Eigentümerverband fordert Fristverlängerung für Grundsteuererklärung in Hessen

An der Verlängerung der Abgabefrist in Bayern sollte Hessen sich ein Beispiel nehmen

Frankfurt/Wiesbaden, 31. Januar 2023 – „Wir fordern den hessischen Finanzminister Michael Boddenberg auf, auch den hessischen Immobilien- und Grundstückseigentümern eine Fristverlängerung bis Ende April 2022 zu gewähren. Es ist aus Gründen der Gleichbehandlung nicht nachvollziehbar, weshalb einem Abgabeverpflichteten in Bayern mehr Zeit zur Abgabe eingeräumt werden soll als einem Eigentümer in Hessen“, kommentiert Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, die heute bekannt gewordene Fristverlängerung im Nachbarbundesland Bayern.

Man müsse unbedingt nochmals für Entlastung sorgen, insbesondere für die steuerberatenden Berufe. Wenn in Bayern die Möglichkeit besteht, trotz Fristverlängerung den Zeitplan für die Grundsteuerreform einzuhalten, ist dies in Hessen sicherlich ebenfalls möglich. Hinzu kommt, dass Bund und Land für die Abgabe der Grundsteuererklärungen für eigene Immobilien sich selbst eine Frist bis Ende September genehmigt haben. Dies sorgt für wenig Verständnis insbesondere bei Kleinvermietern. Zudem haben viele Immobilieneigentümer lange Wartezeiten für Termine von Architekten- und Handwerkern, die benötigt werden, um die bei der Grundsteuererklärung erforderliche Wohn- und Nutzfläche ermitteln und angeben zu können. Auch hierauf sollte die hessische Landespolitik Rücksicht nehmen.

Über Haus & Grund Hessen:

Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 66.000 Mitgliedern. Haus & Grund Frankfurt am Main ist mit rd. 11.000 Mitgliedern der größte Ortsverband in Hessen. Unsere Verbände nehmen am politischen Geschehen teil und stärken dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:
– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes. . Zudem stellen Sie rd. 66 Prozent der Mietwohnungen.
– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.
– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

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Grundsteuererklärung: Bis Januar 2023 haben Immobilienbesitzer noch Zeit!

Bodenrichtwerte.org unterstützt Grundstückbesitzer beim Ermitteln der nötigen Zahlen.

Neu ist es nicht, dass Grundstückseigentümer jährlich eine Grundsteuer an ihre zuständige Gemeinde entrichten müssen. Erstmals seit Jahrzehnten jedoch muss diese Abgabe komplett neu berechnet werden. Und das ist komplizierter als man denkt. Seit das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Kalkulation für rechtswidrig erklärt hat, laufen bei den Finanzämtern die Telefone heiß. Der Server des digitalen Steuerportals Elster brach zeitweilig zusammen – viele Betroffene scheitern am korrekten Ausfüllen der erforderlichen Formulare. Doch es gibt Unterstützung: Bodenrichtwerte.org (https://www.bodenrichtwerte.org/grundsteuererklaerung/) stellt Grundstückseigentümern die benötigten Kennzahlen zur Berechnung des individuellen Grundsteuerwertes kostenlos zur Verfügung.

Die aktuelle Grundsteuerberechnung ist nicht mehr zeitgemäß

Bislang wurden Grundsteuern anhand von drei Größen kalkuliert: der Steuermesszahl, dem Hebesatz der zuständigen Gemeinde sowie dem sogenannten Einheitswert. Doch eben dieser Einheitswert wurde letztmalig 1935 für die neuen und 1964 für die alten Bundesländer festgelegt. So sah das Bundesverfassungsgericht die korrekten Einstufungen moderner Gebäude oder sanierungsbedürftiger Altbauten nicht mehr als gewährleistet an. Und erklärte daher 2018 die geltende Grundsteuerberechnung in einem aufsehenerregenden Urteil für verfassungswidrig.
Das Resultat: Ab 2025 gilt statt des Einheitswertes der Grundsteuerwert beziehungsweise der Grundsteueräquivalenzbetrag. Bis dahin gilt es diesen für jedes einzelne Grundstück neu zu kalkulieren. Ursprünglich sollten Betroffene ihrem Finanzamt die erforderlichen Zahlen bis zum 31. Oktober 2022 mitgeteilt haben. Doch die Ermittlung der Bodenrichtwerte erwies sich als kompliziert. Und so verlängerte man die Abgabefrist der Formulare um drei Monate.

