Wie können Autofahrer den Spritverbrauch senken? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Versicherung

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Wie können Autofahrer den Spritverbrauch senken? - Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Versicherung

Die aktuell rasant steigenden Spritpreise, machen besonders Vielfahrern zu schaffen. (Bildquelle: ERGO Group)

Lukas W. aus Rimbach:
Die Spritpreise explodieren und es ist kein Ende in Sicht. Ich bin aber auf mein Auto angewiesen, um zur Arbeit zu kommen. Was muss ich beachten, um spritsparend zu fahren?

Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO:
Trotz des E-Auto-Booms in Deutschland fahren die meisten hierzulande noch mit Verbrennern. Vor allem Vielfahrern, Pendlern und Menschen aus ländlichen Gegenden machen die aktuell rasant steigenden Spritpreise zu schaffen. Doch wer einige Dinge beachtet, kann bis zu 20 Prozent Kraftstoff sparen. Am besten mit einer niedrigen Drehzahl fahren, nicht über 2.000 U/min. Dazu möglichst früh hoch- und spät runterschalten. Außerdem hilft es, vorausschauend zu fahren, um häufiges Beschleunigen zu vermeiden. Lieber mit gleichmäßiger Geschwindigkeit fahren, frühzeitig vom Gas gehen, das Fahrzeug bei eingelegtem Gang rollen lassen und die Motorbremswirkung nutzen. Auf der Autobahn gilt: Mit der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h zu fahren ist sparsamer als Vollgas zu geben. Dachträger oder -boxen und Fahrradständer erhöhen ebenfalls den Verbrauch. Diese daher besser abmontieren, wenn sie nicht gebraucht werden. Auch Lasten im Kofferraum wirken sich negativ auf den Verbrauch aus. Wer also beispielsweise mehrere Säcke Blumenerde, Wasserkästen oder ähnliches transportiert, sollte diese am besten schnellstmöglich ausräumen. Darüber hinaus spielt der Reifendruck eine Rolle: Ein niedrigerer Reifendruck als vom Hersteller empfohlen kann den Verbrauch schnell um bis zu fünf Prozent steigern. Deshalb ist es sinnvoll, ihn regelmäßig zu prüfen. Für Kurzstrecken besser das Fahrrad oder den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Denn auf kurzen Distanzen verbraucht das Auto besonders viel Sprit, da der Motor noch kalt ist. Übrigens: Auch die Klimaanlage erhöht den Verbrauch. Wenn möglich daher besser ausschalten.
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Weitere Ratgebertexte stehen für Sie unter www.ergo.com/ratgeber bereit. Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
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Trotz des E-Auto-Booms in Deutschland fahren die meisten hierzulande noch mit Verbrennern. Vor allem Vielfahrern, Pendlern und Menschen aus ländlichen Gegenden machen die aktuell rasant steigenden Spritpreise zu schaffen. Doch wer einige Dinge beachtet, kann bis zu 20 Prozent Kraftstoff sparen. Am besten mit einer niedrigen Drehzahl fahren, nicht über 2.000 U/min. Dazu möglichst früh hoch- und spät runterschalten. Außerdem hilft es, vorausschauend zu fahren, um häufiges Beschleunigen zu vermeiden. Lieber mit gleichmäßiger Geschwindigkeit fahren, frühzeitig vom Gas gehen, das Fahrzeug bei eingelegtem Gang rollen lassen und die Motorbremswirkung nutzen. Auf der Autobahn gilt: Mit der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h zu fahren ist sparsamer als Vollgas zu geben. Dachträger oder -boxen und Fahrradständer erhöhen ebenfalls den Verbrauch. Diese daher besser abmontieren, wenn sie nicht gebraucht werden. Auch Lasten im Kofferraum wirken sich negativ auf den Verbrauch aus. Wer also beispielsweise mehrere Säcke Blumenerde, Wasserkästen oder ähnliches transportiert, sollte diese am besten schnellstmöglich ausräumen. Darüber hinaus spielt der Reifendruck eine Rolle: Ein niedrigerer Reifendruck als vom Hersteller empfohlen kann den Verbrauch schnell um bis zu fünf Prozent steigern. Deshalb ist es sinnvoll, ihn regelmäßig zu prüfen. Für Kurzstrecken besser das Fahrrad oder den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Denn auf kurzen Distanzen verbraucht das Auto besonders viel Sprit, da der Motor noch kalt ist. Übrigens: Auch die Klimaanlage erhöht den Verbrauch. Wenn möglich daher besser ausschalten.
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Wie funktionieren atemerleichternde Körperhaltungen? – Aktuelle Verbraucherfrage der DKV

