrolliert sein! Online Händler stehen mehr denn je auf der „Beobachtungsliste“ des Finanzamts und im Fokus einer (umsatz-) steuerlichen Prüfung. Bei steuerlich falschen Beurteilungen drohen dem Online-Händler hohe Nachzahlungen, die im schlimmsten Fall zur Insolvenz führen können. Der extremste Fall wäre ein Strafverfahren.

Was genau, muss bei der Umsatzsteuer im Onlinehandel beachtet werden?

Ab wann und wo muss man sich registrieren? Was ist das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS)? Für wen ist diese OSS möglich? Wenn man das OSS nutzt, muss man sich dennoch im Ausland registrieren? Was ist bei den Rechnungen zu beachten?

Rechtsanwältin, Steuerberaterin Edda Christiane Vocke und Steuerberater Sebastian Schubert klären Sie in unserem kostenfreien Webinar über die umsatzsteuerlichen Fragestellungen beim Onlinehandel auf. Darüber hinaus informieren wir Sie, was Sie als Händler über die Umsatzsteuer-Fallen wissen müssen und wie es in der Praxis, z. B. bei Verkäufen über den Amazon-Marketplace gehandhabt werden muss.

Viele Unternehmen nutzen die Möglichkeiten des Onlinehandels und entdecken dadurch neue profitable Geschäftsbereiche für sich. Beispielsweise durch die Onlinehandelsplattformen Amazon oder „Powerseller“ von eBay sind Verkäufe an einen großen – auch ausländischen – Kundenkreis unkompliziert möglich. Über Unternehmen wie Amazon kann man die dortigen Warenlager mit nutzen – ohne sich den Kopf über Miete und Ähnliches zu zerbrechen. Dennoch aufpassen! Gerade beim Onlinehandel müssen im Vorfeld die richtigen Entscheidungen getroffen werden, damit die Prozesse korrekt buchhalterisch und steuerlich verarbeitet werden – damit es NICHT zu schmerzhaften finanziellen Konsequenzen kommt. Onlinehandel ist ein Massengeschäft – ein Fehler multipliziert sich ins HUNDERTFACHE.

Zum Erklärvideo… (https://bit.ly/3EJ3zly)

Melden Sie sich HIER (https://www.sk-berater.com/extras/webinare/anmeldung/) an! ACHTUNG! Die Plätze sind begrenzt!

Herzliche Grüße

Ihre SK Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte

SK Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte

Wir beraten Mandanten an den Standorten Frankfurt am Main, Dresden und Köln. Zu unseren Mandanten zählen mittelständische und international tätige Unternehmen; gemeinnützige Organisationen und Stiftungen; Freiberufler, Gewerbetreibende und Start-Ups sowie Privatpersonen. Spezialgebiete unserer Kanzleien sind die Beratung von gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen aller Art, das internationale Steuerrecht, die Wegzugsbesteuerung, die Unternehmensnachfolge sowie das Erbschaftsteuerrecht.

International ist SK ein Mitglied der Leading Edge Alliance (LEA). Dadurch haben wir ausgezeichnete Kontakte in alle Industrienationen und bieten unseren Mandanten international exzellente Serviceleistungen. Unser mehrsprachiges Team aus Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und qualifizierten Mitarbeitern ist fachübergreifend tätig, um steuerlich und wirtschaftlich die besten Ergebnisse für die Mandanten zu erreichen.

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