Zeiterfassung: Pflicht oder Kür?

Zwei Jahre nach dem EuGH-Urteil ist es nun vermeintlich still geworden um die Thematik Zeiterfassung

Zeiterfassung: Pflicht oder Kür?

Saarbrücken, 2. August 2021 – Um die Arbeitszeit von Angestellten transparenter zu gestalten, hat der EuGH im Mai 2019 Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein objektives und zuverlässiges Zeiterfassungssystem zur Verfügung zu stellen. Doch trotz dieser gesetzlichen Vorgabe tun sich viele Unternehmen schwer damit, ihre Prozesse zu ändern.

Inzwischen gibt es jedoch richtungsweisende Gerichtsurteile, die verantwortungsvolle Unternehmer nicht ignorieren sollten. So hat beispielsweise das Arbeitsgericht Emden 2020 in einem Verfahren erstmals, unter Berufung auf das EuGH-Urteil, einen deutschen Arbeitgeber wegen mangelnder Zeiterfassung verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts besteht die Pflicht zur Einführung eines Zeiterfassungssystems auch ohne ein Tätigwerden des deutschen Gesetzgebers.

Eine Lösung für alle Situationen
Natürlich obliegt es der Entscheidungsfreiheit des Unternehmers, wie er mit dieser Faktenlage umgeht. Er kann abwarten, wie sich die Situation entwickelt oder er geht die digitale Zeiterfassung proaktiv an. Dann können er und seine Mitarbeiter von modernen Online-Zeiterfassungssystemen profitieren, indem sie die Zeiterfassung transparent, nachvollziehbar dokumentieren. Eine solche Möglichkeit der Zeiterfassung bietet die Cloudlösung edtime aus dem Hause eurodata; es gibt sie sowohl als Desktopanwendung wie auch als Smartphone-App. Jedem Mitarbeiter, ob in Vollzeit oder Teilzeit, vor Ort im Büro oder im Homeoffice bietet sie die Möglichkeit, seine Arbeitszeit einfach und unkompliziert zu erfassen.

No Risk – but Fun!
Risiken zu minimieren, gehört zu den grundlegenden unternehmerischen Aufgaben. Dort wo die Gefahr besteht, dass MiLoG-Prüfungen anstehen oder die Prüfung der Arbeitszeit im Zweifel nicht genau nachgewiesen werden kann, kommt man auf Dauer an der Einführung einer Zeiterfassungslösung nicht vorbei. Die elektronische Dokumentation ist sicherlich einer der besten und zukunftssichersten Wege. edtime von eurodata bietet mit seiner Auswahl an „Stempelmedien“ wie auch mit dem fairen und übersichtlichen Preismodell eine online Lösung an, die für nahezu alle Betriebsgrößen einfach umzusetzen ist.

Entscheidung leicht gemacht
Wer sich für edtime interessiert, kann die Lösung vier Wochen kostenlos testen und dann entscheiden, ob er edtime weiter nutzen will. Und wer noch einen Schritt weitergehen möchte, kann edtime mit der Personaleinsatzplanung ergänzen. Mit der nahtlosen Integration in edlohn, Deutschlands führenden Online-Lohnabrechnungssoftware, wird daraus ein Gesamtpaket für einen digitalen Workflow von der Arbeitszeiterfassung bis zur Entgeltabrechnung.
Weiterführende Informationen, Referenzbeispiele und Einsatzszenarien unter: www.ed-portal.de

Die eurodata Unternehmensgruppe entwickelt und betreibt cloudbasierte Softwarelösungen und IT-Services. Im Mittelpunkt stehen kaufmännische Anwendungen, die für die Bereiche Personal- und Finanzwesen sowie das Management von Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Seit Gründung im Jahr 1965 stellen Steuerberatungen, Tankstellen- und Handelsnetze den Kern des eurodata Kundenstamms dar. Heute vertrauen insgesamt mehr als 80.000 Kunden der sicheren Cloud „Made in Germany“ aus dem in Deutschland ansässigen, zertifizierten eurodata Rechenzentrum.
Die Mission von eurodata ist, ihre Kunden durch automatisierte und digitalisierte Prozesse darin zu unterstützen, die Chancen für ein vernetztes Arbeiten konkret zu nutzen. Modernste Digitalisierungs- und Business Analytics-Lösungen für dezentrale Ecosysteme sowie professionelle Web-Dienstleistungen komplettieren heute das eurodata Produktportfolio und fördern die stetige Innovation aller Lösungen der eurodata Gruppe. Mehr als 500 Mitarbeiter in Deutschland und Europa engagieren sich für diese Mission. www.eurodata.de

