ONgineer stellt LiON-Servicestationen für Räder vor: Ein Service für Bürger, Gäste oder Mitarbeiter

Ob Rad, Scooter oder E-Bike-Reparaturen leicht gemacht

ONgineer stellt LiON-Servicestationen für Räder vor: Ein Service für Bürger, Gäste oder Mitarbeiter

LiON Stationen Stop Fix Air

Die ONgineer GmbH, ein führender Anbieter im Bereich der E-Bike-Ladeinfrastruktur, erweitert sein Angebot um LiON Reparatur- und Servicestationen. Diese Stationen, die ab sofort erhältlich sind, bieten nicht nur einen Mehrwert für Biker aller Art, sondern sind auch eine attraktive Bereicherung für öffentliche Einrichtungen, Gemeinden und Firmen.

Für öffentliche Einrichtungen und Gemeinden:

1. Steigerung der Attraktivität und Funktionalität öffentlicher Räume: Die LiON Reparatur- und Servicestationen bieten eine praktische und benutzerfreundliche Lösung für Radler. Sie erhöhen die Attraktivität von Radwegen, Parks und öffentlichen Plätzen, indem sie eine essenzielle Dienstleistung für die wachsende Zahl von Rad-Nutzern jeder Art bereitstellen.

2. Förderung nachhaltiger Mobilität: Durch die Bereitstellung dieser Stationen unterstützen Gemeinden und öffentliche Einrichtungen aktiv den Trend zur umweltfreundlichen Mobilität. Sie tragen damit zu einer Reduzierung des CO2-Fußabdrucks und zur Verbesserung der Luftqualität bei.

3. Verbesserung der städtischen Infrastruktur: Die Integration der LiON Stationen in die städtische Infrastruktur zeigt das Engagement für moderne und nachhaltige Stadtkonzepte. Sie sind ein Zeichen für zukunftsorientiertes Denken und Handeln.

Für Firmen:

1. Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit: Durch die Installation der LiON Reparatur- und Servicestationen auf Firmengeländen bieten Unternehmen ihren Mitarbeitern einen zusätzlichen Anreiz, das Fahrrad oder E-Bike für den Arbeitsweg zu nutzen. Dies steigert nicht nur die Zufriedenheit der Mitarbeiter, sondern fördert auch deren Gesundheit und Wohlbefinden.

2. Stärkung des Unternehmensimages: Firmen, die diese Stationen bereitstellen, positionieren sich als umweltbewusste und mitarbeiterfreundliche Arbeitgeber. Dies stärkt das Image des Unternehmens sowohl intern als auch in der öffentlichen Wahrnehmung.

3. Beitrag zur Corporate Social Responsibility (CSR): Die Förderung nachhaltiger Mobilitätslösungen ist ein wichtiger Bestandteil der CSR Strategie vieler Unternehmen. Die LiON-Stationen sind ein praktischer Schritt in diese Richtung und unterstreichen das Engagement des Unternehmens für Umweltschutz und Nachhaltigkeit.

Die Produkte:

Die neuen LiON-Stationen sind weit mehr als nur eine Ergänzung zu den bekannten E-Bike Ladestationen wie LiON Box und LiON Box Max. Sie sind ein klares Statement von ONgineer in Richtung Innovation, Qualität und Kundenzufriedenheit. Die Stationen bieten eine flexible, wartungsfreundliche und individuell anpassbare Lösung für die alltäglichen Herausforderungen von Fahrradfahrern.

LiON Stop – der benutzerfreundliche Boxenstopp für E-Bike und Scooter

Die LiON Stop Reparaturstation, konzipiert für den öffentlichen Raum, ist ein echter Hingucker und eine praktische Hilfe zugleich. Sie ist mit allem ausgestattet, was das Radfahrerherz begehrt: von gängigen Werkzeugen bis hin zu einer stabilen Handpumpe. Mit optionalen Extras wie einem Skateboardgriff oder Fahrradständer wird sie zum wahren Multitalent.

LiON Fix – Die Rad-Servicestation für die Wandmontage Klein, aber oho!

LiON Fix ist die kompakte Antwort auf die Bedürfnisse von Radfahrern in städtischen und halböffentlichen Bereichen. Diese Wandstation macht das Reparieren von Fahrrädern auf engstem Raum möglich und ist dabei ein echtes Kraftpaket.

LiON Air Radpumpe – damit auch unterwegs die Luft nicht ausgeht

Als perfekte Ergänzung zu den Reparaturstationen stellt ONgineer die LiON Air vor – eine robuste, kompakte Pumpe, die in jedem städtischen Raum ihren Platz findet. Sie ist nicht nur praktisch, sondern auch ein Symbol für die durchdachte und nutzerorientierte Philosophie von ONgineer.

Für weitere Informationen über die LiON Service- und Reparaturstationen und das gesamte Sortiment der E-Bike-Ladestationen von ONgineer besuchen Sie bitte unsere Website: www.ONgineer.de (https://www.ongineer.de/)

Über ONgineer: ONgineer steht für innovative Lösungen im Bereich der Mikro-Mobilität. Mit einem breiten Angebot an Produkten und Dienstleistungen reagiert ONgineer auf die Bedürfnisse einer sich ständig wandelnden urbanen Landschaft und setzt sich für eine nachhaltige Zukunft ein.

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Weihnachtsfeier mit den lieben Kollegen

ARAG Experten geben Tipps, wie die Weihnachtsfeier im Betrieb gelingt

Ob mit oder ohne Maske, im Betrieb oder außerhalb, mit 2G oder 3G, ob in Präsenz oder virtuell – nachdem die meisten Weihnachtsfeiern letztes Jahr Pandemie-bedingt ausgefallen sind, wollen viele Firmen trotz steigender Corona-Zahlen in diesem Jahr trotzdem feiern. Was dabei – neben der Einhaltung von Hygienemaßnahmen – alles zu beachten ist und welche Fallstricke bei einer betrieblichen Party lauern, wissen die ARAG Experten.

