ARAG Verbrauchertipps zwischen Paragrafen und Gesundheitsakten

ARAG Experten mit gesunden Informationen

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Elektronische Patientenakte bundesweit gestartet
Nach einer erfolgreichen Pilotphase ist die elektronische Patientenakte, kurz ePA (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/epa-fuer-alle-startet-morgen-pm-28-04-2025.html), seit Ende April für alle Beteiligten gestartet. Dadurch wird für 73 Millionen gesetzlich Versicherte künftig die „Zettelwirtschaft“ beendet und alle Patientendaten, wie z. B. Arztbriefe, Röntgenbilder oder Befundberichte, werden zentral in digitaler Form gespeichert. Auch die Medikationsübersicht wird digitalisiert, sodass zusammen mit dem E-Rezept Wechselwirkungen von Arzneien besser erkannt und vermieden werden können. Ein Muss ist die elektronische Patientenakte laut ARAG Experten nicht. Versicherte können jederzeit widersprechen. Die Krankenkassen informieren über die Möglichkeiten des Widerspruchs. Für Ärzte, Apotheken und andere Leistungserbringer wird die ePA hingegen ab 1. Oktober verpflichtend.

Aufklärung vor OP muss mündlich erfolgen
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine vollständige Aufklärung vor medizinischen Eingriffen nicht nur durch schriftliche Informationen, sondern vor allem durch ein ausführliches mündliches Gespräch erfolgen muss. Denn nur eine mündliche Aufklärung kann Grundlage für die selbstbestimmte Entscheidung eines Patienten bilden. Dies gilt besonders für schwerwiegende und seltene Risiken, die in der Entscheidung über eine Behandlung von Bedeutung sein können. Während schriftliche Unterlagen ergänzend genutzt werden können, muss der Arzt sicherstellen, dass der Patient die relevanten Informationen im Gespräch verstanden und die Möglichkeit zu Rückfragen hat. Eine bloße Übergabe von Informationsmaterial reicht nicht aus. In einem konkreten Fall hatte ein Patient gegen seinen Chirurgen geklagt, weil er sich nicht ausreichend über die Risiken einer Arthroskopie, insbesondere über die Gefahr einer Nervenschädigung, aufgeklärt fühlte. Zwar wurden diese Risiken in einem Aufklärungsbogen erwähnt, doch ob sie auch tatsächlich im Gespräch angesprochen wurden, war unklar. Der Bundesgerichtshof hat den Fall deshalb an die Vorinstanz zurückverwiesen. Das Oberlandesgericht Frankfurt muss nun prüfen, ob das Risiko der Nervenschädigung im Gespräch ausreichend thematisiert wurde (Az.: VI ZR 188/23).

Haben Allergiker freie Schulwahl?
Laut ARAG Experten ist es durchaus möglich, dass Grundschüler, bei denen eine lebensbedrohliche Allergie nachgewiesen ist, freie Schulwahl haben. In einem konkreten Fall wollte eine Schülerin aus Niedersachsen mit schwerer Erdnussallergie eine außerhalb ihres Schulbezirks gelegene „erdnussfreie“ Grundschule besuchen. Die Eltern hatten eine Ausnahmegenehmigung beantragt, da bereits kleinste Mengen Erdnuss bei ihrer Tochter lebensbedrohliche Reaktionen auslösen können. Die Wunschschule ist vom Nuss-Anaphylaxie-Netzwerk e. V. als „erdnussfrei“ anerkannt und verfügt über geschultes Personal für Notfälle. Doch die Schulbehörde lehnte den Antrag ab und argumentierte, dass viele Kinder Allergien hätten und alle Lehrkräfte für medizinische Notfälle geschult seien. Die Richter waren indes anderer Ansicht und betonten, dass die spezielle Gefährdungslage der Klägerin eine Ausnahme rechtfertigt. Sie verwiesen darauf, dass das Nieder-sächsische Schulgesetz (Paragraf 63 Absatz 3 Satz 4 Nummer 1) den Besuch einer anderen Schule gestattet, wenn der Besuch der zuständigen Schule eine unzumutbare Härte darstellt (Verwaltungsgericht Hannover, Az.: 6 A 3907/21).

