Krankmeldung: So geht’s richtig

ARAG Experten mit Tipps, wie sich Arbeitnehmer korrekt krankmelden

ARAG Experten mit Tipps, wie sich Arbeitnehmer korrekt krankmelden

Eine Krankmeldung ist mehr als nur eine Formalität – sie sorgt für Klarheit und hilft, den Arbeitsalltag für alle Beteiligten gut zu organisieren. Doch wie meldet man sich eigentlich richtig krank? Und was gilt, wenn man sich im Ausland befindet? Damit in solchen Situationen alles reibungslos läuft, ist es wichtig, die Regeln zu kennen. Die ARAG Experten erklären, worauf es ankommt.

Frühzeitige Meldung – ein Muss
Die genaue Uhrzeit der Krankmeldung wird im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) zwar nicht festgelegt, aber sie muss „unverzüglich“ erfolgen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer den Arbeitgeber so schnell wie möglich nach Auftreten der Erkrankung informieren sollten. Die ARAG Experten raten, sich noch vor Arbeitsbeginn – spätestens jedoch bis zum vereinbarten Arbeitszeitstart – telefonisch zu melden. So hat der Arbeitgeber ausreichend Zeit, den Arbeitsablauf entsprechend anzupassen und die Abwesenheit einzuplanen. Eine Krankmeldung nach Arbeitsbeginn ist zu spät und kann gegebenenfalls zu einer Abmahnung führen. Zwar sind auch E-Mail, Messenger, SMS oder Fax erlaubt, doch dabei müssen kranke Arbeitnehmer sicherstellen, dass den Chef die Nachricht wirklich erreicht hat.

Wer ist der richtige Ansprechpartner?
In vielen Unternehmen ist es nicht zwingend der direkte Vorgesetzte, den man über die Krankheit informieren muss. Je nach betriebsinterner Regelung kann auch die Personalabteilung oder ein Abteilungsleiter die zuständige Ansprechperson sein. In einigen Fällen ist es zudem möglich, dass Kollegen oder der Betriebsrat informiert werden. Das reicht laut ARAG Experten jedoch nicht aus, um die Meldepflicht vollständig zu erfüllen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Krankmeldung tatsächlich bei der richtigen Person ankommt, um Missverständnisse und organisatorische Probleme zu vermeiden.

Ärztliche Bescheinigung – Ab wann ist sie notwendig?
Eine der häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Krankmeldung betrifft das ärztliche Attest. Laut Gesetz muss dem Arbeitgeber ab dem dritten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorgelegt werden, wenn keine abweichenden Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung festgelegt sind. Dabei handelt es sich um Kalendertage, also zählen auch Wochenenden und Feiertage zur Frist. Den Grund für die Erkrankung muss der Arbeitnehmer nicht nennen. Einzige Ausnahme: Es handelt sich um eine meldepflichtige ansteckende Krankheit.

Die ARAG Experten weisen jedoch auf Fälle hin, in denen der Arbeitgeber früher ein Attest verlangen kann. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn er in der Vergangenheit den Eindruck gewonnen hat, dass der Mitarbeiter häufiger oder länger krank ist. Der Arbeitgeber kann auch dann ein Attest verlangen, wenn eine längere Krankheitsdauer zu erwarten ist oder wenn eine Krankmeldung ungewöhnlich spät erfolgt.

Krank im Urlaub
Auch wenn es vielen Arbeitnehmern in Deutschland nicht bewusst ist: Urlaubstage, an denen sie krank sind, sind nicht zwangsläufig verloren. Im Gegenteil: Mit einem entsprechenden ärztlichen Attest dürfen die krankheitsbedingten verpassten Urlaubstage laut ARAG Experten nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Wer kurz vor einem geplanten Urlaub krank wird, muss nicht zwangsläufig in den sauren Apfel beißen und mit Schnupfen und Fieber verreisen. Vielmehr hat der Erkrankte in diesem Fall das Recht, den Urlaub in Absprache mit dem Arbeitgeber neu zu planen.

Arbeitsrechtliche Unklarheiten entstehen derweil immer wieder in der Frage, ob ein Arbeitnehmer direkt im Anschluss an eine überstandene Krankheit in den Urlaub gehen darf oder nicht. Oft wird hier von Arbeitgeberseite argumentiert, ein Angestellter müsse nach der Genesung zumindest für einen Tag vor Urlaubsantritt wieder im Büro erscheinen. Tatsächlich haben solche Regelungen jedoch keinerlei gesetzliche Basis. Die ARAG Experten weisen vielmehr darauf hin, dass ein bereits genehmigter Urlaub nur in Ausnahmefällen verweigert werden darf, zum Beispiel dann, wenn vom Arbeitgeber dringende betriebliche Gründe vorgebracht werden. Absprachen, die Arbeitnehmer verpflichten, den Urlaub im Notfall abzubrechen und die Arbeit wieder aufzunehmen, sind hingegen unwirksam (Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 405/99).

