Brandbrief an Bayerische Staatsregierung: Förderstopp gefährdet Sanierung von Eigentumswohnungen

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. schlägt Alarm: Die Bayerische Staatsregierung hat angekündigt, das Darlehensprogramm der BayernLabo für Wohnungseigentümergemeinschaften zum 31. Dezember 2024 einzustellen. In einem Brandbrief an Staatsminister Christian Bernreiter warnt der Verband vor den weitreichenden Folgen dieser Entscheidung – für Bayerns Wohnungseigentümer, Immobilienverwalter und die Energiewende im Gebäudebereich.

In Bayern gibt es rund 1,3 Millionen Wohnungen in der Hand von Wohnungseigentümergemeinschaften. Bei Sanierungsprojekten wurden sie bisher von der BayernLabo, dem Förderinstitut der BayernLB, mit günstigen Darlehen unterstützt. „Mit dem Auslaufen des Förderprogramms stehen nun viele dringend notwendige Modernisierungen, wie Fassadendämmungen, Heizungstausch oder Fenstererneuerungen, auf der Kippe“, sagt BVI-Präsident Thomas Meier.

Gravierende Folgen
Die Folgen des Förderstopps sind weitreichend, betont der Verband in seinem Schreiben an das zuständige Bayerische Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Das Programm sei marktregulierend und nehme bei der Förderung der Energiewende im Freistaat eine Schlüsselrolle ein. Durch seine günstigen Konditionen und seinen geringen Verwaltungsaufwand sei die Darlehensfinanzierung für viele Wohnungseigentümergemeinschaften eine Grundvoraussetzung gewesen, um energetische Maßnahmen überhaupt stemmen zu können.

„Andere Marktanbieter haben oft Obergrenzen, die den tatsächlichen Kosten solcher Sanierungen nicht gerecht werden“, erklärt Meier. „Mit der Einstellung des Programms droht nicht nur die Energiewende im Gebäudebestand im Freistaat zu scheitern, sondern auch tausende Sanierungsprojekte.“ Besonders ältere Wohnungseigentümer seien betroffen. Sie können häufig weder die hohe Sonderumlagen aufbringen, die für Sanierungsprojekte erforderlich sind, noch eigenständig hohe Darlehen aufnehmen.

Energiewende im Gebäudebereich bedroht
Der BVI warnt, dass der Förderstopp in Kombination mit den gesetzlich stark regulierten Sanierungsanforderungen ein verheerendes Signal aussendet. In den vergangenen Jahren hätten Bayerns Immobilienverwalter eng mit der BayernLabo zusammengearbeitet und das Programm intensiv beworben, weil die Branche wisse, wie entscheidend die energetische Sanierung des Gebäudebestands für das Erreichen der Klimaziele sei, zu denen sich Deutschland verpflichtet habe.

„Doch die Energiewende im Gebäudebestand ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der auch die Staatsregierung ihren Beitrag leisten muss“, betont Martin Metzger, Vorstandsmitglied im BVI. Der Freistaat dürfe Eigentümer und Verwalter jetzt nicht allein lassen – erst recht nicht, da der enorme Sanierungs- und Kostendruck bei Gebäuden oftmals durch gesetzliche Vorgaben initiiert sei. In seinem Schreiben fordert der BVI die Bayerische Staatsregierung daher dringend dazu auf, das Auslaufen der Darlehensausreichung zu überdenken. Um die energetische Ertüchtigung des Gebäudebestands im Interesse der Nachhaltigkeit und der Energieeffizienz zu bewältigen, bedürfe es ausreichender finanzieller Mittel der Eigentümer. Eine Stellungnahme des Ministeriums steht noch aus.

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit 1983 professionelle Unternehmen aus der Immobilienverwaltung. Insgesamt gehören dem Verband rund 800 Hausverwaltungen an, die über 1,4 Millionen Einheiten betreuen, und damit rund 15 Prozent des Bestandes an Eigentumswohnungen in Deutschland. Die von den Verbandsmitgliedern verwalteten Vermögenswerte in der Immobilienwirtschaft betragen über 140 Milliarden Euro. Thomas Meier ist seit mehr als 20 Jahren Präsident des BVI.

