Experten-Tipps zum Brandschutz: Barrierefreiheit in druckbelüfteten Treppenräumen

Experten-Tipps zum Brandschutz: Barrierefreiheit in druckbelüfteten Treppenräumen

(Bildquelle: © GEZE GmbH)

Leonberg, 20. April, 2022. Rund 200.000 mal pro Jahr brennt es in Deutschland. Etwa 200 dieser Feuer sind Großbrände mit Millionenschäden, in deren Folge 70 Prozent der betroffenen Betriebe innerhalb eines Jahres Insolvenz anmelden – von Personenschäden ganz zu schweigen. Nicht umsonst also sind die Anforderungen an den Brandschutz in Gebäuden besonders hoch, insbesondere wenn sie öffentlich oder gewerblich genutzt werden. Die strengen Regelungen tragen Früchte, immerhin hat sich die Zahl der Menschen, die in Deutschland bei einem Brand oder durch seine Auswirkungen ums Leben kommen, in den vergangenen 30 Jahren mehr als halbiert. Für Planer und Architekten birgt der Brandschutz dennoch einige Herausforderungen – gerade, wenn es um sichere Treppenräume als Fluchtwege und Rettungsräume geht, die zudem oft barrierefrei erreichbar sein müssen. Wie das umsetzbar ist, erklärt ein Experte von GEZE, dem Spezialisten für Tür-, Fenster- und Sicherheitstechnik.

Beim Brandschutz geht es darum, eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern, die Selbstrettung der Menschen im Gebäude so einfach und sicher wie möglich zu gestalten und Rettungskräften von außen einen schnellen Zugang zu ermöglichen. Dafür müssen bestimmte Türen in jedem Fall selbstschließend sein, um im Gefahrenfall im Gebäude sichere Bereiche zu schaffen oder noch besser: den sicheren Ausweg aus dem brennenden Gebäude zu erhalten. Geschlossene Türen können allerdings den Anforderungen an eine barrierefreie Nutzung des Gebäudes zuwiderlaufen, wenn die erforderlichen Bedienkräfte zum Öffnen zu hoch sind. Hinzu kommt, dass je nach Art und Nutzung des Gebäudes ganz unterschiedliche Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt sein müssen. Im Falle eines Geschäftsgebäudes zum Beispiel greift zusätzlich die Arbeitsstättenverordnung mit ihren Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Vorgaben zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten liefert die ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“.

Technische Ausstattung von barrierefreien Brandschutztüren
Um im Normalbetrieb eine barrierefreie Nutzung gemäß der Norm zum Barrierefreien Bauen, der DIN 18040-1, sicherzustellen, reicht bei Brandschutztüren schon eine selbstschließende Tür mit Türschließer. Dieser darf jedoch einen Wert von 47 Nm Öffnungsmoment nicht überschreiten. Um zusätzlich den höheren Anforderungen der ASR V3a.2 an Bedienkräfte gerecht zu werden, benötigen selbstschließende Brand- oder Rauchschutztüren mindestens Freilauf-Türschließer oder Feststellanlagen, die die Tür im Normalbetrieb offenhalten. Eine weitere Option ist eine Tür mit Türantrieb.

Druckbelüftete Treppenräume in Kombination mit der passenden Tür
Eine Patentlösung für alle Anwendungsfälle gibt es nicht. „Bei druckbelüfteten Treppenräumen muss beispielsweise auf Barrierefreiheit ein besonderes Augenmerk gelegt werden, weil hier eine sogenannte Rauchschutzdruckanlage (RDA) zum Einsatz kommt, die den Treppenraum im Brandfall mit einem kontrollierten Überdruck gegenüber den angrenzenden Räumen rauchfrei hält“, erklärt Günther Weizenhöfer, Architekt und Teamleiter Pre Sales Development bei GEZE. Auf diese Weise bleiben die Flucht- und Rettungswege rauchfrei, die Menschen im Gebäude können sich in Sicherheit bringen und die Feuerwehr kann den Brand löschen – und zwar auch über einen längeren Zeitraum hinweg. Nun kommt es allerdings darauf an, welche Personengruppen den Treppenraum erreichen müssen und ob diese die Tür gegen den Druck der RDA öffnen können. Die Größe der Tür und die Höhe des Differenzdrucks spielen für die Entscheidung eine erhebliche Rolle. Je nach Anforderung kommt daher eine manuell zu bedienende Tür zum Einsatz oder es wird eine automatisch gesteuerte Tür erforderlich.

