ARAG Verbrauchertipps zum Tag der Pflegenden

ARAG Experten mit wichtigen Urteilen aus der Welt der Pflege

ARAG Verbrauchertipps zum Tag der Pflegenden

ARAG Experten mit wichtigen Urteilen aus der Welt der Pflege

Pflege mit Risiko: Wenn ehrenamtliche Betreuung zum Arbeitsunfall wird
Als sein Sohn einen Tobsuchtsanfall bekam, weil er sein Zimmer aufräumen sollte, wusste der Vater sich nicht mehr zu helfen und wählte den Notruf. Kurz darauf schlug ihm sein Sohn sogar eine Vase auf den Kopf. Eigentlich hätte dieser Fall wenig mit der Frage nach dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zu tun. Doch die ARAG Experten weisen hier auf die besonderen Umstände hin: Der Vater war der ehrenamtliche Betreuer seines geistig behinderten Sohnes und der Schlag mit der Vase ereignete sich zwar in der gemeinsamen Wohnung, aber im Rahmen seiner Betreuertätigkeit. Daher handelte es sich dabei um einen Arbeitsunfall, für den die Unfallkasse zuständig ist (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Az.: L 6 U 19/23).

Kosten für Pflege-WG von der Steuer absetzbar
Wer krankheits- oder pflegebedingt in einer dafür vorgesehenen Einrichtung untergebracht ist, kann die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch die Unterbringung in einer Pflege-Wohngemeinschaft (WG) abzugsfähig ist. Im konkreten Fall lebte ein schwerbehinderter Mann, der Pflegegrad 4 erhielt, mit anderen Pflegebedürftigen in einer Wohngemeinschaft. Die WG war nach dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen organisiert. Dort wurde er rund um die Uhr ambulant intensiv betreut und versorgt. Die Aufwendungen für Kost und Logis wollte er als außergewöhnliche Belastung bei seiner Einkommensteuer geltend machen (Paragraf 33 Einkommenssteuergesetz). Es ging um rund 8.600 Euro. Doch das Finanzamt lehnte ab. Die Finanzbeamten waren der Ansicht, dass die WG keine Heimunterbringung darstellt, also kein Steuerabzug möglich ist. Die Richter sahen das anders: Entscheidend sei der Zweck der Einrichtung – und der war hier eindeutig: Betreuung, Pflege und Wohnraum für pflegebedürftige Menschen (Bundesfinanzhof, Az.: VI R 40/20).

Spaziergang mit Folgen
Es sollte ein kleiner Spaziergang werden, doch er hatte tragische Folgen. Eine Seniorin, die in einer Tagespflege-Einrichtung lebte, stürzte bei einem Spaziergang. Begleitet wurde die Dame von einer Praktikantin der Pflegeeinrichtung. Bei dem Sturz zog sich die Seniorin einen Oberschenkelhalsbruch zu und verstarb noch im selben Jahr. Die Alleinerbin verlangte daraufhin Schmerzensgeld und Schadensersatz vom Träger der Tagespflege. Immerhin sei eine nicht qualifizierte Praktikantin mit der alten Dame losgeschickt worden und das auch noch bei Eisglätte. Doch die Richter wiesen darauf hin, dass sich auch bei bester Betreuung ein Sturz nie völlig ausschließen lässt. Die ARAG Experten ergänzen, dass auch die fehlende spezielle Ausbildung der Praktikantin nicht automatisch zu einer Haftung führt, denn Spazierengehen erfordert keine Pflegeausbildung (Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 4 U 222/22).

Haus muss für Pflegekosten eingesetzt werden
Als seine Frau in ein stationäres Pflegeheim musste, beantragte sie Pflegewohngeld, um die Kosten für das Pflegeheim zu decken. Doch das Land lehnte ab und begründete die Entscheidung damit, dass zunächst das verwertbare Vermögen zur Finanzierung der Pflege herangezogen werden muss. Im konkreten Fall war damit das Haus gemeint, in dem sie zuvor mit ihrem Ehemann lebte. Doch dieser weigerte sich als Alleineigentümer seine Immobilie zu verkaufen, um die Pflegekosten zu bezahlen. Die Richter zeigten allerdings wenig Verständnis: Solange die Eheleute nicht getrennt leben, geht der Gesetzgeber laut ARAG Experten davon aus, dass sie füreinander einstehen. Also wird das Vermögen beider Partner berücksichtigt (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: 12 A 3076/15).