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„Hängepartie darf sich nicht wiederholen“: BVI warnt vor abermaligem Förderchaos zum Jahresbeginn 2025

"Hängepartie darf sich nicht wiederholen": BVI warnt vor abermaligem Förderchaos zum Jahresbeginn 2025

BVI-Präsident Thomas Meier. Copyright: BVI, Fotograf: Dominik Pfau.

Welche Auswirkungen hat der Koalitionsbruch auf Deutschlands Immobilienverwaltungen? Liegen wichtige Förderprogramme demnächst wieder auf Eis? „Eine Hängepartie, wie wir sie Anfang des Jahres 2024 erlebt haben, darf sich unter keinen Umständen wiederholen“, warnt Thomas Meier, Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V. Anlässlich der Frankfurter Verwaltertage am 28. und 29. November 2024 appelliert der Verband an die Politik, die bereits zugesagten Maßnahmen für 2025 verbindlich umzusetzen.

„Seit drei Jahren taumeln wir von einem Förderchaos ins nächste“, betont Meier. Das habe in der Immobilienwirtschaft tiefe Spuren hinterlassen: Die Sanierungsquote im Gebäudebestand sei auf einem Tiefpunkt und die Branche habe das Vertrauen in die Politik verloren. Weitere Monate der Ungewissheit seien unter diesen Umständen weder wirtschaftlich tragbar noch mit den klimapolitischen Zielen vereinbar. Durch das Ende der Ampelkoalition lägen derzeit über zwei Dutzend Gesetzesvorhaben brach, und es sei völlig offen, welche davon noch vor den angestrebten Neuwahlen am 23. Februar 2025 verabschiedet würden. Der BVI fordert die Entscheidungsträger in Berlin daher dringend dazu auf, laufende politische Vorhaben nicht zu stoppen, wie etwa die Novelle des Baugesetzbuches oder die Mittel, die aus dem Klima- und Transformationsfonds für energetische Sanierungen vorgesehen sind. Sonst drohen Immobilien ein Wertverlust und die Energiewende im Gebäudebereich zu scheitern, zu der sich Deutschland international und in der EU verpflichtet hat.

Sanierungen nicht weiter aufschieben
Doch wie sollen Immobilienverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit umgehen, wenn energetische Sanierungen oder Heizungsumbau anstehen? „Jetzt bloß nicht den Stillstand riskieren“, rät BVI-Präsident Thomas Meier. Die meisten Projekte seien sorgfältig vorbereitet und sollten zügig umgesetzt werden. Vor allem Fördermittel sollten zeitnah beantragt werden, rät der Verband, dem bundesweit rund 800 Immobilienverwaltungen angehören. Der Grund: Sind die Fördertöpfe erschöpft, könne es gegebenenfalls Monate dauern, bis neue Gelder freigegeben würden – vor allem, wenn der Bundeshaushalt erst im Sommer nach der Bildung einer neuen Bundesregierung beschlossen werde. Für Wohnungseigentümergemeinschaften und ihre Verwaltungen heißt das nach Meiers Ansicht: „Nicht abwarten, sondern handeln, bevor wichtige Förderprogramme von KfW und BAFA leerlaufen.“

Verantwortung übernehmen
In Frankfurt am Main wird deutlich: Die Hände in den Schoß zu legen, ist für die Immobilienbranche keine Option. Zu groß sind die Herausforderungen, vor denen Verwaltungsunternehmen derzeit stehen: Fachkräftemangel, digitale Transformation, neue Vorgaben zur virtuellen Eigentümerversammlung und die aktuelle Rechtsprechung verlangen proaktives Handeln. Viele Verbandsmitglieder nutzen die Verwaltertage in der Mainmetropole, um sich intensiv auszutauschen und Lösungen zu erarbeiten – allen Unsicherheiten der politischen Lage zum Trotz.