Öffnet oder schließt die Rettungstür gegen den Druck der RDA?
„Bei Türen im Einzugsbereich einer RDA ist zunächst die Klärung der Einbausituation erforderlich“, sagt Günther Weizenhöfer. „Es gibt dabei zwei Betrachtungsweisen: Öffnet die fragliche Tür gegen den Druck der RDA? Das ist immer dann der Fall, wenn die Menschen im Notfall in den Treppenraum fliehen. Oder schließt die Tür gegen den Druck, was vor allem im Erdgeschoss vorkommt, wenn die Menschen aus dem Treppenraum ins Freie fliehen?“ Im letzteren Fall bringt eine Lösung mit Türschließer hohe Bedienkräfte oberhalb der zulässigen Werte nach DIN 18040-1 mit sich, da die Schließkraft auf die ungünstige Situation des Schließens gegen den Druck im Alltag eingestellt werden muss.

Auch entscheidend: Reiner Nottreppenraum oder auch im Alltag genutzter Treppenraum?
Weiterhin spielt die Nutzung des Treppenraumes im Alltag eine Rolle: „Manchmal wird der Treppenraum wirklich nur für den Notfall genutzt. In anderen Fällen werden die im Notfall druckbelüfteten Bereiche aber auch im Alltag genutzt.“ Aus dieser Fragestellung ergebe sich dann die Anforderung an die einzusetzende Türtechnik, so Weizenhöfer: „Wenn keine barrierefreie Erreichbarkeit des Treppenraums im Notfall gefordert wird, weil es zum Beispiel anderweitig barrierefrei erreichbare sichere Bereiche gibt, können mittels geeigneter Türschließer die Anforderungen der DIN 18040-1 in der Alltagsnutzung eingehalten werden. Hier ergeben sich bei einer Türflügelbreite von 1,25 m etwa 50 N Bedienkraft. Die zulässige Bedienkraft von maximal 100 N bei Betrieb der RDA-Anlage kann bei frühzeitiger Abstimmung von Türtechnik, Differenzdruck und Türblattgröße dennoch eingehalten werden. Muss dagegen die ASR V3a.2 erfüllt werden, beträgt die zulässige Bedienkraft nur 25 N, was einen Antrieb an der jeweiligen Tür erfordert. Die Unterschiede sind also erheblich!“

Fazit: Frühe und enge Abstimmung aller beteiligten Planer erforderlich
„Man muss in jedem Fall immer die unterschiedlichen Einbausituationen betrachten und unabhängig davon auch die unterschiedlichsten Anforderungen an die Barrierefreiheit. Erst aus der Kombination beider Themen lässt sich die passende technische Ausstattung der Tür festlegen – unter Berücksichtigung der Stellschrauben wie Türgröße oder Anpassung des Differenzdrucks“, fasst Günther Weizenhöfer zusammen. „Da spielen also so viele Faktoren mit rein, die man berücksichtigen muss, sodass aus meiner Sicht von Beginn an eine enge Abstimmung zwischen Brandschutzplaner, Türfachplaner und dem Planer, der die Druckbelüftung plant, erforderlich ist, um zu einer wirtschaftlichen, guten Gesamtlösung zu kommen“, so Weizenhöfer.

ÜBER GEZE:
GEZE gehört zu den weltweit führenden Unternehmen für Produkte, Systemlösungen und umfassenden Service rund um Türen und Fenster. Der Spezialist für innovative und moderne Tür-, Fenster- und Sicherheitstechnik erzielt mit fundierter Branchen- und Fachkenntnis herausragende Ergebnisse, die Gebäude lebenswert machen.
Weltweit arbeiten bei GEZE mehr als 3.154 Menschen. GEZE entwickelt und fertigt am Stammsitz in Leonberg. Weitere Fertigungsstätten befinden sich in China, Serbien und der Türkei. Mit 37 Tochtergesellschaften auf der ganzen Welt und 6 Niederlassungen in Deutschland bietet GEZE maximale Kundennähe und exzellenten Service.

Firmenkontakt
GEZE GmbH
Jonathan Wurster
Gerokstr. 4
70188 Stuttgart
+49 151 72001413
j.wurster@panama-pr.de
http://www.geze.de

Pressekontakt
Panama PR GmbH
Jonathan Wurster
Gerokstr. 4
70188 Stuttgart
+49 151 72001413
j.wurster@panama-pr.de
http://www.panama-pr.de

Kundenportale fördern den digitalen Kundenkontakt

Der Trend der Digitalisierung zwischen Firmen und Kunden kommt in Schwung. Self-Service Angebote in Portalen sind der Touch-Point mit den Kunden.