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Wie funktionieren atemerleichternde Körperhaltungen? - Aktuelle Verbraucherfrage der DKV

Bei akuter Atemnot können atemerleichternde Positionen helfen. (Bildquelle: ERGO Group)

Herbert K. aus Oldenburg:
Während der Pollensaison habe ich immer wieder mit Atembeschwerden zu kämpfen. Gibt es etwas, was neben einem Asthmaspray akut helfen kann, wieder richtig durchzuatmen?

Solveig Haw, Gesundheitsexpertin bei der DKV Deutsche Krankenversicherung:
Seit Februar läuten Haselnuss und Erle den Auftakt zur alljährlichen Pollensaison ein. Vor allem Asthmatiker und Allergiker leiden dann wieder häufiger unter Atembeschwerden. Neben Asthmasprays oder Allergiemitteln können auch bestimmte Körperhaltungen bei akut auftretenden Atembeschwerden helfen. Fünf einfache Positionen sorgen für eine Entlastung der Rumpfmuskeln, lösen Verspannungen der Atemhilfsmuskulatur und helfen so, das Durchatmen wieder leichter zu machen. Dies können Betroffene im Stehen in der „Torwartstellung“ durch Beugen des Oberkörpers nach vorne und Abstützen der Unterarme auf den Oberschenkeln oder einem Tisch erreichen. Die gleiche vorgebeugte Position mit abgestützten Unterarmen, nur sitzend, beschreibt der „Kutschersitz“. Beim „Paschasitz“ sitzen Betroffene auf einem Sessel, stützen Rücken und Kopf an der Rücklehne ab und legen die Arme etwas höher gelagert auf den Armlehnen ab. Für den „Stuhlstütz“ setzen sie sich entgegen der normalen Sitzrichtung zur Lehne gerichtet auf einen Stuhl und legen die Arme entlastend auf die Rückenlehne. Dabei sollten die Ellenbogen etwas höher sein als die Schultern und der Kopf auf den Unterarmen oder den Händen ruhen. In der „Wandstellung“ wird die gleiche Position stehend an der Wand eingenommen. Eine Übersicht der beschriebenen atemerleichternden Positionen finden Betroffene in einer Grafik auf www.ergo.com. Bei all diesen Körperhaltungen wird durch das Abstützen der Arme der Brustkorb vom Gewicht der Schultern befreit. Wer diese Übungen regelmäßig bei normaler Atmung macht, kann sie bei akuter Atemnot schnell abrufen. Auch wenn Asthmatiker die Atembeschwerden meist gut mit ihren Sprays im Griff haben, kann es für sie hilfreich sein, diese Haltungen zu kennen.
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Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie unter www.dkv.de.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die DKV
Die DKV ist seit über 90 Jahren mit bedarfsgerechten und innovativen Produkten ein Vorreiter der Branche. Der Spezialist für Gesundheit bietet privat und gesetzlich Versicherten umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sowie Gesundheitsservices, und organisiert eine hochwertige medizinische Versorgung. 2018 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 4,87 Mrd. Euro.
Die DKV ist der Spezialist für Krankenversicherung der ERGO und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
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Wie funktioniert Intervallfasten? – Aktuelle Verbraucherfrage der DKV

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Wie funktioniert Intervallfasten? - Aktuelle Verbraucherfrage der DKV

Fasten regt den Stoffwechsel an. (Bildquelle: ERGO Group)

Martina K. aus Bocholt:
In meinem Bekanntenkreis höre ich immer häufiger von Intervallfasten. In der anstehenden Fastenzeit möchte ich das gerne mal ausprobieren. Was muss ich dabei beachten?