Weitere interessante Informationen zur Pflege unter:
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

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Das passende Pflegeheim finden – Verbraucherinformation der DKV

Worauf Pflegebedürftige und Angehörige bei der Auswahl achten sollten

Das passende Pflegeheim finden - Verbraucherinformation der DKV

Es ist wichtig, für Pflegebedürftige ein schönes Heim zu finden. (Bildquelle: ERGO Group)

Nicht immer können Pflegebedürftige zu Hause versorgt werden. Dann sind Pflegeeinrichtungen eine gute Alternative: Hier übernehmen ausgebildete Pflegekräfte eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Die passende Einrichtung zu finden, ist jedoch gar nicht so einfach. Welche Faktoren Angehörige und Pflegebedürftige bei der Entscheidung berücksichtigen sollten und woran sie ein gutes Pflegeheim erkennen, erklärt Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV.

Checkliste erstellen

Wenn Angehörige eines Pflegebedürftigen sich nicht selbst kümmern können oder ein Umbau der Wohnung nicht adäquat möglich ist, bleibt die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung oft die einzige Option. Um ein passendes Heim zu finden, in dem sich der Pflegebedürftige wohlfühlt, sollten sich alle Beteiligten vor der Entscheidung gut informieren. „Hierfür kann es sinnvoll sein, eine Checkliste zu erstellen und sich Gedanken über die individuellen Bedürfnisse zu machen,“ rät Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV. Folgende Faktoren sollten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dabei berücksichtigen:
– Entfernung zum aktuellen Wohnort und den Angehörigen
– Umgebung, Lage und Erreichbarkeit der Einrichtung
– Art und Ausstattung der Zimmer: Gibt es Einzel- oder Mehrbettzimmer? Welche Größe haben die Zimmer? Ist es möglich, eigene Möbel mitzubringen?
– Gestaltung des Tagesablaufs und angebotene Aktivitäten
– Zusätzliche Serviceleistungen wie Friseur, Fußpflege oder Physiotherapie
– Qualität und Auswahl der Verpflegung
– Besuchszeiten
– Höhe des monatlichen Eigenanteils
– Organisation der Betreuung, Personalsituation und ärztliche Versorgung
– Je nach Bedarf: Ist Haustierhaltung erlaubt?
Eine ausführliche Checkliste zum Ausdrucken und Ausfüllen bietet beispielsweise das Projekt „Weisse Liste“ von der Bertelsmann Stiftung und den größten Patienten- und Verbraucherorganisationen, die auf der Website (https://www.weisse-liste-pflege.de/static/Checkliste_fuer_die_Pflegeheimauswahl.pdf)der Stiftung zum Download bereitsteht. Aber auch viele Versicherer informieren dazu auf ihren Websites, zum Beispiel die DKV mit der DKV Pflegewelt (https://www.dkv.com/DKV_Pflegewelt.html).

Suche nach möglichen Einrichtungen

Für einen ersten Überblick ist beispielsweise eine Onlinerecherche sinnvoll. Bei der Suche nach Einrichtungen in der Umgebung unterstützen Websites wie zum Beispiel das Heimverzeichnis (https://heimverzeichnis.de/)der „Gesellschaft zur Förderung der Lebensqualität im Alter und bei Behinderung“. „Die umfangreiche Datenbank enthält bundesweit über 1.000 Heime, die mit dem Qualitätssiegel für Verbraucherfreundlichkeit „Grüner Haken“ ausgezeichnet sind“, so der Pflegeexperte. Ein weiteres Bewertungssystem, das Aufschluss über die Qualität von Pflegeheimen geben soll, bietet der Medizinische Dienst (MD). Er vergibt jährlich sogenannte Pflegenoten, die von 1 (sehr gut) bis 5 (mangelhaft) reichen und nach bestimmten Qualitätsprüfungsrichtlinien in einem Durchschnittsverfahren gebildet werden. Görgen rät, sich nicht nur auf diese Angaben zu verlassen, sondern sie als Orientierung zu sehen. Manche Versicherer wie die DKV (https://www.pflegeberatung.de/pflegesuche)bieten außerdem hilfreiche Online-Suchfunktionen an. Darüber hinaus informieren unabhängige Beratungsstellen, beispielsweise von Gemeinden oder der Caritas oder auch compass, die Pflegeberatung des PKV-Verbandes, über Pflegeheime in der Nähe oder finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten.

