abresa startet mit Leistungen zu DORA in den Markt – Erster erfolgreicher Projekteinsatz als Auftakt für geplanten Rollout

abresa startet mit Leistungen zu DORA in den Markt - Erster erfolgreicher Projekteinsatz als Auftakt für geplanten Rollout

Firmensitz der abresa GmbH, Schwalbach

Schwalbach, 29.04.2025 – Der Dienstleistungsexperte abresa (https://abresa.de/) bereitet sich intensiv darauf vor, Unternehmen bei der Umsetzung der EU-Verordnung DORA (Digital Operational Resilience Act) zu unterstützen. Erster Schritt dazu ist die ISO-27001-Zertifizierung, die im April / Mai 2025 durchgeführt wird. Aufbauend auf der Zertifizierung werden dann die DORA-Spezifika erweitert. So sieht sich abresa bestens aufgestellt, um Kundenanfragen kompetent und qualifiziert zu bearbeiten. Erste Gespräche mit Interessenten haben bereits stattgefunden. Ein erstes Kundenprojekt steht zudem kurz vor dem Start – ein klarer Beleg dafür, dass abresa der richtige Ansprechpartner rund um das Thema DORA ist.

Was DORA bedeutet – und warum es zählt
DORA verpflichtet Unternehmen aus der Finanz- und Versicherungsbranche dazu, ihre digitale Widerstandsfähigkeit systematisch zu stärken. Ziel ist es, Risiken aus IT-Ausfällen, Cyberangriffen und Drittanbieterabhängigkeiten frühzeitig zu erkennen und konsequent zu managen – regulatorisch abgesichert und operativ wirksam. DORA ist dabei kein einmaliges Compliance-Projekt, sondern ein langfristiges strategisches Thema, das in den Unternehmen dauerhaft implementiert wird. Mit der Implementierung von DORA sind die Banken und Finanzdienstleister auch bestens für anstehende BaFin Prüfungen gerüstet.

abresa: der pragmatische Partner für DORA
abresa bringt langjährige Erfahrung im IT- und Prozessumfeld mit und versteht sich als Brückenbauer zwischen regulatorischen Anforderungen und technischer Umsetzung. Das neue DORA-Angebot adressiert zentrale Herausforderungen wie die Identifikation von Schwachstellen, den Aufbau belastbarer IT-Risiko-Manage-ment-Strukturen sowie die Entwicklung maßgeschneiderter Maßnahmenpläne. Dazu gehören die Erstellung regulatorisch konformer Dokumentationen, der Aufbau effizienter Reporting-Mechanismen und gezielte Schulungen von Mitarbeitenden zur Sensibilisierung für digitale Resilienz. Mit einem klar strukturierten und gleichzeitig flexiblen Vorgehen unterstützt abresa Unternehmen dabei, DORA nicht nur formal zu erfüllen, sondern strategisch zu verankern.

Aus der Praxis für die Praxis
Nachdem die Vertragsverhandlungen mit dem ersten Kunden abgeschlossen wurden, geht es in die Umsetzung. Wichtig ist abresa, dass dies kundenindividuell erfolgt, denn genau hier liegt die Stärke von abresa. Das Beratungshaus verbindet individuelle Begleitung mit fachlicher Tiefe, methodischer Klarheit sowie der partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

„Wir sind gespannt, wie unser Angebot am Markt angenommen wird“, schließt Geschäftsführer Günter Nikles.

Die abresa GmbH, Schwalbach, ist ein mittelständisches Beratungs- und IT-Dienstleistungsunternehmen für die Personalwirtschaft, das sich auf SAP HCM-Services, HCM-Beratung und HCM-Outsourcing spezialisiert hat. Die Leistungen reichen von der Beratung und Konzeption der SAP-Lösung bis hin zur Realisierung und Integration. Das Unternehmen wurde 2004 gegründet und beschäftigt heute 62 MitarbeiterInnen an den Standorten in Schwalbach, Dortmund, Dresden, Bad Sobernheim, Gmund bei München und Duderstadt.
Viele der abresa-BeraterInnen blicken auf eine langjährige Tätigkeit als PersonalleiterIn, LeiterIn Personalverwaltung oder LeiterIn Abrechnung zurück. Das Unternehmen ist branchenübergreifend tätig. Zu den Kunden zählen mittelständische und große Unternehmen u. a. aus den Bereichen Lebensmittelwirtschaft, Produktion, Finanzwirtschaft, Automobil oder Chemie.
Die abresa GmbH ist Mitglied der DSAG (Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e. V.), bei IA4SP SAP-Partners und SAP-Gold-Partner. abresa ist nach ISO 9001:2015 zertifiziert, die Zertifizierung von IDW PS 951 ist abgeschlossen. Im April 2024 erhielt abresa das ecovadis Zertifikat in Bronze. Im Februar 2024 startet mit der Gründung des Steering Committee die Umsetzung der ISO 27001, die erste Zertifizierung fand im Q/1 2025 statt.