„Unsere Branche zeigt hier, dass sie bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und drängende Aufgaben anzupacken. Es wird Zeit, dass die Politik das Gleiche tut“, fordert Meier. „Der Verwalter darf jetzt von der Politik nicht im Regen stehen gelassen werden.“ Das gelte für den jetzigen Schwebezustand bis zur Neuwahl des Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025, aber auch für die Zeit danach mit einer neuen Bundesregierung. „Wir brauchen endlich Klarheit und Verlässlichkeit“, betont der BVI-Präsident, „damit Deutschlands Wohnungseigentümer und Verwalter große und von der Politik gewünschte Projekte wie die energetische Sanierung des Gebäudebestands organisatorisch und finanziell stemmen können.“

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit 1983 professionelle Unternehmen aus der Immobilienverwaltung. Insgesamt gehören dem Verband rund 800 Hausverwaltungen an, die über 1,4 Millionen Einheiten betreuen, und damit rund 15 Prozent des Bestandes an Eigentumswohnungen in Deutschland. Die von den Verbandsmitgliedern verwalteten Vermögenswerte in der Immobilienwirtschaft betragen über 140 Milliarden Euro. Thomas Meier ist seit mehr als 20 Jahren Präsident des BVI.

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Sinkende Sanierungsquote im Gebäudebestand 2024: „Fatales Signal für den Klimaschutz und die Immobilienwirtschaft“

Sinkende Sanierungsquote im Gebäudebestand 2024: "Fatales Signal für den Klimaschutz und die Immobilienwirtschaft"

BVI-Präsident Thomas Meier. Copyright: BVI, Fotograf: Dominik Pfau

Die Quote für energetische Sanierungen im Gebäudebestand fällt zum Jahresende auf 0,69 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Hochrechnung*. 2023 lag sie bei 0,7 Prozent. Thomas Meier, Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V., erklärt dazu:

„Die alarmierend niedrige Sanierungsquote ist ein Warnschuss. Deutschland ist dabei, seine Klimaziele im Gebäudesektor massiv zu verfehlen. Besonders dramatisch ist die Situation bei den rund zehn Millionen Eigentumswohnungen, wo die Sanierungsquote noch niedriger ausfällt als im restlichen Gebäudebestand.

Dass viele Wohnungseigentümer dringend notwendige Sanierungen auf die lange Bank schieben, ist kein Zufall: Bei einem Großteil reicht die Instandhaltungsrücklage bei Weitem nicht aus, um die hohen Kosten zu tragen, die Modernisierungen in Mehrparteienhäusern in der Regel nach sich ziehen. Überdies herrscht große Verunsicherung, ob und in welchem Umfang Fördergelder fließen.

Die Politik hat den Eigentümern den Boden unter den Füßen weggezogen, indem sie von jetzt auf gleich die Fördergelder für die Energieberatung gekappt hat und zudem plant, die Mittel im Klima- und Transformationsfonds für energieeffiziente Sanierungen weiter zu kürzen. Für 2025 sind 2,4 Milliarden Euro weniger als 2024 vorgesehen – das ist, als würde man den Marathon zur Klimaneutralität starten und den Läufern unterwegs ihre Schuhe wegnehmen.

Um die CO2-Einsparungen im Gebäudesektor zu erreichen, muss der Gesetzgeber endlich den Fuß von der Bremse nehmen und praktikable gesetzliche Grundlagen schaffen. So wurden bei der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes Anfang des Jahres die komplexen Abstimmungsprozesse in Wohnungseigentümergemeinschaften nicht hinreichend berücksichtigt: Weil sie die im Wohnungseigentumsgesetz vorgeschriebenen Fristen zur Beschlussfassung einhalten müssen, können etliche Gemeinschaften die Fördermittel des Staates nicht ohne Weiteres einsetzen.