Kundenportale fördern den digitalen Kundenkontakt

Angebot von Self-Service Funktionen in einem Kundenportal

Kundenportale als Schnittstellen des digitalen Miteinanders
Die Digitalisierung für Schulen, Stadtverwaltungen und Unternehmen gehört im Konkurrenzkampf – auch international – zum Pflichtprogramm. Kunden suchen in Kundenportalen nach Unterstützung, Produkten oder Auskunft zu bestehenden Verträgen. Auf Websites von Lieferanten oder Dienstleistern erwarten sie Antworten auf ihre Fragen oder direkten, technischen Support- besser noch Kontakt zum persönlichen Berater. Die Mehrheit aller Unternehmen beschäftigen sich noch immer mit Strategien, um alle möglichen Berührungspunkte mit dem Kunden und alle Kommunikationswege aufeinander abzustimmen. Der Trend der Digitalisierung zwischen Unternehmen und Kunden ist gerade erst in Schwung gekommen.
Die Zukunft gehört Unternehmen, die es schaffen, ihre Kunden vom ersten Kontakt an mit einer ganzheitlichen Customer Journey zu begeistern. Dazu gehören nicht nur unterhaltsame, informierende und verständliche Texte, sondern auch ansprechendes Design und die attraktive Darstellung von Produkten und Dienstleistungen. Ein nicht zu unterschätzender Aspekt ist die Bereitstellung von Kanälen: So sind vertrauensbildende Elemente, zum Beispiel Bilder von Ansprechpartnern mit Kontaktdaten und dem Hinweis auf das Expertenwissen genauso wichtig wie ein Kontaktformular oder ein Chat zur direkten Kontaktaufnahme. Zur Vertrauensbildung können auch Referenzen und Testimonials gezeigt werden – sie belegen Erfahrung und Zuverlässigkeit.
Vom ersten Interesse bis hin zum Kauf muss dem Besucher vermittelt werden: „Wir verstehen Ihre Wünsche und Probleme und wir sind 24/7 zur Stelle“. Mit diesem Anspruch muss eine Customer Journey geplant und umgesetzt werden, um Kunden ganzheitlich zu begleiten und eine positive Customer Experience zu erreichen.

Ein Kundenportal als Chance für bessere Kundenbindung
Erfüllen Firmen Kundenerwartungen, werden sie als kundenorientiert und innovativ wahrgenommen – daher steht genau das auf der Prioritätenliste der Kundenbindung ganz oben. Neben Produkt- und Dienstleistungsangeboten rückt auch der Service stärker in den Fokus: Er sollte an jedem Ort – auch mit mobilen Endgeräten – sofort verfügbar sein. Dazu wird das Design schon in der Entwicklungs-Phase entsprechend flexibel ausgerichtet oder direkt auf Mobile Apps gesetzt.
Umfangreiche Dokumente mit Fakten, Wissen und Problemlösungen stehen in einem kundenorientierten Portal zum Download bereit – leicht zu finden und verständlich geschrieben. Denn nicht jeder greift gerne zum Telefon. Dies heißt jedoch nicht, dass alle Strukturen abgelöst werden – es sollte nicht jede bestehende Kundenbindung digitalisiert werden. Es gibt auch Kunden, die das Telefon in Zukunft trotzdem bevorzugen.
Zugeschnittene Hinweise und Produktempfehlungen, die im persönlichen Kundenkonto eingestellt werden, optimieren die Customer Journey und Kundenloyalität und im besten Fall auch die Verkaufszahlen durch Cross- und/oder Upselling. Weiterhin haben Kunden direkten Einblick auf ihre Konten und greifen ohne lange Hotline-Warteschlange auf Bestellungen, Rechnungen, Verträge oder das Supportangebot zu.

Suche und Finde – in Kundenportalen wichtiger denn je
Wer sucht schon gerne nach Antworten? Finden ist das Ziel. Schnell und ohne lange Wartezeiten möchten Besucher relevante Suchergebnisse gezeigt bekommen. Eine gute integrierte Suche durchsucht alle Datenpools, Dokumente und die Indizes von angebundenen Business-relevanten Applikationen. Eine universelle Suche über alle Datenquellen hinweg liefert eine vollständige Trefferliste mit thematisch relevanten und zusammenhängenden Informationen. Ist das Ergebnis für den Suchenden brauchbar, setzt er seine Customer Journey positiv bestärkt fort.

Barrierefreies Kundenportal
In einem Kundenportal werden Informationen, Kommunikation und Applikationen auf einer einheitlichen Web-Oberfläche gebündelt. Für öffentliche Institutionen längst Pflicht, bemühen sich heute auch Unternehmen darum, alle Informationen, Tools und Dienste für ihre Kunden barrierefrei bedienbar zu machen. Richtlinie für barrierefreie Software ist die umfangreiche Verordnung der BITV Bundesstelle für Informationstechnik. Barrierefreie Webanwendungen, wie Kundenportale, zeigen im Header-Bereich mit den definierten Zeichen: A, AA, AAA ihren Erfüllungsgrad der Barrierefreiheit. Die zwölf Richtlinien sind untergliedert in vier Prinzipien: Verständlichkeit, Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Robustheit. Beispielsweise werden Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung gestellt: Großschrift, Braille, Symbole oder einfachere Sprache. Bestandteile der Benutzeroberfläche und Navigation müssen barrierefrei bedienbar sein – Robustheit ist beispielsweise erst dann gegeben, wenn alle Funktionalitäten von der Tastatur aus bedienbar sind.

