Unwetterschäden absichern: BVI rät Wohnungseigentümern zu Elementarschadenversicherung

Unwetterschäden absichern: BVI rät Wohnungseigentümern zu Elementarschadenversicherung

BVI-Präsident Thomas Meier (Bildquelle: Dominik Pfau. Abdruck zu Pressezwecken freigegeben)

Starkregen, Gewitter, Hagel – infolge des Klimawandels müssen Wohnungs- und Hauseigentümer damit rechnen, dass sich Extremwetterereignisse häufen. Umso wichtiger ist es, Immobilien hinreichend gegen Schäden abzusichern. Eine Gebäudeversicherung genügt da meist nicht, betont Thomas Meier, Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V. Der Verband rät zu einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung und fordert, sie für
Wohnungseigentümergemeinschaften zur Pflicht zu machen.

„Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schreibt Wohnungseigentümergemeinschaften zwar eine Grundausstattung an Versicherungen vor, die vorhanden sein muss“, erklärt Meier. Dazu gehörten eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, eine Feuerversicherung sowie eine verbundene Gebäudeversicherung für alle Haupt- und Nebengebäude. Dadurch sind gewisse Schäden, die an der Immobilie durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen können, größtenteils abgedeckt. „Doch eine Gebäudeversicherung allein sichert nicht ausreichend gegen schwere Naturereignisse ab“, warnt der Immobilienexperte. Wollen sich Wohnungseigentümergemeinschaften vor den finanziellen Folgen eines Unwetters schützen, brauchen sie zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. „Angesichts des steigenden Risikos von Extremwetter ist diese Versicherung im Wohnungseigentum unerlässlich. Da sollte auf keinen Fall am falschen Ende gespart werden“, empfiehlt der BVI-Präsident.

BVI fordert Pflicht zur Elementarschadenversicherung

Seit dem vergangenen Jahr wird in der Politik wieder vermehrt diskutiert, ob auch die Elementarschadenversicherung im Wohneigentum Pflicht werden sollte. Gegenstimmen kritisieren, dass eine weitere Pflichtversicherung das Wohnen zusätzlich verteuere. BVI-Präsident Thomas Meier hält dennoch eine Elementarschadenversicherung für dringend notwendig: „Ein schweres Unwetter oder eine Überschwemmung kann das Zuhause irreparabel zerstören – Schäden im sechs- bis siebenstelligen Bereich sind keine Seltenheit.“ Die umfassende Absicherung sei essenziell, um finanzielle Risiken zu minimieren und den Wert der Immobilie langfristig zu sichern.

Darauf sollten Wohnungseigentümer achten

In der Regel wird die Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung angeboten. Oftmals gibt es eine Höchstentschädigungsgrenze, die in den Verträgen vereinbart ist. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Höchstentschädigung auch dem Wert des Gebäudes entspricht oder einen möglichst hohen prozentualen Anteil davon abdeckt, rät der BVI. Werterhöhende Baumaßnahmen, beispielsweise energetische Sanierungen, sollten dem Versicherer deshalb stets angezeigt werden. Ebenfalls wichtig beim Abschluss von Versicherungsverträgen sei der Unterversicherungsverzicht. Dieser schützt vor der Kürzung der Entschädigungsleistung, falls die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert des versicherten Objekts ist.
„Wohnungseigentümergemeinschaften, die von einer professionellen Immobilienverwaltung gemanagt werden, brauchen sich um diese Feinheiten jedoch nicht zu kümmern“, erläutert Meier. Das übernehme in der Regel der Verwalter. Er sorgt auch dafür, dass der Leistungskatalog zur Immobilie passt und gegebenenfalls aktualisiert wird. Typische Leistungen einer Elementarschadenversicherung sind etwa: Trockenlegung der feucht gewordenen Gebäudeteile, Reparatur und Sanierung von Beschädigungen am Gebäude, Abriss der Immobilie und Neubau eines gleichwertigen Objekts, Ausgleich der Kosten für eine vorübergehende Unterbringung während der Reparaturarbeiten, Entschädigung für entgangene Mieteinnahmen bei einem vermieteten Haus.

