ARAG BudgetFlex: individuell wählbare Gesundheitsleistungen für Mitarbeiter

ARAG Kranken startet mit Budgettarifen in der betrieblichen Krankenversicherung

ARAG BudgetFlex: individuell wählbare Gesundheitsleistungen für Mitarbeiter

– Besondere Highlights: Kinderkrankentagegeld und spezielle Leistungen für Familien
– Zwei neue Produktlinien mit jeweils fünf Budgethöhen
– Einfache und digitale Prozesse für Arbeitgeber und Vermittler dank Plattformlösung
– Versicherungsschutz schon ab 10,91 Euro pro Mitarbeiter

Eine betriebliche Krankenversicherung gewinnt für Arbeitgeber in Zeiten des Fachkräftemangels immer mehr an Bedeutung. Einfache, flexible Absicherungskonzepte spielen dabei eine Schlüsselrolle. Die ARAG Krankenversicherung baut dieses Geschäftsfeld konsequent aus. „Mit unseren neuen Budgettarifen ARAG BudgetFlex bieten wir ein einfach nutzbares und gleichzeitig leistungsstarkes Produktangebot, das mit seinen digitalen Lösungsansätzen ein besonderes Ausrufezeichen im Markt setzen wird“, betont Dr. Roland Schäfer, Vorstandsmitglied der ARAG Krankenversicherungs-AG. Die Budgettarife bieten den Mitarbeitern ein festes Jahresbudget für vielfältige und moderne Gesundheitsleistungen. Das einfache Tarifdesign wird flankiert von automatisierten Prozessen – vom Versicherungsabschluss bis hin zur Leistungsregulierung.

Ein wichtiges Merkmal von ARAG BudgetFlex ist in beiden Produktlinien Komfort und Premium ein sehr attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis. Die ARAG Krankenversicherung ist fester Bestandteil des ARAG Konzerns, dem größten deutschen Versicherungsunternehmen in Familienbesitz. Daher legt auch die ARAG Krankenversicherung ein besonderes Augenmerk auf die Absicherung von Familien. Für diese Zielgruppe bieten die beiden Budgettarife zwei besondere Extras: ein Kinderkrankentagegeld in Höhe von 15 Euro am Tag in beiden Produktlinien, wenn das erkrankte Kind zu Hause betreut werden muss sowie speziell für die ARAG Krankenversicherung und ihre Kunden konzipierte Online-Geburtsvorbereitungskurse. Im Premium-Tarif gibt es zusätzlich bis zu 300 Euro im Jahr für Leistungen rund um die Schwangerschaft und Geburt. Ebenfalls kein Marktstandard: Die neuen Budgettarife können auch von Familienangehörigen der Beschäftigten abgeschlossen werden – und dies bei gleichem Leistungsumfang.

Einfache Produkte mit einfachen Prozessen
„Mit ARAG BudgetFlex wollen wir Arbeitgebern und Vermittlern einen möglichst einfachen Zugang zur betrieblichen Krankenversicherung ermöglichen. Gleichzeitig haben wir die Bedürfnisse der Beschäftigten klar im Auge“, unterstreicht Dr. Roland Schäfer, Vorstandsmitglied der ARAG Krankenversicherungs-AG. Im Rahmen eines festen Jahresbudgets können die Mitarbeiter die Gesundheitsleistungen aus einem breiten Angebot nach ihren individuellen Bedürfnissen flexibel nutzen. In ausgewählten Bereichen liegt der Versicherungsschutz klar über Marktniveau – beispielsweise bei Heilpraktikerbehandlungen. Zudem gibt es in der Premium-Produktlinie keinerlei Sublimits – auch nicht für Sehhilfen und professionelle Zahnreinigung. Der Arbeitgeber kann in beiden Produktlinien zwischen fünf Budgethöhen von 300 bis 1.500 Euro wählen. Abschließbar sind die neuen ARAG Budgettarife durch den Arbeitgeber bereits ab 10,91 Euro pro Mitarbeiter und Monat.

Flankiert wird das einfache Tarifdesign von automatisierten Prozessen. Diese sorgen wiederum für eine einfache Abwicklung vom Versicherungsabschluss bis zur Leistungsregulierung. Dazu bietet die ARAG Krankenversicherung auch eine moderne Plattformlösung an. Vermittler können damit rein digital und intuitiv den Arbeitgeber nicht nur mit allen relevanten Informationen beraten, sondern auch direkt den Vertrag bei der ARAG Krankenversicherung beantragen. Der Arbeitgeber kann über die Plattform die Bestandsverträge seiner Mitarbeiter einfach und vollständig digital verwalten.
Aber auch die abgesicherten Mitarbeiter selbst profitieren von der digitalen Expertise der ARAG Krankenversicherung: Über die seit Jahren erfolgreich eingesetzte und stetig weiterentwickelte ARAG GesundheitsApp ist es schnell und einfach möglich, Rechnungen zur Erstattung zu übermitteln und sich jederzeit über den Stand der Leistungsabrechnung sowie die gesamte Leistungshistorie zu informieren.

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Die ARAG Krankenversicherungs-AG ist fester Bestandteil des ARAG Konzerns. Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Er ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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Weihnachtsfeier mit den lieben Kollegen

ARAG Experten geben Tipps, wie die Weihnachtsfeier im Betrieb gelingt

Ob mit oder ohne Maske, im Betrieb oder außerhalb, mit 2G oder 3G, ob in Präsenz oder virtuell – nachdem die meisten Weihnachtsfeiern letztes Jahr Pandemie-bedingt ausgefallen sind, wollen viele Firmen trotz steigender Corona-Zahlen in diesem Jahr trotzdem feiern. Was dabei – neben der Einhaltung von Hygienemaßnahmen – alles zu beachten ist und welche Fallstricke bei einer betrieblichen Party lauern, wissen die ARAG Experten.