Technische Hürden auf dem Weg zum Kundenportal
Mit der Etablierung eines Kundenportals sind in der Regel im Unternehmen eine Reihe von Altsystemen betroffen: Dazu zählen beispielsweise etablierte, historisch gewachsenen CRM-, Warenwirtschafts- und Dokumentenmanagementsysteme, Kundenstamm-Datenbanken, Vertriebssoftware und großrechnerbasierte Individualentwicklungen. Nicht alle Systeme verfügen über moderne Webschnittstellen im OpenAPI -Standard, die es ermöglichen, diese Drittsysteme an ein Kundenportal anzubinden. Denn: Ein gutes Kundenportal darf keine neue Software-Insel im Unternehmen werden, sondern muss sich nahtlos in das vorhandene technische Umfeld einfügen. Nur so kann ein reibungsloses Erlebnis mit allen täglich notwendigen Prozessen und Abläufen erstellt werden – auch für die zuständigen Mitarbeiter.

Die Evolution vom Kundenportal zum Self-Service Portal
Es lag schon früh im Trend, in ein Kundenportal Self-Service Elemente aufzunehmen. Einfach übersetzt heißt Self-Service: „Hilf‘ Dir selbst“. Unter Self-Service versteht man im allgemeinen internetbasierte Self-Service-Technologien, mit denen es Benutzern erlaubt wird, sich selbst zu helfen. Dabei reicht die Palette von FAQ“s (häufig gestellte Fragen), Registrierung, Kundenkonten-Verwaltung, Foren bis zu automatisierten Chatbots. Ein Chatbot ist eine Anwendung, die Künstliche Intelligenz verwendet, um sich mit Menschen in natürlicher Sprache zu unterhalten. Benutzer können Fragen stellen, auf welche das System in natürlicher Sprache antwortet. Bots können Texteingabe, Audioeingabe oder beides unterstützen. Die Qualität von Chatbots nimmt dabei im Laufe der Jahre zu – wenn die KI weiterentwickelt und der Datenstamm größer wird.
Es ist heute nicht unüblich, ein Kundenportal nur für Self-Service zur Verfügung zu stellen. Dann spricht man vom Self-Service-Portal.

Self-Service-Portale als Lösung für „Ungeduldige“
Die meisten Kunden lösen ihre Probleme gerne selbst und nutzen einen Self-Service im Kundenportal – sofern angeboten. Das lästige Warten auf eine Antwort per E-Mail oder Telefon entfällt, denn Kunden erwarten heute längst, dass sie mit Firmen, deren Dienstleistungen und Produkte auf unterschiedlichste Weise interagieren können – sei es über eine App, per Chat oder ein Webportal. Jedoch nicht ausschließlich Kunden, auch Mitarbeiter suchen in Self-Service-Portalen nach Antworten, die rund um die Uhr (24/7) Hilfe und Informationen bieten. Sollte der Kunde dennoch keine Antwort auf sein Problem finden, ermöglichen Channels wie Ticketsysteme oder Live-Support-Chats die digitale Supportanfrage.

Wann ist ein Self-Service-Portal hilfreich?
Wenn Kunden von den Erfahrungen anderer Kunden profitieren können – wer beispielweise in einem Reiseportal einen Urlaub in ein exotisches Land buchen möchte, freut sich über ein Forum, in dem Kunden ihre Reiseberichte und Bewertungen veröffentlicht haben. Zusätzlich profitieren Unternehmen vom Kundenfeedback – auch wenn es negativ ist. Feedback ist immer eine Chance, unzufriedene Kunden zurückzugewinnen und den Service oder das Produkt zu verbessern. Ein optionaler Live-Chat verbindet Kunden direkt mit dem Service-Mitarbeiter, auch wenn dieser nicht im Kundenportal eingeloggt ist. Der Vorteil im Vergleich zum telefonischen Support liegt auf der Hand: Ein Mitarbeiter kann gleichzeitig mehrere Live-Chats führen, jedoch nur ein Telefongespräch.
Wenn Kunden immer wieder nach den Antworten sich wiederholender Fragen suchen, helfen Seiten mit FAQ“s, die den Support entlasten. Idealerweise bekommen Unternehmen mit einer Feedback-Funktion den Hinweis, wie zufrieden Kunden mit den Antworten sind. Ein kostensparender Self-Service sind z. B. auch Lernvideos, die Kunden Lösungen zu technischen Fragen und Problemen vermittelt, beispielweise zeigt ein Video besser als ein Handbuch, wie ein Schrank zusammengebaut wird. Auch eine Wissensdatenbank kann ein Self-Service sein, wenn sie ganze Themengebiete abdeckt und Fachartikel, Tutorials sowie andere relevante Informationen enthält.
Wenn Unternehmen die Stammdatenpflege in die Hände der Kunden legen können und wollen, damit diese sich registrieren, Konten bearbeiten und verwalten – d. h. persönliche Informationen editieren, Einstellungen für Benachrichtigungen vornehmen, aber auch Konten schließen. Für Unternehmen ist dies eine große Entlastung in der Kundenbetreuung – und ein einfaches Werkzeug der Kundenbindung.
Ein Beispiel aus der Praxis sind Self-Service-Funktionen für Kunden von Energieversorgern. Neben den zentralen Verwaltungsfunktionen wie Adress- und Zahlungsmittel-Änderungen, Einsicht und Download von Rechnungen und produktspezifischen Funktionen für Strom, Gas und Ladestrom sollen im Kundenportal Self-Services, wie die Übermittlung der Zählerstande, Abschlagsänderung, etc. bereitgestellt werden. Außerdem werden Endkunden über neue Produktangebote und Marketingkampagnen des Versorgers im Portal informiert.