Weihnachtsfeier als Zwei-G-Party?
Die ARAG Experten raten ab, zur Weihnachtsfeier nur geimpfte und genesene Kollegen einzuladen. Denn es ist sicherlich nicht förderlich für das Betriebsklima, Mitarbeiter auszuschließen, weil sie nicht geimpft sind. Allein schon von der Anmietung von Räumlichkeiten, deren Hygienekonzept eine Zwei-G-Regelung vorsieht, raten die ARAG Experten ab. Hier könnten sich Arbeitnehmer, die weder genesen noch geimpft sind, ungleich behandelt fühlen.

Ist die Teilnahme Pflicht?
Nicht jeder Arbeitnehmer freut sich auf die Weihnachtsfeier mit Vorgesetzten und Kollegen und bleibt betrieblichen Feiern lieber fern. Ob es ein kluger Schachzug ist, bleibt zu bezweifeln: Aber zur Not kommt man drumherum. Dabei verweisen die ARAG Experten auf das Arbeitsrecht, nachdem die Weihnachtsfeier keine Pflichtveranstaltung ist. Das gilt sogar, wenn die Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit stattfindet. Wer nicht mitfeiern mag, muss in diesem Fall allerdings arbeiten. Ist das nicht möglich, können diese Mitarbeiter mit Zustimmung des Vorgesetzten nach Hause gehen. Einen Urlaubstag oder Überstunden vom Zeitkonto müssen Arbeitnehmer dann nicht einsetzen!

Früher Abgang
Wer sich deutlich vor Ende der Weihnachtsfeier verabschiedet, darf das natürlich tun und muss dafür auch keine Gründe nennen. Auch eine große Verabschiedungsrunde ist nicht nötig. Doch die ARAG Experten raten, sich wenigstens beim Arbeitgeber persönlich zu verabschieden und sich zu bedanken, bevor man die Feier verlässt. Passt ein persönliches Wort an dem Abend nicht, sollte man sich spätestens am nächsten Tag beim Chef – und gegebenenfalls bei den Kollegen, die die Weihnachtsfeier organisiert haben – bedanken.

„Kein Alkohol ist auch keine Lösung“
Ob Glühwein, Bier oder der hochprozentige „Absacker“ – alkoholische Getränke gehören auch auf den meisten betrieblichen Weihnachtsfeiern in der Regel dazu. Doch die ARAG Experten raten zur unbedingten Umsicht im Umgang mit Alkohol im Kreis der Kollegen. Denn der Abend kann nicht nur peinlich werden, sondern ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Wer nämlich in betrunkenem Zustand seine Kollegen oder den Chef beleidigt oder gar jemanden belästigt, muss nach Auskunft der ARAG Experten mit einer Abmahnung oder Kündigung rechnen. Der Alkoholpegel spielt dabei juristisch keine Rolle und ist auch keine Entschuldigung, sich danebenzubenehmen.

Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, den Alkoholkonsum seiner Mitarbeiter während der Weihnachtsfeier zu kontrollieren. Seine gesetzliche Fürsorgepflicht greift nur, wenn beispielsweise ein offensichtlich volltrunkener Mitarbeiter sich ans Lenkrad setzt, um mit dem Auto nach Haus zu fahren. Dann raten die ARAG Experten, einzugreifen, dem Kollegen ein Taxi zu bestellen und ihm gegebenenfalls den Autoschlüssel abzunehmen.

Versicherungsschutz auf der Weihnachtsfeier
Kommt es bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier oder bei deren Vorbereitung zu einem Unfall, gilt der Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch der anschließende Abbau und das Aufräumen sind versichert. Bedingung hierfür ist allerdings, dass die Feier von der Unternehmensleitung veranstaltet, gefördert oder zumindest ausdrücklich gebilligt wird und diese allen Beschäftigten offensteht. Der Versicherungsschutz besteht auch für den Hin- und Rückweg. Die ARAG Experten weisen allerdings auf Einschränkungen hin: Spätestens wenn der Chef nach Hause geht, kann dies das offizielle Ende der Weihnachtsfeier bedeuten, wodurch auch der Versicherungsschutz endet. Der Versicherungsschutz kann aber auch schon vorher entfallen, wenn nur noch ein Mitarbeiter und sein Vorgesetzter anwesend sind. Denn dann handelt es sich unter Umständen nur noch um ein privates Zusammensein (Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 3 U 71/06).

Die virtuelle Weihnachtsfeier
Um auch eine virtuelle Weihnachtsfeier möglichst festlich zu gestalten, sollten Arbeitgeber darauf achten, dass alle Mitarbeiter technisch zu Hause so ausgestattet sind, dass sie am Fest teilnehmen können. Damit auch am Computer Weihnachtsstimmung aufkommt, darf das Wichteln natürlich nicht fehlen. Und das geht ganz modern mit einer Wichtel App. Das Programm lost im Vorfeld die Paarung aus und schickt an alle Beteiligten eine Mail mit der Person, die beschenkt werden soll. Das Wichtel-Geschenk wird dem Kollegen dann per Post zugestellt. Ausgepackt wird dann vor dem Rechner, so dass alle zugeschalteten Kollegen sehen, was geschenkt wurde. Die Wichtel App kann natürlich auch auf einer Präsenz-Weihnachtsfeier genutzt werden, um das komplizierte und bisweilen nervige Losverfahren zu übernehmen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

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