Weihnachtsfeier als Zwei-G-Party?
Die ARAG Experten raten ab, zur Weihnachtsfeier nur geimpfte und genesene Kollegen einzuladen. Denn es ist sicherlich nicht förderlich für das Betriebsklima, Mitarbeiter auszuschließen, weil sie nicht geimpft sind. Allein schon von der Anmietung von Räumlichkeiten, deren Hygienekonzept eine Zwei-G-Regelung vorsieht, raten die ARAG Experten ab. Hier könnten sich Arbeitnehmer, die weder genesen noch geimpft sind, ungleich behandelt fühlen.

Ist die Teilnahme Pflicht?
Nicht jeder Arbeitnehmer freut sich auf die Weihnachtsfeier mit Vorgesetzten und Kollegen und bleibt betrieblichen Feiern lieber fern. Ob es ein kluger Schachzug ist, bleibt zu bezweifeln: Aber zur Not kommt man drumherum. Dabei verweisen die ARAG Experten auf das Arbeitsrecht, nachdem die Weihnachtsfeier keine Pflichtveranstaltung ist. Das gilt sogar, wenn die Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit stattfindet. Wer nicht mitfeiern mag, muss in diesem Fall allerdings arbeiten. Ist das nicht möglich, können diese Mitarbeiter mit Zustimmung des Vorgesetzten nach Hause gehen. Einen Urlaubstag oder Überstunden vom Zeitkonto müssen Arbeitnehmer dann nicht einsetzen!

Früher Abgang
Wer sich deutlich vor Ende der Weihnachtsfeier verabschiedet, darf das natürlich tun und muss dafür auch keine Gründe nennen. Auch eine große Verabschiedungsrunde ist nicht nötig. Doch die ARAG Experten raten, sich wenigstens beim Arbeitgeber persönlich zu verabschieden und sich zu bedanken, bevor man die Feier verlässt. Passt ein persönliches Wort an dem Abend nicht, sollte man sich spätestens am nächsten Tag beim Chef – und gegebenenfalls bei den Kollegen, die die Weihnachtsfeier organisiert haben – bedanken.

„Kein Alkohol ist auch keine Lösung“
Ob Glühwein, Bier oder der hochprozentige „Absacker“ – alkoholische Getränke gehören auch auf den meisten betrieblichen Weihnachtsfeiern in der Regel dazu. Doch die ARAG Experten raten zur unbedingten Umsicht im Umgang mit Alkohol im Kreis der Kollegen. Denn der Abend kann nicht nur peinlich werden, sondern ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Wer nämlich in betrunkenem Zustand seine Kollegen oder den Chef beleidigt oder gar jemanden belästigt, muss nach Auskunft der ARAG Experten mit einer Abmahnung oder Kündigung rechnen. Der Alkoholpegel spielt dabei juristisch keine Rolle und ist auch keine Entschuldigung, sich danebenzubenehmen.

Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, den Alkoholkonsum seiner Mitarbeiter während der Weihnachtsfeier zu kontrollieren. Seine gesetzliche Fürsorgepflicht greift nur, wenn beispielsweise ein offensichtlich volltrunkener Mitarbeiter sich ans Lenkrad setzt, um mit dem Auto nach Haus zu fahren. Dann raten die ARAG Experten, einzugreifen, dem Kollegen ein Taxi zu bestellen und ihm gegebenenfalls den Autoschlüssel abzunehmen.

Versicherungsschutz auf der Weihnachtsfeier
Kommt es bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier oder bei deren Vorbereitung zu einem Unfall, gilt der Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch der anschließende Abbau und das Aufräumen sind versichert. Bedingung hierfür ist allerdings, dass die Feier von der Unternehmensleitung veranstaltet, gefördert oder zumindest ausdrücklich gebilligt wird und diese allen Beschäftigten offensteht. Der Versicherungsschutz besteht auch für den Hin- und Rückweg. Die ARAG Experten weisen allerdings auf Einschränkungen hin: Spätestens wenn der Chef nach Hause geht, kann dies das offizielle Ende der Weihnachtsfeier bedeuten, wodurch auch der Versicherungsschutz endet. Der Versicherungsschutz kann aber auch schon vorher entfallen, wenn nur noch ein Mitarbeiter und sein Vorgesetzter anwesend sind. Denn dann handelt es sich unter Umständen nur noch um ein privates Zusammensein (Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 3 U 71/06).

Die virtuelle Weihnachtsfeier
Um auch eine virtuelle Weihnachtsfeier möglichst festlich zu gestalten, sollten Arbeitgeber darauf achten, dass alle Mitarbeiter technisch zu Hause so ausgestattet sind, dass sie am Fest teilnehmen können. Damit auch am Computer Weihnachtsstimmung aufkommt, darf das Wichteln natürlich nicht fehlen. Und das geht ganz modern mit einer Wichtel App. Das Programm lost im Vorfeld die Paarung aus und schickt an alle Beteiligten eine Mail mit der Person, die beschenkt werden soll. Das Wichtel-Geschenk wird dem Kollegen dann per Post zugestellt. Ausgepackt wird dann vor dem Rechner, so dass alle zugeschalteten Kollegen sehen, was geschenkt wurde. Die Wichtel App kann natürlich auch auf einer Präsenz-Weihnachtsfeier genutzt werden, um das komplizierte und bisweilen nervige Losverfahren zu übernehmen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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