Erkältung oder Grippe? – Verbraucherinformation der DKV

Unterschiede, Symptome und wann ein Arztbesuch nötig ist

Erkältung oder Grippe? - Verbraucherinformation der DKV

Verschiedene Viren sorgen dafür, dass Menschen besonders in der kalten Jahreszeit krank werden. (Bildquelle: ERGO Group)

Die Nase läuft, der Hals kratzt, und das Fieber steigt – besonders in den kalten Herbst- und Wintermonaten werden Menschen krank. Viele denken dann: Das muss die Grippe sein. Doch worin unterscheiden sich Erkältung und Grippe eigentlich? Und wann ist ein Arztbesuch ratsam? Diese und weitere Fragen beantwortet Solveig Haw, Gesundheitsexpertin und Ärztin der DKV Deutsche Krankenversicherung. Sie erklärt außerdem, was im Krankheitsfall zu tun ist und wie sich einer Ansteckung vorbeugen lässt.

Ähnliche Symptome – unterschiedliche Erreger

Wenn die Temperaturen fallen, steigen gleichzeitig die Krankenzahlen. Wer unter Halsschmerzen, Husten oder Schnupfen leidet, vermutet dahinter schnell eine Grippe. Doch das ist häufig nicht der Fall. „Sowohl bei Erkältungen als auch bei der Grippe erfolgt die Ansteckung über Viren, die über die Atemwege in den menschlichen Körper gelangen“, erklärt Solveig Haw, Gesundheitsexpertin und Ärztin der DKV. „Aber Symptome und Krankheitsverlauf unterscheiden sich. Während die sogenannte Influenza, also die Grippe, einen bestimmten Erreger hat, kann eine Erkältung durch verschiedene Viren, häufig Rhino- oder RS-Viren, ausgelöst werden.“

Symptome und Krankheitsverlauf einer Erkältung

„Eine Erkältung beginnt meist schleichend und äußert sich häufig durch leichtes Kratzen im Hals, eine verstopfte Nase und Husten mit Schleimproduktion“, erklärt Haw. „Betroffene leiden zudem oft unter allgemeinem Unwohlsein und Erschöpfung.“ Im weiteren Verlauf der Erkrankung können sich die Symptome zwar verstärken, sie fallen aber milder aus als bei der Grippe. Fieber tritt nur selten auf. „Eine Erkältung dauert in der Regel fünf bis sieben Tage, während die Beschwerden allmählich abklingen“, ergänzt die Gesundheitsexpertin der DKV.

Wann es die „echte“ Grippe ist

Die Grippe tritt demgegenüber eher plötzlich und mit deutlich stärkeren Symptomen auf. „Die Körpertemperatur steigt dann schnell auf über 39 Grad an“, so Haw. „Hinzu kommen Muskel- und Gliederschmerzen, extreme Müdigkeit, trockener Reizhusten und Schüttelfrost.“ Gelegentlich kämpfen Betroffene auch mit Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall. „Allerdings erleben nur rund ein Drittel der Menschen diesen klassischen heftigen Krankheitsverlauf“, erläutert die DKV Expertin. „Häufig fallen die Symptome auch deutlich milder aus.“ Die Beschwerden halten meist bis zu einer Woche an, während sich das Erschöpfungsgefühl auch erst nach 14 Tagen einstellen kann.

Diese Behandlungen wirken

Eine spezifische Behandlung ist meistens weder bei Grippe noch bei einer Erkältung notwendig. „Die Behandlung konzentriert sich darauf, die Symptome zu lindern und den Verlauf erträglicher zu machen“, so Haw. „Dazu gehören bei einer Grippe fiebersenkende Medikamente, ausreichende Flüssigkeitszufuhr und Bettruhe.“ Bei einer Erkältung können Hausmittel wie warmer Thymian- oder Salbei-Tee, Inhalationen oder heiße Bäder den Heilungsprozess unterstützen. Sollten sich die Symptome jedoch nach einer Woche nicht bessern beziehungsweise es zu schweren Verläufen mit Lungenbeteiligungen kommen, rät die Gesundheitsexpertin zu einem Besuch beim Hausarzt. Auch Vorerkrankte oder Schwangere sollten bei einer Erkältung oder Grippe ihren Hausarzt aufsuchen.

