Ambulantisierung der Patienten-Versorgung: Handlungsbedarfe für die nächste Bundesregierung

35. BVASK Kongress, 31. Januar-01. Februar, Düsseldorfer Medienhafen

Ambulantisierung der Patienten-Versorgung: Handlungsbedarfe für die nächste Bundesregierung

Die Ampel ist Geschichte. Was in ihrer Zeit vom Bundesministerium für Gesundheit für eine zunehmende Ambulantisierung der ärztlichen Versorgung in Deutschland erdacht wurde, braucht nun eine dringende Überarbeitung und Neuauflage von Experten. Welche Punkte ein schnelles Handeln der nächsten Bundesregierung erfordern – darüber referiert Thomas Czihal, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Zentralinstituts der Kassenärztlichen Versorgung (ZI), auf dem 35. Jahreskongress des BVASK im Düsseldorfer Medienhafen.

Der Ansatz, einer sektorengleichen Vergütung (also der Vergütung gleicher Leistungen im Krankenhaus und in einer Praxis) hat seine Berechtigung. Aber: „Die Umsetzung dieser Abrechnung ist schlecht gemacht“, so Thomas Czihal. Die Vergütungsposten müssen völlig neu aufgesetzt und dürfen nicht als „Appendix“ der DRG gesehen werden. Vertragsärzte müssen bei der Ausarbeitung des neuen Vergütungssystems entschieden mehr mitwirken können.

Das Wichtigste dabei: „Es braucht viel mehr Differenzierung“, sagt Czihal. „Es ist ein Unterschied, ob jemand 1,5 Stunden oder nur 20 Minuten im OP steht oder ob es ZB eine OP mit oder ohne den Einsatz von Implantaten ist. Alle Fachbereiche der ärztlichen Versorgung müssen hier neu ausgearbeitet werden.

Ein zweiter Punkt sind die unter Minister Karl Lauterbach beschlossenen Placebo- Maßnahmen, zum Beispiel die, der „sektorübergreifenden Versorgung“. Sie schaffen noch mehr Bürokratie und ändern nichts am System. Wenn Kliniken schließen (müssen), weil sie aus Sicht der Politik nicht mehr gebraucht werden, ist es unsinnig, hier Ärzte in einer Art Gesundheitszentrum weiterarbeiten zu lassen, die dann ebendiese Leistungen ambulant erbringen sollen. Erstens gibt es genügend Praxen, zweitens kann auch heute bereits jedes Krankenhaus Leistungen ambulant erbringen, drittens sind immer mehr MVZ entstanden, die das übernehmen könnten.

Ein dritter Punkt wäre eine dringende Senkung des viel zu hohen Verwaltungsaufwands, der so für die Realität gar nicht nötig ist. Es braucht zum Beispiel Bagatellgrenzen für Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Wenn wegen 5,80 Euro zu viel ein ganzer Verwaltungsapparat hochfährt, ist dies unwirtschaftlich.

Insgesamt mahnt Czihal die Politik zu mehr „vornehmer Zurückhaltung“ und mehr Demut. Es sollte das Vertrauen in die ärztliche Selbstverwaltung gestärkt werden. Denn die, die täglich diese wichtigen Versorgungsleistungen für die Patienten erbringen, wissen sehr gut was sie da tun und was es im System braucht.

Der Berufsverband für Arthroskopie e.V. vertritt die fachlichen und politischen Interessen arthroskopisch tätiger Ärzte (Orthopäden und Chirurgen) in Deutschland. Ziel ist es, alle Patienten nach dem modernsten Stand der Medizin versorgen zu können.

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Aktuelle Umfrage unter Ärzten: Neue Behandlungspauschalen gefährden ambulante OP-Qualität für Patienten

Aktuelle Umfrage unter Ärzten: Neue Behandlungspauschalen gefährden ambulante OP-Qualität für Patienten

Mit Einführung sogenannter „Hybrid-DRG“ durch das Gesundheitsministerium sollen nun auch ambulante Operationen mit Behandlungspauschalen vergütet werden. Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), der Berufsverband für Arthroskopie (BVASK), die Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie e.V. (GFFC) und die D-A-CH Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie (DVSE) warnen davor, dass hierdurch individuelle Medizin erschwert und die Qualität von Operationen deutlich sinken wird. Der Kostendruck durch Pauschalvergütungen führt zu medizinisch fragwürdigen Entscheidungen und letztlich in eine Zweiklassenmedizin.

