Entlastung für pflegende Angehörige – Verbraucherinformation der DKV

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Entlastung für pflegende Angehörige - Verbraucherinformation der DKV

Wer Angehörige pflegt, kann verschiedene Entlastungsangebote nutzen. (Bildquelle: ERGO Group)

Ende 2021 waren hierzulande insgesamt 4,96 Millionen Menschen pflegebedürftig – bei 3,12 Millionen davon übernahmen überwiegend Angehörige die Pflege. Neben Beruf, Haushalt und Kindererziehung kann das schnell zu einer enormen körperlichen Belastung führen. Aber auch die psychischen Herausforderungen sind nicht zu unterschätzen. Wie pflegende Angehörige damit umgehen können, wo sie Hilfsangebote finden und welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt, weiß Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV.

Überlastung bei pflegenden Angehörigen: Selbstschutz ist wichtig

Ein plötzlicher Pflegefall in der Familie ist für alle Beteiligten ein schwerer Schlag. Die meisten Angehörigen wollen den Pflegebedürftigen nicht aus seiner gewohnten Umgebung reißen und pflegen ihn daher zu Hause. „Wer über einen längeren Zeitraum einen Menschen pflegt, kommt irgendwann an seine seelischen und körperlichen Grenzen“, so Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV. Heben, Lagern oder Stützen kann langfristig zu Rücken- und Gelenkschmerzen führen. „Doch auch die psychische Belastung sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen“, so der DKV Pflegeexperte. „Wer eine Überlastung, ob körperlich oder seelisch, früh genug erkennt, kann ernsthafte Erkrankungen vermeiden.“ Kommt es über einen längeren Zeitraum zu Kopf-, Rücken-, Nacken-, Kiefer- oder Schulterschmerzen, Herz-Kreislauf-Beschwerden oder etwa Magen- und Verdauungsproblemen, ist es ratsam, das Gespräch mit dem Hausarzt zu suchen. Das gilt auch bei anhaltender Nervosität, Unruhe, Reizbarkeit sowie Stimmungsschwankungen, Gedächtnis- oder Konzentrationsschwierigkeiten.

Entlastungsangebote annehmen – Auszeiten nutzen

Damit pflegende Angehörige gar nicht erst körperliche und psychische Probleme entwickeln, rät Görgen, sich regelmäßig eine Auszeit zu nehmen. „Das hilft, sich zu entspannen und die eigene Gesundheit zu schützen“, so der Pflegeexperte der DKV. Eine Möglichkeit ist beispielsweise die Verhinderungspflege, auf die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr Anspruch haben. „Die Pflegeversicherung übernimmt dann die Kosten für eine Ersatzpflege – unabhängig davon, ob es sich etwa um einen ambulanten Pflegedienst, ehrenamtliche Pflegende oder sogar um nahe Angehörige handelt“, ergänzt Görgen. Für Entlastung kann auch die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim sorgen. Sie steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 für bis zu acht Wochen pro Jahr zu. Auch eine Kombination von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist möglich. „Dadurch lässt sich das Budget für die Verhinderungspflege von 1.612 Euro auf maximal 2.418 Euro pro Kalenderjahr erhöhen“, so der Tipp des Pflegeexperten.

Zeit für Hobbys und soziale Kontakte schaffen

Wer einen Angehörigen pflegt, zieht sich oft aus seinem sozialen Umfeld zurück, da die Zeit für ein Treffen mit Freunden fehlt. „Soziale Kontakte und Hobbys sind aber als Ausgleich sehr wichtig“, betont Görgen. „Auch Selbsthilfegruppen oder Gesprächskreise mit anderen Betroffenen können hilfreich sein.“ Entsprechende Angebote finden Interessierte in der Datenbank der „Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS)“. Um sich den nötigen zeitlichen Spielraum zu verschaffen, können pflegende Angehörige zum Beispiel regelmäßig eine professionelle Tages- und Nachtpflege durch Pflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen. Auch Besuchs- und Betreuungsdienste durch ehrenamtliche oder professionelle Pfleger können für mehr Zeit zum Ausgleich sorgen.