Zahngesundheit ab 2026 im Gelben Heft dokumentiert
Bald wird das bekannte Gelbe Heft für Kinder erweitert: Neben den kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9) werden nach Informationen der ARAG Experten künftig auch die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen darin dokumentiert. Diese Neuerung wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen und soll Eltern eine umfassendere Übersicht über die Gesundheitsvorsorge ihres Kindes bieten. Kinder haben zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Bisher wurden diese separat im sogenannten Kinderzahnpass festgehalten. Mit der Integration in das Gelbe Heft erhalten Eltern nun auf einen Blick alle relevanten Vorsorgetermine. Für bereits im Umlauf befindliche Hefte sind Einlegeblätter und Aufkleber vorgesehen, um die neuen Informationen nachzutragen. Eltern sollten daher ab 2026 das Heft auch zu Zahnarztterminen mitbringen, um eine lückenlose Erfassung der Untersuchungen zu gewährleisten.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/krankenzusatzversicherung/gesundheits-ratgeber/

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

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Praxis, Apotheke und Industrie diskutieren E-Rezept + ePA

Kontrovers diskutiert im EinBlick-Podcast und -Newsletter

Praxis, Apotheke und Industrie diskutieren E-Rezept + ePA

EinBlick – Der Podcast von BERLIN-CHEMIE immer freitags ab 12 Uhr in allen Podcast-Portalen

Das Gesundheitsmanagement der BERLIN-CHEMIE AG liefert spannende Einblicke in die relevanten Ereignisse der Gesundheitswirtschaft, knackig aufbereitet zum Lesen oder Hören, je nach Geschmack. Der Newsletter erscheint alle drei Wochen, der Podcast wöchentlich: mit Interviews und spannend aufbereiteten Fakten der Woche. Aktuell diskutieren gleich drei Experten im EinBlick – nachgefragt die digitalen Trends rund um ePA und E-Rezept – mit kontroverser Meinung.

Die Expert:innen aus Ärzteschaft, Apotheken, Behörden, Verbänden und Industrie sind sich selten einig. Ein aktuelles Beispiel ist das E-Rezept. Mehrfach verschoben, viel zu wenig getestet – und keiner trägt die Schuld.

Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Industrieverbands BVITG e. V. findet es schade, dass der Zeitplan nicht eingehalten wurde. Doch weil komplexe Projekte Zeit und besseres Projektmanagement benötigen, empfiehlt er, Realität und politische Ziele anzupassen, damit nicht noch mehr Vertrauen geschädigt wird.
Der Vorsitzende des NAV-Virchowbundes, Dr. med. Dirk Heinrich, ist enttäuscht und berichtet von Bedrohungen und Honorarkürzungen: Die Praxen sind demotiviert, da sie sich bemüht haben, Heilausweise und Konnektoren rechtzeitig anzuschaffen, doch niemand unterstützt bei Tests oder Einrichtung, erst recht nicht bei den Kosten. Digitalen Veränderungen steht er aufgeschlossen gegenüber, allerdings sollen diese Prozesse vereinfachen und keinen komplizierten Mehraufwand nach sich ziehen.

Die Apothekerin Anke Rüdinger aus Berlin hält fest: Die Apotheken sind bereit, das Rezept flächendeckend einzuführen. Wir freuen uns über den aufgeschobenen Start, da 42 Tests bei hunderttausend Verschreibungen deutlich zu wenig sind. Sie erhofft sich unter anderem durch KIM und TIM eine bessere Kommunikation, die am Ende der Versorgung aller Patient:innen zu Gute kommt. Allerdings sieht sie auch mehr

Beratungsaufwand seitens der Apotheken, weil Erkrankte nicht mehr selbst lesen können, was auf einem Rezept steht, wenn dieses nur digital vorhanden ist. Rüdinger ist Mitglied des Geschäftsführenden Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. und Vorsitzende des Berliner Apotheker-Vereins.

Und was bringt die ePA?

Apotheken dürfen die Akte nicht einsehen, das verbietet die DSGVO. Da die Datenhoheit den Patient:innen obliegt und ggf. nur Teilberichte umfasst, kann sich kein Personal sicher sein, alles Wichtige zu erfahren. Doch insgesamt werden die Daten die Arbeit erleichtern, so Rüdinger.

Den Ärzt:innen bringt die ePA nichts, entgegnet Heinrich. Unvollständige Daten, oft als PDFs, sind für ihn unnütz und nicht integrierbar. Die fehlende Verantwortlichkeit ist ein weiteres Thema: Wenn Daten fehlen und ich etwas Falsches verschreibe, wer ist dann schuld? Die Apotheke, ich oder die Programmier:innen? Solange diese Fragen ungeklärt bleiben, sieht er in der ePA keinen Vorteil. Zudem hat kein Mensch ihn bislang danach gefragt.
Zilch hält die digitale Akte samt neuer opt-out-Funktion für einen positiven und wichtigen Schritt. Doch die Definition ihrer Rolle im Versorgungsprozess steht noch aus und ihre Inhalte müssen in standardisierter strukturierter Form speicherbar werden. Für digitale Prozesse wünscht er ein gutes Maß zwischen Herausforderung, Vorwärtskommen und Management, bei dem alle Beteiligten mitgenommen werden.

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