Bisher werden bei ambulanten Operationen Materialien und Implantate, die bei Operationen verbraucht oder eingesetzt werden, wie z.B. Knochenplatten, Prothesen oder Anker zur Befestigung von Sehnen, von den Krankenkassen einzeln vergütet. Der Operateur trifft also ohne Kostendruck die Entscheidung für das richtige Implantat – ganz so, wie es der Patient benötigt.

In Krankenhäusern werden diese Materialien über Kostenpauschalen (DRG) finanziert. Eine aktuelle Umfrage unter Ärzten von BVOU, BVASK, GFFC und DVSE zeigt: Der Kostendruck durch solche Pauschalvergütungen, wie im jetzigen stationären DRG-System, führt zu medizinisch fragwürdigen Entscheidungen. Und genau dieses System soll nun auch für ambulante Operationen gelten!

In der Umfrage, bei der 600 Operateure antworteten, gaben 60 Prozent der Teilnehmer an, dass sie bei freier Wahl andere Entscheidungen bzgl. der Art und Menge der Materialien im Rahmen von Operationen treffen würden, als unter den aktuellen DRG-Bedingungen.
Ein Fünftel der Ärzte bestätigten sogar die Aussage, Patienten unter DRG-Bedingungen nicht gemäß dem wissenschaftlichen Standard behandeln zu können. Knapp ein Drittel der Befragten sehen sich aufgrund des Kostendruckes in Zusammenhang mit Implantaten und anderen medizinischen Materialien gezwungen, gewisse Eingriffe auf zwei Operationen aufzuteilen, obwohl aus medizinischer Sicht der gesamte Eingriff auch in einer einzigen OP durchgeführt werden könnte.

Über 80 Prozent der Operateure sind der Meinung, dass Patienten medizinisch besser versorgt werden könnten, wenn Implantate und andere medizinische Materialien im Rahmen von Operationen nach Verbrauch erstattet würden – so wie es bisher bei ambulanten Operationen der Fall war.

Viele Befragte nutzten die Gelegenheit, ihre Sorgen per Freitext zu beschreiben: „schlechtere Patientenversorgung“ „Billig-Implantate“, „Ende der Operationen im ambulanten Sektor“, „Gewisse Leistungen biete ich nicht mehr an“, „OPs werden nicht mehr stattfinden“, „schlechtere Versorgungqualität“.

Eigentlich kommt Gesundheitsminister Lauterbach zu dem gleichen Schluss wie die Experten aus Orthopädie und Unfallchirurgie. Auch er beklagt öffentlich die Überökonomisierung und die Fehlanreize, die durch das DRG-System eingeführt wurden.

Mit Einführung der ambulanten Fallpauschalen wiederholt er nun aber den Fehler ein zweites Mal. Der Minister beklagt auch seit Jahren eine bestehende oder drohende Zweiklassenmedizin. Mit Einführung der Hybrid-DRG wird diese bei ambulanten Operationen jedoch erst geschaffen! Medizinisch wichtige Entscheidungen sollen bei gesetzlich Versicherten nun unter Kostendruck getroffen werden. Preisdumping und Qualitätsverlust sind vorprogrammiert.

Die Vorsitzenden des BVOU und BVASK, Dr. Burkhard Lembeck und Priv.-Doz. Dr. Ralf Müller-Rath leiten aus dieser Umfrage eine eindeutige Forderung an den Gesundheitsminister ab: Spezielle Materialien und Implantate müssen weiterhin durch die Krankenkassen separat und nach dem realen Verbrauch erstattet werden. Nur so können Patienten passend zum Bild der Erkrankung und Verletzung behandelt werden.

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KI in der Arztpraxis: Was ist heute schon möglich? Was bringt die Zukunft?

BVASK Kongress 2024

KI in der Arztpraxis: Was ist heute schon möglich? Was bringt die Zukunft?

Immer schneller dringt die Künstliche Intelligenz (KI) in alle Lebensbereiche vor. Auch in den Arztpraxen hält das selbstlernende System in allen Bereichen Einzug. Was die KI heute schon in den Praxen leistet und wie die Zukunft aussehen kann – darüber referiert PD Dr. med. Philip Rößler, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie und Spezialist für Kniechirurgie am Gelenkzentrum Mittelrhein auf dem 34. BVASK-Kongress vom 2. bis 3. Februar im Düsseldorfer Medienhafen.