Finanzielle Unterstützung

Wer häusliche Pflege durch einen anerkannten Pflegedienst erhält, kann die Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Sie zahlt ab Pflegegrad 2 je nach Höhe des Pflegegrads einen Pauschbetrag. Darüber hinaus unterstützt bereits ab Pflegegrad 1 der sogenannte Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro. Dieser soll pflegenden Personen Pausen vom Pflegealltag ermöglichen. Damit können sie etwa die Begleitung von Pflegebedürftigen zum Arzt, haushaltsnahe Dienstleistungen wie eine Einkaufshilfe oder eine Verhinderungspflege finanzieren. Liegt ein Pflegegrad vor, gewährt die Pflegekasse beziehungsweise die Pflegeversicherung weitere Zuschüsse für Pflegehilfsmittel. Das können etwa ein Pflegebett oder Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation, beispielsweise der Einbau von Treppenliften, sein. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert aktuell mit dem Kredit 159 einen altersgerechten Umbau beziehungsweise den Kauf von umgebautem Wohnraum.
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Seit über 95 Jahren ist die DKV mit ihren bedarfsgerechten und innovativen Produkten eine führende Kraft in der Gesundheitsversorgung. Als Spezialistin bietet sie privat und gesetzlich Versicherten umfas-senden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sowie Gesundheitsservices an. Auch die Organisation einer hochwertigen medizinischen Versorgung zählt zu den Kernkompetenzen der DKV. Im Jahr 2022 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 5,1 Mrd. Euro.
Die DKV gehört als Spezialistin für Krankenversicherung der ERGO und damit der Muttergesellschaft Mu-nich Re an, einem der weltweit größten Rückversicherer und Risikoträger.
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Vorsorge verschenken – für den Notfall

Vorsorge verschenken - für den Notfall

Top Empfehlung 2022 (Bildquelle: @ProvenExpert)

„kümmere ich mich später drum“ ist der wohl meist gedachte Satz, wenn es um das Thema
Vorsorge geht. An den Notfall und die dazugehörigen Dinge zu denken fällt uns schwer. Wer will
sich schon gerne mit Unfällen, Kontaktlisten, Ablageorten für wichtige Daten oder sogar dem
eigenen Tod auseinander setzen?

Gerade in der besinnlichen Weihnachtszeit, wenn wir endlich mal wieder Zeit für die Familie und
unsere Freunde finden, wir uns von Angesicht zu Angesicht treffen und gemütlich um den festlich
geschmückten Tannenbaum sitzen, sollte man aber auch einmal kurz darüber nachdenken:
Wer benachrichtigt wen auf welche Weise, wenn mir einmal etwas passiert und ich mich selbst nicht
mehr bei den Liebsten melden kann?
Denn Vorsorge gilt auch für die Menschen die uns am nächsten stehen.

Wie handhaben Sie das? Haben Sie ein noch ein Adressbuch in Papierform, welches immer wieder
händisch ergänzt oder angepasst werden muss? Haben Sie einen Umschlag mit all Ihren
Zugangsdaten für Ihre SocialMediaAccounts, damit bei einem Notfall ihre Angehörigen darauf
Zugriff haben um ihre Freunde zu informieren? Vollständige Unterlagen bei einem Notar Ihrer Wahl
hinterlegt? Oder vertrauen Sie darauf das im Notfall jemand an Alle denken wird?

Der Gründer von Emcomy hat selber miterlebt wie schwierig es sein kann, plötzlich und ohne
Vorwarnung einen sehr geliebten Menschen zu verlieren. Von jetzt auf gleich sind hunderte Sachen
zu regeln, man muss sich kümmern, es muss weiter gehen.
Aber kennt man wirklich jeden Freund oder Bekannten der Mutter? Wo sind alle Kontaktdaten, wie
hieß nochmal der Chor in dem sie Mittwochs immer gesungen hat, wer waren die alten
Schulfreunde vom letzten gemeinsamen Urlaub? Natürlich kennen wir die engeren Freunde, die
Familienangehörigen und die direkten Nachbarn. Aber das sind doch nicht alle Menschen im Leben
einer Person.

Emcomy (https://www.emcomy.de) ist eine moderne, digitale Alternative zur
klassischen Benachrichtigungsliste. Sie sorgt dafür, dass im Todesfall oder bei längeren
Krankenhausaufenthalten, bei denen Sie nicht mehr selbständig in der Lage sind, sich mitzuteilen,
wichtige Personen außerhalb des engsten Bekanntenkreises informiert werden.

