4. Steuer-Konvent mit wegweisenden Anregungen für die Branche

„Zukunftsimpulse: Wandel und Wachstum erfolgreich managen“

4. Steuer-Konvent mit wegweisenden Anregungen für die Branche

4. Steuer-Konvent – bfd forum digital

Virtueller Fachkongress beleuchtet aktuelle Themen in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung – Profilierte Experten geben praxisrelevante Impulse für wichtige Weichenstellungen – Vorträge und Inhalte für Teilnehmende noch zwei Wochen nach Veranstaltung verfügbar

Am 28. Juni 2022 startet der 4. Steuer-Konvent – forum bfd digital. An diesem Tag findet die Webkonferenz mit dem Titel „Zukunftsimpulse: Wandel und Wachstum erfolgreich managen“ statt. Sie richtet sich an Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die mit fachrelevanten Vorträgen wertvolle Impulse für ihren beruflichen Alltag bekommen. Gelegenheit zur Information, zum Austausch und zum Netzwerken bieten das Forum „bfd-Lounge“ sowie der Besuch der virtuellen Themenräume des Veranstalters und des NWB-Verlags, der in diesem Jahr Premium-Partner des Konvents ist.

Der Online-Konvent ist – 2022 erstmalig zwei Wochen statt einer – über den Veranstaltungstag hinaus bis zum 12. Juli 2022 geöffnet. In diesen 14 Tagen sind alle Vorträge der Webkonferenz für ihre Teilnehmer rund um die Uhr abrufbar und die Themenräume geöffnet. Aus insgesamt 16 Vorträgen können sich die Teilnehmenden ihre individuelle Agenda selbst zusammenstellen und sich so auf ihre Wunschthemen fokussieren. Damit lässt sich die Veranstaltung auch in einen vollen Terminkalender gut und flexibel integrieren.

Die Teilnahmegebühr für den 4. Steuer-Konvent – forum bfd digital beträgt EUR 299,-. Interessierte können sich ab sofort online anmelden unter https://steuer.bfd-konvent.de/besucher#anmeldung . Unter allen Teilnehmenden werden 25 Exemplare des Buchs von Christiane Deters „It“s all about Charisma“ verlost. Sie ist mit dem gleichlautenden Vortrag auch Referentin des Konvents.

Die Branche ist im Wandel. Veränderungen müssen rechtzeitig erkannt und Planungen frühzeitig eingesteuert werden. Umso wichtiger ist es, neben den Fachthemen den Blick auf die großen Herausforderungen zu lenken und Lösungen aufzuzeigen. So befasst sich der Konvent neben aktuellen Informationen zur neuen Grundsteuer-Regelung und zum KöMoG mit dem Fachkräftemangel und gibt Impulse für ein erfolgreiches Recruiting. Best Practices zur Digitalisierung und TaxTech, Gestaltungsfragen der Kanzleinachfolge und des Generationenwechsels, Optionen der Nachwuchsförderung, Branchenspezialisierung als Wettbewerbsoption und die Förderung notwendiger Kernkompetenzen runden den Konvent ab.

Auf dem aktuellen Wissenstand zu bleiben, Lösungswege kennenzulernen, Experteneinschätzungen zu hören und sich auszutauschen, sind wichtige Anliegen, die der 4. Steuer-Konvent – bfd forum digital mit 16 Live-Vorträgen ausgewiesener Kapazitäten auf ihrem jeweiligen Gebiet aufnimmt.
Die komplette Agenda steht hier zum Herunterladen bereit: https://steuer.bfd-konvent.de/agenda . Informationen über die Referenten und ihre Themen können ebenfalls hier heruntergeladen werden: https://steuer.bfd-konvent.de/referenten

Über bfd buchholz-fachinformationsdienst:
Der buchholz-fachinformationsdienst (Bexbach), kurz bfd, ist einer der größten verlagsunabhängigen Fachinformationsdienstleister Deutschlands. Seit seiner Gründung im Jahr 1987 ist bfd auf kompetente Beratung, effiziente Beschaffung und Verwaltung von Fachliteratur im B2B-Bereich ausgerichtet – heute zunehmend mit der bedarfsgerechten Kombination aus Print, digitalen und hybriden Medien sowie mit der Anbindung passender Organisationslösungen für komfortable, schlanke Worksflows. Mit der bfd Akademie hat das Unternehmen eine Plattform für professionelles Wissensmanagement geschaffen und positioniert sich als Anbieter hochwertiger Fachwebinare, Fachkongresse und Events rund um die Kundenzielgruppen. Seit 2019 ist bfd auch Ausrichter virtueller Fachkongresse.