Bodenrichtwerte.org unterstützt Grundstückbesitzer beim Ermitteln der nötigen Zahlen

Noch im Jahr der Urteilsverkündung gegründet, verfolgt das privatwirtschaftliche Onlineportal ein Ziel: Bodenrichtwerte für 36 Millionen Grundstückseigentümer transparent aufzubereiten. Was der Staat nicht schafft, hat sich das dynamische Team von Bodenrichtwerte.org auf die Fahne geschrieben. Mit Erfolg: Durch die schlichte Eingabe von Postleitzahl oder Ortsnamen können Betroffene erforderliche Kennzahlen für ihre Grundsteuererklärung kostenlos abrufen. Bislang blieb ihnen keine Alternative, als diese gebührenpflichtig beim regionalen Gutachterausschuss oder ihrem zuständigen Bauamt zu erfragen.

Daten zu allen Städten plus Ausfüllhilfe für das Grundsteuerformular – was will man mehr?

11.000 Städte und Gemeinden gibt es in Deutschland. Für sie alle hat Bodenrichtwerte.org innerhalb der vergangenen viereinhalb Jahre Daten zusammengetragen. Aus unzähligen Quellen wurden Informationen zu Standorten analysiert und transparent aufbereitet. Noch befindet sich die Webseite in der öffentlichen Erprobung. Doch schon jetzt profitieren Grundstückseigentümer – und dies gleich in doppelter Hinsicht. Denn neben dem kostenlosen Abruf der Bodenrichtwerte 2022 gibt die Webseite auch eine Ausfüllhilfe. Dank ihr geht die Grundsteuererklärung viel leichter von der Hand. So kann der 31. Januar 2023 getrost kommen!

optimieren.com stellt auf den Webseiten bodenrichtwerte.org und bodenrichtwerte.de regionale Informationen zur Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken in Deutschland zur Verfügung.

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DeutscheGrundsteuer.de- Deutschlands digitale Steuerkanzlei

Die aufsehenerregende Studie zur Grundsteuerreform 2022

DeutscheGrundsteuer.de- Deutschlands digitale Steuerkanzlei

Die Studie zur Grundsteuerreform 2022

Grundstücks- und Immobilieneigentümer müssen jetzt handeln!

Berlin, 08. August 2022 Die Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat im Rahmen einer Studie zur Grundsteuerreform 2022 Eigentümer*Innen zu ihrem Wissensstand und ihren Vorbereitungen auf die Grundsteuerreform befragt. Die Studie zeigt:

Die Mehrheit der Eigentümer*Innen fühlt sich schlecht bis gar nicht über die Reform informiert
Ein Großteil rechnet mit einer Erhöhung der Grundsteuer durch die Reform
Nur ein kleiner Teil der Eigentümer*Innen wurde durch Steuerberater aufgeklärt

Die Studie wurde auf Grundlage einer Befragung von Civey erstellt. Civey hat für DeutscheGrundsteuer.de vom 23.06.2022 bis 28.06.2022 online 1.000 Immobilien- & Landbesitzer*Innen befragt. Die Ergebnisse sind unter Berücksichtigung des angegebenen statistischen Fehlers repräsentativ für die angegebene Grundgesamtheit. Weitere Informationen zur Methodik finden Sie hier (https://civey.com/ueber-civey/unsere-methode).

Durch das Grundsteuerreformgesetz hat der Gesetzgeber beschlossen, die Grundsteuer für Grundstücke und Immobilien neu zu berechnen. Hierzu sind alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien in Deutschland dazu verpflichtet, zwischen dem 01. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine gesonderte und einmalige Steuererklärung für jedes Ihrer Grundstücke abzugeben.

Die Befragung konzentriert sich auf die vier Kernbereiche:

Die Grundsteuerreform 2022
Grundsteuererklärung
Die neue Grundsteuer
Information durch Regierung und Ämter

Grundsteuerreform kommt für viele plötzlich!

Dabei wird vor allem ersichtlich, dass rund die Hälfte aller Befragten keine Information durch die Finanzbehörden oder die Steuerberater erhalten haben. Informationen zur Grundsteuerreform werden bei diesem Teil der Befragten vorrangig durch Medienberichte oder privaten und beruflichen Austausch transferiert.

Fehlende Motivation & Bereitschaft zur Abgabe der Steuererklärung!

Weiterhin wird deutlich, dass sowohl das Erstellen, als auch die fristgerechte Abgabe der Grundsteuererklärung, für eine Vielzahl der Befragten nicht die höchste Priorität aufweist. Auf die Frage, wann sich Eigentümer*Innen um die Grundsteuererklärung kümmern, antworten rund 30% mit gar nicht oder erst nach dem Fristende. 2/3 aller Eigentümer*Innen in Regionen mit einer niedrigen Bevölkerungsdichte kümmern sich hingegen rechtzeitig um die Grundsteuererklärung.