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abresa und IBYKUS begründen Partnerschaft

abresa und IBYKUS begründen Partnerschaft

Verantwortliche von abresa und IBYKUS nach der Begründung der Zusammenarbeit in Erfurt

Schwalbach, 15.03.2024 „Uns sind Sicherheit und Zuverlässigkeit in der Zusammenarbeit mit unseren Kunden und unseren Partnern sehr wichtig. Deshalb haben wir uns bei der Suche nach einem weiteren Rechenzentrum für die Zusammenarbeit mit IBYKUS entschlossen,“ erläutert Günter Nikles, Geschäftsführer der abresa GmbH (https://abresa.de/), die aktuell mit drei Rechenzentren zusammenarbeitet.

IBYKUS AG (https://www.ibykus.de/) für Informationstechnologie mit Sitz in Erfurt hat rund 300 Mitarbeitende und betreibt zwei Rechenzentren in Mitteldeutschland. „Wir haben uns bei IBYKUS von Beginn an sehr gut aufgehoben gefühlt. Unternehmensgröße und Philosophie unserer beiden Unternehmen passen sehr gut zusammen. Die vorhandene Infrastruktur hat uns schlichtweg überzeugt“, erläutert Nikles. Das sehr gute Matching der beiden Partner bestätigt auch Franziska Rosenbaum, Partnermanagerin bei IBYKUS.
IBYKUS arbeitet im SAP-Umfeld und hat bereits Kunden, die wie abresa im HXM- Umfeld tätig sind. Man weiß also, worauf es in der Zusammenarbeit ankommt. Zudem betreibt IBYKUS Lizenzmanagement für SAP und kann im Bedarfsfall bei Kunden als Lizenzgeber tätig werden. „Auch hier sind wir zukünftig noch besser aufgestellt, wenn diese Anforderungen an uns herangetragen werden sollten“, macht Nikles diesen Punkt deutlich.

Ein wichtiger Punkt für die Zusammenarbeit ist auch, dass IBYKUS bereits Erfahrungen im Bankenumfeld hat. „Hier brauchen wir starke Partner, die mit uns unsere Bankkunden begleiten können und beispielsweise BaFin-Vorgaben umfassend erfüllen“, betont der Geschäftsführer. Dass gerade dies für abresa ein wichtiges Kriterium für die Zusammenarbeit mit dem neuen Rechenzentrum ist, wird deutlich, denkt man an den 2023 eingeschlagenen Wachstumskurs in Richtung Bankkunden, den abresa im letzten Jahr durch neue Zertifizierungen intensivierte. Auch hier finden sich Parallelen zu IBYKUS, die bereits nach ISO 27001 zertifiziert sind.

IBYKUS ist auch mit dem Label Green-IT versehen und arbeitet u. a. nur mit grünem Strom. „Auch wenn dies aktuell für uns noch kein Thema ist, sind wir so in der Lage, Anfragen aus den Reihen unserer Kunden nach einer Berichterstattung nach ESG-Standard zu erfüllen“, erläutert Nikles diesen Aspekt.

„Wir sind sicher, mit IBYKUS den richtigen Partner zu haben, um unser Leistungsgebot noch gezielter in Richtung Banken, Finanzdienstleister und Versicherungen ausbauen zu können“, schließt Nikles.

Dienstleistungsunternehmen für die Personalwirtschaft, das sich auf SAP HXM-Services, HXM-Beratung und HXM-Outsourcing spezialisiert hat. Die Leistungen reichen von der Beratung und Konzeption der SAP-Lösung bis hin zur Realisierung und Integration. Das Unternehmen wurde 2004 gegründet und beschäftigt heute 62 MitarbeiterInnen an den Standorten in Schwalbach, Dortmund, Dresden, Bad Sobernheim und Gmund bei München.

