Erbschaftssteuer: Hotels bleiben in Deutschland begünstigt

REBA IMMOBILIEN AG unterstützt Hoteliers bei Altersnachfolgen, Verkauf und Verpachtung von Hotels in Deutschland mit Off Market Vorgehensweise

Erbschaftssteuer: Hotels bleiben in Deutschland begünstigt

REBA IMMOBILIEN AG

In Deutschland können Hotels weiterhin von begünstigten Regelungen bei der Erbschaftssteuer profitieren. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftssteuer hätte die Nachfolge in vielen Familienbetrieben der Hotellerie erheblich gefährden können. Doch nun gibt es Entwarnung: Die Finanzminister der Bundesländer haben einen „Nichtanwendungserlass“ beschlossen, der bestätigt, dass Beherbergungsbetriebe nicht zum sogenannten Verwaltungsvermögen zählen. Dies bedeutet, dass Hotels auch weiterhin von den steuerlichen Vorteilen profitieren, die ihnen bei der Erbschaftssteuer bislang gewährt wurden.

Die REBA IMMOBILIEN AG, ein bekanntes Unternehmen im Ankauf, der Beratung und Vermittlung von Hotelimmobilien, begrüßt diese Entscheidung und bietet Hoteliers weiterhin umfassende Unterstützung bei der Altersnachfolge, dem Verkauf sowie der Verpachtung von Hotels in Deutschland. Besonders bei komplexen Nachfolgeregelungen, die durch die Erbschaftssteuer beeinflusst werden, ist eine präzise Planung unerlässlich. Hoteleigentümer können gemeinsam mit der REBA IMMOBILIEN AG die Weichen für eine erfolgreiche Übergabe und Verwertung ihrer Hotelimmobilie an neue Hotelbetreiber stellen.

„Die Entscheidung der Finanzminister der Bundesländer gibt den Familienbetrieben in der Hotellerie eine wichtige Planungssicherheit. Unsere Off-Market-Vorgehensweise bietet den Vorteil, dass Transaktionen diskret und effizient abgewickelt werden können, ohne den öffentlichen Markt zu beeinflussen“, erklärt Holger Ballwanz, Vorstand der REBA IMMOBILIEN AG. „Wir unterstützen unsere Kunden und Partner dabei, ihre Hotelimmobilien sowohl für den Verkauf als auch für die Verpachtung professionell und gewinnbringend zu positionieren.“

Die REBA IMMOBILIEN AG verfügt über jahrelange Erfahrung in der Hotelbranche und bietet maßgeschneiderte Lösungen für Hoteleigentümer und Hotelbetreiber, die ihre Objekte veräußern, verpachten oder in die nächste Generation übergeben möchten. Dabei profitieren die Kunden und Partner nicht nur von der Expertise im Immobilienmarkt, sondern auch von einer langfristigen Strategie, die die bestmöglichen steuerlichen Vorteile nutzt.

Hotel Investments AG – Partner der REBA IMMOBILIEN AG

Die Hotel Investments AG aus der Schweiz (www.hotel-investments.ch) ist Joint Venture Partner der REBA IMMOBILIEN AG und hat sich auf Hotelinvestitionen und -management spezialisiert. Mit ihren Partnern gehört die Hotel Investments AG zu den renommierten Hotelinvestoren und Hotelbbetreibern in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Ihr Fokus liegt auf dem Hotelankauf, der Hotelexpansion der Betreiber-Partner sowie der Verwaltung eines eigenen Hotelportfolios und das ihrer Joint Venture Partner.

Für den Eigenbestand sowie die Hotelinvestoren-Partner sucht die Hotel Investments AG aktuell große, betreiberfreie Stadthotels in Deutschland, Österreich und der Schweiz zum Kauf, zur Pacht oder zur Übernahme bestehender Mietverträge. Hoteleigentümer können ihre Angebote direkt an die Hotel Investments AG senden.

Weitere Informationen:

www.reba-immobilien.ch
www.hotel-investments.ch
www.hotelinvestor.ag
www.hotelbetreiber.ag
www.hotel.group

Über die REBA IMMOBILIEN AG: Immobilieninvestor & Hotelinvestor, Bestandshalter, Bauträger & Projektentwickler

Die REBA IMMOBILIEN AG aus der Schweiz mit Repräsentanzen in Deutschland ist Schweizer Immobilieninvestor für Gewerbeimmobilien, Hotelinvestor für Hotels im Joint Venture mit der Schweizer Hotel Investments AG, Bestandshalter, Bauträger und Projektentwickler.

Auf nationaler und internationaler Ebene agiert die REBA IMMOBILIEN AG zudem diskret für ihre Kunden und Partner als Investmentmakler für Off Market Gewerbeimmobilien. Bei den Off Market Gewerbeimmobilien handelt es sich in der Regel um Anlageimmobilien und Betreiberimmobilien, die außerhalb der Öffentlichkeit und des öffentlich zugänglichen Immobilienmarktes angeboten und mit äußerster Diskretion verkauft oder verpachtet werden.