Schutz vor einer Ansteckung

Rollt die alljährliche Grippewelle an, lässt sich eine Ansteckung nicht immer vermeiden. Doch es gibt vorbeugende Maßnahmen, die das Risiko minimieren. Dazu gehören beispielsweise häufiges Stoßlüften, gründliches und regelmäßiges Händewaschen und -desinfizieren sowie das Meiden von Menschenansammlungen. „Während der Grippe-Hochphase kann es zudem sinnvoll sein, darauf zu achten, sich nicht ins Gesicht zu fassen und sich an die aus der Corona-Pandemie bekannten Hygienemaßnahmen wie den Verzicht auf Händeschütteln zu halten“, empfiehlt Haw. Für Risikogruppen, wie unter anderem chronisch Erkrankte, Menschen ab 60 Jahren und Schwangere, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine jährliche Grippeimpfung. Sie schützt jedoch nicht vor einer Ansteckung, sondern mildert einen schweren Verlauf ab.
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Über die DKV
Seit über 95 Jahren ist die DKV mit ihren bedarfsgerechten und innovativen Produkten eine führende Kraft in der Gesundheitsversorgung. Als Spezialistin bietet sie privat und gesetzlich Versicherten umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sowie Gesundheitsservices an. Auch die Organisation einer hochwertigen medizinischen Versorgung zählt zu den Kernkompetenzen der DKV. Im Jahr 2023 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 5,2 Mrd. Euro.
Die DKV gehört als Spezialist für Krankenversicherung der ERGO und damit der Muttergesellschaft Munich Re an, einem der weltweit größten Rückversicherer und Risikoträger.
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Servicesegen oder Datenkrake?

ARAG Experten über Online-Terminbuchungsdienste für Patienten

Servicesegen oder Datenkrake?

Einen Termin beim Arzt zu bekommen, ist schon seit Jahren eine Herausforderung. Wartezeiten von mehreren Monaten sind keine Seltenheit – falls man überhaupt telefonisch durchdringt und seine Anfrage platzieren kann. Plattformen, die eine solche Terminvereinbarung regeln, erscheinen da wie ein Segen. Aber kann es so einfach sein? ARAG Experte Tobias Klingelhöfer klärt über Doctolib & Co. auf und mahnt dabei durchaus auch zur Vorsicht.

Worum genau geht es bei Online-Portalen wie beispielsweise Doctolib?
Tobias Klingelhöfer: Einer der Vorteile dieser Internetdienste – neben Doctolib sind weitere Anbieter wie etwa Jameda, Samedi oder Doctena auf dem Markt – ist das Angebot freier Termine. Und damit sind wir schon bei dem Hauptanreiz für Patienten: Die Möglichkeit, über eine solche Plattform direkt online einen Arztbesuch zu vereinbaren. Da dieser Service auch als App angeboten wird, die man auf sein Smartphone laden kann, ist der Vorgang also maximal vereinfacht. Insgesamt geht es bei den Plattformen aber um mehr; zusammenfassen kann man das Angebot gut als „Arzt-Patienten-Management“. So können zum Beispiel auch Unterlagen hochgeladen und hinterlegt werden, die den Ärzten vorab Einblick und den Austausch mit Kollegen bieten. Es können Rezepte angefragt und Informationen über den Arzt eingeholt werden, es gibt eine Erinnerungsfunktion an Termine und manche Portale bieten auch die Möglichkeit zur Bewertung der ärztlichen Dienstleistung. All das kann das Miteinander zwischen Arzt und Patient vereinfachen, führt aber gleichzeitig auch zu den Gegenargumenten.