Eigentümer*Innen einig: Grundsteuer wird steigen!

Sehr einheitlich sind die Ergebnisse auf die Frage, ob durch die Grundsteuerreform eine stärkere Besteuerung der Grundstücke befürchtet wird. Mehr als 80% der Befragten rechnet fest mit einer Erhöhung der Grundsteuer durch die Reform. Weniger als 10% sieht dies anders und erwartet in Zukunft eine gleichbleibende Besteuerung.
Mangelnde Information durch Behörden & Ämter!
Überraschende Antworten ergeben sich auf die Frage zum Informationsstatus durch Regierung und Ämter. Insgesamt 3/4 der deutschen Eigentümer*Innen fühlt sich durch die Finanzämter und Bundesregierung weniger gut bis gar nicht zur Grundsteuerreform informiert. Starke Sorgen zeigen sich auch bei Eigentümern aus Regionen mit niedriger Kaufkraft. Hier fühlen sich 92% der Eigentümer schlecht bis gar nicht aufgeklärt. Bei den deutschen Führungskräften sind es ebenfalls weniger als 20%, die sich genügend zur Reform der Grundsteuer 2022 informiert fühlen.

Die Erwägungen vor der Reform der Grundsteuer sind groß. Vereinzelt wird jetzt schon ein Bürokratiechaos erwartet. Dabei ist die Grundsteuer für viele Eigentümer ohnehin ein Ärgernis, bedeutet sie doch einen jährlichen Aufschlag auf Immobilien- und Grundbesitz.
Nicht einheitliche Informationen sowie unzureichende Aufklärung durch die Finanzbehörden und der Steuerberater führt bundesweit zu einer Verunsicherung der Eigentümer*Innen. Eine geringere Akzeptanz der Grundsteuerreform sowie eine niedrige Bereitschaft zur Abgabe der Grundsteuererklärung sind die Folge.

DeutscheGrundsteuer.de zeigt als erste Kanzlei mit ihrer Spezialisierung worauf es bei der Grundsteuer ankommt, informiert – und wickelt sie für Immobilien- und Grundstückseigentümer ab.
Die Kanzlei bietet sowohl Grundbesitzern*Innen als auch Steuerberatern*Innen und Hausverwaltungen eine professionelle und umfangreiche Betreuung hinsichtlich der Gesetzesänderung und den damit verbundenen Aufgaben und Risiken. Im Mittelpunkt des Angebots steht die Dienstleistung zur Erstellung und Betreuung der Grundsteuererklärung 2022 durch Spezialisten zum attraktiven Festpreis. Unabhängig, ob Grundbesitzer*Innen oder Immobilieneigentümer*Innen bereits mit einem eigenen Steuerberater zusammenarbeiten.

Weitere wichtige Informationen zur Grundsteuerreform, der Kanzlei sowie dem Serviceangebot finden Interessenten auf der Webseite DeutscheGrundsteuer.de.

Das vollständige Expose der Studie finden Sie hier https://deutschegrundsteuer.de/wp-content/uploads/2022/07/Neu_04.07.22_Umfrage-DeutscheGrundsteuer.de-2022-pdf.pdf

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Ermittlung neuer Grundsteuerwerte: Kostenfreie Lösung für Privateigentum

Ab Anfang Juli 2022 kann die Grundsteuererklärung digital abgegeben werden, die wenigsten Privatpersonen wissen, dass dies kostenlos funktioniert.

Ermittlung neuer Grundsteuerwerte: Kostenfreie Lösung für Privateigentum

Ermittlung neuer Grundsteuerwerte: Kostenfreie Lösung für Privateigentum (Bildquelle: @Pixabay)

Grundsteuerreform: Berliner Behörde hält kostenfreie Lösung bereit, wenige wissen davon. Dies soll doch nicht geheim bleiben? Nein, auf der offiziellen Seite heißt es: Bitte weiterempfehlen – schnell, unkompliziert und kostenlos; von Thomas Friese, Immobilienexperte, Berlin/Oldenburg in Niedersachsen.