Trotz Krankschreibung in den Urlaub?
Ob man trotz Krankschreibung in den Urlaub fährt, liegt generell im eigenen Ermessen. Auch für die Frage, wie weit weg man fahren darf, wenn man krankgeschrieben ist, gibt es keine gesetzliche Regelung in Deutschland. Eine Ausnahme ergibt sich jedoch laut ARAG Experten, wenn die geplante Reise die Genesung verhindert. Fährt man beispielsweise mit einer schweren Grippe in den Abenteuerurlaub oder mit einem angebrochenen Arm gen Skipiste, kann dies durchaus ein Grund für eine Abmahnung – oder im Wiederholungsfall sogar für eine fristlose Kündigung – sein (BAG, Az.: 2 AZR 53/05). Klar ist wiederum: Wer eine Krankheit vortäuscht, um in den Urlaub zu fahren, begeht nicht nur Vertragsbruch, sondern macht sich strafbar. In diesem Fall handelt es sich nämlich um Betrug.

Ist eine AU aus dem Ausland gültig?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine im Ausland ausgestellte AU grundsätzlich denselben Beweiswert wie ein in Deutschland ausgestelltes Dokument hat, solange der ausländische Arzt die Arbeitsunfähigkeit korrekt bestätigt. In einem konkreten Fall allerdings zweifelten die Richter an einer in Tunesien ausgestellten AU. Der Patient war ein Lagerarbeiter, der während seines Urlaubs in Tunesien erkrankte und einen tunesischen Arzt konsultierte. Sein Urlaub wäre eigentlich bereits Anfang September zu Ende gewesen. Doch der Arzt bescheinigte ihm eine Arbeitsunfähigkeit bis zum 30. September, empfahl strenge häusliche Ruhe und bescheinigte, dass er nicht reisen dürfe. Trotz dieser Empfehlung trat der Erkrankte am 29. September die Heimreise nach Deutschland an. Das ließ die Richter an seinem Krankheitszustand und am Beweiswert der AU zweifeln. Zumal der Fall kein Einzelfall war, denn der Mann war schon in den Jahren zuvor diverse Male just im Urlaub erkrankt. Zwar hatte das Landesarbeitsgericht München ursprünglich entschieden, dass der Mann Anspruch auf Lohnfortzahlung habe, doch das Bundesarbeitsgericht hob diese Entscheidung auf. Nun muss der Lagerarbeiter beweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig war, was die Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist (Az.: 5 AZR 284/24).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

Mittelstand – So bekommst du, was du erwartest!

Willkommen zu einem neuen „Spiel“! Es geht in diesem Spiel um menschliches Verhalten. Der Einsatz ist ein sehr hoher und wird über die Zukunft entscheiden.

Mittelstand - So bekommst du, was du erwartest!

Der in manchen Branchen und Regionen bereits spürbare Mangel an Fach- und Führungskräften ist nur die Spitze des Eisbergs. Gerade mittelständische Unternehmen sind gefordert, neben den wirtschaftlichen Herausforderungen, nun unverzüglich die erforderlichen Veränderungen im Bereich des Personalmanagements in Angriff zu nehmen. Im „Kampf um die Talente“ wird die künftige Überlebensfähigkeit vieler Betriebe davon abhängen, ob es ihnen jetzt gelingt die immensen Kosten, die durch Fluktuation und durch mangelndes Mitarbeiterengagement entstehenden, durch eine sinnvolle Planung und sinnvolles Verhalten zu verhindern.

Erfahrene Unternehmenslenker und -denker wissen, was in den biologischen Wissenschaften ein Grundgesetz darstellt: „Survival of the fittest“ – heißt eben nicht, dass die stärkste Gruppe überlebt. Es bedeutet vielmehr, dass die am stärksten an die äußeren Bedingungen angepasste Gruppe überlebt!

Sie sollten sich mal die neuen Spielregeln verinnerlichen – vor dem Spielen!

Wenn sich die Marktbedingungen also massiv ändern, werden die Karten in jeder erdenklichen Branche ganz neu gemischt. Diejenigen, die die neuen „Spielregeln“ und die „Ziele des Spiels“ zuerst durchblicken und hieraus die richtigen Schlüsse für das eigene Handeln ziehen und vorausschauend planen, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr erfolgreich spielen. Die Besten werden gewinnen, da es kein Glückspiel ist. Selbstgefälligkeit wird dann aber gefährlich, genauso wie neue Spielsituationen nach alten Regeln zu bewerten. Es wird dann von Tag zu Tag schwerer, Rückstände im weiteren Verlauf zu egalisieren.