Kontakt
bfd buchholz-fachinformationsdienst gmbh
Ursula Sommer
Rodweg 1
66450 Bexbach
(06826) 93 43 – 148
ursula.sommer@bfd.de
https://www.bfd.de

Grundsteuerreform: Haus & Grund Hessen sagt Unterstützung zu und mahnt zur Aufkommensneutralität

Stellungnahme anlässlich Pressekonferenz von Finanzminister und Oberfinanzpräsident

Grundsteuerreform: Haus & Grund Hessen sagt Unterstützung zu und mahnt zur Aufkommensneutralität

Frankfurt/Wiesbaden, 13. Mai 2022 – Etwa drei Millionen hessische Immobilien- und Grundstückseigentümer werden im Juni Post von der Steuerverwaltung bekommen. Dann haben sie ab Juli vier Monate Zeit, online Auskunft für die Berechnung der von 2025 an geltenden neuen Grundsteuer B zu geben. „Haus & Grund Hessen sieht sich jetzt als konstruktiver Partner. Wir werden alles daransetzen, unsere Mitglieder bei der Bewältigung dieser Aufgaben zu unterstützen“, sagt dessen Geschäftsführer Younes Frank Ehrhardt anlässlich der heutigen Pressekonferenz von Finanzminister Michael Boddenberg und Oberfinanzpräsident Jürgen Roßberg zur Umsetzung der Grundsteuerreform. Doch auch das politische Versprechen der Aufkommensneutralität werde der Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer nicht aus dem Blick lassen.

„Es hätte viel schlimmer kommen können“, so Ehrhardt mit Blick auf das wesentlich kompliziertere Bundesmodell zur Berechnung der neuen Grundsteuer B. „Es hätte aber auch besser kommen können.“ Durch das in Hessen beschlossene Flächen-Faktor-Modell werde die Berechnung der Grundsteuer nicht unnötig verkompliziert, „sein großer Nachteil ist aber, dass es wertabhängige Komponenten enthält: Bei steigenden Bodenwerten steigt die Grundsteuer für Mieter und Eigentümer automatisch mit.“ Im Sommer rechnet er mit einem verstärkten Beratungsbedarf bei Immobilieneigentümern, wenn es darum geht, die von der Finanzbehörde geforderten Angaben zu tätigen.

Große Verunsicherung über künftige Entwicklung der Grundsteuer
Die größere Verunsicherung bei den Immobilieneigentümern drehe sich jedoch derzeit weniger um die Frage, wie sie die Angabepflichten erfüllen können, so Ehrhardt, als vielmehr darum, ob sie künftig mehr Grundsteuern zahlen müssten. „Hier ist und bleibt der Hebesatz in jeder einzelnen Kommune die große Unbekannte.“ Er erinnert an das Versprechen des damaligen Bundesfinanzministers Olaf Scholz, dass die Neuordnung der Grundsteuer aufkommensneutral sein wird, also von den Kommunen nicht zur Steuererhöhung genutzt werden darf. „Als Verband begrüßen wir es, dass es in Hessen als einzigem Bundesland eine Liste geben wird, die für jede einzelne Kommune den Hebesatz festlegt, der die Aufkommensneutralität gewährleistet“, sagt Ehrhardt und mahnt: „Die Bürger müssen von der Politik in ihren eigenen Kommunen erwarten können, dass sie mit der neuen Grundsteuer und dem Hebesatzrecht mit Bedacht umgeht.“

Über Haus & Grund Hessen:

Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 65.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.

– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.

– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

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Haus & Grund Hessen zur Grundsteuer: Verbindliche Hebesätze für Kommunen

Zum Beschluss im Landtag Warnung vor weiter steigenden Kosten für Vermieter, Mieter und Grundstücke

Haus & Grund Hessen zur Grundsteuer: Verbindliche Hebesätze für Kommunen

Wiesbaden/Frankfurt, 14. Dezember 2021 – Praktikabler als das Bundesmodell, aber mit verschenktem Potenzial für mehr Objektivität – das sagt Haus & Grund Hessen über das Gesetz zur Grundsteuer, das heute im Hessischen Landtag beschlossen werden soll. Bei der Grundsteuer B befürwortet der Verband ein Flächenmodell. Und fordert: Die Kommunen müssen per Verordnung an die von Finanzminister Michael Boddenberg angekündigten individuellen Hebesätze zur Aufkommensneutralität gebunden werden. Die Grundsteuer C lehnt der Verband, der die Interessen der privaten Eigentümer in Hessen vertritt, komplett ab.

„Das vom Hessischen Finanzminister entwickelte Flächen-Faktor-Verfahren ist einfacher anzuwenden als das komplizierte Modell der Bundesregierung“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer des Landesverbands Hessischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. „Sein großer Nachteil ist aber, dass es wertabhängige Komponenten enthält: Bei steigenden Bodenwerten steigt die Grundsteuer für Mieter und Eigentümer automatisch mit.“

Jedoch seien besonders in den hessischen Städten und deren Umlandgemeinden in den vergangenen Jahren die Bodenwerte besonders stark nach oben gegangen, so Ehrhardt. „Grund sind nicht etwa entsprechende Investitionen in die kommunale Infrastruktur. Vielmehr sind vielerorts die Grundstückspreise aufgrund des Mangels neuer Baugebiete und dem daraus folgenden Nachfrage-Überhang gestiegen.“ Daher ist er überzeugt: „Das reine Flächenmodell ist das einzig wirklich objektive Grundsteuermodell. Und sein unbestreitbarer Vorteil ist: Eine regelmäßige Neubewertung der Grundstücke und/oder Gebäude entfällt.“

Kommunen zur Aufkommensneutralität verpflichten
Bei der ersten Beratung des Grundsteuergesetzes im Landtag hatte Finanzminister Michael Boddenberg eine Liste des Landes angekündigt, die für jede hessische Gemeinde den individuellen Hebesatz definiert, mit der ihr Grundsteuer-Aufkommen unverändert bleibt. So will Hessen das Versprechen der Aufkommensneutralität der Grundsteuer-Neuordnung einlösen. „Kommunen dürfen die Grundsteuer-Reform nicht als zusätzliche Einnahmequelle missbrauchen, das würde die Wohnkosten in die Höhe treiben“, warnt Ehrhardt. „Eine Vorschrift wäre besser als eine unverbindliche Liste.“

Er widerspricht dem Hessischen Finanzminister, die Anwendung der ermittelten Hebesätze liege im Ermessen der kommunalen Selbstbestimmung. „Welche Höchstsätze nicht überschritten werden dürfen, bleibt einer landesrechtlichen Regelung vorbehalten“, zitiert er §26 des Grundsteuergesetzes und betont: „Auf dieser gesetzlichen Grundlage und mit der in Deutschland bislang einzigartigen Liste hat das Land Hessen ein wirkungsvolles Instrument in der Hand, über eine Verordnung vor allem einkommensschwache Haushalte vor weiter steigenden Belastungen zu schützen.“

Warnung: Grundsteuer C treibt Grundstückspreise in die Höhe
Die neue Grundsteuer C lehnt Haus & Grund Hessen ab. „Sie trifft vor allem finanzschwache Eigentümer schwer und befeuert damit eher die Bodenspekulation, als sie zu bekämpfen“, so Ehrhardt. „Sie bestraft vor allem diejenigen, die nur geringe Reserven haben, um ihr Grundstück schnell zu bebauen.“ Professionelle Bodenspekulanten könnten die Grundsteuer C aus der Portokasse zahlen und bei Veräußerung von Grundstücken mitberechnen. Das werde auch die Grundstückspreise weiter in die Höhe treiben. „Bereits in den 1960er-Jahren hatte sich diese Steuer in der Bundesrepublik als nicht zielführend erwiesen und wurde deshalb bereits nach zwei Jahren wieder abgeschafft.“

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Verbände gegen hessische Pläne für Grundsteuer C

Gemeinsamer Appell von Haus & Grund Hessen und dem Bund der Steuerzahler Hessen

Verbände gegen hessische Pläne für Grundsteuer C

Frankfurt/Wiesbaden, 3. September 2021 – Heftige Kritik üben Haus & Grund Hessen und der Bund der Steuerzahler Hessen an den Plänen der Landesregierung, die Grundsteuer C wieder einzuführen, um damit Bauland zu mobilisieren. Der Hebesatz für baureife Grundstücke bewirke genau das Gegenteil.