Dass die KI dabei nicht nur mit der bekannten Anwendung ChatGPT gleichzusetzen ist, steht außer Frage. Inzwischen stehen viele verschiedene Anbieter und Anwendungen in den Startlöchern.

In der Kommunikation und Patientenführung wird die KI heute schon genutzt. Per intelligenter Steuerung können Termine beim für das spezielle Problem spezialisierten Arzt vermittelt werden, Chatbots können wichtige Fragen der Patienten beantworten, die sonst „niemanden ans Telefon“ bekommen würden. Die Simulation eines natürlichen Gespräches ist hier eine der wichtigsten Funktionen.
KI gesteuerte Telefone und durch KI geführte Interviews mit den Patienten sind bereits in der Anwendung. Rößler: „Allerdings geht das noch nicht für eine medizinische Beratung, weil es bislang kaum validierte und medizinisch zugelassene KI-Versionen gibt. Hierfür müssen erst entsprechende Regularien geschaffen werden.“

Auch in der Bildgebung ist die Künstliche Intelligenz längst nicht mehr wegzudenken. Das gilt nicht nur für die intelligente Auswertung von Bildern, sondern reicht bis hin zur komplexen OP-Planung. Orthopäden können im Rahmen der Planung von Knieoperationen heute bereits die anatomischen und mechanischen Beinachsen von Software automatisch ermitteln und selbst korrigieren lassen.
Auch in der medizinischen Dokumentation nimmt die KI gerade langsam Fahrt auf. Erste intelligente OP-Berichte, die der Operateur nach eigenen Kriterien anpassen und verfeinern kann, intelligente Textschreibung und Diktierprogramme, die speziell auf die Bedürfnisse der einzelnen Fachbereiche abzielen, erleichtern die Arbeit der Niedergelassenen.

„Die Systeme werden immer feiner und komplexer, aber wir müssen sicherstellen, dass wir bei dieser Entwicklung stets die Kontrolle behalten“, mahnt Rößler. Gerade im operativen Bereich müssen die Kollegen daher wachsam sein.“

Auch in Sprechstunden, Behandlungsplänen, in der Reha und Physiotherapie hält die KI nach und nach Einzug. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) und andere, vergleichbare Apps ermöglichen eine zunehmend immersive Patientenführung. Sensoren am Bein nach einer OP zum Beispiel messen bereits heute den Grad der Beweglichkeit und des Muskelaufbaus, erstellen einen individuellen Nachbehandlungsplan und passen die Reha selbstständig immer wieder an. „Bei aller Erleichterung unserer Arbeit, darf das uns als Behandlungsführer jedoch nicht dazu verleiten einfach den Autopiloten zu aktivieren“, so Rößler.

In Zukunft wird die KI auch die Betriebswirtschaft in den Praxen umkrempeln. KI-gestützte Praxis-Management-Systeme und eine intelligente Abrechnungssoftware werden dann zur Regel. Kaum ein Niedergelassener schaut im Dschungel der vielen verschiedenen Abrechnungsziffern und -Modalitäten noch vollends durch oder kann neben dem Tagesgeschäft mit den stetigen Anpassungen Schritt halten. So kann die KI dabei helfen, Personal und Zeit einzusparen und drohende Abrechnungsverluste zu verhindern.

BVASK-Kongress 02.-03. Februar 2024, Düsseldorfer Medienhafen (https://bvask-kongress.info/)

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Wenn der Stoßdämpfer im Knie versagt: Immer neue Meniskusverletzungen – was muss man wirklich versorgen?

34. Jahreskongress des BVASK am 2. und 3. Februar im Düsseldorfer Medienhafen

Wenn der Stoßdämpfer im Knie versagt: Immer neue Meniskusverletzungen - was muss man wirklich versorgen?

Meniskusprobleme sind – nicht nur bei Sportlern – weit verbreitet. Dabei kommt es häufig zu Meniskusanrissen, Verschleißrissen (durch Gelenkverschleiß) oder Wurzelrissen, also Abrissen des Meniskus von der Verankerung am Knochen. Welche Meniskus(an)risse bei welchen Patienten in welcher Form therapiert werden müssen, darüber referiert PD Dr. med. univ. Elmar Herbst, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie (Uniklinik Münster) auf dem 34. Jahreskongress des BVASK am 2. und 3. Februar im Düsseldorfer Medienhafen.

