Wie können Autofahrer den Spritverbrauch senken? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Versicherung

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Wie können Autofahrer den Spritverbrauch senken? - Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Versicherung

Die aktuell rasant steigenden Spritpreise, machen besonders Vielfahrern zu schaffen. (Bildquelle: ERGO Group)

Lukas W. aus Rimbach:
Die Spritpreise explodieren und es ist kein Ende in Sicht. Ich bin aber auf mein Auto angewiesen, um zur Arbeit zu kommen. Was muss ich beachten, um spritsparend zu fahren?

Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO:
Trotz des E-Auto-Booms in Deutschland fahren die meisten hierzulande noch mit Verbrennern. Vor allem Vielfahrern, Pendlern und Menschen aus ländlichen Gegenden machen die aktuell rasant steigenden Spritpreise zu schaffen. Doch wer einige Dinge beachtet, kann bis zu 20 Prozent Kraftstoff sparen. Am besten mit einer niedrigen Drehzahl fahren, nicht über 2.000 U/min. Dazu möglichst früh hoch- und spät runterschalten. Außerdem hilft es, vorausschauend zu fahren, um häufiges Beschleunigen zu vermeiden. Lieber mit gleichmäßiger Geschwindigkeit fahren, frühzeitig vom Gas gehen, das Fahrzeug bei eingelegtem Gang rollen lassen und die Motorbremswirkung nutzen. Auf der Autobahn gilt: Mit der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h zu fahren ist sparsamer als Vollgas zu geben. Dachträger oder -boxen und Fahrradständer erhöhen ebenfalls den Verbrauch. Diese daher besser abmontieren, wenn sie nicht gebraucht werden. Auch Lasten im Kofferraum wirken sich negativ auf den Verbrauch aus. Wer also beispielsweise mehrere Säcke Blumenerde, Wasserkästen oder ähnliches transportiert, sollte diese am besten schnellstmöglich ausräumen. Darüber hinaus spielt der Reifendruck eine Rolle: Ein niedrigerer Reifendruck als vom Hersteller empfohlen kann den Verbrauch schnell um bis zu fünf Prozent steigern. Deshalb ist es sinnvoll, ihn regelmäßig zu prüfen. Für Kurzstrecken besser das Fahrrad oder den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Denn auf kurzen Distanzen verbraucht das Auto besonders viel Sprit, da der Motor noch kalt ist. Übrigens: Auch die Klimaanlage erhöht den Verbrauch. Wenn möglich daher besser ausschalten.
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Weitere Ratgebertexte stehen für Sie unter www.ergo.com/ratgeber bereit. Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
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Wie funktionieren atemerleichternde Körperhaltungen? – Aktuelle Verbraucherfrage der DKV

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Wie funktionieren atemerleichternde Körperhaltungen? - Aktuelle Verbraucherfrage der DKV

Bei akuter Atemnot können atemerleichternde Positionen helfen. (Bildquelle: ERGO Group)

Herbert K. aus Oldenburg:
Während der Pollensaison habe ich immer wieder mit Atembeschwerden zu kämpfen. Gibt es etwas, was neben einem Asthmaspray akut helfen kann, wieder richtig durchzuatmen?

Solveig Haw, Gesundheitsexpertin bei der DKV Deutsche Krankenversicherung:
Seit Februar läuten Haselnuss und Erle den Auftakt zur alljährlichen Pollensaison ein. Vor allem Asthmatiker und Allergiker leiden dann wieder häufiger unter Atembeschwerden. Neben Asthmasprays oder Allergiemitteln können auch bestimmte Körperhaltungen bei akut auftretenden Atembeschwerden helfen. Fünf einfache Positionen sorgen für eine Entlastung der Rumpfmuskeln, lösen Verspannungen der Atemhilfsmuskulatur und helfen so, das Durchatmen wieder leichter zu machen. Dies können Betroffene im Stehen in der „Torwartstellung“ durch Beugen des Oberkörpers nach vorne und Abstützen der Unterarme auf den Oberschenkeln oder einem Tisch erreichen. Die gleiche vorgebeugte Position mit abgestützten Unterarmen, nur sitzend, beschreibt der „Kutschersitz“. Beim „Paschasitz“ sitzen Betroffene auf einem Sessel, stützen Rücken und Kopf an der Rücklehne ab und legen die Arme etwas höher gelagert auf den Armlehnen ab. Für den „Stuhlstütz“ setzen sie sich entgegen der normalen Sitzrichtung zur Lehne gerichtet auf einen Stuhl und legen die Arme entlastend auf die Rückenlehne. Dabei sollten die Ellenbogen etwas höher sein als die Schultern und der Kopf auf den Unterarmen oder den Händen ruhen. In der „Wandstellung“ wird die gleiche Position stehend an der Wand eingenommen. Eine Übersicht der beschriebenen atemerleichternden Positionen finden Betroffene in einer Grafik auf www.ergo.com. Bei all diesen Körperhaltungen wird durch das Abstützen der Arme der Brustkorb vom Gewicht der Schultern befreit. Wer diese Übungen regelmäßig bei normaler Atmung macht, kann sie bei akuter Atemnot schnell abrufen. Auch wenn Asthmatiker die Atembeschwerden meist gut mit ihren Sprays im Griff haben, kann es für sie hilfreich sein, diese Haltungen zu kennen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.744