Die Besichtigung

Ist die Vorauswahl getroffen und vielleicht auch schon eine Wunscheinrichtung gefunden, sollten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen diese für einen besseren Eindruck nach Möglichkeit besichtigen. „Nur so lässt sich wirklich beurteilen, ob sich potenzielle neue Bewohner wohlfühlen“, so der DKV Pflegeexperte. Bei einem Besuch sollten Interessenten besonders auf Atmosphäre, Sauberkeit und Hygiene, Personalsituation, Ausstattung sowie die Kommunikation mit Pflegebedürftigen und Angehörigen achten. Eventuell ist auch die Teilnahme am Mittagessen möglich. Hierfür am besten vorab bei der Heimleitung nachfragen. „Manche Einrichtungen bieten zudem ein Probewohnen an“, weiß Görgen. „Dabei können sich Pflegebedürftige ein noch besseres Bild von der Unterbringung und dem alltäglichen Leben dort machen.“

Letzte Schritte

Ist die Entscheidung für ein Pflegeheim gefallen, gilt es, vor Vertragsabschluss die festgelegten Kosten und Leistungen gründlich zu prüfen. Besonders wichtig dabei: Sind alle Informationen präzise, übersichtlich und transparent aufgelistet? Häufig kann es vorkommen, dass die Wunscheinrichtung aktuell keine freien Plätze hat. Der DKV Experte empfiehlt Pflegebedürftigen, sich in einem solchen Fall auf die Warteliste setzen zu lassen. Eilt die Unterbringung, können sie in der Zwischenzeit eine andere Einrichtung beziehen oder die Zeit mit ambulanter Pflegeunterstützung überbrücken. „Ein Wechsel ist dann jederzeit ohne Probleme möglich“, erläutert Görgen. „Das gilt auch, wenn das ausgewählte Heim doch nicht den Erwartungen oder Wünschen entsprechen sollte.“
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Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie unter www.dkv.de.

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Über die DKV
Die DKV ist seit über 90 Jahren mit bedarfsgerechten und innovativen Produkten ein Vorreiter der Branche. Der Spezialist für Gesundheit bietet privat und gesetzlich Versicherten umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sowie Gesundheitsservices, und organisiert eine hochwertige medizinische Versorgung. 2018 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 4,87 Mrd. Euro.
Die DKV ist der Spezialist für Krankenversicherung der ERGO und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.dkv.com

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Kundenfokus weiter verstärkt: TWAICE ernennt Marc Paczian zum Chief Customer Officer

Das führende Unternehmen für Batterieanalytik-Software verleiht dem Wert seiner Kunden noch höheren Stellenwert und holt Verantwortlichen für alle technischen Kundenaktivitäten in die Chefebene.

Kundenfokus weiter verstärkt: TWAICE ernennt Marc Paczian zum Chief Customer Officer

(Bildquelle: @TWAICE)

Marc Paczian ist als Chief Customer Officer (CCO) ab sofort neues Mitglied des Management-Boards von TWAICE (http://www.twaice.com/). Paczian, von Dropbox kommend, fand im Juni 2021 als VP Solution Engineering bei TWAICE eine neue berufliche Herausforderung, die ihm eine stärkere Mitarbeit an Technologien für zukunftsfähige erneuerbare Energien ermöglicht. Nach einem Jahr rückt er nun als CCO in die TWAICE-Geschäftsleitungsebene auf.

Die neue Position verleiht der Weiterentwicklung und technischen Betreuung von Kunden noch größeren Stellenwert. Außerdem trägt Paczians Beförderung dem starken Kundenwachstum des prädiktiven Batterieanalytik-Spezialisten Rechnung. Die beiden Bereiche Solution Engineering und Customer Success (Pre-sales und Post-sales) werden neu zusammengelegt und erhalten mit Paczian eine starke Stimme im Managementboard. Das sei „der nächste konsequente Schritt in unserer Entwicklung vom Batterieanalytik-Softwareentwickler zur lösungsorientierten SaaS-Plattform“, kommentiert TWAICE-Gründer und Co-CEO Dr. Michael Baumann.

TWAICE-Gründer und Co-CEO Dr. Stephan Rohr sagt: „Wir sind sehr stolz, dass sich TWAICE nach der Start-up-Phase als so erfolgreiches Unternehmen etablieren konnte, das heute exzellente internationale Führungskräfte für sich begeistert.“ Damit erinnert er auch an das erst im Februar 2022 gestartete Silicon Valley-Schwergewicht Jeff Glasson, der zuvor bei HP, Apple und NeXT erfolgreich war.