Der BVI erneuert deshalb seine Forderung nach einem zielgerichteten Förderprogramm, das die Kostenlast und die komplexe Beschlussfassung in Eigentümergemeinschaften berücksichtigt. Wohnungseigentümer und Immobilienverwalter brauchen endlich mehr Planungs- und Finanzierungssicherheit. Sonst wird sich der Sanierungsstillstand im Gebäudesektor fortsetzen – und das wäre ein fatales Signal. Nicht nur für die Immobilienwirtschaft, sondern vor allem für den Klimaschutz.“

*Quelle: Marktdatenstudie der B+L Marktdaten Bonn im Auftrag des Bundesverbands Energieeffiziente Gebäudehülle e. V. (BuVEG).

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Wohnungseigentümer im Sanierungsdilemma: BVI fordert klare Förderpolitik für klimaneutrale Modernisierung

Wohnungseigentümer im Sanierungsdilemma: BVI fordert klare Förderpolitik für klimaneutrale Modernisierung

BVI-Präsident Thomas Meier bei den Nürnberger Verwaltertagen. Foto: BVI

Wohnungseigentümer im Sanierungsdilemma: BVI fordert klare Förderpolitik für klimaneutrale Modernisierung

Bis 2045 soll der Gebäudebestand klimaneutral werden. Doch in Deutschlands Eigentumswohnungen, die rund ein Viertel des gesamten Wohnungsbestands ausmachen, herrscht Sanierungsstau. „Eigentümergemeinschaften stehen durch steigende Kosten erheblich unter Druck. Ohne eine Aufstockung der Fördermittel wollen und können viele Eigentümer Modernisierungen gar nicht in Angriff nehmen“, sagt Thomas Meier, Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V. Anlässlich der Nürnberger Verwaltertage am 10. und 11. Oktober 2024 fordert der Verband die Bundesregierung auf, die Finanzierung energetischer Sanierungen für Wohnungseigentümergemeinschaften in Mehrparteienhäusern klar zu regeln.

Selbst genutztes und vermietetes Wohneigentum ist in den vergangenen Jahren teuer geworden. Von 2010 bis 2022 ist der Preisindex laut Statistischem Bundesamt um fast zwei Drittel in die Höhe geklettert. Gestiegen seien vor allem die Kosten für Instandhaltungen, Energie und Versicherungen, erläutert Meier. Komme hier noch ein Sanierungsprojekt durch das Gebäudeenergiegesetz hinzu, sähen sich viele Wohnungseigentümer überfordert. „Schon eine Dachsanierung in einer großen Miet- oder Eigentumswohnanlage mit fünfzig Einheiten kann heutzutage mit rund 550.000 Euro zu Buche schlagen“, führt Meier aus. Die Erfahrung der Verbandsmitglieder zeige, dass viele Wohnungseigentümer gegen die Kosten Sturm liefen oder bei der Finanzierung ihres Anteils Probleme hätten.

Kosten übersteigen Instandhaltungsrücklagen

Besonders überfordert sind ältere Menschen, die in der Eigentumswohnung ihre Altersvorsorge sehen, und junge Paare, die gerade erst dabei sind, finanziell Fuß zu fassen. BVI-Präsident Thomas Meier erklärt das anhand einer Beispielrechnung: In einer 20 Jahre alten Wohnanlage legt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) üblicherweise jährlich neun Euro pro Quadratmeter zurück, um eine Instandhaltungsrücklage aufzubauen. Bei 1.000 m2 kommen so über zehn Jahre rund 90.000 Euro zusammen – eine Summe, die früher durchaus genügte, um Modernisierungen, Sanierungen oder Reparaturen am Gemeinschaftseigentum zu finanzieren. Doch heute ist das anders: „Für eine umfangreiche energetische Sanierung in einem Mehrparteienhaus reicht das heutzutage bei Weitem nicht aus“, stellt der BVI-Präsident klar. Allein der Austausch einer alten Gasetagenheizung gegen eine moderne Wärmepumpe und der damit verbundene energetische Umbau koste schnell über 60.000 Euro.