Allgemeine Unruhe herrscht bei Millionen Immobilieneigentümern in Deutschland. „Zum 1. Januar 2025 soll die neue Grundsteuer in Kraft treten: unbürokratisch, fair und verfassungsfest“ verkündet das Bundesministerium für Finanzen fröhlich. 2018 hatten die obersten Richter Deutschlands getadelt, dass die bisherige Grundsteuer verfassungswidrig ist, sie verstoße gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes, denn die Berechnungsdaten seien stark veraltet, so die Begründung. Mit der Reform zum Jahre 2025 entfällt als Berechnungsgrundlage der bisherige Einheitswert und auf Grundlage des reformierten Grundsteuer – und Bewertungsrecht erfolgt die Neuberechnung. Vorher müssen allerdings alle Daten neu erfasst werden. Die Grundsteuerreform zwingt daher alle Eigentümer (rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes), Häuschen-, Garten-, Land-, Waldbesitzer, auch die, die ein unbebautes Grundstück besitzen, das bebaut werden könnte, ihre Grundstücks-Daten zu aktualisieren und aktiv werden. Ansonsten drohen Strafen, Zwangsgelder und Verspätungszuschläge. Im Grunde sind alle Bundesbürger betroffen, auch Mieter über die Nebenkosten-Abrechnung.

Mammutprojekt für Bundesbürger, Finanzämter, Steuerberater und Gemeinden

Die Finanzämter stellen gleichzeitig auf die elektronische Erfassung von Daten um und die Bewertungen müssen bis Ende 2024 stehen, damit ab 2025 die neue Grundsteuer erhoben werden kann. Zudem folgen nicht alle Bundesländer einheitlich dem Bundesmodell. Die Mehrzahl der Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) folgen der Reform des Bundesmodells, Baden-Württemberg verfolgt das modifizierte Bodenwertmodell, Bayern das Flächenmodell, Hamburg das Wohnlagenmodell, Hessen das Flächen-Faktor-Modell und Niedersachsen das Flächen-Lage-Modell. Außerdem sind viele Bundesbürger zusätzlich irritiert, weil der Zensus 2022 (registergestützte Volkszählung) gleichzeitig in die Grundsteuererfassung fällt, aber die Grundsteuererklärungen sind von der Gebäude- und Wohnungszählungen im Rahmen des Zensus 2022 unabhängig!

Kaum taucht ein Problem auf, gibt es auch schon Heerscharen von kostenpflichtigen Helfern, die teure Computerprogramme verkaufen oder als Steuerberater gegen Entgelt den Immobilieneigentümern helfen wollen.

Das ist alles unnötig, denn unter https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ stellt die Bundesrepublik Deutschland ein kostenfreies Hilfetool zur Verfügung. Hier geht das schnell und einfach und dann auch ohne die nervige und aufwendige Anmeldung bei dem System ELSTER. Dieser Online-Service im Auftrag des Bundesfinanzministeriums ist vereinfacht zugeschnitten für Privatpersonen mit Standardfällen. Die Grundsteuererklärung beziehungsweise Feststellungserklärungen können ab Juli 2022 direkt digital abgegeben werden. Für Gewerbetreibende ist ELSTER nötig.

Warum ist das Hilfetool bei Privatpersonen noch so unbekannt?

Dieses kostenfreie Hilfetool darf nicht beworben werden oder wird geheim gehalten. Ein Grund könnte sein, dass die Grundsteuer eine Landessteuer ist und die eifersüchtigen Bundesländer nicht möchten, dass die Bundesrepublik Deutschland ihnen in die Regierungsgeschäfte eingreift. Dabei spielt es offenbar keine Rolle, ob das dem Bürger schadet oder nicht.

Jedenfalls – so Gott will – steht das Online-Tool https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ ab Juli 2022 zur Verfügung und sollte genutzt werden.

Wer Stress vermeiden will, sollte sich ab jetzt vorbereiten und Daten sammeln: zur Art des Gebäudes, Lage des Grundstücks, Größe und Bodenrichtwert, Baujahr, Grundbuchblattnummer, Miteigentumsanteil am Grundstück, Steuernummer und Aktenzeichen des Grundstücks, Wohnfläche, Garagen Stellplätze und Kontaktdaten beispielsweise.

V.i.S.d.P.:

Thomas Friese
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Über Thomas Friese:
Der Immobilienexperte und Projektentwickler Thomas Friese, Berlin/ Oldenburg (Niedersachsen) ist einer Ausbildung im steuerlichen Bereich seit Mitte der siebziger Jahre im Bereich Immobilienentwicklung und Vermarktung tätig.