Was sind dabei die Nachteile für den Patienten?
Tobias Klingelhöfer: Das Hauptproblem liegt auf der Hand. Wir reden im Gesundheitswesen natürlich sofort von sensiblen Daten. Leider gehen die Portale selbst aber nicht immer entsprechend sensibel damit um. Bei manchen fängt diese mangelnde Vorsicht beispielsweise schon damit an, dass der Termin nicht nur über den Namen vereinbart werden kann, sondern eine Registrierung im Portal voraussetzt. Und dabei werden bereits gleich das Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer abgespeichert, zum Teil ohne jede Verschlüsselung. In Zusammenhang mit dem gewählten Fachgebiet des Arztes bildet sich so schon ein Profil aus Nutzerdaten. Was den meisten aber nicht klar ist: Mit der Registrierung auf einem Portal gehen sie einen Vertrag mit dem Anbieter ein, der diesem unter Umständen sehr viele Rechte einräumt.

Wonach entscheiden Ärzte, ob sie die Nutzung der Portale anbieten?
Tobias Klingelhöfer: Während die Ärzte selbst in ihren Praxen gesetzlich dazu verpflichtet sind, hohe Standards einzuhalten, stoßen sie bei den Plattformen auf weniger weitreichende Sicherheit und teils unzureichende Datenschutzerklärungen. Abgesehen von ethischen Grundsätzen können sie sich, sobald sie selbst die Nutzung der Portale für ihre Patienten anbieten, nicht von der Verantwortung freisprechen. Vielmehr hängen sie ab dem Moment, in dem sie sich als Praxis registrieren, tief mit in dem System. Selbst wenn sie selbst keine Informationen über ihren Patienten einstellen, erhalten sie aber zwangsweise Zugang zu allem, was der Patient selbst hochgeladen hat. Und damit sind sie laut der Datenschutzgrundverordnung (https://dsgvo-gesetz.de/art-28-dsgvo/) (DSGVO) auch Auftragsverarbeiter und verpflichtet, Schutzgarantien abzugeben, die sie in diesem Moment eigentlich gar nicht mehr leisten können, weil sie nicht in ihrer Hand liegen. Rein rechtlich tatsächlich eine heikle Situation.

Was würden Sie Patienten raten?
Tobias Klingelhöfer: Das A und O ist bei fast jedem Besuch im Internet das eigene Bewusstsein dafür, dass wir immer Daten preisgeben und Nutzungsrechte abgeben; dies gilt vor allem aber bei der Nutzung von Plattformen, die eine Registrierung verlangen. Erst recht, wenn es sich um den eigenen Gesundheitszustand dreht, ist Vorsicht geboten. Aber natürlich bietet der Terminservice einen großen Mehrwert. Neben der Zeitersparnis, die dieser Weg gegenüber der telefonischen Variante bietet, ist nämlich ein weiterer Vorteil die oftmals kürzere Wartezeit bis zum möglichen Arzttermin. Denn die Praxen melden auch Zeitfenster, die durch kurzfristige Absagen frei geworden sind, und diese Information kann sich jeder Nutzer über einen vorab eingestellten E-Mail-Alarm zukommen lassen. So kann in Windeseile aus einem Termin im Mai einer im Februar werden. Dazu kommt, dass ein registrierter Nutzer auch mehrere Patienten verwalten kann und man sich so zum Beispiel auch um Arztbesuche oder Rezeptausstellungen für die alternden Eltern kümmern kann, die selbst eventuell nicht mehr zurechtkommen. Vom Hochladen von Berichten und Befunden ebenso wie vom Nachrichtenaustausch sensibler Themen ist bei den meisten Plattformen allerdings definitiv abzuraten, wenn man Wert auf Datenschutz legt. Dieser ist aktuell nicht überall durchgehend gewährleistet.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/krankenzusatzversicherung/gesundheits-ratgeber/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

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Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

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Als Patient sicher unterwegs

