BFH-Urteil stärkt Steuerpflichtige

Kürzere AfA-Restnutzungsdauer anerkannt – Nießbrauch bleibt außen vor

BFH-Urteil stärkt Steuerpflichtige

Justizia (Bildquelle: iStock-1353414562)

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem aktuellen Urteil (Az. IX R 14/23) zwei zentrale Fragen zur Gebäudeabschreibung (AfA) und zur Bewertung von Nießbrauchsrechten geklärt. Die Entscheidung erleichtert es Steuerpflichtigen, eine verkürzte Restnutzungsdauer für Gebäude durchzusetzen, stellt jedoch zugleich klar, dass der Wert eines Nießbrauchsrechts nicht in die AfA-Bemessungsgrundlage einfließen darf.
Hintergrund des Verfahrens
Im Streitfall hatte die Klägerin ein Nießbrauchsrecht an einem vermieteten Grundstück von ihrem verstorbenen Lebensgefährten geerbt. Sie setzte für die Büro- und Lagergebäude eine Restnutzungsdauer von sechs Jahren an, während das Finanzamt eine typisierte Nutzungsdauer von 50 Jahren mit einem AfA-Satz von 2 % zugrunde legte.
Zur Untermauerung ihrer Argumentation legte die Klägerin ein Sachverständigengutachten vor, das eine realistische Restnutzungsdauer von 19 Jahren auswies. Darüber hinaus machte sie geltend, dass der kapitalisierte Wert des Nießbrauchsrechts in die Bemessungsgrundlage der AfA einfließen müsse.
BFH bestätigt Bedeutung von Gutachten für AfA-Berechnung
Der BFH entschied zugunsten der Klägerin und bestätigte, dass eine verkürzte Restnutzungsdauer anhand eines fachlich fundierten Gutachtens revisionsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Damit stärkt das Gericht die Position von Immobilieneigentümern, die mit sachverständigen Bewertungen realistischere Abschreibungssätze durchsetzen wollen.
Nießbrauchsrecht beeinflusst AfA nicht
Hingegen wies der BFH die Auffassung der Klägerin zurück, dass der Wert des Nießbrauchsrechts die AfA-Bemessungsgrundlage erhöhen könne. Das Gericht stellte klar, dass der Nießbrauch eine reine Nutzungsbefugnis darstellt und keine Anschaffungskosten im steuerlichen Sinne begründet. Damit scheidet eine Erhöhung der Abschreibung durch den Wert des Nießbrauchs aus.
Praxisrelevanz des Urteils
Dieses Grundsatzurteil hat weitreichende Auswirkungen für Steuerpflichtige und Finanzbehörden. Die Entscheidung bekräftigt, dass Finanzämter sachverständige Gutachten zur Restnutzungsdauer anerkennen müssen, sofern diese methodisch fundiert sind. Die häufig praktizierte starre Anwendung der 50-jährigen Nutzungsdauer wird damit weiter aufgebrochen.
Für Steuerpflichtige mit offenen Einspruchsverfahren bietet das Urteil eine solide Grundlage für eine erfolgreiche Kürzung der Restnutzungsdauer – mit entsprechend höheren Abschreibungsbeträgen. Gleichzeitig verdeutlicht das Urteil, dass der Nießbrauch in steuerlicher Hinsicht keine Auswirkung auf die Bemessung der AfA hat.
Mit dieser Entscheidung stärkt der BFH erneut die steuerliche Gleichbehandlung und schafft mehr Rechtssicherheit für Immobilieneigentümer und Investoren.

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Erster Hybrid-Gutachter einwert sammelt 2 Mio. Euro in Pre-Seed-Runde ein, um Transformation der Immobilienbewertungsindustrie zu beschleunigen

Münchener Start-up revolutioniert die formelle Immobilienbewertung für institutionelle Investoren mit neuem, effizientem Ansatz, der umfassende Industrieexpertise erstmalig mit innovativer Technologie kombiniert.

Erster Hybrid-Gutachter einwert sammelt 2 Mio. Euro in Pre-Seed-Runde ein, um Transformation der Immobilienbewertungsindustrie zu beschleunigen

(Bildquelle: @einwert)

Immobilienbewertung ist aktuell so gefragt wie nie. Der Grund: das aktuelle Zinsumfeld und die zu erwartenden Entwicklungen verunsichern den Markt. Die Frage nach dem Vorhandensein oder sogar Platzen einer Immobilienpreisblase ist omnipräsent. Eine fundierte, diese Entwicklung einbeziehende Bewertung ist daher für die meisten Investoren und Bestandshalter unumgänglich. Das hat das Start-up einwert erkannt und bietet Wertgutachten unterstützt durch eine neue digitale Lösung, die zuvor aufwändige analoge Abstimmungsprozesse und Datentransfers durch KI-gesteuerte digitale Prozesse ersetzt. Damit ist einwert der erste europäische Anbieter für formelle Immobilienbewertung, die neben einer hohen Geschwindigkeit Kunden zusätzlich von datenbasierten ESG-Einblicken (Environmental, Social & Governance) profitieren lässt.