Marc Paczian freut sich über seine Führungsrolle bei TWAICE: „In meiner neuen Position werde ich unsere geschätzten Bestandskunden und Neukunden von der ersten Kundeninteraktion bis hin zum Support im laufenden Geschäftsbetrieb bestmöglich bei der Erreichung des Ziels unterstützen, wirtschaftlichen Erfolg mit einem Wandel zu umweltfreundlicheren, nachhaltigeren Technologien zu verknüpfen.“

Vor TWAICE war Paczian als Head of Channel Solutions EMEA bei der US-Kollaborationsplattform Dropbox engagiert. Davor arbeitete er von 2008 bis 2016 als Director Solution Consulting Central Region bei Open Text und von 2003 bis 2008 als Senior Process Manager bei Tchibo.

Marc Paczian ist verheiratet, Vater zweier Kinder und liebevolles Herrchen des Entlebucher Sennenhundes Andro. Marc ist ein großer Musikfan, verfolgt alle Spiele des FC St. Pauli, dreht selbst aktiv tägliche Runden auf seinem Fahrrad und spielt gerne Dart, was das starke Fokussieren auf Ziele schult und schärft.

Mehr unter www.twaice.com (http://www.twaice.com/) und über Marc Paczian auf seinem LinkedIn-Profil (https://www.linkedin.com/in/marcpaczian/).

TWAICE bietet prädiktive Analytiksoftware, die sowohl die Entwicklung als auch den Betrieb von Lithium-Ionen-Batterien optimiert. Die Kerntechnologie von TWAICE ist der digitale Zwilling – eine Software, die mit Hilfe von künstlicher Intelligenz den Batteriezustand bestimmt und die Alterung sowie Leistung prognostiziert. Dies ermöglicht es, komplexe Batteriesysteme effizienter, nachhaltiger und zuverlässiger zu machen. Als führender Anbieter von Batterieanalytiksoftware für globale Unternehmen des Mobilitäts- und Energiesektors erhöht TWAICE die Lebensdauer, Effizienz und Nachhaltigkeit von Produkten, die die Wirtschaft von morgen vorantreiben.

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Wichtige Information – die Frühbucherstufe 15 % für unseren nächsten Berufsbetreuerlehrgang im Frühjahr 2022 endet am 27.10. 2021

Jetzt noch günstig und zu alten Betreuungsrecht-Bedingungen buchen

Wichtige Information - die Frühbucherstufe 15 % für unseren nächsten Berufsbetreuerlehrgang im Frühjahr 2022 endet am 27.10. 2021

Für alle Interessenten die zur Zeit überlegen diesen Lehrgang zu besuchen um sich beruflich zu verändern, möchten wir daran erinnern, dass man sich den Frühbucherrabatt 15 % jetzt noch sichern kann.

Es sind 5 Module inkl. Zertifizierung jetzt noch für 2.890,00 EUR anstatt 3.400,00 EUR Vollpreis bis zum 27.10.2022. Für das fakultative Modul 6 „Firmengründung und Betreuungsmanagement“ gilt ebenfalls der 15 % Frühbucherrabatt zu 578,00 EUR.
Der Unterricht wird von hochqualifizierte Dozenten durchgeführt, die auch nach dem Lehrgang noch für alle Teilonehmer ansprechbar sein werden.

Die Aufgabe Ihre zukünftigen Betreuten vertrauensvoll und zuverlässig durch diese schwierigen Zeiten zu begleiten und diesen Zuversicht sowie Sicherheit zu geben ist so wichtig wie nie zuvor. Sie werden dringend gebraucht – gute, engagierte Berufsbetreuer werden dringend gebraucht.

Da wir die Lehrgänge in Corona Zeiten bei 12 Personen schließen und schon einige Anmeldungen vorliege bitten wir alle Interessenten sich bei uns direkt zu melden – wir freuen uns immer von auf interessante Gespräche.

Die Help-Akademie München ist eine AZAV-zertifizierte, staatlich geprüfte & anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtung im sozialen Bereich

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Neuer Berufsbetreuer Lehrgang ab 11. September 2021

Neues Betreuungsrecht ab 2023 – Was ändert sich?

Neuer Berufsbetreuer Lehrgang ab 11. September 2021

Für Betreuer mit Tätigkeitsbeginn zwischen 1.1.2020 und 31.12.2022 gilt folgendes zusätzlich zu Ihrer bereits aufgenommenen Tätigkeit:
Diese müssen ganz normal das Registrierungsverfahren durchlaufen mit den Vorgaben, die ab 1.1.2023 gelten, d.h. ein Sachkundenachweis muss bis für diese Betreuer bis zum 1.1.2024 erbracht werden (Übergangsfrist).
Sofern man bis 01.01.2024 die Registrierung nicht veranlasst und erhalten hat kann man nur noch ehrenamtlich arbeiten. Dies ist in § 32 BtOG geregelt.