Solveig Haw, Gesundheitsexpertin bei der DKV Deutsche Krankenversicherung:
Beim Intervallfasten wird tage- oder stundenweise auf Nahrung verzichtet und nur in einem bestimmten Zeitfenster gegessen. Das kurbelt den Stoffwechsel an und kann nicht nur dabei helfen, gesund abzunehmen, sondern auch vor Diabetes (Typ 2) schützen. Am beliebtesten ist die 16:8-Methode. Das heißt: Fastende verzichten 16 Stunden lang auf Nahrung und essen in den übrigen acht Stunden zwei normale Mahlzeiten. Den Beginn des Zeitfensters – also beispielsweise am Morgen oder erst am Vormittag – kann jeder individuell festlegen. Eine Alternative ist die 5:2-Methode. Hier dauert die Phase für normales Essen fünf, die Fastenphase zwei Tage: Dann sollten Frauen nur maximal 500 Kalorien und Männer maximal 600 Kalorien zu sich nehmen. Immer erlaubt und auch wichtig in den Fastenzeiten ist Trinken – allerdings nur Wasser oder ungesüßter Tee und Kaffee ohne Milch. Auch wenn es grundsätzlich erlaubt ist, alles zu essen, sollten es Fastende in den Essensphasen nicht übertreiben und auf eine gesunde Ernährung achten. Für Kinder, Schwangere, Senioren oder Menschen mit Essstörungen oder einer chronischen Erkrankung ist Intervallfasten nicht geeignet. Wer auf Medikamente wie Blutzucker- oder Blutdrucksenker angewiesen ist, sollte sich vorab beim Arzt beraten lassen.
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Hilfe für pflegende Angehörige – Verbraucherinformation der DKV

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Hilfe für pflegende Angehörige - Verbraucherinformation der DKV

Der Großteil aller Pflegebedürftigen wird von Angehörigen zu Hause gepflegt. (Bildquelle: ERGO Group)

1,76 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland werden allein durch Angehörige gepflegt. Viele unterschätzen dabei die körperlichen und organisatorischen Herausforderungen, aber auch die seelische Belastung. Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten pflegende Angehörige nutzen und wie sie mit den psychischen Herausforderungen umgehen können, weiß Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV.

Was belastet pflegende Angehörige?

Kommt es zu einem Pflegefall in der Familie, ist das für die Betroffenen, aber auch für die Angehörigen ein schwerer Schlag. Um den Pflegebedürftigen nicht aus seiner gewohnten Umgebung zu reißen, entscheiden sich viele Familien für die Pflege zu Hause: Rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause von ihren Angehörigen versorgt. Die wenigsten erhalten dabei Unterstützung von Pflegediensten. Die durchschnittliche Pflegedauer liegt bei sieben Jahren. „Wer über einen längeren Zeitraum einen Menschen pflegt, kommt irgendwann an seine seelischen und körperlichen Grenzen. Die Belastungen sollte niemand unterschätzen“, so Görgen, Pflegeexperte der DKV. Das Heben, Lagern und Stützen des Pflegebedürftigen kann langfristig zu Rücken- und Gelenkproblemen führen. Zu den körperlichen Auswirkungen kommt die psychische Belastung: Pflegende Angehörige, die erste Warnsignale wie Erschöpfung und wiederkehrende Stimmungstiefs bei sich feststellen, sollten sie ernst nehmen und sich Hilfe suchen. Im schlimmsten Fall kann es sonst zu einer Depression kommen. Weitere Symptome, die auf eine körperliche oder seelische Belastung hinweisen können, sind zum Beispiel andauernde Kopf-, Nacken-, Kiefer- oder Schulterschmerzen, Anfälligkeit für Infektionen, Verdauungsprobleme, Schlafstörungen, Nervosität, Reizbarkeit oder Konzentrationsschwierigkeiten.