Zuallererst müssen die Verletzungen eingeteilt werden: ist es ein frischer Riss durch einen Unfall oder einer, der im schleichenden Prozess des Alterns entstanden ist.
Frische Risse kommen häufig bei jungen Patienten oft in Kombination mit Verletzungen des vorderen Kreuzbands vor. Sie machen über 50 Prozent aller Meniskusrisse des jungen Patienten aus. Oft sind junge Männer wegen riskanterer Sportarten betroffen.

Altersbedingte Risse treten durch allgemeinen Gelenkverschleiß auf. Mit jeder Lebensdekade steigt das Risiko für einen Meniskusriss an. 50 bis 70 Prozent der älteren Bevölkerung haben sogar Risse, ohne es zu merken. Nur wenn ein Riss größer wird oder Einklemmungen verursacht, kommen die Schmerzen.

Die Behandlung unterscheidet sich vor allem nach dem Alter der Patienten und der Rissform. „Bei jungen Patienten, die einen Bandschaden und einen gleichzeitigen Meniskusriss erlitten haben, gilt es, den Meniskus zu nähen bzw. alles zu erhalten sofern dies möglich ist und das Knie zu stabilisieren“, so Herbst. Oft ist dafür ein Kreuzbandersatz nötig. Nur den Meniskus zu nähen und später das Kreuzband zu ersetzen, ist nicht zu empfehlen, sagt der Experte. Wichtig ist die umgehende Behandlung, denn wenn der Meniskus nicht seine stoßdämpfende Funktion erfüllt, kommt es binnen weniger Jahre zu immer mehr Knorpelschäden und dann zur irreversiblen Arthrose.

Bei älteren Patienten, die nur einen Meniskusriss ohne Begleitverletzungen haben geht es nach den Beschwerden. Handelt es sich lediglich um ein leichtes Ziehen sind zuerst konservative Maßnahmen zu empfehlen. Helfen diese nach 2-3 Monaten nicht, rät Herbst doch zur OP. Davon ausgenommen sind Symptome wie Einklemmungen. Hier sollte zeitnah eine operative Therapie angestrebt werden.

Wenn der Innenmeniskus betroffen ist, muss auch sehr genau nach O- oder X-Beinen geschaut werden. Bei extremer Stellung ist eine Knochenkorrektur ratsam, um die Last auf das Knie rauszunehmen, da häufig die Fehlstellung den Gelenkverschleiß und somit den Meniskusriss mitbedingt.

Auch wenn die Symptome wechselhaft, mal schwächer, mal stärker ausgeprägt sind, mahnt der Mediziner zur Zurückhaltung mit einer zu schnellen OP. Allerdings gilt dies nicht, wenn der Meniskus von seiner Aufhängung abgerissen ist. Dann, so Herbst, muss man versuchen ihn zu re-fixieren.
Bei Verschleißrissen können bei älteren Patienten auch Teile entfernt werden, um eine Schmerzfreiheit zu erreichen. Aufgrund der schlechteren Gewebequalität ist hier meist eine Naht nicht angezeigt.

In jedem Alter und bei allen Verletzungsformen ist eine exakte Diagnostik mit klinischer Untersuchung, Bildgebung und ausführlicher Anamnese unerlässlich.

zum Kongress (https://bvask-kongress.info/)

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Vernetzung im Gesundheitswesen – wird das jemals gelingen?

33. Jahreskongress des Berufsverbandes für Arthroskopie

Vernetzung im Gesundheitswesen - wird das jemals gelingen?

Während im Start Up-Bereich viele Gelder in die Digitalisierung des Gesundheitswesens gesteckt werden, wird die zentrale elektronische Patientenakte (ePA)des Bundesgesundheitsministeriums keine Erfolgsgeschichte werden. Niedergelassene Ärzte sind in ihrem Praxisalltag auf individuelle Lösungen angewiesen, die aber derzeit weder für die Ärzte noch für die Patienten zufriedenstellend sind. Warum das so ist und was die Lösung sein könnte, darüber referiert Praxisgründer UND Start Up-Gründer PD Dr. med. Oliver Miltner, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie (DocOrtho Berlin) auf dem 33. Jahreskongress des BVASK in Düsseldorf.