Leider werden viele wichtigen Details erst im 4. Quartal durch Verordnungen bekannt gegeben werden. Weder die Betreuungsstellen, noch die beiden großen Verbände wissen derzeit von wem und wo die Sachkundeprüfungen abgenommen werden soll, und wie viele Unterrichtsstunden tatsächlich ab 01.01.2023 gefordert werden.
Soweit wir es Stand heute überblicken können haben wir in er HELP Akademie die dort geforderten Themen bereits in unserem Grundlehrgang überwiegend abgebildet und müssen diese dann entsprechend ausweiten.

Für unsere Lehrgänge ist das Folgende wichtig:
Wir schulen derzeit inklusive unseres Klausurtages 206 Stunden (ohne Klausur 200 Stunden) in 6 Modulen und empfehlen deshalb dringend das derzeit fakultative Modul 6 unbedingt mit zu besuchen.

Der nächste Lehrgang startet am 11.September 2021.

Die Betreuungsstellen und die Verbände raten uns derzeit so weiter zu schulen und mit dem Hinweis an alle jetzt aktuellen Teilnehmer, dass sie erst noch ein Jahr nach altem Recht arbeiten müssen. Im Laufe des nächsten Jahres werden von der HELP Akademie Weiterbildungsmodule zum neuen Recht d.h. zur aktiven und praktischen Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung angeboten, so dass Sie alle auf diese optimal vorbereitet werden. Soweit es sinnvoll ist werden die Dozenten jetzt schon in den kommenden Lehrgängen Hinweise geben wo sich Inhalte verändern werden.

Alle Teilnehmer unserer Lehrgänge ab 01.01.2020 bis heute werden wir über die Notwendigkeit der Zusatzmodule zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung informieren und diese anbieten.

Alle Teilnehmer aus 2019 bis 01.01.2020 haben, sofern Sie aktiv und als Berufsbetreuer tätigt sind, Bestandsschutz und müssen keine Sachkundeprüfung ablegen, sich aber ebenfalls registrieren. Wir werden auch diese Gruppe zu den Weiterbildungen zum neuen Recht einladen.

Die HELP Akademie und unsere Dozenten halten diesen Schritt der Anerkennung des Berufs als professioneller gesetzlicher Betreuer ebenfalls sehr wichtig für die Qualität und das Image dieser so wichtigen Tätigkeit.
Wir freuen uns Sie Sie in den kommenden Lehrgängen kennen zu lernen.

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Angehörige pflegen – zu Hause oder im Heim?

ARAG Experten über die Pflege, Pflegestufen und Betreuung von Angehörigen

Ob zu Hause, ambulant oder im Heim – die Pflege von Angehörigen stellt meist die ganze Familie vor eine echte Herausforderung. Doch egal, für welches Modell man sich entscheidet, es gibt viele Möglichkeiten, sich Unterstützung und Hilfe zu holen. Mit welcher finanziellen Unterstützung Patienten rechnen können, hängt vom Pflegegrad ab. Dabei geht es um bis zu rund 2.000 Euro monatlicher Pflegeleistung.

Pflege zu Hause
Die Pflege zu Hause ist die kostengünstigste Lösung. Die Pflegeversicherung zahlt bei der Betreuung durch Angehörige ein vom Pflegegrad abhängiges Pflegegeld direkt an den Versicherten. Dieser kann über die Verwendung der Mittel frei entscheiden.

Unter Umständen hat die Pflegeperson sogar einen Anspruch auf Leistungen zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige mit Pflegegrad zwei bis fünf in häuslicher Umgebung nicht erwerbsmäßig und mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, gepflegt wird.

Pflege mit dem Pflegedienst
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, aber professionelle Unterstützung benötigt, kann einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Er bietet neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen und der Hilfe bei der Haushaltsführung zusätzlich auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen an. Auch hierbei richtet sich die Höhe der finanziellen Unterstützung nach dem Pflegegrad des Patienten. Der Pflegebedürftige erhält dann sogenannte Kombinationsleistungen, d. h. das Pflegegeld wird nach Abzug der Kosten für den ambulanten Pflegedienst nur noch anteilig ausgezahlt.

