Steuerliche Außenprüfung ab 2025

Reformen für mehr Effizienz und Transparenz

Steuerliche Außenprüfung ab 2025

Betriebsprüfung (Bildquelle: iStock-1473781095)

Ab 2025 treten in Deutschland umfassende Änderungen im steuerlichen Außenprüfungsverfahren in Kraft – maßgeblich getrieben durch die EU-DAC 7-Richtlinie und weitreichende Reformen des Steuerverfahrensrechts. Ziel ist es, Prüfungsprozesse zu beschleunigen, die Transparenz zu erhöhen und die Zusammenarbeit der Finanzbehörden innerhalb der EU zu stärken.
Neue Anforderungen an digitale Plattformen
Im Rahmen der DAC 7-Umsetzungsvorschriften sind Betreiber digitaler Plattformen künftig verpflichtet, umfassende Informationen über ihre Anbieter zu melden. Dies umfasst Daten wie Identität, Verkaufszahlen und erhaltene Entgelte. Durch den systematischen Austausch dieser Daten zwischen den EU-Mitgliedstaaten soll Steuerhinterziehung wirksamer bekämpft und die Besteuerung von Einkünften aus digitalen Geschäftsmodellen verbessert werden.
Beschleunigte Prüfungsverfahren und verschärfte Mitwirkungspflichten
Die Reform sieht vor, dass Außenprüfungen früher eingeleitet und zügiger abgeschlossen werden. Bereits sechs Monate nach Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung kann die Finanzbehörde – sofern die gesetzlich geforderten Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden – ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen aussprechen. Bei verspäteter oder unzureichender Zusammenarbeit wird ein Verzögerungsgeld in Höhe von 75 Euro pro Tag festgesetzt, das unter bestimmten Voraussetzungen mit erheblichen Zuschlägen bei wirtschaftlich leistungsstarken Steuerpflichtigen sogar täglich bis zu 25.000 Euro erreichen kann.
Verlängerte Festsetzungsfristen und klare Ablaufhemmung
Die Reform regelt zudem die Festsetzungsverjährung neu: Die Hemmung des Eintritts der Verjährung endet künftig spätestens fünf Jahre nach dem Kalenderjahr, in dem die Prüfungsanordnung bekanntgegeben wurde. Diese Maßnahme soll für mehr Vorhersehbarkeit sorgen und gewährleisten, dass steuerliche Festsetzungen auch nach Abschluss der Betriebsprüfung noch möglich sind.
Weitere Neuerungen im Prüfungsverfahren
Zu den wesentlichen Änderungen zählen:
-Reform der Betriebsprüfung: Die neuen Regelungen gelten für Steuern, die ab dem 01. Januar 2025 entstehen oder bei denen ab diesem Datum eine Prüfungsanordnung erfolgt.
-Erweiterte Mitwirkungs- und Vorlagepflichten: Steuerpflichtige müssen künftig Dokumentationen wie die Verrechnungspreisdokumentation innerhalb kürzerer Fristen unaufgefordert vorlegen.
-Erweiterung der Anzeige- und Berichtigungspflichten: Unanfechtbar festgestellte Prüfungsfeststellungen, die auch in anderen Steuerbescheiden zu Änderungen führen können, müssen nun umgehend korrigiert werden.
-Teilabschlussbescheid und verbindliche Zusage: Mit dem Antrag auf einen Teilabschlussbescheid erhalten Steuerpflichtige die Möglichkeit, einzelne Besteuerungsgrundlagen separat klären zu lassen und frühzeitig verbindliche Zusagen für zukünftige Sachverhalte zu erwirken.
-Rahmenvereinbarungen zum Prüfungsablauf: Regelmäßige Gespräche und klar definierte Prüfungspläne zwischen Finanzbehörde und Steuerpflichtigen sollen den Ablauf der Prüfung transparenter und effizienter gestalten.
Diese Reformen markieren einen bedeutenden Schritt in der Modernisierung des deutschen Steuerprüfungsverfahrens. Die neuen Maßnahmen versprechen eine zeitnähere Festsetzung von Steuern, eine Reduzierung von Prüfungsdauern sowie eine verstärkte Kooperation zwischen den Steuerbehörden, wodurch letztlich auch die Planbarkeit für Steuerpflichtige verbessert wird.

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Verrechnungspreisdokumentation: Verschärfte Vorlagepflichten ab 2025

Im Zuge der Modernisierung der Außenprüfung folgt Deutschland einem globalen Trend hin zu verschärften Regelungen.