Viele der abresa-BeraterInnen blicken auf eine langjährige Tätigkeit als PersonalleiterIn, LeiterIn Personalverwaltung oder LeiterIn Abrechnung zurück. Das Unternehmen ist branchenübergreifend tätig. Zu den Kunden zählen mittelständische und große Unternehmen u. a. aus den Bereichen Lebensmittelwirtschaft, Produktion, Finanzwirtschaft, Automobil oder Chemie.

Die abresa GmbH ist Mitglied der DSAG (Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e. V.), bei IA4SP SAP-Partners und SAP-Gold-Partner. abresa ist nach ISO 9001:2015 zertifiziert, die Zertifizierung von IDW PS 951 ist abgeschlossen. Im Februar 2024 startet mit der Gründung des Steering Committe ISO 27001, die erste Zertifizierung wird im Q/1 2025 stattfinden.

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Futures-Trading: Das ändert sich 2023 für Anleger

Futures-Trading: Das ändert sich 2023 für Anleger

Für deutsche Privatanleger hält das Jahr 2023 direkt einige wichtige Änderungen bereit. So ist der Handel mit Futures seit dem 01. Januar nur noch mit deutlichen Einschränkungen möglich. Hintergrund ist der Anlegerschutz, den die BaFin mit den neuen Vorschriften besser verankern möchte. Auch die Kunden von WH SelfInvest sind von der Regulierung betroffen und sollten sich darüber informieren, was beim Handel mit Futures weiterhin möglich ist und was nicht.

Hebelprodukte sind für Anleger ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite locken satte Gewinne, wenn die Rechnung aufgeht, auf der anderen Seite drohen Verluste, die im schlimmsten Fall über die eigenen Kontoeinlagen hinausgehen können. Dann muss erneut Geld überwiesen werden, um das Konto wieder auszugleichen. Genau diese sogenannte Nachschusspflicht war den Anlegerschützern der BaFin ein Dorn im Auge, denn gerade viele unerfahrene Privatanleger sind sich des Risikos ihrer Geldanlage nicht vollständig bewusst. Das hat bereits vor einigen Jahren dazu geführt, dass der Handel mit CFDs für private Anleger deutlich eingeschränkt wurde. Nun folgt das Handelsverbot auch für die Produktgruppe der Futures.

„Futures sind ein interessantes, aber auch überaus risikoreiches Instrument für Trader, diese Risiken haben wir seit jeher transparent an Kunden und potentielle Kunden kommuniziert. Die BaFin hat nun sehr enge Grenzen gezogen, innerhalb derer Privatanleger weiterhin Futures handeln können. Wie von der BaFin vorhergesagt, sehen wir bereits jetzt, dass sich einige Anbieter zurückziehen oder die Konditionen für Privatanleger erheblich verschlechtern“, erklärt Dominic Schorle, Leiter der deutschen Niederlassung von WH SelfInvest in Frankfurt. Diese engen Grenzen sehen vor, dass Futures weiterhin als Absicherungsgeschäft gehandelt werden können. In diesem Fall besteht weiter die Nachschusspflicht und der Privatanleger muss dies dem Broker bzw. der Bank vor jedem Handel bestätigen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Nachschusspflicht über die AGB des Brokers auszuschließen. In diesem Fall muss der Anbieter die Kosten übernehmen, falls der Kunde mehr Geld verliert, als er auf dem Konto hat. Diese Einschränkung gilt für alle deutschen Kleinanleger unabhängig davon, ob der Broker bzw. die Bank in Deutschland oder im Ausland sitzt. Gleichfalls gilt sie für alle Terminbörsen wie Eurex, die CME, die Euronext und die ICE. Explizit ausgenommen sind hingegen professionelle Anleger. Sie können Futures auch weiterhin wie gewohnt unbeschränkt handeln.