Emcomy (https://www.emcomy.de) unterscheidet sich von klassischen Benachrichtigungslisten nicht nur darin, dass Ihre Vertrauensperson mit wenigen Klicks alle Kontakte informieren kann – ohne selbst Nachrichten zu schreiben zu müssen. Sämtliche beteiligten
Personen bleiben anonym. Die Vertrauensperson kennt die persönlichen Daten der Kontakte nicht und umgekehrt.
Damit ist zum Einen gewährleistet, dass all ihre Kontakte im Notfall informiert werden, zum Anderen hat ihre Vertrauensperson dann die Möglichkeit, sich um Sie und alle anderen wichtigen Dinge zu kümmern. Wer möchte seiner Vertrauensperson zumuten, sich tagelang mit der Suche nach irgendwelchen Adresslisten und Telefonnummern ihrer Kontakte herumzuplagen?

Emcomy (https://www.emcomy.de) bietet genau dafür einen kostenlosen Tarif an, damit jeder die Möglichkeit hat, diesen Dienst zu nutzen. Im stehen im Pro-Tarif mehr Funktionen und auch Sprachen zur Verfügung, in denen Sie ihre Kontakte informieren lassen zu können.

Die Emcomy GmbH ist ein junges Unternehmen mit Stitz in München. Mit seinem gleichnamigen Onlinedienst bietet es Kunden eine digitale Alternative zu Benachrichtigungslisten, die sich von jedem Menschen nutzen lässt – einfach, kostengünstig und unter Beachtung hoher Datenschutzstandards.

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Michaela Huber als Expertin bei ProSiebenSat.1 Media SE

TV Kommissarin Alexandra Rietz dreht mit Michaela Huber

Michaela Huber als Expertin bei ProSiebenSat.1 Media SE

Dreh zur Sendung „Wenn Menschen verschwinden“ in Portugal (Bildquelle: Martina Pacino)

Wenn Menschen verschwinden
Die beliebte TV-Kommissarin Alexandra Rietz geht in der Kultsendung „Wenn Menschen verschwinden“ auf Spurensuchen
und will herausfinden, was hinter spektakulären #Vermisstenfällen in #Deutschland steckt.
Hierzu war das Team von ProSiebenSat.1 Media SE in Portugal, beim Traumainstitut-Algarve und drehte mit Michaela Huber als Expertin für zwei Folgen.
Eine lief bereits am 17.10.2022.
SEIT ÜBER 30 JAHREN VERMISST: WAS GESCHAH MIT DIANA BLOCH?
https://www.sat1gold.de/tv/wenn-menschen-verschwinden/staffel-2/episode-02/seit-ueber-30-jahren-vermisst-was-geschah-mit-diana-bloch
Die damals 17-jährige Diana Bloch verschwand 1991 in Lübbenau auf dem Weg zur Disco spurlos. Für die Polizei ist der Fall ein „Cold Case“ – nicht aber für Dianas Schwester, die heute noch verzweifelt nach ihr sucht
Die zweite läuft am 31.10.2022 ab 22.10 Uhr auf Sat1 Gold oder im Internet unter: https://www.sat1gold.de/tv/wenn-menschen-verschwinden/ganze-folgen
#ProSieben #Sat1 #MediaSE #alexandrarietz #michaelahuber #wennmenschenverschwinden #tvexpertin #expertin #tv #fernsehsendung #psychologin #psychotraumatologin #trauma #mhmichaelahuber #mhakademie #traumainstitutalgarve #angehörige #belastung #angst #not #ptbs #ktbs #dis #multiplepersönlichkeiten #OrganisierteKriminalität

Das Traumainstitut-Algarve ist die internationale Fachadresse, wenn es um Psychotraumatologie, Weiterbildung und Supervision für Ärzte und Therapeuten geht, so wie Therapie von Betroffenen.

Kontakt
Traumainstitut Algarve
Kathrin Contzen
Vale do Lobo 1
831-24 Almancil
00351
contzen@michaela-huber.com
www.traumainstitut-algarve.com

Resilienz-Coaching für Angehörige von Betroffenen mit psychischen Problemen

Angehörige brauchen meist selber dringend Hilfe. Nur so können Sie den Job leisten als verlängerten Arm des Therapeuten

Resilienz-Coaching für Angehörige von Betroffenen mit psychischen Problemen

Der Helfende braucht besonders viel Kraft und sollte sich helfen lassen (Bildquelle: @ Ave Calvar Martinez)

Psychische Störungen wie Ängste, Zwänge oder andere Erkrankungen beeinträchtigen die Betroffenen ebenso wie deren Umfeld und Familien.