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie unter www.dkv.de.

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Über die DKV
Die DKV ist seit über 90 Jahren mit bedarfsgerechten und innovativen Produkten ein Vorreiter der Branche. Der Spezialist für Gesundheit bietet privat und gesetzlich Versicherten umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sowie Gesundheitsservices, und organisiert eine hochwertige medizinische Versorgung. 2018 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 4,87 Mrd. Euro.
Die DKV ist der Spezialist für Krankenversicherung der ERGO und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.dkv.com

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Wie funktioniert Intervallfasten? – Aktuelle Verbraucherfrage der DKV

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Fasten regt den Stoffwechsel an. (Bildquelle: ERGO Group)

Martina K. aus Bocholt:
In meinem Bekanntenkreis höre ich immer häufiger von Intervallfasten. In der anstehenden Fastenzeit möchte ich das gerne mal ausprobieren. Was muss ich dabei beachten?

Solveig Haw, Gesundheitsexpertin bei der DKV Deutsche Krankenversicherung:
Beim Intervallfasten wird tage- oder stundenweise auf Nahrung verzichtet und nur in einem bestimmten Zeitfenster gegessen. Das kurbelt den Stoffwechsel an und kann nicht nur dabei helfen, gesund abzunehmen, sondern auch vor Diabetes (Typ 2) schützen. Am beliebtesten ist die 16:8-Methode. Das heißt: Fastende verzichten 16 Stunden lang auf Nahrung und essen in den übrigen acht Stunden zwei normale Mahlzeiten. Den Beginn des Zeitfensters – also beispielsweise am Morgen oder erst am Vormittag – kann jeder individuell festlegen. Eine Alternative ist die 5:2-Methode. Hier dauert die Phase für normales Essen fünf, die Fastenphase zwei Tage: Dann sollten Frauen nur maximal 500 Kalorien und Männer maximal 600 Kalorien zu sich nehmen. Immer erlaubt und auch wichtig in den Fastenzeiten ist Trinken – allerdings nur Wasser oder ungesüßter Tee und Kaffee ohne Milch. Auch wenn es grundsätzlich erlaubt ist, alles zu essen, sollten es Fastende in den Essensphasen nicht übertreiben und auf eine gesunde Ernährung achten. Für Kinder, Schwangere, Senioren oder Menschen mit Essstörungen oder einer chronischen Erkrankung ist Intervallfasten nicht geeignet. Wer auf Medikamente wie Blutzucker- oder Blutdrucksenker angewiesen ist, sollte sich vorab beim Arzt beraten lassen.
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Jetzt handeln! Der Garantiezins fällt auf 0,25%!

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Garantiezinssenkung 2022 (Bildquelle: ERGO Group AG)

Letzte Chance für Ihre Rente: Der Garantiezins sinkt – jetzt wichtige Vorteile sichern!

Betroffen sind: Lebensversicherungen wie private und betriebliche Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), Risikolebensversicherung und Sterbegeld.

Der Garantiezins für Neuverträge sinkt von 0,9 auf 0,25 % p. a. Lebensversicherungen werden ab 1.1.2022 teurer. Sichern Sie sich bis Ende 2021 dauerhaft noch den höheren Zins.

