Jederzeit aktuelle Adressdaten: Strafen vermeiden, Kosten sparen

Vorschriften im Geldwäschegesetz und in der Datenschutzgrundverordnung

Jederzeit aktuelle Adressdaten: Strafen vermeiden, Kosten sparen

Schwandorf, 20. Januar 2025 – Adressdaten sind für Unternehmen bares Geld wert. Veraltete Daten hingegen sind ein Risiko für jede Geschäftsbeziehung – und können Unternehmen, Banken und Versicherungen direkt schaden. Denn: „Falsche Adressdaten können empfindliche Strafen im Sinne des Geldwäschegesetzes und wegen Verstößen gegen den Datenschutz nach sich ziehen“, warnt Philipp Moser von Paragon DACH + CEE (https://www.paragon.world/de).

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat 2024 erstmals Banken mit hohen Geldstrafen belegt, weil sie den Vorgaben des Geldwäschegesetzes nicht nachgekommen sind. Denn das Gesetz verpflichtet Kreditinstitute, geeignete Maßnahmen zu treffen, alle relevanten Daten ihrer Kundinnen und Kunden regelmäßig oder anlassbezogen zu überprüfen und zu aktualisieren. Zudem verpflichtet die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) Unternehmen, dass „alle vertretbaren Schritte unternommen werden, damit unrichtige personenbezogene Daten gelöscht oder berichtigt werden“. Bei Zuwiderhandlung drohen auch hier Bußgelder.

Bis zu 20 Prozent der Kundenadressen ändern sich pro Jahr
„Jedes Jahr ändern sich in Deutschland rund 10 Millionen Adressen – in jedem Unternehmen sind das bis zu 20 Prozent der Kundenadressen“, erläutert Philipp Moser vom Kommunikationsdienstleister Paragon DACH & CEE. Die Änderungen können vielfältige Gründe haben – Umzüge, Hochzeiten, Scheidungen und Sterbefälle bis zu Straßenumbenennungen und Änderungen von Postleitzahlen. Hinzu kommen falsch oder unvollständig erfasste Adressen zu Beginn der Geschäftsbeziehung. Moser: „Wer das Problem präventiv angeht, seine Adressdaten vor der Aussendung aktualisiert oder im besten Fall routinemäßig für ihre kontinuierlich gute Qualität sorgt, spart Druck- und Versandkosten für unzustellbare Briefpost und auch die aufwendige Nachbearbeitung, die fehlgeleitete Mailings erfordern.“

Spezielle Adress-Datenbanken halten Informationen bereit über Umzüge von Privatpersonen, firmenbezogene Veränderungen wie Standortwechsel oder Insolvenzverfahren, laufende Nachsendeanträge oder Unzustellbarkeit. Wer mit einem Mailing-Dienstleister zusammenarbeitet, kann die routinemäßige Offline-Prüfung in regelmäßigen Intervallen vereinbaren, mit der Kontrolle des gesamten Bestands nach bestimmten Kriterien. Oder die Inline-Prüfung, bei der vor jedem Mailing sämtliche Adressen überprüft und die betroffenen Briefe mit korrigierter Adresse versandt werden. Philipp Moser: „Gepflegte und stets aktuelle Kundendaten bewahren Unternehmen nicht nur vor Strafen und sparen ihnen unnötige Kosten, sie sichern auch die Kontinuität der Kundenbeziehungen.“

Paragon DACH & CEE produziert massenhafte Kundenkommunikation, individuell für jeden Empfänger – physisch und digital. Etwa 1.000 Kolleginnen und Kollegen verarbeiten an Standorten in Deutschland, Tschechien und Polen mehr als 1 Milliarde Dialogpostsendungen (Dialogmarketing), rund 350 Millionen Ausgangsdokumente (Document Output, beispielsweise Kontoauszüge, Rechnungen oder Versicherungsschreiben) und Informationen für die digitalen Kanäle der Kundenkommunikation (E-Mail, Messenger, Portale, E-Rechnungen). Im Service für den Posteingang von Unternehmen (Input-Management) scannt Paragon eingehende Postbriefe und führt sie mit digitalen Posteingängen zusammen für die weitere Kategorisierung und Verarbeitung, bei Bedarf fallabschließend.

Mit dem Outsourcing ganzer Abteilungen (Druckzentrum, Posteingangszentrum) oder der Unterstützung bei einzelnen Aufgaben (Abfedern von Lastspitzen, Backup) ermöglicht Paragon seinen Kunden, durch Skaleneffekte effizienter zu werden. Die integrierten Business-Continuity-Management-Szenarien von Paragon vergrößern ihre Prozess- und Geschäftssicherheit. In den Marketing Services hilft Paragon Unternehmen, neue Kunden zu gewinnen, die Interaktion mit bestehenden Kunden zu verbessern und damit ihren Markterfolg zu steigern (Direct Mail im Dialogmarketing).

Ein besonderes Augenmerk legt Paragon auf Nachhaltigkeit und die aktive CO2-Reduktion und gehört damit zu den Vorreitern der Branche. Vielfältige Zertifikate und Auditierungen belegen den zudem hohen Qualitätsanspruch von Paragon an Daten- und IT-Sicherheit in allen Prozessen.