Verrechnungspreisdokumentation: Verschärfte Vorlagepflichten ab 2025

Organigramm (Bildquelle: iStock-1283929542)

Die Anforderungen an grenzüberschreitend tätige Unternehmensgruppen steigen kontinuierlich, insbesondere im Bereich der Verrechnungspreisdokumentation. Mit Änderungen der Abgabenordnung (AO) im Zuge der Modernisierung der Außenprüfung folgt Deutschland einem globalen Trend hin zu verschärften Regelungen. Ab dem 1. Januar 2025 wird es für Unternehmen entscheidend, Verrechnungspreisdokumentationen (Local File und Master File) rechtzeitig und proaktiv zu erstellen.
Kernpunkte der neuen Regelungen
1.Modernisierung und Beschleunigung der Außenprüfung:
Seit Januar 2023 ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie DAC 7 in Kraft. Ziel ist es, Außenprüfungen zu beschleunigen und Steuerpflichtige stärker in die Pflicht zu nehmen.
2.Verkürzte Vorlagefristen:
Die Vorlagefrist für Verrechnungspreisdokumentationen beträgt ab 2025 nur noch 30 Tage und beginnt unmittelbar mit der Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung.
3.Erhebliche Sanktionen bei Versäumnissen:
Bei verspäteter, unvollständiger oder unverwertbarer Dokumentation drohen hohe Strafen.
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Modernisierung und Beschleunigung der Außenprüfung
Das Gesetz zur Umsetzung der DAC 7-Richtlinie strebt eine effizientere Außenprüfung an. Steuerpflichtige müssen künftig nicht nur zeitnah reagieren, sondern sich auch auf zusätzliche Mitwirkungspflichten einstellen. Die Verrechnungspreisdokumentation rückt dabei besonders in den Fokus, da sie oft Kernbestandteil grenzüberschreitender Prüfungen ist.
Verkürzte Vorlagefristen
Die wohl bedeutendste Änderung betrifft die Vorlagefristen:
-Neue Frist: Dokumentationen müssen spätestens 30 Tage nach Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung unaufgefordert vorgelegt werden (§ 90 Abs. 3 AO). Eine explizite Anforderung durch den Prüfer entfällt.
-Einheitlichkeit: Diese Frist gilt auch für außergewöhnliche Geschäftsvorfälle und wird mit deren bisherigen Vorgaben harmonisiert.
-Rückwirkende Anwendung: Die Regelung betrifft nicht nur Geschäftsjahre ab 2025, sondern auch ältere Zeiträume, wenn die Prüfungsanordnung nach dem 31. Dezember 2024 erfolgt.
Eine zeitnahe Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation „auf Vorrat“ wird somit unverzichtbar, um die knappen Fristen einhalten zu können.
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Konsequenzen und Sanktionen bei Verstößen
Die Nichtbeachtung der neuen Pflichten kann zu erheblichen finanziellen und verfahrensrechtlichen Konsequenzen führen.
Verzögerungsgeld (§ 146 Abs. 2c AO)
Wenn Steuerpflichtige ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, können Verzögerungsgelder zwischen 2.500 und 250.000 Euro festgesetzt werden.
Schätzungsbefugnis (§ 162 Abs. 3 AO)
Fehlende oder unverwertbare Dokumentationen erlauben es der Finanzbehörde, Einkünfte zu schätzen. Dabei wird zugunsten des Fiskus davon ausgegangen, dass die tatsächlichen Einkünfte höher als die erklärten sind. Steuerpflichtige tragen die Beweislast und das Risiko hoher Hinzuschätzungen.
Strafzuschläge (§ 162 Abs. 4 AO)
-Nichtvorlage oder Unverwertbarkeit: Zuschläge von 5 bis 10 Prozent des Mehrbetrags der Einkünfte, mindestens 5.000 Euro.
-Verspätete Vorlage: Zuschläge bis zu 1 Million Euro, mindestens 100 Euro pro Tag der Fristüberschreitung.
Mitwirkungsverzögerungsgeld (§ 200a AO)
Bei nicht ausreichender Mitwirkung innerhalb eines Monats nach einer qualifizierten Aufforderung wird ein Mitwirkungsverzögerungsgeld von 75 Euro pro Tag, maximal für 150 Tage, festgesetzt. Zusätzlich können Zuschläge von bis zu 25.000 Euro pro Tag verhängt werden.
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Verlängerung von Betriebsprüfungen
Verzögerungen bei der Vorlage können die Dauer von Betriebsprüfungen erheblich verlängern, was zusätzliche Kosten verursacht und das Prüfungsverhältnis belasten kann. Eine pünktliche und sorgfältige Dokumentation signalisiert hingegen Bereitschaft zur Kooperation und erleichtert die Kommunikation mit der Finanzbehörde.
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Implikationen für die Praxis
Die verschärften Regelungen erfordern eine frühzeitige und umfassende Vorbereitung:
1.Zeitnahe Erstellung: Dokumentationen sollten parallel zum Jahresabschluss erstellt werden, da die relevanten Daten und Überlegungen dann noch präsent sind.
2.Internationale Abstimmung: Unternehmen sollten Synergien nutzen, indem sie die Dokumentationen verschiedener Gesellschaften aufeinander abstimmen.
3.Rechtliche Entwicklungen: Es ist wichtig, die Regelungen in den Ländern der Konzernmitglieder zu berücksichtigen, da viele Staaten ähnliche Anforderungen verschärfen.
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Fazit
Die neuen Regelungen zur Verrechnungspreisdokumentation ab 2025 erhöhen die Anforderungen an international tätige Unternehmen erheblich. Eine frühzeitige und sorgfältige Vorbereitung ist unerlässlich, um finanzielle Sanktionen und Risiken bei Außenprüfungen zu minimieren. Die Einhaltung der Fremdvergleichsgrundsätze und eine proaktive Dokumentation sind entscheidend für die steuerliche Compliance und ein reibungsloses Prüfungsverfahren.

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