„Die Grundsteuer C ist als Instrument zur Schaffung von Wohnraum völlig ungeeignet und zudem ungerecht“, sagt Christian Streim, Vorsitzender von Haus & Grund Hessen. „Sie trifft vor allem finanzschwache Eigentümer, die nur geringe Reserven haben, ihr Grundstück schnell zu bebauen.“ Er verweist auf die aktuell steigenden Preise für Baumaterialien und dass derzeit vor allem die privaten Bauherren deswegen ihre Baupläne zurückstellen.

„Als Steuerzahlerbund bezweifeln wir, dass mit einer solchen Steuer das erhoffte Ziel – Schaffung von mehr Wohnraum und weniger brachliegende Grundstücke mit Baurecht – erreicht werden kann“, sagt Joachim Papendick, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen e.V. „Der Grundsteuer C liegt die irrige Annahme aus Teilen der Politik zugrunde, wonach sich alle Probleme mit einer Steuer lösen lassen.“ Niemand solle bestraft werden, weil er ein unbebautes Grundstück sein Eigen nennt, betont er. „Schließlich können die Gründe dafür sehr unterschiedlich sein.“

Weiterer Anstieg der Baupreise
Die Grundsteuer C würde vielmehr zu einem weiteren Anstieg der Baupreise führen, so die Verbandsvertreter. Denn professionelle Bodenspekulanten wie Konzerne und Fonds könnten die Steuer ohne Weiteres aus der Portokasse bezahlen und würden sie dann bei der Veräußerung der Grundstücke auf den Verkaufspreis aufschlagen. Gemeinsam erinnern Streim und Papendick an die 1960er-Jahre, als der Hebesatz für unbebaute Grundstücke bereits schon einmal in der Bundesrepublik eingeführt wurde. Streim: „Weder hatte sich das Baulandangebot nennenswert vergrößert, noch waren die Baulandpreise durch die Steuer gesunken. Sie wurde aus gutem Grund bereits zwei Jahre später wieder abgeschafft.“ Papendick ergänzt: „Für zusätzlichen Wohnraum brauchen wir vor allem Entbürokratisierung, schnellere Genehmigungsverfahren und Entscheidungsprozesse statt neuer, zusätzlicher Steuern.“

Nach der Sommerpause wird sich der Landtag mit den Vorschlägen der Landesregierung zur Reform der Grundsteuer und den dazu eingereichten schriftlichen Stellungnahmen von Verbänden und Experten befassen. Das Gesetz soll bis Ende des Jahres beschlossen werden. Kommt die Grundsteuer C, sollen die Kommunen das letzte Wort haben. Denn sie können über den Hebesatz null auch festlegen, dass ihre Bürger die Grundsteuer C nicht zahlen müssen.

Über Haus & Grund Hessen:

Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 65.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.

– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.

– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

Über den Bund der Steuerzahler Hessen:

Der Bund der Steuerzahler Hessen e.V. (BdSt) mit Sitz in Wiesbaden zählt etwa 13.000 Mitglieder. Mit knapp 200.000 Mitgliedern bundesweit ist der BdSt eine der mitgliederstärksten Steuerzahlerorganisationen der Welt.

Der Bund der Steuerzahler ist ein gemeinnütziger Verein und parteipolitisch neutral. Er finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden und erhält keinerlei öffentliche Zuschüsse. Der BdSt kämpft für die Senkung der Steuer- und Abgabenlast, für ein einfaches und gerechtes Steuerrecht, für ein sparsames Ausgabeverhalten der öffentlichen Hand und gegen die Verschwendung von Steuergeldern.

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