„Für uns hat der Schutz unserer Kunden vor schwerwiegenden Konsequenzen ihrer Trading-Tätigkeit hohe Priorität. Das war jedoch auch in der Vergangenheit bei uns immer gegeben. Die Entscheidung der BaFin trägt dazu jetzt zusätzlich bei. Aus Sicht eines Privatanlegers hat sich der Futures-Handel damit deutlich verbessert – wenn der Broker den Handel weiterhin zu guten Konditionen anbietet“, fasst Schorle zusammen. „Die Anforderungen der BaFin haben wir zum Stichtag am 01. Januar vollständig umgesetzt. So können wir unseren Kunden auch weiterhin den Handel mit Futures ermöglichen – nun in sicherem Rahmen und zu den von WH SelfInvest gewohnt guten Bedingungen.“

Weitere Informationen zu WH SelfInvest und dem Handel mit Futures stehen auf der Homepage von WH SelfInvest unter www.whselfinvest.de zur Verfügung.

Über WH SelfInvest:
Der unabhängige Finanzdienstleister WH SelfInvest S.A. wurde 1998 in Luxemburg als Broker für US-Aktien gegründet. Im Jahr 2002 kam der Handel mit Futures hinzu. Drei Jahre später wurde das Angebot erneut ausgeweitet und um den Forex-Handel ergänzt. Seit 2006 stehen den Kunden des Brokers darüber hinaus auch CFDs zur Verfügung.

Damit bietet WH SelfInvest seit 15 Jahren die volle Produktpalette aus Forex-, CFD- und Futures-Handel für aktive Investoren und Trader auf höchstem Niveau. Insbesondere Premium- und Heavy-Trader schätzen den vielfach ausgezeichneten Service des Brokers. Mit dem NanoTrader verfügt das Unternehmen über eine eigene Handelsplattform, die keine Wünsche offenlässt und mit einem breiten Informationsangebot inklusive Tick-by-Tick-Daten und Highspeed-Orderausführung die optimalen Voraussetzungen für das erfolgreiche Trading bietet.

Derzeit ist WH SelfInvest in Luxemburg, Belgien, Frankreich, Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden und Österreich aktiv.

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Einigung bei den Sachbezügen – Arbeitgeber profitieren durch regionale Sachbezugskarte

Freising, 03. März 2022 – Einigung von Bund und Ländern erzielt Zuspruch von Arbeitgeberseite: Sachbezugskarten dürfen als Regionalkarten eingesetzt werden.

Einigung bei den Sachbezügen - Arbeitgeber profitieren durch regionale Sachbezugskarte

Sachbezugskarten sind für Arbeitgeber beliebte Instrumente zur Auszahlung von steuerfreien und abgabenfreien Sachbezügen. Mit Hilfe der Karten kann eine Erhöhung der Motivation der Mitarbeiter erreicht werden und Sachbezüge unter Beachtung der Freigrenzen steuerfrei abgegeben werden.

Durch steuerrechtliche Anpassungen wurden die Verwendungsmöglichkeiten für Sachbezugskarten zum Jahresanfang 2022 deutlich eingeschränkt. Somit konnten Kartenherausgeber nur die Kartenarten Wunsch-Händler und wenige Warengruppen anbieten. Die Vorgabe von zusätzlichen Akzeptanzverträgen zwischen Kartenherausgebern und den einzelnen Händlern führte zu einer Benachteiligung des regionalen Einzelhandels gegenüber den großen Ketten, da derartige Verträge nur mit großen Handelsketten abgeschlossen worden wären.

Nun ist eine Entscheidung des Bundesfinanzministeriums erfolgt, dass bestehende Vertragsbeziehungen zwischen den Händlern und Kreditkarten-Akzeptanzstellen als Voraussetzung für die Regionalkarte ausreichend sind. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat teilt mit, dass „keine unmittelbaren Akzeptanzverträge mit den Händlern abgeschlossen werden müssen, sofern die Voraussetzungen des §8 Abs. 1 S.2 und 3 EStG i. V. m § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG sowie des BMF-Schreibens vom 13. April 2021 (BStBI I 2021, 624) erfüllt sind.“

Mit Regionalkarten können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Lösung anbieten, bei der hunderte Einzelhändler in einzelnen Städten, Landkreisen oder in bis zu zwei nebeneinanderliegenden Postleitzahlenbereiche eingebunden sind. Sowohl der regionale Einzelhandel als auch die Gastronomie werden nach der Schwächung durch die Pandemie damit unterstützt.

Das E-Geld Institut PayCenter, einer der Anbieter von Sachbezugskarten, hat bereits reagiert und bei den ersten Arbeitgebern Regionalkarten für Sachbezüge bereitgestellt, auf denen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern monatlich bis zu 50 EUR steuerfrei gutschreiben können.