Sparzwang der Bundesregierung

Die Förderprogramme von BAFA und KfW federn Beträge wie diese nur geringfügig ab, weil sie auf die Kostenlast in Mehrparteienhäusern nicht abgestimmt sind. Die Folge: „Sanierungsstau in Deutschlands Eigentumswohnungen und Immobilienverwaltungen, die sich daran abarbeiten“, fasst Meier zusammen. Als Manager der Energiewende müssten sich viele Hausverwalter derzeit an der Quadratur des Kreises versuchen: Sie müssten Eigentümer, die eine energetische Sanierung wollen, um Betriebskosten zu sparen, mit jenen zusammenzubringen, die aufgrund der hohen Kosten ihre Altersvorsorge bedroht sähen – und das bei begrenzten finanziellen Fördermitteln aufgrund des Sparzwangs der Bundesregierung; eine mehr als knifflige Aufgabe.

In Nürnberg diskutierte der BVI gemeinsam mit Experten der Branche praktikable Lösungen. Der größte Anreiz, den Gebäudebestand energetisch zu ertüchtigen, besteht nach Ansicht des Verbands ganz klar in einer höheren Förderung durch den Staat, zinsgünstigen Krediten und steuerlichen Anreizen, die auf Eigentumswohnanlagen zugeschnitten sind. Dass es daran mangelt, bestätigt eine aktuelle Umfrage unter Immobilienbesitzern, die saniert haben. Demnach beklagen mehr als 40 Prozent der Befragten mangelnde staatliche Hilfen bei der Finanzierung ihres Modernisierungsprojektes, weil es kein passendes Förderprogramm gibt, das Projekt nicht förderfähig ist oder der bürokratische Aufwand zu hoch.

Dringender Handlungsbedarf

Dabei besteht dringender Handlungsbedarf. Das zeigt ein Blick auf die Hälfte aller zum Kauf stehenden Wohnimmobilien in Deutschland, die die Energieeffizienzklasse E oder schlechter ausweisen. Um das zu ändern, braucht es laut BVI ein staatliches Förderprogramm, das die große Zahl an Wohnungseigentümern im Blick hat und nicht wie bisher nur den klassischen Einfamilienhausbesitzer. Für Meier ist klar: „Ohne die Einbeziehung der rund zehn Millionen Eigentumswohnungen lässt sich Klimaneutralität im Gebäudesektor nicht erreichen. Wenn die Bundesregierung es ernst meint mit ihrem Versprechen einer Energiewende im Gebäudebereich, muss sie die entsprechenden finanziellen Mittel bereitstellen – Sparzwang hin oder her.“

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit 1983 professionelle Unternehmen aus der Immobilienverwaltung. Insgesamt gehören dem Verband rund 800 Hausverwaltungen an, die über 1,4 Millionen Einheiten betreuen, und damit rund 15 Prozent des Bestandes an Eigentumswohnungen in Deutschland. Die von den Verbandsmitgliedern verwalteten Vermögenswerte in der Immobilienwirtschaft betragen über 140 Milliarden Euro. Thomas Meier ist seit mehr als 20 Jahren Präsident des BVI.

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„Gemeinschaften ohne guten Verwalter riskieren Kopf und Kragen“

So finden Wohnungseigentümer eine professionelle Immobilienverwaltung

In Deutschland gibt es rund zehn Millionen Eigentumswohnungen. Um sie fachgerecht zu managen, beauftragt die Wohnungseigentümergemeinschaft in der Regel eine Immobilienverwaltung. Aber woran lässt sich ein professionelles Unternehmen erkennen? Thomas Meier, Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V., erklärt, auf welche Qualitätskriterien es ankommt.