Die REBA IMMOBILIEN AG bietet mit ihrem Bausanierungsteam auch einen umfassenden Service für Immobiliensanierungen & -renovierungen an. Spezialgebiete: Altbausanierung & Hotelsanierung.

Durch den Einstieg der REBA IMMOBILIEN AG als 50%iger Gesellschafter bei der Vinson Metallbau GmbH werden auch Metallbauarbeiten aller Art umgesetzt.

Weitere Informationen: www.reba-immobilien.ch

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Übertragung von Immobilienbesitz mittels vermögensverwaltender Personengesellschaft

Notarin Sonja Reiff erläutert die Vorteile einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft bei der Übertragung von Immobilien an die Kinder oder Enkel.

Übertragung von Immobilienbesitz mittels vermögensverwaltender Personengesellschaft

Notarin Sonja Reiff zur Immobilienübertragung mittels vermögensverwaltender Personengesellschaft

Frankfurt, 29. November 2022 – Häufig ist die Übertragung von Immobilienvermögen an die Kinder oder Enkel bereits zu Lebzeiten sinnvoll und gewünscht. Schenkungs- und Erbschaftssteuerfreibeträge innerhalb der Familie können so mehrfach in Anspruch genommen werden. Das spart Steuern. Allerdings ist dabei einiges zu bedenken und rechtssicher zu regeln. Die Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft eröffnet hier interessante Gestaltungsmöglichkeiten.

„Bei werthaltigen Immobilien ist häufig keine Übertragung der gesamten Immobilie auf die Kinder möglich, ohne dass Schenkungssteuer entsteht“, erklärt Notarin Sonja Reiff. „Es bietet sich nun an, nur einen Teil der Immobilie zu übereignen. Durch die Gründung einer Familiengesellschaft und die Einbringung der Immobilie in diese können viele wichtige Aspekte bei der Immobilienübertragung rechtssicher festgelegt werden. Die Gesellschaft ist dann Eigentümer der Immobilie, die beteiligten Personen sind Gesellschafter mit entsprechenden Anteilen. Rechte und Ansprüche im Innenverhältnis lassen sich hierbei sehr detailliert im Rahmen des Gesellschaftervertrages festlegen.“

Findet hingegen eine einfache Übertragung von Miteigentumsanteilen an die Kinder statt, dann sind die Eltern mit den Kindern gemeinsame Eigentümer, sogenannte Bruchteilseigentümer. Alle Bruchteilseigentümer haben grundsätzlich gleiche Rechte. Der übertragene Elternteil kann nicht ohne Weiteres die Immobilienverwaltung alleine übernehmen. Die Kinder könnten als Miteigentümer im Streitfall sogar die Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft fordern. Ohne Einigung erfolgt dann eine Teilungsversteigerung über das Gericht. Auch Haftungsausschlüsse, zum Beispiel für minderjährige Kinder oder Enkel, sind schwierig.

Als Rechtsform für die Immobilienübertragung ist in der Regel die Gründung einer Personengesellschaft (Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts) sinnvoll. Häufig übernehmen die Eltern dann die Rolle als Geschäftsführer und haftender Komplementär. Die Kinder werden Kommanditisten mit beschränkter Haftung. Wenn keine Person die persönliche Haftung übernehmen soll, kann als Komplementärin auch eine GmbH eingesetzt und eine GmbH & Co.KG gegründet werden. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Weiterhin bietet die immobilienverwaltende Familiengesellschaft im Rahmen des Gesellschaftervertrages zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten, z. B. zur Kündigung und zum Ausscheiden von Gesellschaftern sowie deren Pflichten, um die beabsichtigte Nutzung und den Erhalt der Immobilie auch nach der Übertragung sicherzustellen.

Ausführlicher stellt Notarin Sonja Reiff das Thema in einem neuen Fachbeitrag der Kanzlei Selzer Reiff Notare dar:
https://www.immobilien-notar.info/fachbeitraege-publikationen/uebertragung-immobilien-vorteile-vermoegensverwaltende-personengesellschaft/

Selzer Reiff Notare für Immobilien in Frankfurt am Main

In ihrem Notarbüro in Frankfurt bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei im Grundstücksrecht und Immobilienrecht.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Seit einigen Jahren sind RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich als Notare tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Ausführliche Infos zum Leistungsangebot der Notare im Immobilienrecht:
https://www.immobilien-notar.info/

Tag-It: Familiengesellschaft, Immobilie teilweise übertragen, Bruchteilseigentümer, Vererben, Schenkung, Immobilienübertragung, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Freibeträge, Notar, Frankfurt, Notariat

Über die Sozietät SELZER REIFF Notare, Frankfurt am Main:

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Notare ein modernes Notarbüro.