Paragon DACH & CEE gehört zur internationalen Grenadier Holdings: Mit rund 1,6 Milliarden Euro Jahresumsatz ist sie in mehr als 30 Ländern und mit rund 10.000 Mitarbeitenden Marktführer bei den Leistungen ihrer Unternehmen. Innerhalb dieses Kompetenznetzwerks bietet Paragon DACH & CEE seinen Kunden umfassende und internationale Expertise.

Weitere Informationen unter www.paragon.world/de sowie auf LinkedIn, Facebook und Instagram.

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Schufa-Eintrag: Schneller schuldenfrei

ARAG Experten informieren über die verkürzte Speicherfrist von Schufa-Einträgen

Schufa-Eintrag: Schneller schuldenfrei

Wer einen Handyvertrag abschließt, Miet-, Kauf- oder Leasingverträge unterzeichnet oder einen Kredit aufnimmt, kann von der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, erfasst werden. Auch wer seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann und sogar Privatinsolvenz anmelden muss, ist der Auskunftei bekannt. Drei Jahre lang waren diese Daten bisher bei der Schufa gespeichert und verhinderten jeden schnellen wirtschaftlichen Neuanfang. Nun hat die Organisation die Speicherfrist auf sechs Monate verkürzt. Was das für Verbraucher bedeutet und weitere Hintergründe zur Schufa, erläutern die ARAG Experten.

Das ist neu
Die Schufa weiß, wie man heißt, wo man wohnt, wie alt man ist, wie viele Konten, Kreditkarten oder Handyverträge man besitzt. Auch gewährte Kredite werden erfasst; sie bleiben nach vollständiger Rückzahlung statt bisher 36 jetzt nur noch sechs Monate lang gespeichert. Nach Information der ARAG Experten werden auch alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung nach durchlaufener Verbraucherinsolvenz (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/4158/), auch bekannt als Privatinsolvenz, die zum Stichtag 28. März 2023 länger als sechs Monate gespeichert waren, rückwirkend gelöscht. Dadurch können Betroffene schneller einen unbelasteten Neuanfang wagen. Selbst tätig werden müssen betroffene Verbraucher nach Auskunft der Schufa nicht, da die Löschung automatisch erfolgt.

Die Grundidee und ihre Grenze
Die Grundidee der fast 100 Jahre alten Organisation ist durchaus berechtigt: Die Schufa soll ihre Mitglieder – z. B. Banken, Einzelhändler, Wohnungseigentümer oder Versicherungen – vor finanziellen Verlusten und schlechter Zahlungsmoral schützen. Aber Verbraucher haben nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen Anspruch darauf, zu erfahren, welche personenbezogenen Daten gespeichert werden.

Fluch oder Segen?
Für den Verbraucher kann die Speicherung von Daten bei der Schufa einerseits ein Vorteil sein, da durch Auskünfte seine Kreditwürdigkeit schnell zu beweisen ist. ARAG Experten weisen allerdings auch auf mögliche unangenehme Konsequenzen hin. So kann z. B. eine vergessene Handyrechnung unter Umständen dazu führen, dass man kein Konto mehr eröffnen kann, keine Wohnung findet oder keinen Versicherungsvertrag bekommt, weil sich die Unternehmen bei der Schufa nach der Zahlungsmoral des potenziellen Kunden erkundigen. Nachdem zwei Mahnungen verschickt worden sind, kann es zu einem Schufa-Eintrag kommen.

Wie erfahre ich, was gespeichert wurde?
Wer wissen will, welche persönlichen Daten die Schufa gespeichert hat und wer wann zu welchem Zweck Informationen zur Person angefragt hat, kann Einsicht in die gespeicherten Daten verlangen. Die Schufa ist verpflichtet, jedem Antragsteller einmal jährlich auf Nachfrage kostenlos eine Schufa-Selbstauskunft (https://www.meineschufa.de/de/datenkopie?etcc_cmp=schufa.de&etcc_med=%20Link/Referrer-schufa.de&et_cmp_seg5=themenportal&et_cmp_seg4=dako) zu erteilen. In der Auskunft sind alle Einträge mit Erklärungen zu einzelnen Berechnungsmethoden enthalten. So können Verbraucher erkennen, ob die Daten falsch, unvollständig oder veraltet sind und diese Einträge der Schufa melden. Bei Korrekturwünschen kann es helfen, entsprechende Nachweise mitzuschicken.

Was ist Scoring?
Entscheidend sind nach Auskunft der ARAG Experten die so genannten Score-Werte. Sie gehen weit über die üblichen Informationen zum Bestand von Konten oder Kreditkarten hinaus. Darin enthalten sind soziodemografische Daten, wie etwa Wohnadresse oder die Dauer von Mietverhältnissen. Wer demnach oft die Bank oder Wohnung wechselt oder eben mal vergisst, dass die Handyrechnung bereits angemahnt war, kann trotz ansonsten guter Bonität schnell einen schlechten Score erreichen. Und das kann dazu führen, dass Kredite nicht oder nur teuer vergeben werden oder der Zahnarzt nur gegen Vorkasse zum Bohrer greift. Andererseits kann ein Immobilienkredit sich positiv auf den Score auswirken, weil Kreditnehmer das Vertrauen der kreditgebenden Bank genießen.

Auskunft darüber, wie genau die Schufa eine Kreditwürdigkeit berechnet hat, muss übrigens nicht erteilt werden. Die Scoreformel bleibt als Geschäftsgeheimnis geschützt (Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 156/13).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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