„Eine gute Immobilienverwaltung zu finden ist heutzutage nicht einfach“, sagt BVI-Präsident Thomas Meier. So gibt es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 22.000 Unternehmen in Deutschland, die auf die Bewirtschaftung von Wohn- und Gewerbeimmobilien spezialisiert sind. Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. stuft jedoch nur rund ein Zehntel als qualifiziert für große Wohnanlagen ein. Wohnungseigentümer, die gemeinsam als Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) den Verwalter festlegen, sollten bei der Auswahl daher strenge Kriterien anlegen, um die Spreu vom Weizen zu trennen, empfiehlt Meier. Ein genauer Blick lohne sich, schließlich kümmerten sich viele Immobilienverwalter nicht nur darum, dass die Anlagen fachgerecht bewirtschaftet würden – von der Betriebskostenabrechnung über Reparaturen bis zur Planung einer energetischen Sanierung. „Für viele GdWEs managen die Firmen praktisch die Altersvorsorge und hohe finanzielle Werte“, betont der BVI-Präsident. „Angesichts dieser Verantwortung riskieren Gemeinschaften ohne guten Verwalter oft Kopf und Kragen.“

Gütesiegel „IHK-Zertifizierung“

Aber woran erkennen Wohnungseigentümer eine Immobilienverwaltung, die ihr Handwerk versteht? „Wichtig ist, sich nicht von Marketingversprechen oder aufwendigen Internetseiten blenden zu lassen“, sagt der BVI-Präsident. „Eine fachlich qualifizierte Immobilienverwaltung macht transparent, was sie leistet, und hat auf Nachfrage Referenzen zur Hand, die ihre kaufmännische, rechtliche und bauliche Kompetenz belegen.“ Außerdem sollte das Unternehmen möglichst nah an dem zu verwaltenden Objekt gelegen sein, damit es die Wohnanlage ordnungsgemäß bewirtschaften und sich bei Bedarf mit der GdWE auch vor Ort austauschen könne.

Noch dazu können Eigentümer seit Dezember letzten Jahres ihren Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter geltend machen, das heißt, auf einem Verwalter bestehen, der von der IHK offiziell geprüft und zertifiziert wurde oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt, deren Kriterien die Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung regelt. „Damit gibt es erstmals einen Sachkundenachweis für die Branche, für die bisher keine bundesweit einheitlichen Prüfungsstandards existierten“, betont Meier. Viele professionelle Verwalter besitzen das Gütesiegel bereits und nutzen es, um ihre Expertise nach außen sichtbar zu machen. Das zeigt die hohe Nachfrage, die der BVI seit Dezember bei seinen Mitgliedern verzeichnet.

Auf Verbandszugehörigkeit achten

Wer seine Immobilie in sichere Hände legen will, setzt neben dem Zertifikat auf ein Unternehmen, das einem Fachverband angehört, rät Meier. Fachverbände wie der BVI stellen schon seit Jahren hohe Qualitätsstandards bei ihren Mitgliedern sicher. So müssen ordentliche BVI-Mitglieder vor ihrer Aufnahme in den Verband mindestens 500 Einheiten verwalten und eine dreijährige Berufserfahrung vorweisen. Regelmäßig werden Verbandsmitglieder zudem über neue Rechtsprechungen und Entwicklungen im Bau- und Immobiliengewerbe informiert und erhalten fundierte Handlungsempfehlungen, etwa zum Gebäudeenergiegesetz, zum Breitbandausbau oder zum barrierefreien Wohnen. So können sie Wohnungseigentümer fundiert und zukunftsorientiert beraten. Das ist laut BVI keine Selbstverständlichkeit, wenn man bedenkt, dass Immobilienverwaltungen in ihrem Arbeitsalltag weit mehr als 30 Gesetze und Verordnungen kennen und berücksichtigen müssen.