Mit RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.

Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.

Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: https://www.selzer-reiff.de

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Der Übergabevertrag: lebzeitige Immobilienübertragung von den Eltern auf ihre Kinder

Aus steuerlicher Sicht kann eine Übertragung, z.B. von Immobilienvermögen zu Lebzeiten sehr sinnvoll sein. Sonja Reiff, Notar in Frankfurt, informiert über Details und Gestaltungsmöglichkeiten.

Der Übergabevertrag: lebzeitige Immobilienübertragung von den Eltern auf ihre Kinder

Sonja Reiff, Notar Frankfurt, zum Thema Erbe, Steuern und lebzeitige Übertragung von Immobilien

Frankfurt, 17. November 2021 – Wird Vermögen vererbt, so fällt in der Regel Erbschaftssteuer an. Hiervon ausgenommen sind gesetzlich festgesetzte Freibeträge, die z.B. Kindern und engen Verwandten zustehen. Wenn diese Freibeträge nicht ausreichen, kann eine lebzeitige Übertragung beispielsweise von Immobilienbesitz die Steuerlast mindern. Wie dies grundsätzlich erfolgt und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, erklärt Notarin Sonja Reiff in einem aktuellen Fachbeitrag auf der Internetseite der Kanzlei Selzer Reiff Notare, Frankfurt.

Oftmals ist es aus steuerlicher Sicht sinnvoll, dass Eltern bereits zu Lebzeiten Vermögen auf ihre Kinder übertragen. Es gibt zwar Freibeträge und auf den ersten Blick mögen diese auch sehr großzügig aussehen. Im Zuge der stark gestiegenen Immobilienpreise sind sie jedoch schnell erreicht. Dann ist Erbschaftssteuer zu zahlen. Im schlimmsten Fall muss die vererbte Immobilie verkauft werden, um die Steuerschuld zu begleichen, obwohl dies vielleicht gar nicht gewünscht war.

Erfolgt bereits zu Lebzeiten eine Schenkung der Eltern an ihre Kinder, so kann der Steuerfreibetrag mehrfach in Anspruch genommen werden, um das Vermögen möglichst steuerfrei zu übertragen. Im Falle der Schenkung zu Lebzeiten sowie auch im Erbfall beträgt der Steuerfreibetrag jedes Kindes nach jedem Elternteil 400.000 EUR. Dieser Steuerfreibetrag entsteht nach 10 Jahren wieder neu.

Die Übertragung einer Wohnung oder eines Wohnhauses im Wege der Schenkung von den Eltern an die Kinder muss notariell beurkundet werden. Sie erfolgt im Rahmen eines sogenannten Übertragungs- oder Überlassungsvertrages. Man spricht auch von einer Immobilienübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.

Wird Immobilienbesitz bereits zu Lebzeiten an die Kinder übertragen, sind in den allermeisten Fällen verschiedene finanzielle und juristische Einzelheiten zu berücksichtigen. Eine ausführliche Beratung durch den Notar ist hier dringend zu empfehlen, damit die Interessen beider Vertragsparteien ausreichend berücksichtigt werden können. Dies gilt in besonderem Maße, wenn es sich bei der zu übertragenden Immobilie um das selbstgenutzte Wohnhaus oder die selbstgenutzte Eigentumswohnung der Eltern handelt.

Welche Nutzungsmöglichkeiten und Rechte sollten den Eltern nach der Übertragung eingeräumt werden? Erhalten sie ein Wohnungsrecht oder ein umfassenderes Nießbrauchrecht?

Sollten gegebenenfalls Rückübertragungsrechte im Grundbuch festgeschrieben werden, um einem Verlust der Immobilie durch Verkauf ohne Zustimmung, Insolvenz, Zwangsversteigerung, Vorversterbens, Geschäftsunfähigkeit oder Scheidung der Kinder vorzubeugen?

Wie verhält es sich mit vorhandenen Darlehensverpflichtungen und Grundschulden sowie den damit verbundenen Haftungsfragen?

Welche Auswirkungen soll die Immobilienübertragung zu Lebzeiten auf die Pflichtteilsanrechnung im Erbfall haben?

Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen bietet der Fachbeitrag „Der Übergabevertrag – Die lebzeitige Immobilienübertragung von den Eltern auf ihre Kinder“ von Sonja Reiff, Notar Frankfurt:

Der Übergabevertrag – Die lebzeitige Immobilienübertragung von den Eltern auf ihre Kinder

Selzer Reiff Notare, Frankfurt

In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.

Im Bereich des Immobilienrechts und Erbrechts, beim Kauf und Verkauf sowie der Übertragung von Immobilien und der entsprechenden Gestaltung von Immobilienkaufverträgen, Übertragungsverträgen und Überlassungsverträgen besitzen die Notare umfangreiche Expertise.