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Grundsteuererklärung ohne Probleme mit GSWsoft

Grundsteuererklärung ohne Probleme mit GSWsoft

(Bildquelle: DATALINE GmbH & Co. KG)

Grundstückseigentümer in Deutschland müssen eine sogenannte Grundsteuer für ihre Besitztümer entrichten. Ein Mal pro Jahr sind sie dafür zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung verpflichtet, vor der sich ein Großteil der Betroffenen immer wieder sorgt. Selbst Hausverwaltungen, Steuerberater und Wohnungsgenossenschaften befürchten in diesem Jahr durch den neu festgelegten Grundsteuer-Einheitswert und die noch nicht reformierte Hebesätze falsche Berechnungsergebnisse. Doch die Bedenken sind unbegründet. Dank der neu entwickelten Softwarelösung GSWsoft (https://grundsteuerwert.de/de) der DATALINE GmbH & Co. KG können selbst Laien innerhalb weniger Minuten ihren Grundsteuerwert präzise ermitteln und an ihr Finanzamt weiterleiten.

Im Gegensatz zur einmalig erhobenen Grunderwerbssteuer beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie wird die Grundsteuer auf den Besitz in regelmäßigen Abständen erhoben. Die Bezahlung kann alle drei oder zwölf Monate erfolgen, die Abgabe der Grundsteuererklärung ein Mal pro Jahr. Dabei werden für die Kalkulation ein Einheitswert für Grundstück und Bebauung, eine Grundsteuermesszahl sowie ein Hebesatz miteinander verrechnet. Das Problem, vor das sich viele Betroffene in diesem Jahr gestellt sehen: Der einheitliche Grundsteuerwert wurde bereits reformiert, der Hebesatz wird allerdings erst 2024 durch die Gemeinden neu bestimmt. Unkenrufe zu überlasteten Steuerberatern und komplizierten Berechnungsverfahren werden laut – doch völlig zu Unrecht. Zumindest muss sich niemand vor seiner Feststellungserklärung fürchten, der auf den mehrsprachigen Software-Assistenten GWSsoft zurückgreift. Verständliche Erläuterungen in Form von Texten und Kurzvideos ermöglichen das korrekte Ausfüllen des erforderlichen Dokuments ohne jegliche steuerlichen Vorkenntnisse. Innerhalb einer guten Viertelstunde sind unter Zuhilfenahme der Webanwendung Pflichtangaben wie zur Baufinanzierung oder Notarverträgen in die vorgegebenen Felder eingetragen.

Seit mehr als 20 Jahren entwickelt DATALINE maßgeschneiderte Softwarelösungen für Buchhaltungsabteilungen. Seinen großen Erfolg im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnungen weitet das Unternehmen aus Hannover nun mit seinem einfach verständlichen Online-Verfahren zur Grundsteuerreform aus. GSWsoft vereint die weitreichenden Erkenntnisse aus der Praxis mit dem stets aktuellen technischen Know-how der Datenexperten zu einem anwenderfreundlichen Verfahren. Nach dem Eintrag der erforderlichen Angaben durch die Grundstückseigentümer in das Online-Formular wird die prognostizierte Grundsteuerbelastung automatisch berechnet. Nach einer erneuten Überprüfung des Ergebnisses durch den Webassistenten erhält der Nutzer am Ende das Gesamtdokument zur weiteren Verwendung. So kann auch er noch einmal sämtliche Eingaben kontrollieren, die Unterlagen im Anschluss an sein Finanzamt übermitteln und die Zustellungsbestätigung in der Cloud speichern. Die Softwarelösung GSWsoft selbst ist netzwerk- und mandantenfähig und auf zahlreichen Betriebssystemen von Windows über Linux und MacOS bis zu mobilen Geräten einsetzbar.

Wir bei GSWsoft möchten Ihnen die lästige Arbeit, der durch die neue Grundsteuerreform entstandenen Grundsteuererklärung abnehmen. Wir versprechen unseren Kunden eine langjährige Expertise im Bereich Steuerberatung und eine von qualifizierten Webentwicklern entwickelte Software. Wir möchten Sie erreichen. Trotz der Digitalisierung möchten wir es Ihnen so einfach wie es geht machen Ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Dies bedeutet, wir setzen von Ihnen kein Fachwissen voraus. Wir versprechen Ihnen auch ohne steuerrechtliche Kenntnisse unsere Software leicht und fehlerfrei bedienen zu können. Ebenfalls wird von Ihnen kein technisches Können vorausgesetzt. Das Thema Grundsteuererklärung soll bei Ihnen keinen Stress auslösen, da Sie es mit unserer Software selbst in der Hand haben und auf keinen Steuerberater angewiesen sind. Wir als Unternehmen möchten, dass Sie sich mit GSWsoft auf der sicheren Seite fühlen. Flexibel – Schnell – Einfach. Von Experten für Sie entwickelt.

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