In Deutschland beherrschen nicht ganz ideale Bedingungen den allgemeinen Spielverlauf. Man weiß allzu häufig im Unternehmen nicht, welche Merkmale einer Person sie oder ihn zu einem besonders erfolgreichen Spieler macht. Ausschlaggebend dafür, ist es zu erkennen, nach welchen Spielregeln man überhaupt spielen muss, welche Bedingungen müssen für einen Sieg berücksichtigt werden? Ob ein „Spieler“ gut antizipiert und schnell und professionell mit Änderungen umgehen kann, wird den Verlauf beeinflussen, vor allem, wenn die Regeln sich schnell ändern. Wer dies als potenzieller Spieler beherrscht, steht aber meist nicht im Lebenslauf!

Tipp: Machen Sie sich klar, welche Fähigkeiten und persönliche Merkmale der Kandidaten sie – und nicht welche Noten sie – unternehmerisch weiterbringen!

Menschen sind Sinnsucher – setzen Sie die Spieler klug ein!

Der Mensch ist ein Sinnsucher. Wenn er Sinn findet, ist vieles möglich. Ist die Suche erfolglos, ist er gelangweilt, frustriert, apathisch, gereizt, deprimiert und sucht nach einem Sinnersatz.
Die Hoffnung auf Sinn geht im Arbeitsumfeld häufig verloren. Viele Mitarbeiter und Führungskräfte sind gefühlt oder tatsächlich operativ stark überladen. Der größte „Killer“ von Innovationen, also auch von neuen Spielzügen, die dafür sorgen könnten, durch gut antizipierte Bewegungen schneller zum Ziel zu kommen, ist fehlender Sinn. Dieser führt im Alltag zu großer Frustration und reduziert gleichzeitig die Identifikation mit der Zielsetzung.

Viele fühlen sich „ausgelaugt“, werden unruhig und erkennen nicht mehr den Mehrwert ihrer Arbeit.

Was ist also zu tun, damit Menschen sich wieder sinnorientiert betätigen können, dass sie sich motiviert fühlen und mit ihren individuellen Kompetenzen bestmöglich für etwas Großes einsetzen?

Tipp: Was wir brauchen ist Pionierarbeit und Veränderungskompetenz, um das wirtschaftliche Risiko eines Unternehmens zu reduzieren. Das Risiko wird maßgeblich durch fehlende Sinnhaftigkeit im Handeln vergrößert. Daher sollten sich Organisationen, Manager, Führungskräfte und Geschäftsführer kontinuierlich mit drei Fragen beschäftigen:

Wie sinnvoll sind die Strukturen und Prozesse für die Erreichung der Ziele?

Wie gut haben wir die individuellen Fähigkeiten innerhalb der Gruppen und Teams erkannt?

Wie gut setzen wir diese Fähigkeiten ein?

Da der Arbeitsalltag sehr fordernd ist und eine Menge Aufgaben zu erledigen sind, um den Unternehmenswert zu steigern, bleibt dazu viel zu wenig, oder gar keine Zeit!

Das „Organisationsverhalten“ navigiert Sie durch das Spiel und erhöht die Gewinnchancen.

Dort wo Menschen in Gruppen agieren ist es immer da. Sie können es spüren. In jeder Interaktion, in jedem Dialog. Aber sehen – sehen können Sie es nicht! Es kann motivieren die beste Leistung abzurufen und sie für ein größeres Ziel einzusetzen. Es kann auch frustrieren!
PREDICTA|ME hat geforscht und entwickelt, um Unternehmen sichtbar zu machen, was noch nie zuvor sichtbar war. Das sogenannte „Organisationsverhalten“ stärkt Spieler, Vordenker und Umsetzer bei der Planung ihrer Spielzüge. Es nimmt unvorhergesehene Barrieren wahr, zeigt Falltüren und Sackgassen, aber auch Abkürzungen auf. Es macht die „Spezialfähigkeiten“ der Spieler sicht- und einsetzbar. Kurzum: es navigiert sie auf effektivster Route durch ein sich stetig änderndes Terrain. Es gibt die passenden Routenvorschläge perspektivisch und nur dann, wenn sie notwendig sind. Es wird zum wertvollsten Begleiter des Unternehmens.