Das Umfeld ist früher oder später mindestens genauso genervt wie der/die psychisch Erkrankte, nur anders. Während der Patient wahre Kämpfe aussteht, sieht das Umfeld oft nur, – jetzt mal im Falle von Zwangserkrankungen z.B. – wie da jemand immer und immer wieder kontrolliert, ob die Wohnung abgeschlossen ist, die Fenster geschlossen sind, die Auto- oder Wohnungstüren verriegelt, ob sie nicht doch etwas verloren haben oder die Herdplatte auch wirklich abgestellt ist.

Die Zeit verrinnt, völlig sinnlos in den Augen des Beobachters. Man kommt zu spät zum vereinbarten Termin, verpasst den Zug, das Flugzeug, die Bahn, die Kinder werden zu spät von der Schule abgeholt, das Essen wird kalt und der Streit ist vorprogrammiert: Der Erkrankte wird ermahnt, beschimpft und zusätzlich unter Druck gesetzt, während bereits bei den Angehörigen die Nerven blank liegen.
Das macht es aber für die Betroffenen nur noch schlimmer! Und der oder die Erkrankte beginnt dann wieder von vorne, dem Zwang nachzugeben, die Hände zu waschen und alles noch mal zu kontrollieren. Und der Angehörige denkt dann bald, sein Schatz sei verrückt und „Das geht noch ewig, wir kommen nie mehr aus dem Haus!“.

Tatsächlich ist der Effekt bei Ermahnungen der Lieben in solchen Situationen so, als ob man auf einen Topf mit kochendem Wasser einen Deckel setzt! Oder als ob man Benzin nehmen würde, um ein loderndes Feuer zu löschen.

Aber was kann Freund, Freundin, Ehepartner oder ein Familienmitglied tun?
Betroffene sagen dazu sehr häufig:
„Am besten ist für mich in der Stresssituation, keinen zusätzlichen Druck zu bekommen. Gut ist, wenn jemand für mich kurz kontrollieren geht und mir sagt, alles ist okay“. Nur gibt dies -fast genauso wie das „Selber-dem-Zwang-Nachgehen“- dem Betroffenen nur kurzzeitig Erleichterung. Dies ist kein Therapieweg, aber immerhin kurzfristig besser für die Beziehung.
Vor allem sollten auch die Angehörigen sich um ihre eigene Resilienz kümmern, denn die brauchen sie ganz besonders, um den Betroffenen mit Ruhe und Gelassenheit zu begegnen und damit aus der Krise zu begleiten.

Generell gilt:
Der Zwang ist eine verlässliche Krücke, an der sich der Betroffene garantiert festhalten kann, denn der kommt ganz sicher und gern. Gerade dann, wenn sonst eine Art Machtvakuum herrscht. Gepaart mit alten oder auch frischen Seelenwunden, die das Urvertrauen geschädigt haben. Damit hat auch das Selbstvertrauen stark gelitten und der Grundstein ist gelegt für eine psychische Erkrankung.

RUHE, Struktur, Stabilität, Verlässlichkeit sind tagtäglich wichtig, und ganz besonders in der Freizeit, in den Ferien und zu Feiertagen. Urvertrauen, Selbstvertrauen, Resilienz müssen ferner wieder aufgebaut werden; wie das geht zeigt Ihnen das HANDBUCH NEUE RESILIENZ oder ein fachkundiger Coach oder Therapeut.

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Inhaber Norbert Stolze M.A. steht in Sachen Coaching, Psychotherapie, Fachartikeln und Büchern bereits seit vielen Jahren für hohe Qualität und spezielle Expertisen (insbesondere in Zwängen, Ängsten, Traumata, Zwangsgedanken und Ernährung), spannende Veröffentlichungen und erfolgreiche, zielgenaue individuelle und innovative Wege & Lösungen.
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Zuvor erschienen sind:
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Die wichtigsten Fragen zum Organspendeausweis – Verbraucherinformation der DKV

Warum ist er sinnvoll, wo gibt es ihn und was kann man eintragen?