Wie wird die Akzeptanz eines Portals gemessen?
Im Self-Service- oder Kundenportal beobachten Tracking Tools Besucherzahlen, Verweildauer und Seitenaufrufe. Sie zeigen mehr über Nutzung, Verhalten und Interessen der Kunden: Welche Seiten werden oft aufgerufen? Welche Funktionen werden oft genutzt und welcher Content wird gelesen oder ist von großem Interesse? Kenntnisse über die Akzeptanz des Kundenportals bieten Chancen, kontinuierlich die Inhalte und Produkte zu verbessern. Dabei gilt grundsätzlich, dass eingesetzte Tracking Tools datenschutzkonform sein müssen.

DSGVO, TTDSG und Co. – Datenschutz nicht vergessen
Die DSGVO berücksichtigt den Schutz von privaten Daten, das Recht auf Information und das Recht auf Vergessen. Das Recht auf Information gibt dem Nutzer das Recht, über alle von ihm gespeicherten und verarbeiteten Daten umfassend informiert zu werden. Das Recht auf Vergessen fordert die Löschung gespeicherter Daten. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem Mai 2018 in Kraft und hat Unternehmen auf der ganzen Welt dazu bewegt, sich intensiv mit dem Thema Datenschutz auseinanderzusetzen. Seit Dezember 2021 wird sie begleitet vom Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Dieses regelt Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz bei Telekommunikations- und bei Telemediendiensten und kann im weiteren Sinne als Erweiterung der DSGVO und des Telemediengesetzes verstanden werden.
Aus Kundensicht sind Unternehmen vertrauenswürdig, die zeigen, dass sie Kundendaten regelkonform verarbeiten, darüber informieren und für nicht zwingend notwendige Verarbeitung (z. B. Tracking) transparent um Erlaubnis bitten. Wer im Internet ein Kundenportal oder auch nur eine Website platziert, kommt an diesem Thema nicht mehr vorbei.

Planung eines Kundenportals
Trotz hoher Investitionen in Kundenportale bleiben die erreichten Ziele oft hinter den Erwartungen zurück. Portale werden etwa zu klein dimensioniert oder es wird gleich die erste Projektphase zu groß dimensioniert. In vielen Fällen der Konzeptionsphase wird zum Beispiel auf Unternehmensseite die IT zu früh ins Boot geholt. Durch vermeintlich technische Restriktionen wird das Projekt unnötig in die Länge gezogen und Kosten produziert. Eine effektive Kundenportal-Strategie stellt Zielgruppen, Preisintegration und Prozesse in den Mittelpunkt. Sie betrachtet erst in zweiter Linie technische Anbindungen. Vorsicht ist auch davor geboten, das Kundenportal als reinen Verkaufskanal zu betrachten. Auf das neue Umfeld können bestehende Erfahrungen nicht immer direkt übertragen werden. Leider bleiben notwendige Recherchen und Überlegungen häufig auf der Strecke- aus Angst, den Anschluss in der Digitalisierung zu verlieren.
Ein Kundenportal ist nicht für jedes Unternehmen gleich. Im „Business-to-Customer“ (B2C) Markt gelten andere Anforderungen als im „Business-to-Business“ (B2B) Markt. Und je nach Produkten wiederum andere. Daher braucht es interne Experten der Geschäftsprozesse, der IT und der Unternehmensstrategie, um einen ganzheitlichen Lösungsweg zu finden.

comundus hat sich seit ihrer Gründung 2001 in Waiblingen bei Stuttgart als Experte für Unternehmensportale erfolgreich etabliert. Mittelständische Unternehmen und öffentliche Einrichtungen vertrauen auf die langjährige IT-Erfahrung in der Realisierung ihrer digitalen Arbeitsplätze.

