Steuerliche Entlastungen und Neuerungen für Bürgerinnen und Bürger ab 2025

Steuerliche Entlastungen und Neuerungen für Bürgerinnen und Bürger ab 2025

(Bildquelle: iStock-545451764)

Ab dem 1. Januar 2025 traten in Deutschland bedeutende steuerliche Änderungen in Kraft, die darauf abzielen, die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren und Familien gezielt zu unterstützen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

1. Erhöhung des Grundfreibetrags und Anpassung des Einkommensteuertarifs
Der Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, steigt um 312 Euro auf 12.096 Euro jährlich. Diese Maßnahme dient der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums und dem Ausgleich der sogenannten „kalten Progression“. Zudem werden die Tarifeckwerte der Einkommensteuer, mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes, um 2,6 Prozent nach rechts verschoben, wodurch höhere Steuersätze erst bei höheren Einkommen greifen.
2. Anpassungen beim Solidaritätszuschlag
Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird angehoben, sodass zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner ab 2025 erst ab einer Einkommensteuer von 39.900 Euro (bisher 36.260 Euro) den Solidaritätszuschlag zahlen müssen. Für Einzelveranlagte gilt eine Grenze von 19.450 Euro (bisher 18.130 Euro).
3. Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag
Familien profitieren von einer Erhöhung des Kindergeldes um fünf Euro auf 255 Euro monatlich pro Kind. Parallel dazu steigt der steuerliche Kinderfreibetrag um 60 Euro auf insgesamt 6.672 Euro. Diese Anpassungen sollen Familien finanziell entlasten und die Unterstützung für Kinder verbessern.
4. Einführung der E-Rechnungspflicht
Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung für inländische unternehmerische Rechnungsempfänger verpflichtend. Unternehmen müssen daher in der Lage sein, elektronische Rechnungen im strukturierten Format zu empfangen und zu verarbeiten. Diese Maßnahme fördert die Digitalisierung im Rechnungswesen und trägt zur Prozessoptimierung bei.
5. Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft profitieren von erhöhten Entlastungssätzen im Stromsteuergesetz. Der Entlastungssatz steigt von 5,13 Euro/MWh auf 20,00 Euro/MWh und wird unbefristet verlängert. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen zu stärken.
Diese steuerlichen Neuerungen spiegeln das Bestreben wider, die finanzielle Situation der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, Familien gezielt zu unterstützen und die Digitalisierung sowie Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft voranzutreiben.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

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Die Lösung für E-Rechnungsmanagement:CM Studio .DMS-Cloud

Die Lösung für E-Rechnungsmanagement:CM Studio .DMS-Cloud

MASCH Software Solutions

Ab 01. Januar 2025 wird jedes Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und archivieren zu können, unabhängig davon wie der Lieferant diese übermittelt hat.

Die Formate der E-Rechnung, die vom Gesetzgeber akzeptiert werden, sind nicht menschlich lesbar, sondern basieren auf strukturierten XML-Daten. MASCH Software Solutions möchte den Unternehmen helfen, diese einfach lesen und verstehen zu können – über die CM Studio .DMS-Cloud!
Wir freuen uns, wenn Sie über die Funktionsupgrades zur E-Rechnungssoftware, den Relaunch des Produktes und der zeitlich limitierten Angebote von MASCH Software Solutions zu der Einführung der gesetzlichen E-Rechnungspflicht berichten.

In Kürze zu unserem Produkt:

– Kernaufgabe von CM Studio .DMS-CLOUD ist es, XML-Daten über einen integrierten Decoder (Viewer) für den Anwender lesbar zu machen.
– Kaufmännische Dokumente, E-Mail-Kommunikation und E-Rechnungen rechtssicher und GoBD-konform (nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) archivieren.
– Ein integrierter Dokumentations-Workflow bietet dem Anwender leichte Validierung und Dokumentation der archivierten E-Rechnungen. Über diesen Workflow werden die archivierten E-Rechnungen in den vom Gesetzgeber zugelassenen Formaten X-Rechnung und ZuGFERD automatisch erkannt und verarbeitet. Dies funktioniert unabhängig davon, ob Sie als E-Mail oder als elektronischer Import in die Archivierung der .DMS-CLOUD übernommen werden.

Zum Relaunch der CM Studio .DMS-CLOUD bietet MASCH Software Solutions ab sofort eine kostenlose 30-Tage-Testversion der CM Studio .DMS-Cloud! In den 30 Tagen können die Unternehmen uneingeschränkt alle Funktionen der CM Studio .DMS-CLOUD unverbindlich testen und im Anschluss sich für eines der Abonnement-Angebote entscheiden. Auch kostenlose Webinare zur E-Rechnungspflicht bietet MASCH Software Solutions ab Ende Oktober an!

