Neue Haarfarbe: Vorher auf Allergien testen

R+V-Infocenter: 48 Stunden vor dem Färben einen Hauttest machen

Neue Haarfarbe: Vorher auf Allergien testen

(Bildquelle: Pixabay)

Wiesbaden, 26. September 2024. Ob blond, braun, schwarz oder bunt: Die Haarfarbe lässt sich leicht verändern. Doch fast alle Produkte enthalten Stoffe, die Allergien oder Hautreizungen auslösen können. Das Infocenter der R+V Versicherung rät deshalb vor allem empfindlichen Menschen, die Verträglichkeit vorher zu testen.

Wer seine Haare farblich verändern möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Eine Tönung legt sich um die äußere Haarschicht und wäscht sich in der Regel nach ein paar Haarwäschen wieder heraus. Anders bei Färbemitteln: Sie decken die Naturfarbe für eine längere Zeit ab. Grundsätzlich kann es bei beiden Wegen zu Hautreaktionen kommen.

Allergische Reaktionen erst nach mehreren Anwendungen
Ob jemand die Inhaltsstoffe von künstlichen Haarfarben verträgt, zeigt sich erst mit der Anwendung. Allerdings reagiert die Haut nicht immer sofort. „Es kann Stunden oder Tage dauern, bis sich eine Überempfindlichkeit bemerkbar macht“, sagt Friederike Kaiser, Beratungsärztin bei der R+V Krankenversicherung. Oft treten die allergischen Reaktionen auch nicht beim ersten Kontakt mit einer Farbe auf, sondern nach zwei oder mehr Anwendungen.

Dabei können dann neben der Kopfhaut auch der Hals und der Nacken betroffen sein. Zu den Symptomen gehören Rötungen, Brennen, Juckreiz, Schwellungen oder Hautausschlag – teilweise mit starken Schmerzen verbunden. Auch ein allergischer Schock während der Behandlung ist möglich. „Die Farbe sollte bei den ersten Anzeichen sofort wieder ausgewaschen werden“, rät Friederike Kaiser. Vor allem Menschen mit einer empfindlichen Kopfhaut oder einer Neigung zu Allergien rät sie, 48 Stunden vor dem Färben oder Tönen einen Hauttest zu machen. Manche Friseursalons bieten einen solchen Test an. R+V-Expertin Kaiser rät jedoch, dafür besser eine hautärztliche Praxis aufzusuchen. Diese kann einen Allergiepass ausstellen. „So können Friseurinnen und Friseure die unverträglichen Stoffe mit ihren Produkten abgleichen.“ Auch wer seine Haare zu Hause behandelt, kann sich dadurch absichern und ein geeignetes Produkt wählen. Von einem Selbsttest zu Hause rät die Ärztin hingegen ab: „Der kann die Haut zusätzlich reizen.“

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Vorsicht bei färbenden Haarsprays oder Ansatzsprays: Sie müssen mit einigen Zentimetern Abstand auf die Haare gesprüht werden. Dadurch gelangen potenziell bedenkliche Stoffe schnell auch auf das Gesicht oder in die Atemwege.
– Naturfärbemittel sind in der Regel verträglich. Allerdings können vor allem Hennafarben gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe haben. Daher ist es auch bei Naturfarben immer ratsam, die Bestandteile des Produkts zu prüfen oder sich im Friseursalon danach zu erkundigen.
– Werden Friseurinnen oder Friseure auf Allergien hingewiesen, müssen sie über das verwendete Produkt aufklären. Tun sie dies nicht und das Färbemittel verursacht eine allergische Reaktion, sind sie schadensersatz- und schmerzensgeldpflichtig.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

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