Der Fokus von comundus liegt auf Mitarbeiter- und Enterprise Portalen. Diese werden auf die Bedürfnisse unserer Kunden maßgeschneidert. Ergänzend beraten wir unsere Kunden auf dem Weg zum Mobile Business und realisieren die Anforderungen vom responsive Design bis zur Business App. Internet Portale runden das Leistungsangebot ab.
Produkte wie Liferay Portal, OpenCms und die beiden Enterprise Search Lösungen Solr, elastic Search, iFinder werden dem Wandel des digitalen Arbeitsplatzes gerecht.

comundus ist ein Zusammenschluss der Unternehmen comundus REGISAFE, comundus und comundus consulting.

Firmenkontakt
comundus GmbH
Stefan Hilpp
Heerstr. 111
71332 Waiblingen
+ 49 7151 96528-0
marketing@comundus.com
https://www.comundus.com/

Pressekontakt
comundus GmbH
Gabriele Maas
Heerstr. 111
71332 Waiblingen
+ 49 7151 96528-0
g.maas@comundus.com
https://www.comundus.com/

Alle erreichen, ohne Ausnahme: Seminar von Gelbe Seiten und Sozialheld*innen informiert zu barrierefreien Webseiten

Alle erreichen, ohne Ausnahme: Seminar von Gelbe Seiten und Sozialheld*innen informiert zu barrierefreien Webseiten

Schwache Kontraste, Videos ohne Untertitel, zu kleine Schriften oder Bilder ohne Vorlesehilfe: Viele Seiten im Internet sind immer noch nicht für alle zugänglich. Ein Seminar von Gelbe Seiten und Sozialhelden e.V. am 12. August will Abhilfe schaffen – und gibt praxisnahe Tipps zu Barrierefreiheit im Netz.

Berlin und Frankfurt, 3. August 2021. Das Internet ist so gestaltet, dass jeder Mensch gleichermaßen auf alle Informationen zugreifen kann, unabhängig von Ort, Herkunft, Nationalität oder Alter. Dennoch werden viele Menschen immer noch von zahlreichen Websites ausgeschlossen, weil sie nicht barrierefrei gestaltet sind. Sich als Unternehmen für Barrierefreiheit und Inklusion zu entscheiden, bedeutet Zugänge zu schaffen – Zugänge zu den eigenen Produkten und Diensten für Millionen Menschen mit diversen Beeinträchtigungen. So erweitert man nicht nur seine Zielgruppe, sondern übernimmt auch gesellschaftliche Verantwortung.

In einem Online-Seminar zum Thema „Digitale Produkte und Webseiten für alle Menschen zugänglich machen“ soll deshalb nun Unternehmern und Führungskräften in Betrieben praxisnahes Wissen dazu vermittelt werden, wie sie ihre Websites so gestalten können, dass niemand davon ausgeschlossen wird. Dort soll Betrieben Hilfestellungen geleistet werden, um barrierefreie Kommunikation nicht nur als Teil unternehmerischer Verantwortung anzuerkennen, sondern auch als strategisch wichtiges Element für den Geschäftserfolg. Denn leichte und intuitive Bedienbarkeit im Netz helfen, Botschaften zu allen Kunden zu transportieren.

Warum es sich lohnt, in barrierefreie Websites zu sein investieren, zeigen einige Fakten: So haben 7,5 Millionen Menschen in Deutschland eine anerkannte Schwerbehinderung. Studien zufolge nutzen sie das Internet überdurchschnittlich häufig und besonders intensiv. Damit werden Menschen mit Behinderung zu einer besonders relevanten Zielgruppe für Unternehmen. Mit einer barrierefreien Website werden Unternehmen zu Vorbildern, sie erhöhen ihre Reichweite und treiben die digitale Teilhabe voran.

Die Seminarleiterin Adina Hermann studierte in Hamburg Kommunikationsdesign und Art Direction, bevor sie 2012 als Grafik-Praktikantin beim Verein Sozialhelden e.V. in Berlin anheuerte. Heute ist sie dort Head of Design und Vorstandsmitglied. Außerdem leitet sie die Projekte „Pfandtastisch helfen!“ und „wheelramp.de“. In ihrer Freizeit reist sie leidenschaftlich gern und berichtet, gemeinsam mit ihrem Mann, über das Reisen mit Rollstuhl auf ihrem Blog www.mobilista.eu.

„Das ganze Leben wird immer digitaler“, sagt Adina Hermann. „Wir kaufen online ein, bilden uns online fort, knüpfen und pflegen Kontakte über Social Media, und mittlerweile finden auch viele Konferenzen online statt. Echte Teilhabe für alle Menschen kann also nur stattfinden, wenn digitale Barrierefreiheit zum Standard wird.“

In dem Seminar gibt Hermann einen Überblick darüber, welche gesetzlichen Vorschriften in Sachen Barrierefreiheit (u. a. WCAG, BITV, OZG, EAA) bald in Kraft treten werden und wie sich Unternehmen darauf vorbereiten können. Dabei vermittelt sie Tipps zur barrierefreien Gestaltung digitaler Dienstleistungen. Das Online-Seminar ist geeignet für alle, die Ihre digitalen Produkte für alle Menschen zugänglich machen möchten.

