Beweislastumkehr, Patientenntschädigungs-u.Härtefallfonds

Patienten*innenrechte Aktivist Glanzer, Initiator Glanzer für Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern und Patientenentschädigungs-und Härtefallfonds

Beweislastumkehr, Patientenntschädigungs-u.Härtefallfonds

WENN UNRECHT ZU RECHT WIRD (Bildquelle: SWR)

Am 28. September 2023 um 14:48 ist es mit meiner “ Errungenschaft “ im Plenum Deutschen Bundestag in Berlin endlich wieder einmal bereits schon zum 2. MALE gelungen, dass meine Petition die ich bereits schon seit sehr vielen Jahren am 01. Juni 2017 im Petitionsausschuss eingereicht hatte, im Plenum des Deutschen Bundestages in Berlin “ positiv beschieden worden war, “ und jetzt bereits schon seit dem 16. Oktober 2023 dem Bundesjustizministerium, und auch dem Bundesgesundheitsministerium in Berlin aufliegt, und dass man jetzt “ ziemlich zügig “ in den beiden Bundesministerien in Berlin den, “ schon längst überfälligen, “ und auch den “ noch immer fehlenden Gesetzesentwurf, “ für die “ schon längst überfällige, “ und auch für die “ noch immer fehlende Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern gestalten muss, “ und auch dann gleich anschließend dem Deutschen Bundeskabinett in Berlin in Vorlage zu bringen ist, und dass dann gleich nach dem Kabinettsbeschluss im Deutschen Bundeskabinett in Berlin, das Parlamentarische Verfahren in Gang gebracht werden muss, und auch dann gleich den 2 Ausschüssen, nämlich dem Bundesgesundheitsausschuss, und auch dem Ausschuss für Recht und Justiz, nämlich dem Deutschen Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag in Berlin zu den Beratungen vorgelegt werden muss, dass die 2 Bundestagsausschüsse ihre Stellungnahmen dazu abgeben müssen, und auch noch den jeweiligen Sachverständigen zur Anhörung gebracht werden müssen, die dann auch noch in das Parlamentarische Gesetzgebungsverfahren mit eingebracht werden muss, und dass es dann auch schließlich und letztendlich in den 3. Lesungen im Plenum des Deutschen Bundestages in Berlin beraten werden kann, und ich als “ Initiator “ der, “ äußerst so sehr stark existentiell wichtigen, “ und auch der “ äußerst so sehr stark berechtigten Gesetzesinitiative, “ und dass dann auch noch zum Schlusse es in meinem nächsten Bundesgesetzblatt stehen wird, dass in Zukunft “ nicht mehr der Geschädigte beweisen muss, sondern der selbige Arzt, der dem Geschädigten den Schaden zugefügt hatte “ !!! Seit der Grundgesetzeinführung im Jahre 1949 bis heute hatte es noch “ kein einziger Bundesbürger soweit nach vorne bringen können, “ als ich jetzt doch noch geschafft hatte am 28. September 2023 um 14:48 Uhr im Plenum im Deutschen Bundestag in Berlin. GOTT SEI DANK IST ES JETZT DOCH SCHON SOWEIT GEDIEGEN, dass ich auch jetzt sehr große Hoffnung habe, dass es dieses mal doch gelingen wird.

Unter der Eingabe der Bundestagsdrucksachennummer 20/8471 bei Google steht meine Petition mit der Petitionsnummer Pet 2-19-15-2129-029422 bereits schon auf Platz 1 bei Google, mit der Sammelübersicht 421 zu Petitionen, bei der meinigen Beschlussempfehlung Nummer 2 wurde der Text des Koalisationsvertrages von Seite 68 “ Eins zu Eins übernommen, “ den ich mir vor 2 Jahren sehr stark mühevoll bei den 12 Mitgliedern der damaligen Arbeitsgruppe 12 – Gesundheit und Pflege erkämpft hatte, und ich auch jetzt “ zu Recht “ von der Deutschen Bundesregierung in Berlin eingefordert hatte, dass in Zukunft “ endlich mal die Patientenrechte, und auch die Patientensicherheit die oberste Priorität für die Geschädigten gesetzlich geschaffen wird, “ und in Zukunft “ nicht mehr der Geschädigte zu seinem erlittenen Leid auch noch dazu die Beweislast weiterhin hätte „?