Kontakt
eurodata AG
Markus Metz
Großblittersdorfer Str. 257
66119 Saarbrücken
0681 / 88080
m.metz@eurodata.de
www.eurodata.de

Zollprüfer haben die Mindestlohnerhöhung auf dem Plan

edtime sorgt dafür, dass Unternehmen ab 1. Juli 2021 automatisch mit dem neuen Mindestlohn

Zollprüfer haben die Mindestlohnerhöhung auf dem Plan

Ab 1. Juli gilt der neue Mindestlohn

Saarbrücken, 29. Juni 2021 – Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns liegt dieser ab Juli 2021 bei 9,60 Euro. Auch die Termine der nächsten schrittweisen Erhöhungen sind vom Gesetzgeber bereits festgelegt.

Es ist bekannt, dass der deutsche Zoll im zeitlichen Kontext der sukzessiven Mindestlohn-Anpassungen besonders aufmerksam prüft. Wer bei einer solchen Prüfung ins Visier der Zollfahnder gerät und noch nicht auf den neuen Mindestlohn umgestellt hat, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Aus der Vergangenheit ist bekannt, dass es immer wieder Unternehmen gibt, die nicht nachweisen konnten, dass sie ihren Mitarbeiter*innen den Mindestlohn auszahlen. Diese Problematik betrifft nicht nur Stundenlohnempfänger, sondern auch Mitarbeiter*innen mit verhältnismäßig niedrigen Gehältern oder Minijobber.

Da die Beschäftigungsformen in den Unternehmen durchaus vielfältig sind, ist es nicht immer leicht, alles im Blick zu haben. Eine digitale Zeiterfassung und Personaleinsatzplanung wie etwa edtime oder edpep entlasten Unternehmen, indem sie im Hintergrund dafür sorgen, dass in ihrem System automatisch der aktuelle Mindestlohn hinterlegt ist. Und bei Änderungen bietet edtime systemseitig nicht nur eine Liste der Mitarbeiter*innen an, bei denen der Mindestlohn nach der Erhöhung nicht mehr gewährleistet ist, sondern die Lösung liefert die schnelle Stapelbearbeitung gleich mit.

So verlieren gesetzliche Anforderungen und Zollkontrollen ihren Schrecken, denn die cloudbasierte Arbeitszeiterfassung edtime stellt alle relevanten Dokumente per Knopfdruck zur Verfügung. Die MiLoG-Konformität kann transparent nachgewiesen werden und Zollmitarbeiter wie auch das Unternehmen sparen sich Zeit und Ärger.

Interessierte Unternehmen können die Cloudlösung edtime vier Wochen kostenlos testen und prüfen, welche Entlastung ihnen das System bietet. Hinzu kommt, dass edtime mit der cloudbasierten Personaleinsatzplanung edpep ergänzt werden kann, was weitere Erleichterungen mit sich bringt, nicht nur, weil das System bei der Neuanlage von Mitarbeiter*innen automatisch auf MiLoG-Konformität prüft.

Mehr Informationen: Zeiterfassung mit edtime (https://www.ed-portal.de/edtime)

Die eurodata Unternehmensgruppe entwickelt und betreibt cloudbasierte Softwarelösungen und IT-Services. Im Mittelpunkt stehen kaufmännische Anwendungen, die für die Bereiche Personal- und Finanzwesen sowie das Management von Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Seit Gründung im Jahr 1965 stellen Steuerberatungen, Tankstellen- und Handelsnetze den Kern des eurodata Kundenstamms dar. Heute vertrauen insgesamt mehr als 80.000 Kunden der sicheren Cloud „Made in Germany“ aus dem in Deutschland ansässigen, zertifizierten eurodata Rechenzentrum.
Die Mission von eurodata ist, ihre Kunden durch automatisierte und digitalisierte Prozesse darin zu unterstützen, die Chancen für ein vernetztes Arbeiten konkret zu nutzen. Modernste Digitalisierungs- und Business Analytics-Lösungen für dezentrale Ecosysteme sowie professionelle Web-Dienstleistungen komplettieren heute das eurodata Produktportfolio und fördern die stetige Innovation aller Lösungen der eurodata Gruppe. Mehr als 500 Mitarbeiter in Deutschland und Europa engagieren sich für diese Mission. www.eurodata.de

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