Das Seminar ist der Abschluss einer vierteiligen Reihe, in der sich das Branchenverzeichnis Gelbe Seiten und die Berliner Organisation Sozialheldinnen der Bildung rund um Beschäftigung von Menschen mit Behinderung widmen.

Hintergrund der Zusammenarbeit von Sozialheldinnen und dem Branchenverzeichnis Gelbe Seiten ist die Zielsetzung, möglichst viele Unternehmen und Menschen mit der Aktion zu erreichen. „In unserer heutigen digitalen Welt ist ein barrierefreier Online-Auftritt für moderne Betriebe eine unternehmerische Notwendigkeit, die sie nicht nur als verantwortungsvolle Bestandteile der Gesellschaft kennzeichnen, sondern die auch zum Geschäftserfolg beiträgt“, so Dirk Schulte, Geschäftsführer der Gelbe Seiten Marketing Gesellschaft mbH.

Die Teilnahme an den jeweils 60-minütigen Online-Seminaren ist kostenfrei.
Weitere Informationen und Anmeldung unter https://sozialhelden.de/akademie/gelbe-seiten/.

Über Gelbe Seiten

Gelbe Seiten wird von DTM Deutsche Tele Medien und 16 Gelbe Seiten Verlagen gemeinschaftlich herausgegeben. Die Herausgeber-GbR gewährleistet, dass die vielfältigen Inhalte von Gelbe Seiten als Spezialist für Branchenverzeichnis-Angebote den Nutzern als Buch, online und mobil über www.gelbeseiten.de sowie u. a. als Apps für Smartphones und Tablets zur Verfügung stehen und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Im Jahr 2020 verzeichneten die Produkte von Gelbe Seiten medienübergreifend ca. 700 Mio. Nutzungen*. Die Bezeichnung Gelbe Seiten ist in Deutschland eine geschützte und auf die Gelbe Seiten Zeichen-GbR eingetragene Wortmarke. Ebenfalls besteht u. a. Markenschutz für die Gelbe Seiten Zeichen-GbR für eine abstrakte Verwendung der Farbe Gelb.

*Quelle: GfK-Studie zur Nutzung der Verzeichnismedien 2020; repräsentative Befragung von 15.974 Personen ab 16 Jahren, Oktober 2020, In Auftrag gegeben von: Gelbe Seiten Marketing GmbH, Das Örtliche Service- und Marketing GmbH, Das Telefonbuch-Servicegesellschaft mbH.

Kontakt
Gelbe Seiten Marketing Gesellschaft mbH
Nina Mülhens
Wiesenhüttenstraße 18
60329 Frankfurt am Main
+49 692731696205
presse@gelbeseitenmarketing.de
https://www.gelbeseiten.de/

Schluss mit Klischees: Seminar von Gelbe Seiten und Sozialheld*innen liefert Grundwissen zu barrierefreier Kommunikation

Schluss mit Klischees: Seminar von Gelbe Seiten und Sozialheld*innen liefert Grundwissen zu barrierefreier Kommunikation

Der Umgang mit Menschen mit Behinderung sollte stets auf Augenhöhe stattfinden. Doch stattdessen prägen Klischees weiterhin die Berichterstattung über und die Kommunikation mit behinderten Menschen. Ein Seminar von Gelbe Seiten und Sozialhelden e.V. am 22. Juli gibt praxisnahe Tipps, wie zielgruppensensible und barrierefreie Medienarbeit funktionieren kann.

Berlin und Frankfurt, 13. Juli 2021. Die Unterschiedlichkeit von Menschen und deren Perspektiven sind wichtige Faktoren für den Erfolg von Unternehmen. Denn die Komplexität des globalen Wirtschaftssystems und die Vielfalt an Herausforderungen, die Unternehmen zu bewältigen haben, kann mithilfe unterschiedlicher Perspektiven, Erfahrungen und Fähigkeiten besser bewältigt werden. Doch obwohl diese Erkenntnis weit verbreitet ist, herrschen im Umgang mit Menschen mit Behinderung immer noch Klischees und Vorurteile vor, die sich auch und gerade in der Kommunikation mit ihnen Ausdruck verleihen.

In einem Online-Seminar zum Thema „Zielgruppensensible und barrierefreie Medienarbeit“ soll deshalb nun Unternehmern und Führungskräften in Betrieben praxisnahes Wissen dazu vermittelt werden, warum die klischeefreie Kommunikation auf Augenhöhe mit behinderten Menschen – unabhängig von ethisch-moralischen Aspekten – für den Geschäftserfolg von Unternehmen unerlässlich ist. Zielgruppe des Seminars sind Unternehmen, die sich bereits mit Inklusion beschäftigen oder sie bereits betreiben, sich nun aber intensiver mit den speziellen Herausforderungen der Medienarbeit befassen wollen.

