Jederzeit aktuelle Adressdaten: Strafen vermeiden, Kosten sparen

Vorschriften im Geldwäschegesetz und in der Datenschutzgrundverordnung

Jederzeit aktuelle Adressdaten: Strafen vermeiden, Kosten sparen

Schwandorf, 20. Januar 2025 – Adressdaten sind für Unternehmen bares Geld wert. Veraltete Daten hingegen sind ein Risiko für jede Geschäftsbeziehung – und können Unternehmen, Banken und Versicherungen direkt schaden. Denn: „Falsche Adressdaten können empfindliche Strafen im Sinne des Geldwäschegesetzes und wegen Verstößen gegen den Datenschutz nach sich ziehen“, warnt Philipp Moser von Paragon DACH + CEE (https://www.paragon.world/de).

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat 2024 erstmals Banken mit hohen Geldstrafen belegt, weil sie den Vorgaben des Geldwäschegesetzes nicht nachgekommen sind. Denn das Gesetz verpflichtet Kreditinstitute, geeignete Maßnahmen zu treffen, alle relevanten Daten ihrer Kundinnen und Kunden regelmäßig oder anlassbezogen zu überprüfen und zu aktualisieren. Zudem verpflichtet die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) Unternehmen, dass „alle vertretbaren Schritte unternommen werden, damit unrichtige personenbezogene Daten gelöscht oder berichtigt werden“. Bei Zuwiderhandlung drohen auch hier Bußgelder.

Bis zu 20 Prozent der Kundenadressen ändern sich pro Jahr
„Jedes Jahr ändern sich in Deutschland rund 10 Millionen Adressen – in jedem Unternehmen sind das bis zu 20 Prozent der Kundenadressen“, erläutert Philipp Moser vom Kommunikationsdienstleister Paragon DACH & CEE. Die Änderungen können vielfältige Gründe haben – Umzüge, Hochzeiten, Scheidungen und Sterbefälle bis zu Straßenumbenennungen und Änderungen von Postleitzahlen. Hinzu kommen falsch oder unvollständig erfasste Adressen zu Beginn der Geschäftsbeziehung. Moser: „Wer das Problem präventiv angeht, seine Adressdaten vor der Aussendung aktualisiert oder im besten Fall routinemäßig für ihre kontinuierlich gute Qualität sorgt, spart Druck- und Versandkosten für unzustellbare Briefpost und auch die aufwendige Nachbearbeitung, die fehlgeleitete Mailings erfordern.“

Spezielle Adress-Datenbanken halten Informationen bereit über Umzüge von Privatpersonen, firmenbezogene Veränderungen wie Standortwechsel oder Insolvenzverfahren, laufende Nachsendeanträge oder Unzustellbarkeit. Wer mit einem Mailing-Dienstleister zusammenarbeitet, kann die routinemäßige Offline-Prüfung in regelmäßigen Intervallen vereinbaren, mit der Kontrolle des gesamten Bestands nach bestimmten Kriterien. Oder die Inline-Prüfung, bei der vor jedem Mailing sämtliche Adressen überprüft und die betroffenen Briefe mit korrigierter Adresse versandt werden. Philipp Moser: „Gepflegte und stets aktuelle Kundendaten bewahren Unternehmen nicht nur vor Strafen und sparen ihnen unnötige Kosten, sie sichern auch die Kontinuität der Kundenbeziehungen.“

Paragon DACH & CEE produziert massenhafte Kundenkommunikation, individuell für jeden Empfänger – physisch und digital. Etwa 1.000 Kolleginnen und Kollegen verarbeiten an Standorten in Deutschland, Tschechien und Polen mehr als 1 Milliarde Dialogpostsendungen (Dialogmarketing), rund 350 Millionen Ausgangsdokumente (Document Output, beispielsweise Kontoauszüge, Rechnungen oder Versicherungsschreiben) und Informationen für die digitalen Kanäle der Kundenkommunikation (E-Mail, Messenger, Portale, E-Rechnungen). Im Service für den Posteingang von Unternehmen (Input-Management) scannt Paragon eingehende Postbriefe und führt sie mit digitalen Posteingängen zusammen für die weitere Kategorisierung und Verarbeitung, bei Bedarf fallabschließend.

Mit dem Outsourcing ganzer Abteilungen (Druckzentrum, Posteingangszentrum) oder der Unterstützung bei einzelnen Aufgaben (Abfedern von Lastspitzen, Backup) ermöglicht Paragon seinen Kunden, durch Skaleneffekte effizienter zu werden. Die integrierten Business-Continuity-Management-Szenarien von Paragon vergrößern ihre Prozess- und Geschäftssicherheit. In den Marketing Services hilft Paragon Unternehmen, neue Kunden zu gewinnen, die Interaktion mit bestehenden Kunden zu verbessern und damit ihren Markterfolg zu steigern (Direct Mail im Dialogmarketing).