Die wichtigsten Fragen zum Organspendeausweis - Verbraucherinformation der DKV

Wer sich gegen eine Organspende entscheidet, sollte trotzdem einen Organspendeausweis ausfüllen. (Bildquelle: ERGO Group)

In Deutschland sind immer noch zu wenig Menschen zu einer Organspende bereit. Das zeigt der große Bedarf: Aktuell warten etwa 8.700 Patienten auf ein Spenderorgan. Wer nach seinem Tod Leben retten möchte, sollte sich daher unbedingt einen Organspendeausweis besorgen. Warum aber auch Menschen, für die eine Spende nicht infrage kommt, das Dokument ausfüllen sollten und weitere wichtige Fragen beantwortet Solveig Haw, Gesundheitsexpertin der DKV.

Warum ist der Organspendeausweis für alle sinnvoll?

Eine Organtransplantation kann Leben retten – deswegen sollte sich jeder zu Lebzeiten die Frage stellen, ob eine Spende für ihn infrage kommt und sich darüber informieren. Wichtig zu wissen für Organspender: „Eine Spende kommt nur dann in Betracht, wenn ein vollständiges und irreversibles Hirnversagen vorliegt. Dieses müssen zwei Fachärzte unabhängig voneinander nach den Richtlinien der Bundesärztekammer feststellen“, erläutert Solveig Haw, Gesundheitsexpertin der DKV. Hinzu kommt: Eine Entnahme der Organe ist nur zulässig, wenn das explizite Einverständnis des Spenders vorliegt. Anderenfalls muss der nächste Angehörige im Fall des Falles entscheiden. Auch deshalb ist der Organspendeausweis wichtig. „Wer sich generell gegen eine Spende entscheidet oder nur bestimmte Organe spenden möchte, kann dies darin vermerken. Das Dokument entlastet im Todesfall die Familie, die den Willen des Verstorbenen womöglich nicht kannte“, erläutert Haw.

Änderungen jederzeit möglich

Wer in seinem Organspendeausweis festgelegt hat, ob oder welche Organe er nach dem Tod spenden möchte, muss daran nicht ein Leben lang festhalten. Denn: „Eine getroffene Entscheidung ist nicht in Stein gemeißelt“, weiß die Gesundheitsexpertin der DKV. Es ist jederzeit möglich, Änderungen vorzunehmen, der Spende zu widersprechen oder sich doch für eine Spende zu entscheiden. „Dazu den Ausweis einfach vernichten und einen neuen beantragen“, erklärt Haw. Es ist auch möglich, nach Absprache eine Person einzutragen, die nach dem Tod darüber entscheidet, was mit den Organen passieren soll.

Wo ist der Ausweis erhältlich?

Um auf die Wichtigkeit des Themas Organspende aufmerksam zu machen, ist der Organspendeausweis mittlerweile an vielen Stellen verfügbar. Unter www.organspende-info.de (https://www.organspende-info.de/mediathek/organspendeausweise/), einer Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, können Interessenten den Ausweis beispielsweise entweder direkt downloaden und ausdrucken oder als Plastikkarte im Scheckformat bestellen. Auch auf der Website (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/organspende/faqs.html) des Bundesministeriums für Gesundheit steht der Ausweis zum Download bereit. „Außerdem liegt das Dokument in vielen Arztpraxen, Apotheken, Einwohnermeldeämtern oder bei Krankenkassen und -versicherungen aus“, ergänzt Haw.

Gibt es ein Mindestalter oder andere Voraussetzungen?

Auch Jugendliche können bereits über eine Organspende entscheiden: „Ab dem 16. Lebensjahr sind potenzielle Spender berechtigt, sich für oder gegen eine Spende auszusprechen und dies im Ausweis festzuhalten“, erläutert die Gesundheitsexpertin der DKV. Für über 14-Jährige gilt: Sie dürfen einer Organspende widersprechen, sich aber noch nicht rechtswirksam dafür entscheiden. Ein Höchstalter gibt es nicht. „Entscheidend bei der Organspende ist nicht das Alter des Spenders, sondern der Zustand der Organe“, erläutert Haw. Das sogenannte Eurotransplant Senior Programm sorgt auch dafür, dass Organe älterer Menschen älteren Empfängern zugeordnet werden. Komplett ausgeschlossen von einer Spende sind aktuell nur Personen mit einer akuten Krebserkrankung oder solche, die HIV-positiv sind. Wer an einer chronischen Krankheit leidet, kann dies freiwillig im Ausweis angeben.