In dem einstündigen Praxiskurs am 22. Juli vermittelt Expertin Judyta Smykowski Basiswissen darüber, wie Medien das Bild von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft prägen, weshalb viele Medien behinderte Menschen immer noch entweder als „leidende Opfer“ oder als „Helden des Alltags“ zeigen und wie sich so kommunizieren lässt, dass alle Menschen gleichermaßen und diskriminierungsfrei erreicht werden können.

Zwar hat sich aufgrund zahlreicher Studien längst die Erkenntnis durchgesetzt, dass sich Inklusion aus vielerlei Gründen auszahlt und Sinn stiftet. Trotzdem fehlen Unternehmen auf vielen Feldern oft das Wissen und die Erfahrungswerte, um behinderte Menschen in den Betrieb zu integrieren. Kommunikation und Medienarbeit spielen auf diesem Weg eine wichtige Rolle.

Die Referentin des Seminars, Judyta Smykowski, leitet die Redaktion des Online-Magazins und des Podcasts „Die Neue Norm“ sowie die Redaktion von Leidmedien.de. Im Rahmen ihrer Arbeit berät sie Journalist*innen und Filmschaffende zur klischeefreien Sprache und zu Erzählweisen über behinderte Menschen. „Medien prägen Meinungen in der Gesellschaft“, sagt Smykowski. „Umso wichtiger ist es, dass Menschen mit den verschiedensten Hintergründen in der Berichterstattung vorkommen – ohne dass Klischees über sie reproduziert und Vorurteile verfestigt werden. Außerdem sollten Nachrichten für alle zugänglich sein, deshalb müssen sie barrierefrei aufbereitet werden.“

In dem Seminar gibt Smykowski Einblicke in klischeehafte (Bild-)Sprache über Behinderung und Vielfalt und bringt den Teilnehmer*innen das Thema anhand von Praxisbeispielen anschaulich näher.

Das Seminar ist Teil einer neue Reihe, in der sich das Branchenverzeichnis Gelbe Seiten und die Berliner Organisation Sozialheld*innen der Bildung rund um Beschäftigung von Menschen mit Behinderung widmen wollen. Der vierte und vorerst letzte Termin der Reihe widmet sich am 12. August der Vermittlung von Zugängen zu digitalen Produkten für Menschen mit Behinderung.

Hintergrund der Zusammenarbeit von Sozialheld*innen und dem Branchenverzeichnis Gelbe Seiten ist die Zielsetzung, möglichst viele Unternehmen und Menschen mit der Aktion zu erreichen. „Moderne Unternehmen versuchen, sich in einer globalen Welt vielfältig aufzustellen. Doch dafür müssen sich Betriebe intensiv damit befassen, wie sie Diversität und Inklusion nachhaltig in ihren Betrieb integrieren“, so Dirk Schulte, Geschäftsführer der Gelbe Seiten Marketing Gesellschaft mbH.

Die Teilnahme an den jeweils 60-minütigen Online-Seminaren ist kostenfrei.
Weitere Informationen und Anmeldung unter https://sozialhelden.de/akademie/gelbe-seiten/.

Über Gelbe Seiten

Gelbe Seiten wird von DTM Deutsche Tele Medien und 16 Gelbe Seiten Verlagen gemeinschaftlich herausgegeben. Die Herausgeber-GbR gewährleistet, dass die vielfältigen Inhalte von Gelbe Seiten als Spezialist für Branchenverzeichnis-Angebote den Nutzern als Buch, online und mobil über www.gelbeseiten.de sowie u. a. als Apps für Smartphones und Tablets zur Verfügung stehen und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Im Jahr 2020 verzeichneten die Produkte von Gelbe Seiten medienübergreifend ca. 700 Mio. Nutzungen*. Die Bezeichnung Gelbe Seiten ist in Deutschland eine geschützte und auf die Gelbe Seiten Zeichen-GbR eingetragene Wortmarke. Ebenfalls besteht u. a. Markenschutz für die Gelbe Seiten Zeichen-GbR für eine abstrakte Verwendung der Farbe Gelb.

*Quelle: GfK-Studie zur Nutzung der Verzeichnismedien 2020; repräsentative Befragung von 15.974 Personen ab 16 Jahren, Oktober 2020, In Auftrag gegeben von: Gelbe Seiten Marketing GmbH, Das Örtliche Service- und Marketing GmbH, Das Telefonbuch-Servicegesellschaft mbH.

Kontakt
Gelbe Seiten Marketing Gesellschaft mbH
Nina Mülhens
Wiesenhüttenstraße 18
60329 Frankfurt am Main
+49 692731696205
presse@gelbeseitenmarketing.de
https://www.gelbeseiten.de/