Von der reinen E-Mail-Archivierung über klassisches Dokumenten-Management bis zum Enterprise-Content-Management (ECM) bietet MASCH Software Solutions mit der CM Studio .DMS-CLOUD für jede Größe von Unternehmen die richtige Lösung. Mit:

1. CM Studio .E-ARCHIVE-SERVER
Mit CM Studio .E-ARCHIVE-SERVER werden alle E-Mails des Anwenders direkt im Mail-Postfach des E-Mail-Servers abgeholt und rechtssicher (d.h. unveränderbar) in dem CLOUD-Konto des Anwenders archiviert. Hierbei setzt CM Studio .E-ARCHIVE SERVER die Einhaltung der GoBD-Anforderungen ausnahmslos um.

2. CM Studio .DMS-SERVER
Der CM Studio .DMS-SERVER ist der elektronische Aktenschrank mit einem universalen Dokumentenmanagement. Hierbei steht dem Anwender eine individuelle Ordnerstruktur – wie im papierbasierten Aktenschrank – zur Verfügung. So steht .DMS-SERVER für schnelles finden statt langem Suchen, indem auch eine integrierte Volltextsuche hilft, jedes gewünschte Dokument schnell und sicher im digitalen Aktenschrank zu finden.

3. CM Studio .ECM-SERVER
Das Enterprise-Content-Management (ECM) vereint automatisierte Arbeitsprozesse und die GoBD-konforme Archivierung der geschäftlichen Dokumente. Es umfasst beide Module des CM Studio .E-ARCHIVE und des CM Studio .DMS-SERVER: So fließen in einem Produkt die revisions- und rechtssichere E-Mail-Archivierung und die Dokumenten-Verwaltung zusammen. CM Studio .ECM-SERVER garantiert ein ganzheitliches Archiv für alle Geschäftsfälle eines kleinen, mittelständigen oder auch großen Unternehmens.

Die integrierte E-Mail-Archivierung ermöglicht es, dass E-Mails inklusive Anhänge mit bestehenden Akten im DMS verknüpft werden. Mit wenigen Mausklicks lassen sich unterschiedliche Dokumente (Verträge, E-Mails, Rechnungen etc.) zu einer elektronischen Akte im .DMS-Server zusammenführen.

Die jeweilige Übersicht zu Preisen, Leistungen und Abonnements der Produkte, sowie die Registrierung zur 30-Tage-Testversion und ihre Bedingungen finden Sie unter: https://www.dms-server.com/de/preise/

Zum Relaunch von CM Studio .DMS-CLOUD sagt Martin Schaarschmidt, Geschäftsführer von MASCH Software Solutions:
„Elektronisches Dokumentenmanagement und die GoBD-konforme Archivierung von E-Rechnungen sind ein komplexes Thema. Wir bei MASCH Software Solutions setzen deswegen auf einen intensiven Know-How Support für unsere Kunden.“

Bis zum 1. Januar 2025, bis zur Einführung der gesetzlichen E-Rechnungspflicht, bietet MASCH Software Solutions kostenlose Informations-Webinare. Jedes Webinar dauert circa 60 Minuten. Schon jetzt können Sie sich für ein kostenloses Webinar anmelden, unter www.dms-server.com/webinare/.

Wir freuen uns, wenn Sie über das innovative Produkt berichten und stehen Ihnen als Interviewpartner zum Produkt und zur gesetzlichen E-Rechnungspflicht ab 2025 gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen, alle Preise und weitere Angebote von MASCH Software Solutions finden Sie unter www.dms-server.com/de/home/ und unter www.dms-server.com/de/funktionen/.

MASCH Software Solutions ist seit über 20 Jahren die Marke für Software Produkte und Entwicklungen von Schaarschmidt Hard- & Software e.K.

Unsere Zentrale mit Sitz in Köln zeichnet Verantwortung für Marketing und Vertrieb in den Regionen D.A.CH. und Zentral-Europa. Wir entwickeln und vertreiben seit mehr als 20 Jahren erfolgreich Software-Lösungen für die CLOUD.

MASCH Software Solutions hat sich von Anfang an nicht ausschließlich auf Software-Offshore Entwicklung fokussiert, sondern auf die Entwicklung und den Eigenvertrieb von WEB-basierten Lösungen gesetzt, die aus erfolgreich durchgeführten Entwicklungsprojekten entstanden sind.

Somit ist jedes MASCH Produkt bereits praxiserprobt, bevor es in Deutschland oder anderen europäischen Ländern auf den Markt kommt.