Wo aufbewahren?

Im Ernstfall ist es wichtig, dass der Organspendeausweis schnell zur Hand ist. „Daher sollten Besitzer ihn am besten immer bei sich tragen und beispielsweise im Geldbeutel aufbewahren“, rät die DKV Expertin. „Zusätzlich kann es sinnvoll sein, Angehörige über die getroffene Entscheidung oder den Aufbewahrungsort des Ausweises zu informieren.“
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Die DKV ist seit über 90 Jahren mit bedarfsgerechten und innovativen Produkten ein Vorreiter der Branche. Der Spezialist für Gesundheit bietet privat und gesetzlich Versicherten umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sowie Gesundheitsservices, und organisiert eine hochwertige medizinische Versorgung. 2018 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 4,87 Mrd. Euro.
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Hilfe für pflegende Angehörige – Verbraucherinformation der DKV

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Hilfe für pflegende Angehörige - Verbraucherinformation der DKV

Der Großteil aller Pflegebedürftigen wird von Angehörigen zu Hause gepflegt. (Bildquelle: ERGO Group)

1,76 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland werden allein durch Angehörige gepflegt. Viele unterschätzen dabei die körperlichen und organisatorischen Herausforderungen, aber auch die seelische Belastung. Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten pflegende Angehörige nutzen und wie sie mit den psychischen Herausforderungen umgehen können, weiß Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV.

Was belastet pflegende Angehörige?

Kommt es zu einem Pflegefall in der Familie, ist das für die Betroffenen, aber auch für die Angehörigen ein schwerer Schlag. Um den Pflegebedürftigen nicht aus seiner gewohnten Umgebung zu reißen, entscheiden sich viele Familien für die Pflege zu Hause: Rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause von ihren Angehörigen versorgt. Die wenigsten erhalten dabei Unterstützung von Pflegediensten. Die durchschnittliche Pflegedauer liegt bei sieben Jahren. „Wer über einen längeren Zeitraum einen Menschen pflegt, kommt irgendwann an seine seelischen und körperlichen Grenzen. Die Belastungen sollte niemand unterschätzen“, so Görgen, Pflegeexperte der DKV. Das Heben, Lagern und Stützen des Pflegebedürftigen kann langfristig zu Rücken- und Gelenkproblemen führen. Zu den körperlichen Auswirkungen kommt die psychische Belastung: Pflegende Angehörige, die erste Warnsignale wie Erschöpfung und wiederkehrende Stimmungstiefs bei sich feststellen, sollten sie ernst nehmen und sich Hilfe suchen. Im schlimmsten Fall kann es sonst zu einer Depression kommen. Weitere Symptome, die auf eine körperliche oder seelische Belastung hinweisen können, sind zum Beispiel andauernde Kopf-, Nacken-, Kiefer- oder Schulterschmerzen, Anfälligkeit für Infektionen, Verdauungsprobleme, Schlafstörungen, Nervosität, Reizbarkeit oder Konzentrationsschwierigkeiten.

Entlastungsangebote annehmen

Damit es gar nicht erst so weit kommt, empfiehlt Görgen pflegenden Angehörigen, Entlastungangebote wahrzunehmen. „Es gibt viele unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten, die Angehörigen helfen, regelmäßig Zeit für sich selbst zu haben, sich zu entspannen und so die eigene Gesundheit zu schützen“, sagt der Pflegeexperte der DKV. Eine Möglichkeit: die sogenannte Verhinderungspflege. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben darauf jährlich bis zu sechs Wochen Anspruch. Eine regelmäßige Inanspruchnahme von professioneller Tages- und Nachtpflege durch Pflegeeinrichtungen kann ebenfalls Erleichterung bringen. Oder ein gemeinsamer Urlaub mit dem Pflegebedürftigen, passende Angebote gibt es beispielsweise bei speziellen Pflegereiseveranstaltern und -hotels. Auch die Unterstützung von Besuchs- und Betreuungsdiensten durch Ehrenamtliche oder professionelle Pfleger für einige Stunden in der Woche kann Angehörige entlasten.