Wie man Verhalten erkennt und nutzt?
Menschen können voller Überraschungen sein. Während es unmöglich ist, das Verhalten einer Person oder Organisation vollständig vorherzusagen, können Sie herausfinden, welchen Mustern sie tendenziell folgen, und so ein tieferes Verständnis von ihnen erlangen.

Hier sind 6 Tipps, durch die Sie besser verstehen können, warum Menschen sich verhalten, wie sie sich verhalten:

Denke daran, dass Menschen normalerweise von Emotionen getrieben werden, nicht von Logik. Menschen tun Dinge, weil sie sich richtig fühlen, glauben Dinge, weil sie sich wahr anfühlen, und treffen Entscheidungen basierend auf Emotionen (auch wenn sie sagen, dass ihre Gründe logisch sind).

Erkenne, dass Gewohnheiten schwer zu brechen sind. Menschen verfallen in Muster, und sie neigen dazu, diesen Mustern zu folgen (im Guten wie im Schlechten). Denken Sie an die Bewegungsgesetze: Ein Objekt in Bewegung wird dazu neigen, in Bewegung zu bleiben, und ein Objekt in Ruhe wird dazu neigen, in Ruhe zu bleiben, es sei denn, eine Kraft wirkt auf sie ein.

Erkenne, dass sich Menschen nur ändern, wenn sie es wollen. Menschen können und werden sich ändern, aber man kann niemanden dazu zwingen sich zu ändern. Stattdessen muss die Person selbst erkennen und befähigt werden zu erkennen, dass die Art und Weise, wie sie sich verhält, für die Situation auch noch förderlicher sein könnte, als sie es jetzt gerade ist.

Denke daran, dass Menschen manchmal eine Veränderung in ihrer Umgebung brauchen, nicht eine Veränderung dessen, wer sie sind. Manchmal benehmen sich Menschen unpassend der Erwartungen, weil ihre Bedürfnisse nicht erfüllt werden. Wenn Sie das unbefriedigte Bedürfnis identifizieren und erfüllen können, beginnt sich die Person möglicherweise besser zu verhalten. „Wenn dir jemandes Verhalten nicht gefällt, versuche herauszufinden, was er braucht“.

Erkenne, dass Menschen in einem positiven Umfeld tendenziell am besten sind. Menschen können aufsteigen (oder fallen), um Erwartungen zu erfüllen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie ihr Chef, Lehrer oder Elternteil sind. Ein ermutigendes und unterstützendes Umfeld hilft Menschen oft, ihr bestes Selbst zu sein und sich von ihrer besten Seite zu zeigen.

Denke daran, dass Menschen Sie überraschen können. Es ist notorisch schwierig, die Handlungen anderer Leute vorherzusagen. Jeder ist einzigartig und jeder ist komplex. Gewöhnen Sie sich daran, von anderen überrascht zu werden, und gehen Sie damit locker um.

Hört sich gut an – aber wie soll ich das auch noch machen?!

Das Wissen über Organisationsverhalten benötigt für Sie keine Schnittstellen, oder Anbindung an ihre Systeme. Sie müssen keine Software kaufen oder Apps downloaden. Es kann vielmehr innerhalb von einem Tag für Sie nutzbar gemacht werden.
Die Spielregeln ändern sich gerade in einem schon fast epochalem Maßstab. Wie im Schach, setzen sich die Spielzüge mit der besten Eröffnung erfolgreich durch, da sie den Spielfiguren die meiste Entfaltung schenken.

Machen Sie die sowohl die Grundregeln des Organisationsverhaltens zu Eigen und profitieren Sie von den „Regeln für Experten“.
Ihre Fragen richten Sie an: info@predictame.com

Die PREDICTA|ME GmbH macht Unternehmen zu Pionieren des Organisationsverhaltens und der Unternehmenskultur. Sie verbindet umfassende diagnostische digitale Verfahren und ein spielerisches Vorgehen zu einem Steuerungssystem für Unternehmen, um Produktivität, Zufriedenheit und Wertschöpfung durch förderliches Verhalten zu sichern.
Wir messen und visualisieren Ihr Organisationsverhalten – Ihre Kultur. Die Wechselwirkung von Führungsverhalten, Teams und Performance wird sichtbar.

Firmenkontakt
PREDICTA|ME GmbH
Dr. Yasmin Issa-Nummer
Am Hahnenbusch 14b
55268 Nieder-Olm
06136/7988835
yasmin.issanummer@predictame.com
http://www.predictame.de

Pressekontakt
PREDICTA|ME GmbH
Yasmin Issa-Nummer Dr.
Am Hahnenbusch 14b
55268 Nieder-Olm
06136/7988835
yasmin.issanummer@predictame.com
http://www.predictame.de