Entlastungsangebote annehmen

Damit es gar nicht erst so weit kommt, empfiehlt Görgen pflegenden Angehörigen, Entlastungangebote wahrzunehmen. „Es gibt viele unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten, die Angehörigen helfen, regelmäßig Zeit für sich selbst zu haben, sich zu entspannen und so die eigene Gesundheit zu schützen“, sagt der Pflegeexperte der DKV. Eine Möglichkeit: die sogenannte Verhinderungspflege. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben darauf jährlich bis zu sechs Wochen Anspruch. Eine regelmäßige Inanspruchnahme von professioneller Tages- und Nachtpflege durch Pflegeeinrichtungen kann ebenfalls Erleichterung bringen. Oder ein gemeinsamer Urlaub mit dem Pflegebedürftigen, passende Angebote gibt es beispielsweise bei speziellen Pflegereiseveranstaltern und -hotels. Auch die Unterstützung von Besuchs- und Betreuungsdiensten durch Ehrenamtliche oder professionelle Pfleger für einige Stunden in der Woche kann Angehörige entlasten.

Soziale Kontakte pflegen

Die Pflege eines Angehörigen nimmt viel Zeit in Anspruch und wird allzu oft neuer Lebensmittelpunkt. Viele vernachlässigen dadurch ihre eigenen Bedürfnisse. „Doch genau dann ist es besonders wichtig, sich Zeit für soziale Kontakte und Hobbys zu nehmen“, sagt Görgen. Sinnvoll in dieser Situation können auch Selbsthilfegruppen oder Gesprächskreise sein, in denen ein Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen möglich ist. Entsprechende Angebote finden Interessierte in der Datenbank der „Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS)“.

Anspruch auf Kuraufenthalt

Was viele nicht wissen: Pflegende Angehörige haben Anspruch auf eine Kur. Seit 2019 sogar dann, wenn auch eine ambulante Versorgung des Pflegebedürftigen reichen würde. Die dreiwöchige Kur beinhaltet unter anderem Therapien, Sport, Entspannung, Stressbewältigung sowie eine Einschätzung und Bewertung der häuslichen Pflegesituation. Die Versorgung des Pflegebedürftigen kann während dieser Zeit beispielsweise über eine Kurzzeitpflege oder eine Ersatzpflege organisiert werden.

Finanzielle Unterstützung

Auch finanzielle Unterstützung sorgt für Entlastung: Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Bei häuslicher Pflege ist das ein Pauschalbetrag, der je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch ausfällt. Darüber hinaus stehen jedem, der zu Hause versorgt wird und über einen Pflegegrad verfügt, monatlich bis 125 Euro zu. Der sogenannte Entlastungsbetrag soll pflegende Personen unterstützen und ihnen Pausen vom Pflegealltag ermöglichen. Damit können sie etwa die Begleitung von Pflegebedürftigen zum Arzt, haushaltsnahe Dienstleistungen wie eine Einkaufshilfe oder eine Verhinderungspflege finanzieren. Zusätzlich können Angehörige bei der Pflegekasse beziehungsweise Pflegeversicherung weitere Zuschüsse für Pflegehilfsmittel oder Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation, beispielsweise den Einbau von Treppenliften, beantragen. Weitere Fördermöglichkeiten zum altersgerechten Wohnen und Umbauen bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
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Was beim Mietvertrag für Garage oder Stellplatz zu beachten ist – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Schluss mit der Parkplatzsuche

Was beim Mietvertrag für Garage oder Stellplatz zu beachten ist - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Mietwohnungen mit eigenem Parkplatz sind in Städten sehr begehrt. (Bildquelle: ERGO Group)

Jeder will ihn, doch nicht jeder kriegt ihn: den eigenen Parkplatz fürs Auto. Wer einen hat, erspart sich die oft nervige Parkplatzsuche, die vor allem in den Innenstädten sehr zeitraubend sein kann. In einer Garage steht der Wagen zudem trocken und geschützt. Parkplätze können entweder über den Wohnungsmietvertrag oder einen separaten Mietvertrag gemietet werden. Daraus ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten für Mieter. Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, informiert über die wichtigsten Regelungen.