Das Zinsniveau ist anhaltend niedrig. Daher senkt der Gesetzgeber zum 1.1.2022 den Höchstrechnungszins (umgangssprachlich Garantiezins) auf 0,25 % p. a. – so niedrig war er noch nie. Der Garantiezins dient u. a. als Rechnungsgrundlage für Ihre private und betriebliche Rente, BU-Schutz und Risikoabsicherung. Auch für die Kalkulation der 100%igen Beitragsgarantie bei der Altersvorsorge wird er benötigt.

Tipp: Schließen Sie noch 2021 Ihre Altersvorsorge, Familienabsicherung oder BU-Versicherung ab. So sichern Sie sich den höheren Zins mit allen Vorteilen.

Was ist der Garantiezins?
Den Garantiezins legen Versicherungen z. B. für die Berechnung Ihrer privaten Rente zugrunde. Auch für die Kalkulation der 100 % Beitragsgarantie wird er benötigt. Er darf den vom Bundesfinanzministerium festgelegten Höchstrechnungszins (umgangssprachlich Garantiezins) nicht überschreiten. Zum 1.1.2022 senkt der Gesetzgeber den Garantiezins von derzeit 0,9 auf 0,25 % p. a.

Was bedeutet die Garantiezinssenkung für Versicherte?
Der zum Vertragsabschluss festgelegte Garantiezins gilt jeweils für die gesamte Laufzeit Ihrer Versicherung. Nicht von der Senkung betroffen sind Verträge, die zum 1.1.2022 bereits bestehen. Wenn Sie also bis Ende 2021 abschließen, sichern Sie sich mit dem Vertrag den Garantiezins von 0,9 % p. a. dauerhaft.

Welche Versicherungen sind von der Senkung betroffen?
Von der Zinssenkung betroffen sind alle Lebens- und Rentenversicherungen, die ab 2022 abgeschlossen werden. Auswirkungen bei ERGO Index-Produkten: Wegfall der 100 % Beitragsgarantie und niedrigere garantierte Mindestrente. Bei fondsgebundenen Versicherungen: niedrigerer garantierter Rentenfaktor mit Rentenfaktor-Plus. Bei staatlich geförderter Vorsorge, z. B. Basis-Rente und betriebliche Altersversorgung: weniger Leistungen. Bei Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeits- oder Sterbegeldversicherung: höhere Beiträge.

Welche Vorteile hat ein Vertragsabschluss bis Ende 2021?
Vereinfacht gesagt: Ihre Sparbeträge für noch 2021 geschlossene Verträge sind mehr wert. Konkret bedeutet das z. B.: bis zu 19 % mehr garantierte Rente bei der ERGO Rente Index, bis zu 10 % Ersparnis auf die Bruttobeiträge einer BU und bis zu 10 % Beitragsersparnis für die Sterbevorsorge.

Kompetente Beratung
Lassen Sie sich rechtzeitig zu Ihrer Vorsorge beraten – bevor diese Vorteile endgültig wegfallen. Wir sagen Ihnen auch, wie hoch Ihre persönliche Ersparnis genau ist.

Ob Online oder Offline wir helfen Ihnen. Einen Termin buchen Sie ganz einfach online via raoul-breuer.ergo.de

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Was beim Mietvertrag für Garage oder Stellplatz zu beachten ist – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Schluss mit der Parkplatzsuche

Was beim Mietvertrag für Garage oder Stellplatz zu beachten ist - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Mietwohnungen mit eigenem Parkplatz sind in Städten sehr begehrt. (Bildquelle: ERGO Group)

Jeder will ihn, doch nicht jeder kriegt ihn: den eigenen Parkplatz fürs Auto. Wer einen hat, erspart sich die oft nervige Parkplatzsuche, die vor allem in den Innenstädten sehr zeitraubend sein kann. In einer Garage steht der Wagen zudem trocken und geschützt. Parkplätze können entweder über den Wohnungsmietvertrag oder einen separaten Mietvertrag gemietet werden. Daraus ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten für Mieter. Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, informiert über die wichtigsten Regelungen.