Die Geschäftsidee ist so revolutionär, dass das Gründungsduo in einer Pre-Seed-Finanzierungsrunde 2 Mio. Euro einwerben konnte. Leadinvestor ist 468 Capital. Außerdem sind Wecken & Cie., Auxxo Female Catalyst Fund und infinitas capital als Investoren an Bord. Als Business Angels unterstützen Oliver Manojlovic, VP Sales von Personio, und Dr. Stephan Rohr, Gründer von TWAICE, das prosperierende Vorhaben. Die finanziellen Mittel sollen in den Ausbau des Teams und der Bewertungsplattform fließen.

Neue Lösung für bestehende Herausforderungen des B:B-Immobilienmarktes

Insgesamt geben institutionelle Immobilieninvestoren jährlich mehrere Milliarden Euro allein in Europa für die Beauftragung von Wertgutachten aus. Ein Vielfaches davon entfällt auf Ausgaben für Datenanalysen und ESG. Immobiliengesellschaften müssen ihre Gebäude jährlich von zertifizierten Gutachterinnen und Gutachtern bewerten lassen. Von der Auftragsvergabe bis zum vorliegenden Dokument vergehen dabei Wochen, weil vieles bislang manuell erfolgte. Existierende Bewertungssoftware ist wenig intelligent und formularbasiert, Gutachterinnen und Gutachter müssen Eingangsgrößen selbst händisch eingeben und Marktdaten teuer aus verschiedenen Datenbanken einkaufen.

einwert-Gründerin und -CEO Dr. Christina Mauer beschreibt die aktuelle Situation: „Aufgrund der manuellen Bearbeitung dauern Gutachten teilweise bis zu sechs Wochen und verursachen auch bei Kundinnen und Kunden viel Koordinationsaufwand. Eine weitere Verwendung der wertvollen Inhalte und Daten aus den Gutachten ist durch das analoge Format bisher schwer möglich.“
Dazu kommen weitere Herausforderungen: „Die formelle Immobilienbewertung ist für institutionelle Investoren verpflichtend und ein wichtiger Bestandteil des Transaktionsprozesses. Aufgrund der manuellen Bearbeitung kommt es nicht selten zu massiven Verzögerungen und es fehlen zudem datenbasierte Erkenntnisse wie ESG-Bewertungen in den Gutachten“, so Dr. Mauer.

Schnellste faktenbasierte Hybridgutachten Europas

einwert erstellt Gutachten in wenigen Tagen, indem die Software den Prozess erleichtert und weitgehend übernimmt. Das funktioniert wie folgt: Kunden erteilen und managen den Auftrag über die cloudbasierte Plattform von einwert bzw. unmittelbare Systemschnittstellen. Das Start-up greift auf ein Netzwerk von zertifizierten Gutachterinnen und Gutachtern zurück, die Objekte besichtigen und mithilfe der intelligenten Software bewerten, die nachvollziehbar Vorschläge zu wichtigen Größen für die Wertbestimmung liefert und die den Aufbau von Wertgutachten standardisiert.

einwert-Gründer und -CTO Dr. Maximilian Schlachter beschreibt: „Indem wir die manuelle Arbeit durch intelligente Parameterermittlung ersetzen, ermöglichen wir unseren Gutachterinnen und Gutachtern, intelligenter zu bewerten und nachvollziehbare Bewertungen sowie nachhaltige Erkenntnisse mit kürzeren Durchlaufzeiten als jeder andere in der Branche zu liefern. Dadurch bieten wir unseren Kunden ein völlig neues digitales Werterlebnis.“ Dr. Mauer und Dr. Schlachter setzen damit ihre Forschungsergebnisse in ein skalierbares Produkt um.

„Wir sind stolz darauf, Christina und das einwert-Team in ihrer Vision unterstützen zu dürfen und das internationale Syndikat aus Branchenexperten anzuführen. Durch einwerts softwaregestützten Service-Ansatz erhalten institutionelle Immobilieninvestorinnen und -investoren noch schneller Transparenz über relevante Marktparameter und können somit intelligentere, zukunftsorientierte Entscheidungen treffen“, sagt Bernhard Janke, Partner 468 Capital.

Das Start-up einwert bietet Wertgutachten unterstützt durch eine neue digitale Lösung, die zuvor aufwändige analoge Abstimmungsprozesse und Datentransfers durch KI-gesteuerte digitale Prozesse ersetzt. Damit ist einwert der erste europäische Anbieter für formelle Immobilienbewertung, die neben einer hohen Geschwindigkeit Kunden zusätzlich von datenbasierten ESG-Einblicken (Environmental, Social & Governance) profitieren lässt. einwert-Gründer und -CTO Dr. Maximilian Schlachter und einwert-Gründerin und -CEO Dr. Christina Mauer kennen sich seit der Promotion an der TU München.

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