Ein Vertrag für Wohnung und Stellplatz

Mietwohnungen mit dazugehörigem Parkplatz sind besonders in Innenstädten extrem begehrt. Mieter haben dann in der Regel einen sogenannten einheitlichen Vertrag für Wohnung und Parkplatz. Ob es sich dabei um eine Garage oder einen Stellplatz handelt, spielt für die rechtlichen Regelungen keine Rolle. Der Vorteil eines einheitlichen Vertrags: Der Vermieter kann nicht ohne Weiteres den Stellplatz kündigen, sondern nur den gesamten Mietvertrag. Gleiches gilt allerdings auch für den Mieter, wenn er den Parkplatz beispielsweise nicht mehr benötigt. „Für den Stellplatz gilt derselbe Kündigungsschutz wie für die Wohnung. Das heißt: Der Vermieter benötigt einen gesetzlichen Kündigungsgrund, beispielsweise Eigenbedarf, damit eine Kündigung wirksam ist“, erläutert Michaela Rassat. Die Miete für den Stellplatz alleine darf er dann ebenfalls nicht erhöhen. Aber es gibt Ausnahmen: Ist eine Teilkündigung im Mietvertrag festgehalten oder möchte der Vermieter aus den Stellplätzen neuen Wohnraum machen, ist auch eine einzelne Kündigung möglich. Wird dann der Mietvertrag über Stellplatz oder Garage separat gekündigt, kann der Mieter jedoch eine angemessene Herabsetzung der Miete verlangen.

Separater Mietvertrag für den Parkplatz

In vielen Fällen schließen Mieter für ihren Stellplatz einen separaten Vertrag ab. Vertragspartner für Wohnung und Stellplatz können dann unterschiedliche Vermieter sein. Anders als bei einem einheitlichen Vertrag für Wohnung und Stellplatz können hier sowohl Mieter als auch Vermieter den Parkplatz einfach und unkompliziert ohne Angabe von Gründen innerhalb der gesetzlichen Frist kündigen. „Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt bei monatlicher Mietzahlung drei Monate“, so die Juristin von ERGO. Ein besonderer Mieterschutz wie bei einem Wohnungsmietvertrag existiert bei einem eigenständigen Garagenmietvertrag nicht. Auch ist die Kündigungsfrist des Vermieters nicht von der Mietdauer abhängig.

Was gilt bei Untervermietung?

Doch was können Mieter tun, wenn der Parkplatz im Mietvertrag steht, sie ihn aber gar nicht benötigen? „Wer seinen Stellplatz nicht kündigen möchte oder kann, hat die Möglichkeit, diesen unterzuvermieten“, erklärt Rassat. „Dafür ist allerdings laut § 540 des Bürgerlichen Gesetzbuches zunächst die Zustimmung des Vermieters notwendig.“ Lehnt dieser ab, können Mieter ein Sonderkündigungsrecht haben – wenn es zwei separate Verträge gibt. Auch bei dieser Kündigung ist dann die gesetzliche Frist zu beachten. Das Sonderkündigungsrecht entfällt jedoch, wenn der Vermieter sich an der Person des Untermieters gestört hat – wenn dieser also zum Beispiel schon wegen Sachbeschädigungen oder Streitigkeiten bekannt ist. Sind Wohnung und Garage mit einem einheitlichen Mietvertrag vermietet, gibt es kein Sonderkündigungsrecht – denn die Garage kann nicht separat gekündigt werden. Bei einer Untervermietung des Stellplatzes sind Haupt- und Untermieter die Vertragspartner. „Der Mieter kann somit selbst bestimmen, wie viel er für den Stellplatz verlangt“, so die ERGO Juristin. Übrigens: Wer einen einheitlichen Vertrag hat und seine Wohnung kündigt, sollte nicht vergessen, auch den Garagenuntermietvertrag rechtzeitig zu kündigen. Ansonsten droht eine Räumungsklage des Vermieters gegen Mieter und Untermieter.