Vermögensschäden absichern lassen

Zu guter Letzt sollten GdWEs darauf achten, dass die Immobilienverwaltung umfangreich abgesichert ist. „Ein guter Verwalter sollte neben einer Berufshaftpflicht- und einer Betriebshaftpflicht- auch eine Vertrauensschadenversicherung vorweisen können“, betont Meier. Sie versichert Wohnungseigentümer gegen mutwilliges Fehlverhalten der Verwaltung und umfasst auch Vermögensschäden, die durch fahrlässige oder vorsätzliche Verstöße der Mitarbeiter verursacht werden. Bei BVI-Mitgliedern ist die Police daher schon seit vielen Jahren Pflicht, ebenso wie die Betriebshaftpflicht. „Zusammen mit einer offenen, transparenten Kommunikation entsteht so die Grundlage für das, was vielen Eigentümern unserer Erfahrung nach bei der Bewirtschaftung ihrer Immobilie am wichtigsten ist“, sagt Meier. „Die Gewissheit, dass ihre Immobilie versiert und sicher verwaltet wird.“

Das hat natürlich seinen Preis. Was die Kosten betrifft, sollten sich Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwaltungsbeirat mindestens drei Angebote einholen und sich bewusst machen: „Eine qualitativ hochwertige Immobilienverwaltung ist nicht für lau zu haben“, warnt Meier. „Nur wenn die Vergütung fair ist, kann der Verwalter im Sinne der Eigentümer professionell und nachhaltig wirtschaften.“

Weitere Anhaltspunkte, mit denen sich die Professionalität einer Immobilienverwaltung bewerten lässt, finden Wohnungseigentümer in der BVI-Checkliste: https://bvi-verwalter.de/files/upload/aktuelles/BVI-Checkliste%20Professionelle%20Immobilienverwalter.pdf

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„Das Aufgabenspektrum wächst, die Vergütung hinkt hinterher“

BVI und CRES stellen neue Verwalterentgeltstudie auf dem Deutschen Immobilienverwalter Kongress 2024 vor

"Das Aufgabenspektrum wächst, die Vergütung hinkt hinterher"

BVI-Präsident Thomas Meier und Studienleiter Prof. Dr. Marco Wölfle

Deutschlands Immobilienverwaltungen bewältigen mehr Aufgaben denn je. Doch die Vergütung deckt das höhere Pensum nicht immer ab. In den meisten Fällen erreichen die Unternehmen nicht einmal den Inflationsausgleich. Das geht aus der neuen Verwalterentgeltstudie von BVI, IVD und der Deutschen Immobilien-Akademie hervor. Auf dem Deutschen Immobilienverwalter Kongress am 16. und 17. Mai 2024 in Berlin wurden die Ergebnisse vorgestellt.

Die Studie, die zuletzt 2021 durchgeführt wurde, zeichnet die Entwicklung der Verwalterentgelte nach – von der WEG- und Mietverwaltung bis zu gewerblichen Immobilien. Um eine möglichst breite Datenbasis zu erreichen, haben sich der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V., der Immobilienverband IVD Bundesverband e. V. und die Deutsche Immobilien-Akademie (DIA) erneut zusammengetan. In Zusammenarbeit mit dem Center for Real Estate Studies (CRES) in Freiburg im Breisgau wurden insgesamt mehrere Hundert führende Unternehmen der Wohnungswirtschaft befragt. Die Ergebnisse haben in der Branche für Aufsehen gesorgt, denn: „Die Studie zeigt, dass Deutschlands Verwalter immer noch nicht leistungsgerecht bezahlt werden“, kritisierte BVI-Präsident Thomas Meier auf dem Kongress. „Das Aufgabenspektrum wächst, die Vergütung hinkt hinterher.“

Regelsätze nur minimal gestiegen

Laut Studie zahlen Wohnungseigentümergemeinschaften ihren Verwaltern je nach Größe und Lage des Objekts derzeit zwischen 23,80 Euro und 35,70 Euro je Einheit und Monat. Damit sind die Regelsätze in der WEG-Verwaltung im Vergleich mit 2021 um gerade einmal drei Euro im Schnitt gestiegen. In der Mietverwaltung fällt der Preisanstieg sogar noch geringer aus: Die durchschnittlichen Regelsätze erhöhten sich selbst für große Wohnanlagen nur um 60 Cent. „Damit wird in den meisten Fällen nicht einmal die Inflationsrate abgefedert – geschweige denn die Kostensteigerungen und der Mehraufwand, denen sich Verwalter gegenübersehen“, betonte Meier.