Dass ich weiterhin in Zukunft mein “ unermüdliches, uneigennütziges und auch sehr mühsames Engagement im Deutschen Bundestag, und auch im Deutschen Bundesrat in Berlin leisten kann, “ möchte ich heute und auch hiermit als “ vorsätzlich schwerstkrankgemachtes Ärzteopfer um baldige wirklich ernsthafte tatkräftige angemessene Unterstützung recht herzlich und auch inständig bitten, “ dass man mich baldig tatkräftig angemessen mit Spenden unterstützt, weil ich nämlich als “ vorsätzlich bettelarmgemachtes Justizopfer bereits schon einen 420 000 Euro hohen Schuldenberg abzutragen habe, https://horstglanzer.jimdofree.com/mein-justizskandal/ Ich möchte mich schonmal vorab für ihre Spende recht herzlich bei dem edlen Spender*innen bedanken für ihre Unterstützung, weil sonst mir doch noch die “ Obdachlosigkeit demnächst auch noch ins Haus steht bei dem jetzigen Witterung noch unter die Brücke ziehen zu müssen möchte auch ich persönlich nicht unbedingt noch erleben müssen “ ??? DANKESCHÖN FÜR IHRE HILFREICHE UNTERSTÜTZUNG, Ich möchte mich auch sehr gerne bei jedem Spender höchst persönlich bedanken können, und deswegen bitte ich mir deswegen auch auf meine E – Mail – Adressen zu schreiben: gesetzeseinitiatorglanzer@t-online.de und auch horst-glanzer@t-online.de und gesetzesinitiator@t-online.de

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Als Patient sicher unterwegs

ARAG Experten informieren über den Welttag der Patientensicherheit

Worauf muss ich beim Arztbesuch achten? Wer erklärt mir die Anwendung eines neuen Medikaments? Was ist für den anstehenden Krankenhausaufenthalt wichtig? Patienten haben oft viele Fragen, aber nicht immer den Mut, nachzufragen. Gleichzeitig sorgt die Corona-Pandemie bei vielen Beteiligten für eine noch stärkere Verunsicherung. Anlässlich des Welttages der Patientensicherheit am 17. September erinnern die ARAG Experten daher an das Recht von Patienten auf eine unabhängige Beratung und umfassende Information durch die Akteure des Gesundheitswesens.

Welttag der Patientensicherheit am 17. September
Der diesjährige Aktionstag (https://www.tag-der-patientensicherheit.de/) steht nach Auskunft der ARAG Experten unter dem Motto „Sicherheit vom ersten Atemzug an“. Seit 2015 bietet das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) in Deutschland eine Plattform, auf der Patienten und alle übrigen Beteiligten im Gesundheitswesen Informationen über sichere Versorgungsangebote von Patienten finden. An jedem Aktionstag werden bundesweit zahlreiche Veranstaltungen und Aktivitäten zum Thema Patientensicherheit durchgeführt.

Darüber hinaus stellt der gemeinnützige Verein Patienten auf seiner Internetseite (https://www.aps-ev.de/patienteninformation/) zahlreiche Informationen zur Verfügung, etwa eine Checkliste zur Nutzung von Gesundheits-Apps, einen Ratgeber für Patienten nach einem Behandlungsfehler oder Tipps zum häuslichen Umgang mit Medikamenten. APS wird vom Bundesministerium für Gesundheit unterstützt und arbeitet unter anderem mit Verbänden, Forschungsinstituten, Krankenkassen und anderen Patientenorganisationen zusammen.

Zur eigenen Sicherheit beitragen
APS ermutigt Patienten, auch für die eigene Sicherheit zu sorgen. Beispielsweise, indem man sich notiert, worüber man mit seinem Arzt sprechen möchte oder nachfragt, wenn man etwas nicht verstanden hat oder wenn es Fragen zu neuen Medikamenten oder zur Behandlung gibt. Gleichzeitig erinnert der Verein alle Patienten an ihr Recht auf umfassende Aufklärung und Beteiligung an allen Entscheidungen, die ihre Gesundheit betreffen.

Patientenrechtegesetz
Bereits seit 2013 sind mit dem Patientenrechtegesetz wichtige Patientenrechte im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben. Darauf können sich Patienten berufen, wenn sie ihre Rechte gegenüber dem Behandelnden – wie beispielsweise dem Arzt, Zahnarzt, Physiotherapeuten oder dem Heilpraktiker – einfordern möchten. Welche weiteren Rechte Patienten per Gesetz zustehen und welche Ansprechpartner Patienten mit Beratungsangeboten zur Seite stehen, hat das Bundesgesundheitsministerium in einem Ratgeber (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/praevention/details.html?bmg%5Bpubid%5D=45) zusammengestellt. Hier erfahren Betroffene beispielsweise, welche Widerspruchsmöglichkeiten sie gegen Entscheidungen der Krankenkasse haben, wann Anspruch auf Schadensersatz bei Behandlungsfehlern besteht oder welche Informationen in eine Patientenakte gehören.

Informations- und Aufklärungspflicht
Diagnose, voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, anschließende Therapie – nur eine sorgfältige Aufklärung führt nach Auffassung der ARAG Experten dazu, dass Patienten ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben und über ihre Einwilligung in einen Eingriff wohlüberlegt entscheiden können. Bei der Aufklärung über Risiken, Chancen und Behandlungsalternativen sind die Behandelnden laut Patientenrechtegesetz verpflichtet, sich sprachlich auf den Patienten einzustellen und Informationen ohne Fachjargon verständlich zu übermitteln.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

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