Sonderfall: zwei Verträge, gleicher Vermieter

Eine spezielle Situation liegt vor, wenn der Mieter zwar zwei separate Vertragsdokumente für Wohnung und Stellplatz hat, diese aber mit demselben Vermieter abgeschlossen hat. „Unter Umständen können diese Verträge dann rechtlich als einheitlicher Vertrag behandelt werden“, erklärt Rassat. Für einen einheitlichen Vertrag sprechen zum Beispiel einheitliche Kündigungsfristen. Gelten beispielsweise unterschiedliche Kündigungsfristen oder befindet sich der Parkplatz auf einem anderen Grundstück als die Wohnung, ist von zwei separaten Mietverträgen auszugehen. Wie die rechtliche Beurteilung ausfällt, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
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Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

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ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
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Speichern in der Cloud – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Worauf Nutzer achten sollten

Speichern in der Cloud - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Immer mehr Nutzer speichern ihre Daten in der Cloud. (Bildquelle: ERGO Group)

Fotos, Videos und Apps bringen Smartphones und Tablets schnell an die Grenzen ihrer Speicherkapazität. Daher sichern immer mehr Nutzer ihre Dateien in einer Cloud. Weitere Vorteile: Sie können mit jedem ihrer Geräte auf ihre Daten zugreifen und diese mit anderen teilen. Außerdem sind sie gesichert, falls ein Gerät kaputt gehen sollte. Was genau ein Cloud-Speicher ist, wie sicher die Daten dort sind und worauf Nutzer achten sollten, weiß Nicole Nebelung, Digitalexpertin von ERGO.

Daten in den Wolken – was steckt dahinter?

Wer seine Daten in einer sogenannten Cloud speichert, lädt sie von seinem PC, Smartphone oder sonstigem Endgerät via Internet auf einen Server, den ein Cloud-Anbieter betreibt. Der Nutzer kann dann von jedem seiner Endgeräte aus über das Internet auf seine gespeicherten Daten zugreifen. „Außerdem kann er Bilder und Co über einen Link für andere zugänglich machen und so beispielsweise Urlaubsfotos mit Familie und Freunden teilen“, ergänzt Nicole Nebelung. Das funktioniert meist ganz unkompliziert und ohne extra Anmeldung oder Registrierung. Außerdem sparen Anwender Speicherkapazitäten auf ihrem Smartphone, Tablet oder der Festplatte. „Bei vielen Cloud-Anbietern ist ein begrenzter Speicherplatz kostenlos, Erweiterungen kann der Nutzer dazukaufen“, erläutert die Digitalexpertin.

Datenverluste vermeiden

Doch wie sicher sind die gespeicherten Dateien in einer Cloud? Die Anbieter garantieren regelmäßige Back-ups und können daher beispielsweise bei einem technischen Problem die Daten wiederherstellen. Zur Sicherheit sollten zwar auch die Nutzer zuhause auf ihrem Smartphone, PC oder Laptop regelmäßige Back-ups durchführen – doch nicht jeder ist hier so sorgfältig und sichert wöchentlich seine Daten. „Geht dann doch mal die Festplatte oder das Handy kaputt, sind die Bilder der letzten Familienfeier oder der letzten Urlaube unwiderruflich verloren, sollten sie nicht beispielsweise in einer Cloud gesichert sein“, so Nebelung.

Dokumente und Unterlagen sicher verwahren

Auch für wichtige Unterlagen, beispielsweise Zeugnisse, Verträge oder Versicherungsunterlagen bietet sich eine zusätzliche Cloud-Speicherung an: Hier sind sie vor Verlust oder Zerstörung zum Beispiel durch Brand, Wasser oder Einbruch sicher. „Im Fall der Fälle können Nutzer dann über anderer Geräte, etwa den PC eines Bekannten, auf ihre Daten in der Cloud zugreifen“, erläutert die Digitalexpertin von ERGO. Aber: Manche Daten, etwa IBAN oder Kennwörter, gehören nicht in eine Cloud.