Arbeitgeber zeigen sich erfreut, über die Lösung zur Regionalkarte:

Peter Schönweitz, Geschäftsführer der petaFuel GmbH: „Wir freuen uns über die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums. Wir nutzen den Sachbezug als Werkzeug zur Mitarbeiterbindung an unser Unternehmen und sind dankbar, dass die Bereitstellung einer Regionalkarte nun erfolgen kann. Viele unserer Mitarbeiter haben sich explizit die Nutzung der Sachbezüge in der Region gewünscht, um den regionalen Einzelhandel zu unterstützen.“

Die PayCenter GmbH ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliertes deutschen E-Geld-Institut, das Zahlungsdienste mit Debit Mastercards® und Onlinekonten anbietet, sowie mobile Bezahlverfahren und Pfändungsschutzkonten (P-Konten) bereitstellt. Sowohl Privat- als auch Firmenkunden werden mit innovativen und kundenspezifischen Produkten bedient. PayCenter vertreibt Sachbezugskarten an Arbeitgeber in verschiedenen Varianten.

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Einigung bei den Sachbezugskarten – Go für die Regionalkarten

Freising, 25. Februar 2022 – Bund und Länder haben sich geeinigt: die beliebten Sachbezugskarten dürfen als Regionalkarten bei allen Mastercard-Händlern eingesetzt werden.

Einigung bei den Sachbezugskarten - Go für die Regionalkarten

Sachbezugskarten sind beliebte Instrumente zur Auszahlung von steuerfreien und abgabenfreien Sachbezügen. Als Prepaid-Kreditkarten waren sie weltweit an Kassen und online einsetzbar.
Nachdem die Verwendungsmöglichkeiten für Sachbezugskarten durch die Finanzverwaltung zum Jahresanfang deutlich eingeschränkt wurden, blieb nur noch die Nutzung bei einzelnen „Wunschhändlern“, bei wenigen Warengruppen oder innerhalb einer Region.

Dabei erscheint die Nutzung in einer Region als die reizvollste Lösung. Allerdings verlangten Finanzämter Akzeptanzverträge zwischen dem Kartenherausgeber und den einzelnen Händlern.

Da Herausgeber von Sachbezugskarten wie die PayCenter GmbH bereits Akzeptanzvertragsverhältnisse mit allen Mastercard-Händlern unterhalten, war die Frage, ob diese Vertragsbeziehung ausreichend ist, oder ob mit den einzelnen Händlern zusätzliche Verträge abzuschließen sind.

Jetzt haben sich Bund und Länder geeinigt, keine zusätzlichen Akzeptanzverträge zu verlangen.
Damit können Sachbezugskarten das breite Händler-Netz von Mastercard nutzen.
Zusätzliche Akzeptanzverträge hätten die vielen kleineren Einzelhändler und praktisch alle Gastronomen von der Nutzung der Sachbezugskarten ausgeschlossen, denn separate Akzeptanzverträge wären nur mit den großen Handelsketten, Discountern und Tankstellen abgeschlossen worden.

Die Entscheidung unterstützt also den regionalen Einzelhandel, Gastronomie und Unternehmer, die nach der langen Pandemie Hilfe nötig haben.

PayCenter, einer der Anbieter von Sachbezugskarten, hat bereits reagiert und bietet Regionalkarten an, auf denen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern monatlich bis zu 50 EUR Sachleistungen gutschreiben können. Die Mitarbeiter können innerhalb einer Region bei hunderten von Händlern damit bezahlen.

Unternehmen können mit der Regionalkarte von PayCenter ihre Verbundenheit mit der Region zeigen und ihren Mitarbeitern eine Karte bieten, die wieder Spaß macht.

Als Region dürfen Gebiete abgegrenzt werden, die einzelne Städte, Landkreise oder sogar bis zu zwei nebeneinanderliegende Postleitzahlenbereiche umfassen.

Bertram Eisele, Geschäftsführer der PayCenter GmbH: „Sachbezüge sind Geschenke der Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter, sie sollen Freude bereiten. Das ist bei der Regionalkarte durch die unkomplizierte Nutzung bei vielen Händlern der Fall.“

PayCenter GmbH ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliertes deutschen E-Geld-Institut, das Zahlungsdienste mit Debit Mastercards® und Onlinekonten anbietet, sowie mobile Bezahlverfahren und Pfändungsschutzkonten (P-Konten) bereitstellt. Sowohl Privat- als auch Firmenkunden werden mit innovativen und kundenspezifischen Produkten bedient. PayCenter vertreibt Sachbezugskarten an Arbeitgeber in verschiedenen Varianten.