Rund 30 Prozent höhere Lohnkosten

Mit welchen Marktentwicklungen sich Verwalter aktuell konfrontiert sehen, zeigte auf dem Kongress in Berlin DIA-Studienleiter Prof. Dr. Marco Wölfle: Die Branche unterliege demnach nicht nur zunehmenden technischen und rechtlichen Anforderungen, etwa bei Sanierungen; sie habe auch mit spürbar gestiegenen Kosten zu kämpfen. So haben 70 Prozent der Befragten in der Studie angegeben, dass die Energiekosten und der Aufwand für Dienstleistungspartner höher geworden seien. „Neben der Inflationsrate sind außerdem die Löhne um bis zu 30 Prozent gestiegen, denn um qualifiziertes Personal in Zeiten des Fachkräftemangels zu halten, sind attraktive Konditionen erforderlich“, sagt Wölfle. Hinzu kämen Investitionen in die Digitalisierung und eine adäquate Büroinfrastruktur.

WEG-Verwaltung erst ab zehn Einheiten attraktiv

Diese Kosten würden laut BVI in vielen Fällen dringend eine Vertragsanpassung erfordern. Doch nur wenige Verwalter nehmen diese regelmäßig vor – obgleich sich 86 Prozent derzeit als „ausgelastet“ oder „stark ausgelastet“ ansehen. Laut Studie können rund ein Fünftel der Befragten die Vergütungen selten oder gar nicht anpassen. „Hauptsächlich aus Wettbewerbsgründen“, erklärt Verbandspräsident Meier. Gleichzeitig verstärke sich der Trend, die Kosten auf möglichst viele Einheiten umzulegen: Immer mehr Immobilienverwaltungen konzentrierten sich auf mittlere und größere Objekte, besonders in der WEG-Verwaltung. Hier sei das Marktangebot für Gemeinschaften mit zwei oder drei Einheiten fast nicht mehr existent. Erst ab zehn Einheiten sei ein Viertel der Befragten bereit, ihre Dienste anzubieten, bei Häusern mit zehn bis 18 Einheiten seien es bereits zwei Drittel. BVI-Präsident Meier wundert diese Entwicklung nicht: „Bei kleinen Wohngemeinschaften zahlen Verwalter immer häufiger drauf.“ Sie sind laut Studie in der Verwaltung rund 50 Prozent teurer als große Liegenschaften. Ein Drittel der Unternehmen ist daher nicht mehr bereit, WEG-Mandate unter zehn Einheiten anzunehmen.

Modernisierung: ab 5.000 Euro gesondert abgerechnet

Positiv wurde in Berlin bewertet, dass sich immer mehr Verwalter auf Modernisierungsmaßnahmen spezialisieren – und die Kosten als zusätzlichen Leistungsposten abrechnen. Für 87 Prozent der Befragten ist dies mittlerweile üblich. Vergütet wird in der Regel mit rund drei bis fünf Prozent der Auftragssumme, sobald diese 5.000 Euro übersteigt. Doch das Zusatzhonorar sei für viele Hausgemeinschaften ein rotes Tuch und erfordere mühselige Überzeugungsarbeit vom Verwalter, kritisiert der BVI. Eine angemessene Verwaltervergütungsverordnung würde hier Abhilfe schaffen und den Mehraufwand rechtssicher regeln. Ein Ziel, das der Verband möglichst vor der nächsten Studie erreicht haben will.

Die vollständige Studie stellen wir Ihnen auf Anfrage gern zur Verfügung.

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