Ein besonderes Augenmerk legt Paragon auf Nachhaltigkeit und die aktive CO2-Reduktion und gehört damit zu den Vorreitern der Branche. Vielfältige Zertifikate und Auditierungen belegen den zudem hohen Qualitätsanspruch von Paragon an Daten- und IT-Sicherheit in allen Prozessen.

Paragon DACH & CEE gehört zur internationalen Grenadier Holdings: Mit rund 1,6 Milliarden Euro Jahresumsatz ist sie in mehr als 30 Ländern und mit rund 10.000 Mitarbeitenden Marktführer bei den Leistungen ihrer Unternehmen. Innerhalb dieses Kompetenznetzwerks bietet Paragon DACH & CEE seinen Kunden umfassende und internationale Expertise.

Weitere Informationen unter www.paragon.world/de sowie auf LinkedIn, Facebook und Instagram.

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Erweiterung der Bestimmungen im Geldwäschegesetz

Erweiterung der Bestimmungen im Geldwäschegesetz

Steuerberater Roland Franz

Essen – Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich auf den Weg gebracht. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass das Kernanliegen des Verordnungsentwurfs darin besteht, die Regelungen des § 16a Geldwäschegesetz (GwG) zum Barzahlungsverbot beim Erwerb von Immobilien in den Meldetatbeständen der GwG-MeldV-Immobilien abzubilden.

Hierfür sollen zwei neue Meldetatbestände geschaffen werden, die folgende Sachverhaltskonstellationen erfassen:

– Die Nichterbringung des Nachweises, dass beim Erwerb einer Immobilie die Gegenleistung ohne Barmittel erbracht wird (§ 6 Abs. 4 GwGMeldV-Immobilien-Entwurf),
– der Abschluss einer Vereinbarung, wonach die Gegenleistung später als ein Jahr nach Stellung des Antrags auf Eintragung des Erwerbers als Eigentümer beim Grundbuchamt zu erbringen ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 GwGMeldV-Immobilien-Entwurf).

„Damit soll eine Umgehung der oben genannten Nachweispflichten verhindert werden“, erklärt Steuerberater Roland Franz und fährt fort: „Darüber hinaus sollen die Ergebnisse der Evaluierung der Meldetatbestände der GwGMeldV-Immobilien aufgegriffen und künftig Meldungen ausgeschlossen werden, die im Hinblick auf die Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht werthaltig sind“.

Wortlaut der Verordnungsentwurfs:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/20_Legislaturperiode/GwGMeldV-Immobilien/1-Verordnungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Quelle: bundesfinanzministerium.de

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.

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Die wesentlichen Bestandteile einer Verfahrensdokumentation

Die wesentlichen Bestandteile einer Verfahrensdokumentation

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Die GoBD-Verfahrensdokumentation ist für Unternehmen Pflicht. Sie dient dazu nach-weisen zu können, dass die Anforderungen des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung für die Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Entsorgung von Daten und Belegen erfüllt sind. Dabei gelten die GoBD („Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrungen von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“), ganz unabhängig von der Betriebsgröße.

Die Nichtbeachtung erhöht das Betriebsprüfungsrisiko und kann empfindliche Sanktionen als Konsequenz haben, bis hin zum Verwerfen der Buchführung. Dazu muss die Verfahrensdokumentation regelmäßig den Veränderungen im Unternehmen angepasst werden.

Die wesentlichen Bestandteile einer Verfahrensdokumentation

Eine Verfahrensdokumentation besteht aus nachfolgenden Komponenten:
-Allgemeine Beschreibung
-Anwenderdokumentation
-technische Systemdokumentation
-Betriebsdokumentation
-Internes Kontrollsystem (IKS)

Mit Hilfe eines Online-Tools ist es möglich, ohne Vorkenntnisse eine Verfahrensdokumentation für Unternehmen zu erstellen und der Unternehmer/Mandant kann der nächsten Betriebsprüfung gelassen entgegensehen. Ein Beispiel hierzu ist unter https://frtg-essen.vfd24.de zu finden.

Die FRTG Steuerberatungsgesellschaft Essen mbH bietet Unternehmen und Steuerberatern die Möglichkeit, die Erstellung einer Verfahrensdokumentation fachlich und technisch zu begleiten.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

Wirtschaftsprüfung
Tax advice
Legal advice
Bankruptcy advice
Business advice

Kontakt
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Ralf Klein
Alfredstr. 155
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0201/822896-22
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