Sie beraten und unterstützen beispielsweise bei der Errichtung von Testamenten und Schenkungsverträgen, bei Grundstücksübertragungsverträgen (Schenkungen unter Ehegatten, Verwandten, vorweggenommene Erbfolge), bei der Bestellung von Vorkaufsrechten, Grundstückskaufverträgen, Immobilienkaufverträgen, Wohnungskaufverträgen, Bauträgerverträgen und der Vorbereitung und Beurkundung von Teilungserklärungen (Neubauten und Sanierungsobjekte), Bildung von Wohnungseigentum, Bestellung von Grundschulden und Hypotheken, Bestellung von Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Reallasten) sowie der Begründung von Erbbaurechten und Erbbaurechtskaufverträgen.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Inzwischen sind die beiden Notarinnen RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich im notariellen Bereich tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Leistungsübersicht im Immobilienrecht:

Notar Frankfurt: Immobilienrecht

Tag-It: Immobilien übertragen, Immobilienschenkung, Übertragungsvertrag, Überlassungsvertrag, Nießbrauchrecht, Wohnungsrecht, Notar, Erbe, Schenkung, vorweggenommene Erbfolge, Erbschaftssteuer, Immobilienrecht, Grundstückskaufvertrag, Vertragsgestaltung, Beurkundung

Über die Sozietät SELZER REIFF Notare, Frankfurt am Main:

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Notare ein modernes Notarbüro.

Mit RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.

Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.

Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

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Geldanlage in Immobilien: Wie die Versteuerung ideal gelingt

Geldanlage in Immobilien: Wie die Versteuerung ideal gelingt

Durch eine Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank befinden sich die Zinskosten auf einem historischen Tief. Zusätzlich gelten in Deutschland zurzeit Gesetze, welche zur Steuerreduktion von Mietobjekten genutzt werden können. Aufgrund dieser Entwicklungen sind die Voraussetzungen für eine Finanzierung von Immobilien derzeit ideal. Lukas Westendorf entwickelt in seinem Buch „Konzepte zur Optimierung der Finanzierung von Immobilien. Schwerpunkt Immobiliensteuerrecht“ (https://www.grin.com/document/1042646) einen Leitfaden, mit dem die steuerlich optimierte Immobilienfinanzierung auch ohne Vorwissen verständlich und praktisch umsetzbar wird. Sein Buch ist im August 2021 bei GRIN erschienen.

Mit Anwendung der richtigen Steuertipps kann die Steuerbelastung auf Gewinne aus Mieteinahmen deutlich gesenkt werden. In „Konzepte zur Optimierung der Finanzierung von Immobilien. Schwerpunkt Immobiliensteuerrecht“ stellt Lukas Westendorf geeignete Methoden vor, mit denen die Mietgewinne minimiert und wie bis zu sechs unterschiedliche Steuersätze gemindert oder ganz vermieden werden können. Dabei orientiert er sich stets an den aktuellen Gesetzesvorgaben und leitet aus diesen praktische Handlungsempfehlungen für unterschiedliche Personengruppen ab.

Wie Immobilieninvestitionen die Wohnungsknappheit minimieren

Westendorf thematisiert in seinem Buch auch die realen Auswirkungen der Thematik auf Politik und Gesellschaft. Nicht zuletzt durch die Debatte um einen Mietdeckel in Berlin ist das Thema der Wohnungsknappheit in den medialen Fokus gerückt. Umso wichtiger wird es, das Investieren in Immobilien für einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen attraktiver zu gestalten. „Konzepte zur Optimierung der Finanzierung von Immobilien. Schwerpunkt Immobiliensteuerrecht“ teilt Insiderwissen und erklärt, wie die gezeigten Steueroptimierungen letztendlich auch die Wohnungsknappheit bekämpfen können. Daher richtet sich der Autor nicht nur an Personen, die unmittelbar mit Immobilieninvestitionen konfrontiert sind, sondern auch an Privatpersonen und Familien.

Über den Autor

Lukas Westendorf hat den akademischen Titel des Master of Engineering im Bereich Wirtschaftsingenieurswesen. Er ist seit mehreren Jahren in der Planung, Realisierung und in der Verwaltung von hunderten Wohneinheiten in Deutschland und in der Schweiz tätig.

Das Buch ist im August 2021 im GRIN Verlag erschienen (ISBN 978-3-346-46206-0).

Direktlink zur Veröffentlichung: https://www.grin.com/document/1042646

Kostenlose Rezensionsexemplare sind direkt über den Verlag unter presse@grin.com zu beziehen.

GRIN publiziert seit 1998 akademische eBooks und Bücher. Wir veröffentlichen alle wissenschaftlichen Arbeiten: Hausarbeiten, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Dissertationen, Fachbücher uvm.

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