Soziale Kontakte pflegen

Die Pflege eines Angehörigen nimmt viel Zeit in Anspruch und wird allzu oft neuer Lebensmittelpunkt. Viele vernachlässigen dadurch ihre eigenen Bedürfnisse. „Doch genau dann ist es besonders wichtig, sich Zeit für soziale Kontakte und Hobbys zu nehmen“, sagt Görgen. Sinnvoll in dieser Situation können auch Selbsthilfegruppen oder Gesprächskreise sein, in denen ein Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen möglich ist. Entsprechende Angebote finden Interessierte in der Datenbank der „Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS)“.

Anspruch auf Kuraufenthalt

Was viele nicht wissen: Pflegende Angehörige haben Anspruch auf eine Kur. Seit 2019 sogar dann, wenn auch eine ambulante Versorgung des Pflegebedürftigen reichen würde. Die dreiwöchige Kur beinhaltet unter anderem Therapien, Sport, Entspannung, Stressbewältigung sowie eine Einschätzung und Bewertung der häuslichen Pflegesituation. Die Versorgung des Pflegebedürftigen kann während dieser Zeit beispielsweise über eine Kurzzeitpflege oder eine Ersatzpflege organisiert werden.

Finanzielle Unterstützung

Auch finanzielle Unterstützung sorgt für Entlastung: Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Bei häuslicher Pflege ist das ein Pauschalbetrag, der je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch ausfällt. Darüber hinaus stehen jedem, der zu Hause versorgt wird und über einen Pflegegrad verfügt, monatlich bis 125 Euro zu. Der sogenannte Entlastungsbetrag soll pflegende Personen unterstützen und ihnen Pausen vom Pflegealltag ermöglichen. Damit können sie etwa die Begleitung von Pflegebedürftigen zum Arzt, haushaltsnahe Dienstleistungen wie eine Einkaufshilfe oder eine Verhinderungspflege finanzieren. Zusätzlich können Angehörige bei der Pflegekasse beziehungsweise Pflegeversicherung weitere Zuschüsse für Pflegehilfsmittel oder Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation, beispielsweise den Einbau von Treppenliften, beantragen. Weitere Fördermöglichkeiten zum altersgerechten Wohnen und Umbauen bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
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Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie unter www.dkv.de.

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Angehörige pflegen – zu Hause oder im Heim?

ARAG Experten über die Pflege, Pflegestufen und Betreuung von Angehörigen

Ob zu Hause, ambulant oder im Heim – die Pflege von Angehörigen stellt meist die ganze Familie vor eine echte Herausforderung. Doch egal, für welches Modell man sich entscheidet, es gibt viele Möglichkeiten, sich Unterstützung und Hilfe zu holen. Mit welcher finanziellen Unterstützung Patienten rechnen können, hängt vom Pflegegrad ab. Dabei geht es um bis zu rund 2.000 Euro monatlicher Pflegeleistung.

Pflege zu Hause
Die Pflege zu Hause ist die kostengünstigste Lösung. Die Pflegeversicherung zahlt bei der Betreuung durch Angehörige ein vom Pflegegrad abhängiges Pflegegeld direkt an den Versicherten. Dieser kann über die Verwendung der Mittel frei entscheiden.

Unter Umständen hat die Pflegeperson sogar einen Anspruch auf Leistungen zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige mit Pflegegrad zwei bis fünf in häuslicher Umgebung nicht erwerbsmäßig und mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, gepflegt wird.

Pflege mit dem Pflegedienst
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, aber professionelle Unterstützung benötigt, kann einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Er bietet neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen und der Hilfe bei der Haushaltsführung zusätzlich auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen an. Auch hierbei richtet sich die Höhe der finanziellen Unterstützung nach dem Pflegegrad des Patienten. Der Pflegebedürftige erhält dann sogenannte Kombinationsleistungen, d. h. das Pflegegeld wird nach Abzug der Kosten für den ambulanten Pflegedienst nur noch anteilig ausgezahlt.