Kontakt
MASCH Software Solutions
Martin Schaarschmidt
Paulinenweg 3
51149 Köln
+49 (0)2203 – 8068405
https://www.masch.com

Die neuen Gesetzesvorhaben zur E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich ab dem 01.01.2025 in Deutschland, inklusive eines Meldesystems ab dem Jahr 2028

Die neuen Gesetzesvorhaben zur E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich ab dem 01.01.2025 in Deutschland, inklusive eines Meldesystems ab dem Jahr 2028

Steuerberater Roland Franz

Essen – „Ab dem 01.01.2025 sollen alle Unternehmen in Deutschland untereinander nur noch E-Rechnungen stellen. Sie erhalten die Vorsteuer dann nicht mehr aus Papierrechnungen, sondern nur noch aus den elektronischen Rechnungen“, erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Essen und Velbert. Nach derzeitigem Stand sind von dieser Änderung alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland betroffen. Die Planungen der Bundesregierung sehen vor, die E-Rechnungspflicht in einem ersten Schritt für inländische Rechnungen im B2B-Bereich (Business-to-Business) zum 01.01.2025 einzuführen.

„In einem zweiten Schritt will die Bundesregierung ein bundesweit einheitliches elektronisches Einzelumsatz-Meldeverfahren, bzw. Meldesystem einführen, um den Umsatzsteuerbetrug einzudämmen und um eine stärkere Digitalisierung des Steuerverfahrens zu erreichen“, erklärt Steuerberater Roland Franz und fährt fort: „Das Meldesystem, das die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen ermöglichen soll, basiert auf einer Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung.“

Die Bundesregierung plant daher als Starttermin für die E-Rechnungspflicht bereits den 01.01.2025. Ab diesem Zeitpunkt müssen nach den Plänen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen; für die Erstellung und den Versand von elektronischen Rechnungen sollen die Unternehmen nach den aktuellen Plänen zwei Jahre mehr Zeit erhalten und somit spätestens ab dem 01.01.2027 eigene Rechnungen nur noch elektronisch versenden dürfen.

Was ist eine E-Rechnung?

Als E-Rechnung werden die Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt und automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Damit wird eine durchgängige digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge möglich. Eine E-Rechnung stellt den Rechnungsinhalt – anstatt auf Papier oder in einer Bilddatei wie der PFD – in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz dar.

Eine PDF-Rechnung wird in einem elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen. Es handelt sich jedoch um eine digitale und bildliche Rechnung, die keine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht und somit keine E-Rechnung darstellt.

Es empfiehlt sich, sich frühzeitig mit dem Thema E-Rechnung zu beschäftigen und möglichst schnell mit der Umstellung der Prozesse zu beginnen.

Steuerberater Roland Franz geht ins Detail: „Dafür benötigt man geeignete Softwarelösungen und eine entsprechende technische Infrastruktur. Die neuen Gesetzesänderungen unterstreichen nochmals die gestiegene Bedeutung der Überprüfung der IT-gestützten Prozesse und der im Unternehmen eingesetzten Verfahren und Systeme zur Erstellung und Weiterleitung und zum Empfang von Rechnungen.“

Zudem sind Systeme zur revisionssicheren Speicherung der digitalen Belege und Datensätze zwingend erforderlich (z.B. Dokumentenmanagementsystem).

Vorteile haben diejenigen Unternehmen, die bereits Leistungsbeziehungen zu öffentlichen Verwaltungen haben, da dort die E-Rechnungspflicht bereits umgesetzt wurde. Werden schon E-Rechnungen mit Systemen erstellt, kann bei der weiteren Umstellung darauf aufgebaut werden.

Im Hinblick auf das zukünftige digitale Meldesystem der Finanzverwaltung ist gerade der digitale Belegaustausch mit dem Steuerberater eine wesentliche Voraussetzung, um dieser Meldepflicht nachkommen zu können.

Die Digitalisierung der Rechnungsprozesse und die Umsetzung der weiteren erforderlichen Prozesse ist nicht von heute auf morgen umsetzbar und erfordert Zeit und Know-how.

Der Umstieg bringt für Unternehmen zahlreiche wirtschaftliche Vorteile mit sich, denn durch die Digitalisierung der Rechnungsverarbeitung lassen sich Prozesse verbessern, beschleunigen und kostengünstiger gestalten, wie z. B.:

– Sinkende Kosten durch den Wegfall von Rechnungsdruck, Papier, Briefumschläge und Porto

– Ersparnis von Zeit, Versand- und Personalkosten

– Frühzeitiger Zahlungseingang im Unternehmen möglich, da die Rechnung früher beim Kunden eingeht und schneller bearbeitet werden kann

– Reduzierung von Eingabefehlern

– Vereinfachung der Archivierung

– Weniger Papierverbrauch

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.

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