Der Blick als Praxisinhaber und Start Up Gründer hat einen riesigen Vorteil, um die schwierige Materie zu erfassen. Miltner: „Die Digitalisierung der Patientenakte wird schwierig, selbst das zentralistische e-Rezept wurde wegen des Datenschutzes wieder auf Halde gelegt.“

Entscheidend ist, so Miltner, dass der Patient in den Mittelpunkt des Datentransfers rückt. Die Digitalisierung kann nur vorangetrieben werden, wenn der Patient in all den Apps und Anwendungen einen Mehrwert sieht und sie nutzt.

Da die Lösungen für einen Mehrwert individuell und verschieden sein müssen, brauchen sie jedoch dringend gemeinsame Schnittstellen, damit alle Datensysteme kompatibel sind. Nur dann können Patienten bei jedem Arzt, jeder Praxis und jeder Klinik alle digitalen Angebote nutzen.

Bislang werden die dringend benötigten Schnittstellen jedoch von den Praxissoftware-Anbietern nicht in ausreichendem Maße freigegeben. Deshalb funktioniert die Vernetzung nicht.

Dieses und weitere spannende Themen auf dem BVASK-Kongress am 27. Und 28. Januar in Düsseldorf.

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Wahnsinn Gesundheitswesen: Werden den Patienten Knorpeltherapien indirekt vorenthalten?

33. Jahreskongress des BVASK

Wahnsinn Gesundheitswesen: Werden den Patienten Knorpeltherapien indirekt vorenthalten?

Lange war die autologe Chondrozyten Transplantation umstritten. Doch inzwischen hat diese Art der Knorpeltherapie ein hohes Evidenzlevel erreicht und verhilft Tausenden Patienten zurück zur Bewegung in einem beschwerdefreien Alltag. Warum sie trotz hinreichender Indikation oft nicht angewendet wird, darüber referiert Dipl. Kaufmann Andre Roeder auf dem 33. Jahreskongress des BVASK.

Bei der Autologen Chondrozyten Transplantation, kurz ACT, wird dem Patienten Knorpel, zum Beispiel aus dem Knie, entnommen, biotechnologisch im Labor angezüchtet und vermehrt und danach wieder zurück in das Gelenk gegeben. Die etablierte Methode wurde im regulären Leistungskatalog der Kassen aufgenommen und wird für das Kniegelenk von den gesetzlichen Krankenkassen auch erstattet. Aber: der Medizinische Dienst streicht häufig NACH erfolgter Transplantation noch die Leistungen. Die Begründung: Eine ACT sei „nicht notwendig gewesen“.
Andre Roeder erklärt: „Dabei wird oft sozialmedizinisch argumentiert, nicht fachlich. Den Krankenhäusern wird häufig eine ´primäre Fehlbelegung´ der Kapazitäten vorgeworfen.“

Hintergrund: die Therapie selbst wird von Niedergelassenen Orthopäden in Belegkliniken durchgeführt. Und während der Niedergelassene Facharzt sein Geld für die erbrachte Leistung bekommt, bleibt die Klinik bei Streichung der Leistung im Nachhinein auf ihren Kosten sitzen. Deshalb nehmen einige Kliniken Abstand von dieser Methode, obwohl sie doch so sehr hilft. Schon nach 1-2 Jahren geht die Schere der Patienten, die bei entsprechenden Knorpeldefekten mit oder ohne ACT therapiert wurden, weit auseinander. Während die einen sogar umfangreich Sport treiben können, haben die anderen mit erneuten Schmerzen und Defekten zu kämpfen.
Künftig sollen niedergelassene Orthopäden die ACT ambulant komplett vornehmen können. Die Bewertungsmaßstäbe dafür werden derzeit gesetzt. Doch wenn dann durch den Medizinischen Dienst viele Regressforderungen kommen, wird es auch in der ambulanten „Branche“ keiner mehr übernehmen wollen. Dabei gibt es bei größeren Knorpeldefekten nicht einmal eine echte Alternative – denn die wäre ein künstliches Kniegelenk. Dies wäre aber mit 45 bis 57 Jahren weitaus zu früh, zumal Prothesen auch heute erst rund 15 Jahre halten.

Die Problematik der ACT zeigt einen von vielen Bausteinen, die die Ambulantisierung des Gesundheitssystems gefährden. Und: die Patienten „im Regen stehen“ lassen.

Dieses und weitere spannende Themen auf dem BVASK-Kongress am 27. Und 28. Januar in Düsseldorf.

zum Kongress (https://bvask-kongress.info/programm/ankuendigung/)

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