ARAG Experten informieren über den Welttag der Patientensicherheit

Worauf muss ich beim Arztbesuch achten? Wer erklärt mir die Anwendung eines neuen Medikaments? Was ist für den anstehenden Krankenhausaufenthalt wichtig? Patienten haben oft viele Fragen, aber nicht immer den Mut, nachzufragen. Gleichzeitig sorgt die Corona-Pandemie bei vielen Beteiligten für eine noch stärkere Verunsicherung. Anlässlich des Welttages der Patientensicherheit am 17. September erinnern die ARAG Experten daher an das Recht von Patienten auf eine unabhängige Beratung und umfassende Information durch die Akteure des Gesundheitswesens.

Welttag der Patientensicherheit am 17. September
Der diesjährige Aktionstag (https://www.tag-der-patientensicherheit.de/) steht nach Auskunft der ARAG Experten unter dem Motto „Sicherheit vom ersten Atemzug an“. Seit 2015 bietet das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) in Deutschland eine Plattform, auf der Patienten und alle übrigen Beteiligten im Gesundheitswesen Informationen über sichere Versorgungsangebote von Patienten finden. An jedem Aktionstag werden bundesweit zahlreiche Veranstaltungen und Aktivitäten zum Thema Patientensicherheit durchgeführt.

Darüber hinaus stellt der gemeinnützige Verein Patienten auf seiner Internetseite (https://www.aps-ev.de/patienteninformation/) zahlreiche Informationen zur Verfügung, etwa eine Checkliste zur Nutzung von Gesundheits-Apps, einen Ratgeber für Patienten nach einem Behandlungsfehler oder Tipps zum häuslichen Umgang mit Medikamenten. APS wird vom Bundesministerium für Gesundheit unterstützt und arbeitet unter anderem mit Verbänden, Forschungsinstituten, Krankenkassen und anderen Patientenorganisationen zusammen.

Zur eigenen Sicherheit beitragen
APS ermutigt Patienten, auch für die eigene Sicherheit zu sorgen. Beispielsweise, indem man sich notiert, worüber man mit seinem Arzt sprechen möchte oder nachfragt, wenn man etwas nicht verstanden hat oder wenn es Fragen zu neuen Medikamenten oder zur Behandlung gibt. Gleichzeitig erinnert der Verein alle Patienten an ihr Recht auf umfassende Aufklärung und Beteiligung an allen Entscheidungen, die ihre Gesundheit betreffen.

Patientenrechtegesetz
Bereits seit 2013 sind mit dem Patientenrechtegesetz wichtige Patientenrechte im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben. Darauf können sich Patienten berufen, wenn sie ihre Rechte gegenüber dem Behandelnden – wie beispielsweise dem Arzt, Zahnarzt, Physiotherapeuten oder dem Heilpraktiker – einfordern möchten. Welche weiteren Rechte Patienten per Gesetz zustehen und welche Ansprechpartner Patienten mit Beratungsangeboten zur Seite stehen, hat das Bundesgesundheitsministerium in einem Ratgeber (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/praevention/details.html?bmg%5Bpubid%5D=45) zusammengestellt. Hier erfahren Betroffene beispielsweise, welche Widerspruchsmöglichkeiten sie gegen Entscheidungen der Krankenkasse haben, wann Anspruch auf Schadensersatz bei Behandlungsfehlern besteht oder welche Informationen in eine Patientenakte gehören.

Informations- und Aufklärungspflicht
Diagnose, voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, anschließende Therapie – nur eine sorgfältige Aufklärung führt nach Auffassung der ARAG Experten dazu, dass Patienten ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben und über ihre Einwilligung in einen Eingriff wohlüberlegt entscheiden können. Bei der Aufklärung über Risiken, Chancen und Behandlungsalternativen sind die Behandelnden laut Patientenrechtegesetz verpflichtet, sich sprachlich auf den Patienten einzustellen und Informationen ohne Fachjargon verständlich zu übermitteln.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

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