Pflege im Heim
Ist Pflege in den eigenen vier Wänden nicht oder nicht mehr möglich, stellt sich die Frage, ob die Pflege im Heim infrage kommt ist. Oder in einer seniorengerechten Wohnung, in der betreutes Wohnen angeboten wird. Eine Pflege im Heim ist sicherlich die teuerste Variante. Wenn die Kosten für die Pflege durch die gesetzliche Pflegeversicherung und eventuell durch eine private Zusatzversicherung nicht abgedeckt werden, kommen möglicherweise Kosten auf die Angehörigen zu.

Bevor die Kinder für Unterhaltszahlungen herangezogen werden, müssen die Eltern im eigenen Pflegefall sämtliche Einkünfte aus gesetzlicher und privater Rente und der Pflegeversicherung, aber auch aus ihrem Vermögen ausgeben. Lediglich einen Schonbetrag von derzeit 5.000 Euro zuzüglich weiterer 5.000 Euro für den Ehegatten muss nicht eingesetzt werden. Haben die Eltern Anspruch auf Grundsicherung im Alter, müssen sie sie auch beantragen – diese Einkünfte haben Vorrang vor dem Unterhalt durch die Kinder.

Pflegegutachten
Für gesetzlich Versicherte ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) für die Pflegebegutachtung zuständig, bei privat Versicherten übernimmt Medicproof die Erstellung von Pflegegutachten. Die Leistungen, die Betroffene erhalten, richten sich nach dem Schweregrad der Beeinträchtigung und der Art der Pflege. Es kommt auch darauf an, ob sie durch Angehörige oder einen professionellen Pflegedienst gepflegt werden oder ob sie dauerhaft in einem Pflegeheim untergebracht sind.

Wie wird bewertet?
Es gibt fünf Pflegegrade. Grundsätzlich geht es bei der Begutachtung um die Frage, wie selbstständig die Antragsteller ihren Alltag noch bewältigen können. Dabei prüfen die Gutachter den Bedarf in sechs verschiedenen Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte und die Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen. Anhand einer Punkte-Skala von 0 bis 100 wird dann der Pflegegrad ermittelt.
Das maximale Pflegegeld für häusliche Pflege liegt zurzeit bei 901 Euro monatlich. Zudem weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Pflegebedürftige grundsätzlich einen Anspruch auf 40 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel wie etwa Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel haben. Corona-bedingt wurde dieser Betrag befristet bis zum 31. März 2021 auf 60 Euro erhöht. Telefonisch beraten lassen können sich Angehörige bei ihren Pflegekassen. Die haben in der Regel Pflegeberater, die unverbindlich und meist kostenlos beraten.

Telefongespräch statt Hausbesuch
Aufgrund des Ansteckungsrisikos mit dem Covid-19-Virus werden derzeit in der Regel keine persönlichen Pflegebegutachtungen im Rahmen von Hausbesuchen durchgeführt. Stattdessen werden Antragsteller bzw. deren Bezugsperson nun telefonisch interviewt. Ein vorab zugesandter bzw. zum Herunterladen bereitgestellter Fragebogen soll helfen, sich auf das Gespräch vorzubereiten. Das Gutachten wird anschließend auf Basis des Gesprächs und nach Aktenlage erstellt, also nach Unterlagen wie dem Antrag auf Pflegeleistung und z. B. Kopien von Arztbefunden, Attesten oder Krankenhausberichten.

Risiken des Telefoninterviews
Ist der Patient in der eigenen Wohnung gut orientiert? Wie sicher bewegt er sich von A nach B? Kann er alleine einkaufen gehen? Wie klappt es mit dem Anziehen? Und wie steht es um den psychischen Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen? Das persönliche Kennenlernen bleibt in telefonischen Interviews weitgehend auf der Strecke. Und so birgt die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit per Telefon das Risiko einer Fehleinschätzung. Daher raten die ARAG Experten, sich intensiv auf das Interview vorzubereiten, den Antrag auf Pflegeleistung evtl. mit der Hilfe von erfahrenen Pflegeexperten auszufüllen und sich Unterstützung durch Angehörige, Freunde oder Pflegekräfte zu holen.

Widerspruch einlegen
Sollten Betroffene nicht mit dem Ergebnis des Gutachtens einverstanden sein oder berechtigte Zweifel daran haben, können sie nach Auskunft der ARAG Experten innerhalb eines Monats schriftlich bei ihrer Pflegekasse Widerspruch einlegen.

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