Ein Vertrag für Wohnung und Stellplatz

Mietwohnungen mit dazugehörigem Parkplatz sind besonders in Innenstädten extrem begehrt. Mieter haben dann in der Regel einen sogenannten einheitlichen Vertrag für Wohnung und Parkplatz. Ob es sich dabei um eine Garage oder einen Stellplatz handelt, spielt für die rechtlichen Regelungen keine Rolle. Der Vorteil eines einheitlichen Vertrags: Der Vermieter kann nicht ohne Weiteres den Stellplatz kündigen, sondern nur den gesamten Mietvertrag. Gleiches gilt allerdings auch für den Mieter, wenn er den Parkplatz beispielsweise nicht mehr benötigt. „Für den Stellplatz gilt derselbe Kündigungsschutz wie für die Wohnung. Das heißt: Der Vermieter benötigt einen gesetzlichen Kündigungsgrund, beispielsweise Eigenbedarf, damit eine Kündigung wirksam ist“, erläutert Michaela Rassat. Die Miete für den Stellplatz alleine darf er dann ebenfalls nicht erhöhen. Aber es gibt Ausnahmen: Ist eine Teilkündigung im Mietvertrag festgehalten oder möchte der Vermieter aus den Stellplätzen neuen Wohnraum machen, ist auch eine einzelne Kündigung möglich. Wird dann der Mietvertrag über Stellplatz oder Garage separat gekündigt, kann der Mieter jedoch eine angemessene Herabsetzung der Miete verlangen.

Separater Mietvertrag für den Parkplatz

In vielen Fällen schließen Mieter für ihren Stellplatz einen separaten Vertrag ab. Vertragspartner für Wohnung und Stellplatz können dann unterschiedliche Vermieter sein. Anders als bei einem einheitlichen Vertrag für Wohnung und Stellplatz können hier sowohl Mieter als auch Vermieter den Parkplatz einfach und unkompliziert ohne Angabe von Gründen innerhalb der gesetzlichen Frist kündigen. „Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt bei monatlicher Mietzahlung drei Monate“, so die Juristin von ERGO. Ein besonderer Mieterschutz wie bei einem Wohnungsmietvertrag existiert bei einem eigenständigen Garagenmietvertrag nicht. Auch ist die Kündigungsfrist des Vermieters nicht von der Mietdauer abhängig.

Was gilt bei Untervermietung?

Doch was können Mieter tun, wenn der Parkplatz im Mietvertrag steht, sie ihn aber gar nicht benötigen? „Wer seinen Stellplatz nicht kündigen möchte oder kann, hat die Möglichkeit, diesen unterzuvermieten“, erklärt Rassat. „Dafür ist allerdings laut § 540 des Bürgerlichen Gesetzbuches zunächst die Zustimmung des Vermieters notwendig.“ Lehnt dieser ab, können Mieter ein Sonderkündigungsrecht haben – wenn es zwei separate Verträge gibt. Auch bei dieser Kündigung ist dann die gesetzliche Frist zu beachten. Das Sonderkündigungsrecht entfällt jedoch, wenn der Vermieter sich an der Person des Untermieters gestört hat – wenn dieser also zum Beispiel schon wegen Sachbeschädigungen oder Streitigkeiten bekannt ist. Sind Wohnung und Garage mit einem einheitlichen Mietvertrag vermietet, gibt es kein Sonderkündigungsrecht – denn die Garage kann nicht separat gekündigt werden. Bei einer Untervermietung des Stellplatzes sind Haupt- und Untermieter die Vertragspartner. „Der Mieter kann somit selbst bestimmen, wie viel er für den Stellplatz verlangt“, so die ERGO Juristin. Übrigens: Wer einen einheitlichen Vertrag hat und seine Wohnung kündigt, sollte nicht vergessen, auch den Garagenuntermietvertrag rechtzeitig zu kündigen. Ansonsten droht eine Räumungsklage des Vermieters gegen Mieter und Untermieter.

Sonderfall: zwei Verträge, gleicher Vermieter

Eine spezielle Situation liegt vor, wenn der Mieter zwar zwei separate Vertragsdokumente für Wohnung und Stellplatz hat, diese aber mit demselben Vermieter abgeschlossen hat. „Unter Umständen können diese Verträge dann rechtlich als einheitlicher Vertrag behandelt werden“, erklärt Rassat. Für einen einheitlichen Vertrag sprechen zum Beispiel einheitliche Kündigungsfristen. Gelten beispielsweise unterschiedliche Kündigungsfristen oder befindet sich der Parkplatz auf einem anderen Grundstück als die Wohnung, ist von zwei separaten Mietverträgen auszugehen. Wie die rechtliche Beurteilung ausfällt, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
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