Wohngebiete mit erhöhtem Risiko

Da die Absicherung derzeit noch nicht obligatorisch ist, fragen sich viele Hausgemeinschaften, wann eine Elementarschadenversicherung unabdingbar ist. Die Einschätzung des BVI: Niemand ist vollständig vor Elementarschäden geschützt, selbst wenn auf den ersten Blick kein offensichtliches Risiko besteht. Starkregen kann innerhalb weniger Stunden dazu führen, dass Keller überflutet werden und Gebäude Schaden nehmen. Daher ist eine Elementarversicherung immer sinnvoll. Besonders wichtig wird sie, wenn für ein Wohngebiet ein konkretes Risiko besteht, etwa wenn es in der Nähe eines Flusses oder Sees, nahe einem Berg, an einem Hang oder in einem Gebiet mit starken Schneefällen liegt.

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit 1983 professionelle Unternehmen aus der Immobilienverwaltung. Insgesamt gehören dem Verband rund 800 Hausverwaltungen an, die über 1,4 Millionen Einheiten betreuen und damit rund 15 Prozent des Bestandes an Eigentumswohnungen in Deutschland. Die von den Verbandsmitgliedern verwalteten Vermögenswerte in der Immobilienwirtschaft betragen über 140 Milliarden Euro. Thomas Meier ist seit mehr als 20 Jahren Präsident des BVI.

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Wetterextreme: Hessische Immobilieneigentümer gegen Pflichtversicherung und für „ehrliche Risikoanalyse“

Pflicht für alle würde Prämien in Risikogebieten in die Höhe treiben und bei Vermietung Wohnkosten noch weiter steigern

Wetterextreme: Hessische Immobilieneigentümer gegen Pflichtversicherung und für "ehrliche Risikoanalyse"

Wiesbaden/Frankfurt, 27. November 2021 – Im Klimawandel häufen sich die Wetterextreme. Eine Pflichtversicherung für alle Hauseigentümer gegen Elementarschäden, wie sie die Justizminister der Länder jetzt prüfen lassen wollen, lehnt Haus & Grund Hessen jedoch ab. „Die Sinnhaftigkeit einer Absicherung gegen Elementarschäden kann nur jeder Hauseigentümer für sich selbst entscheiden“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer des Verbandes, der die Interessen der privaten Eigentümer vertritt, die in Hessen 85 Prozent der Immobilien halten.

„Mit einer Pflichtversicherung drohen die Prämien, in Risikogebieten für viele Selbstnutzer der Immobilien unbezahlbar zu werden“, begründet Ehrhardt die strikte Haltung seines Verbandes. Und wer vermietet, könnte die Zusatzbelastung über die Betriebskostenabrechnung an seine Mieter weiterreichen – was die ohnehin enorm gestiegenen Wohnkosten noch weiter in die Höhe treiben würde.

Deutschlandweit haben laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) 45 Prozent der Versicherungsnehmer eine Elementarversicherung abgeschlossen, in Hessen sind es 42 Prozent. „Spätestens seit den Hochwasserereignissen dieses Sommers ist es für Hauseigentümer an der Zeit, eine ehrliche, individuelle Risikoanalyse vorzunehmen, die eigene Versicherung zu überprüfen, eventuell Angebote für eine Elementar-Zusatzversicherung einzuholen und dann selbst zu entscheiden, ob sie diese abschließen möchten“, so Ehrhardt. Eine solche Versicherung deckt die finanziellen Folgen von naturverursachten Schäden ab. Eine Risikoanalyse klärt, ob das eigene Haus diesen Gefahren ausgesetzt ist. „Und dieses Risiko ist eben nicht für alle Häuser gleich – für manche sind einige Risiken nach Menschenermessen so gut wie nicht existent.“

Über Haus & Grund Hessen:

Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 65.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.

– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.

– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

Über den Bund der Steuerzahler Hessen:

Der Bund der Steuerzahler Hessen e.V. (BdSt) mit Sitz in Wiesbaden zählt etwa 13.000 Mitglieder. Mit knapp 200.000 Mitgliedern bundesweit ist der BdSt eine der mitgliederstärksten Steuerzahlerorganisationen der Welt.

Der Bund der Steuerzahler ist ein gemeinnütziger Verein und parteipolitisch neutral. Er finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden und erhält keinerlei öffentliche Zuschüsse. Der BdSt kämpft für die Senkung der Steuer- und Abgabenlast, für ein einfaches und gerechtes Steuerrecht, für ein sparsames Ausgabeverhalten der öffentlichen Hand und gegen die Verschwendung von Steuergeldern.

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