Pflege im Heim
Ist Pflege in den eigenen vier Wänden nicht oder nicht mehr möglich, stellt sich die Frage, ob die Pflege im Heim infrage kommt ist. Oder in einer seniorengerechten Wohnung, in der betreutes Wohnen angeboten wird. Eine Pflege im Heim ist sicherlich die teuerste Variante. Wenn die Kosten für die Pflege durch die gesetzliche Pflegeversicherung und eventuell durch eine private Zusatzversicherung nicht abgedeckt werden, kommen möglicherweise Kosten auf die Angehörigen zu.

Bevor die Kinder für Unterhaltszahlungen herangezogen werden, müssen die Eltern im eigenen Pflegefall sämtliche Einkünfte aus gesetzlicher und privater Rente und der Pflegeversicherung, aber auch aus ihrem Vermögen ausgeben. Lediglich einen Schonbetrag von derzeit 5.000 Euro zuzüglich weiterer 5.000 Euro für den Ehegatten muss nicht eingesetzt werden. Haben die Eltern Anspruch auf Grundsicherung im Alter, müssen sie sie auch beantragen – diese Einkünfte haben Vorrang vor dem Unterhalt durch die Kinder.

Pflegegutachten
Für gesetzlich Versicherte ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) für die Pflegebegutachtung zuständig, bei privat Versicherten übernimmt Medicproof die Erstellung von Pflegegutachten. Die Leistungen, die Betroffene erhalten, richten sich nach dem Schweregrad der Beeinträchtigung und der Art der Pflege. Es kommt auch darauf an, ob sie durch Angehörige oder einen professionellen Pflegedienst gepflegt werden oder ob sie dauerhaft in einem Pflegeheim untergebracht sind.

Wie wird bewertet?
Es gibt fünf Pflegegrade. Grundsätzlich geht es bei der Begutachtung um die Frage, wie selbstständig die Antragsteller ihren Alltag noch bewältigen können. Dabei prüfen die Gutachter den Bedarf in sechs verschiedenen Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte und die Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen. Anhand einer Punkte-Skala von 0 bis 100 wird dann der Pflegegrad ermittelt.
Das maximale Pflegegeld für häusliche Pflege liegt zurzeit bei 901 Euro monatlich. Zudem weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Pflegebedürftige grundsätzlich einen Anspruch auf 40 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel wie etwa Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel haben. Corona-bedingt wurde dieser Betrag befristet bis zum 31. März 2021 auf 60 Euro erhöht. Telefonisch beraten lassen können sich Angehörige bei ihren Pflegekassen. Die haben in der Regel Pflegeberater, die unverbindlich und meist kostenlos beraten.

Telefongespräch statt Hausbesuch
Aufgrund des Ansteckungsrisikos mit dem Covid-19-Virus werden derzeit in der Regel keine persönlichen Pflegebegutachtungen im Rahmen von Hausbesuchen durchgeführt. Stattdessen werden Antragsteller bzw. deren Bezugsperson nun telefonisch interviewt. Ein vorab zugesandter bzw. zum Herunterladen bereitgestellter Fragebogen soll helfen, sich auf das Gespräch vorzubereiten. Das Gutachten wird anschließend auf Basis des Gesprächs und nach Aktenlage erstellt, also nach Unterlagen wie dem Antrag auf Pflegeleistung und z. B. Kopien von Arztbefunden, Attesten oder Krankenhausberichten.

Risiken des Telefoninterviews
Ist der Patient in der eigenen Wohnung gut orientiert? Wie sicher bewegt er sich von A nach B? Kann er alleine einkaufen gehen? Wie klappt es mit dem Anziehen? Und wie steht es um den psychischen Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen? Das persönliche Kennenlernen bleibt in telefonischen Interviews weitgehend auf der Strecke. Und so birgt die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit per Telefon das Risiko einer Fehleinschätzung. Daher raten die ARAG Experten, sich intensiv auf das Interview vorzubereiten, den Antrag auf Pflegeleistung evtl. mit der Hilfe von erfahrenen Pflegeexperten auszufüllen und sich Unterstützung durch Angehörige, Freunde oder Pflegekräfte zu holen.

Widerspruch einlegen
Sollten Betroffene nicht mit dem Ergebnis des Gutachtens einverstanden sein oder berechtigte Zweifel daran haben, können sie nach Auskunft der ARAG Experten innerhalb eines Monats schriftlich bei ihrer Pflegekasse Widerspruch einlegen.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

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