Worauf sollten Nutzer bei der Sicherheit achten?

Einen Überblick über die Sicherheit der Cloud selbst bietet die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfohlene Website www.trusted-cloud.de. „Hier können sich Interessenten über die Zertifikate und Sicherheitsstandards des jeweiligen Cloud-Anbieters informieren“, so Nebelung. Wer sich bei einem Cloud-Anbieter registriert, gibt zahlreiche persönliche Daten ein. „Um diese Daten vor kriminellen Zugriffen zu schützen, setzen viele Cloud-Anbieter beim Login die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung ein“, informiert Nebelung. Das heißt: Zum Anmelden benötigen Anwender neben Benutzername und Kennwort eine weitere Information, beispielsweise einen Code, den sie aufs Smartphone geschickt bekommen, um sich zu identifizieren. Eine andere Möglichkeit sind biometrische Verfahren wie der Scan des Fingerabdrucks des Nutzers. Außerdem gilt: „Ein sicheres Passwort verwenden und dieses regelmäßig ändern. Ein gutes Passwort besteht aus einer Kombination von Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen“, erklärt die Digitalexpertin.
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Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.

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ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in mehr als 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe steuern drei Einheiten das deutsche und internationale Geschäft sowie das Digital- und Direktgeschäft (ERGO Deutschland, ERGO International und ERGO Digital Ventures). Rund 42.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2017 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 18 Milliarden Euro.ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo-group.com

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Was hilft bei Sonnenbrand? – Aktueller Tipp der DKV

Experten der ERGO Group informieren

Was hilft bei Sonnenbrand? - Aktueller Tipp der DKV

Einen Sonnenbrand sollte man sofort behandeln (Bildquelle: ERGO Group)

Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte bei der DKV Deutsche Krankenversicherung:

Die Haut ist rot, brennt, juckt oder spannt: Wer nach dem Sonnenbaden diese Symptome spürt, hat vermutlich einen Sonnenbrand. Bei den ersten Anzeichen heißt es: Raus aus der Sonne und die Haut schnellstmöglich kühlen. Am besten eignen sich dafür nasse Umschläge. Kühlpads und Eiswürfel besser meiden, denn diese sind so kalt, dass sie die Haut womöglich zusätzlich schädigen. Anschließend die betroffenen Stellen mit kühlenden Lotionen, die etwa Panthenol oder Aloe vera enthalten, eincremen. Auf Produkte mit Alkohol und zu viel Duft- und Konservierungsstoffen möglichst verzichten, um Reizungen oder allergische Reaktionen zu vermeiden. Zur Linderung von Juckreiz sind zudem Salben mit Hydrocortisol empfohlen, die auch für Insektenstiche geeignet sind. Quarkwickel tun sonnenverbrannter Haut ebenfalls gut. Aber Vorsicht: Bei offenen Wunden reizen die Milchsäurebakterien die Haut zusätzlich. Außerdem sollten Betroffene aufpassen, dass der Quark nicht auf der Haut antrocknet. Das Entfernen kann sonst schnell schmerzhaft werden. Ebenfalls wichtig: Viel trinken. Denn die Haut braucht jetzt Feuchtigkeit. Bei großflächigen Bläschen, Schwindel, Fieber oder Übelkeit, sollten Betroffene unbedingt einen Arzt aufsuchen.
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Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie unter www.dkv.de.

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Die DKV ist seit über 90 Jahren mit bedarfsgerechten und innovativen Produkten ein Vorreiter der Branche. Der Spezialist für Gesundheit bietet privat und gesetzlich Versicherten umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sowie Gesundheitsservices, und organisiert eine hochwertige medizinische Versorgung. 2018 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 4,87 Mrd. Euro.
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