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RoboMarkets gewinnt als bester Value Trader bei den World Economic Awards

RoboMarkets gewinnt als bester Value Trader bei den World Economic Awards

RoboMarkets gewinnt als bester Value Trader bei den World Economic Awards

Das Organisationskomitee bewertete die Vielfalt und Qualität der von der Gesellschaft angebotenen Wertpapierdienstleistungen sowie deren Verfügbarkeit für die Kunden im Vergleich zu anderen Wettbewerbern auf dem Markt.

RoboMarkets, ein führender Anbieter von Finanzdienstleistungen für eine wachsende Gemeinschaft europäischer Kunden, hat bei den World Economic Awards die Auszeichnung „Best Value Broker Global 2021“ erhalten.

RoboMarkets ist ein Multi-Asset-Broker, der den Handel in 8 Anlageklassen und über 12.000 Instrumenten anbietet. Darüber hinaus erhalten die Kunden des Unternehmens Zugang zu professionellen Handelsplattformen und den neuesten proprietären Technologien. Diese Auszeichnung zeigt, dass es die beste Wahl für jeden ist, der in Aktien investiert, unabhängig davon, ob er ein Anfänger oder ein erfahrener Anleger ist. Immer mehr Kunden schließen sich an, um bei RoboMarkets Vermögenswerte zu verwalten.

Die Organisatoren der World Economic Awards hoben die folgenden Vorteile von RoboMarkets hervor:

– Wettbewerbsfähige Handelsbedingungen

– Die Möglichkeit, mit 5 Kontotypen für Kunden mit unterschiedlichen Erfahrungen zu arbeiten.

– Verfügbarkeit von proprietären und weltweit anerkannten Handelslösungen.

– Sicherheit der Kundengelder.

Ziel der World Economic Awards ist es, den Geist von Unternehmen und Einzelpersonen hervorzuheben, die den globalen Finanzmarkt revolutionieren. Die Preise werden an effektive B2B- und B2C-Unternehmen sowie an Vordenker verliehen, die ihre Werte neu definieren, um die innovative Wirtschaft von heute zu unterstützen. Die Gewinner werden völlig kostenlos und unparteiisch ausgewählt und bestimmt. Ein Expertenteam sammelt unabhängig Daten aus verschiedenen öffentlichen Quellen und bewertet die Nominierten auf Grundlage zahlreicher Faktoren, wie Markterfolg, Stabilität, Geschäftswachstum (stetig oder schnell), Innovationen usw.

Das Unternehmen sagt: „Diese Auszeichnung ist sehr wichtig für RoboMarkets, denn sie bedeutet, dass ein unabhängiger Ausschuss die Dienstleistungen als die besten auf dem globalen Markt im Jahr 2021 anerkannt hat“. Darüber hinaus waren sie sehr erfreut, eine solch hohe Bewertung für ihre Arbeit und Leistungen zu erhalten. Sie weisen auch darauf hin, dass „Auszeichnungen kein Grund sind, sich auf unseren Lorbeeren auszuruhen, sondern im Gegenteil eine hervorragende Motivation sind, weiterzumachen und danach zu streben, den Kunden die besten Dienstleistungen auf dem Markt zu bieten.“

Zu RoboMarkets: https://www.robomarkets.de/

Zu RoboMarkets – Vermögenswerte: https://www.robomarkets.de/forex-handel/assets/other-assets/

Zu RoboMarkets – Charts für Finanzanlagen: https://www.robomarkets.de/anfanger/info/live-forex-cfd-charts/

RoboMarkets ist ein europäischer Broker und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland reguliert. RoboMarkets bietet in vielen europäischen Ländern Brokerage-Dienstleistungen an, indem es Händlern, die auf den Finanzmärkten tätig sind, Zugang zu Handelsplattformen verschafft. Der Markt kann durch Charts für Finanzanlagen genau verfolgt werden.

Kontakt
RoboMarkets Deutschland GmbH
Timofey Zuev
Schillerstraße 5
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+49 69 96758120
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