Was passiert im Erbfall mit dem digitalem Nachlass?

Was passiert im Erbfall mit dem digitalem Nachlass?

Ein Todesfall zieht oft komplizierte Erbschaftsregelungen und die Aufteilung von Besitztümern der verstorbenen Person nach sich. Mit der voranschreitenden Digitalisierung besteht der Nachlass zunehmend nicht mehr nur aus materiellen und finanziellen Mitteln, sondern auch aus digitalen Komponenten. In ihrem Buch “ Den digitalen Nachlass regeln. Digital Assets als Nachlassgegenstände (https://www.grin.com/document/1181833)“, das im April 2022 bei Academic Plus erschien, beschreibt Jenny Hartmann Möglichkeiten zur Regelung des digitalen Nachlasses.

Die Regelung einer Erbschaft stellt sich nur selten als einfache Angelegenheit heraus. Vor allem wenn es mehrere Erb:innen gibt, wird auch schon lange vor dem Tod einer Person der Nachlass aufgeteilt. Heutzutage gilt es aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung auch noch sogenannte Digital Assets bei der Nachlassregelung zu berücksichtigen. Welche Möglichkeiten es dabei gibt und welche Probleme vor allem beim digitalen Nachlass auftreten können, erklärt Jenny Hartmann in “ Den digitalen Nachlass regeln (https://www.grin.com/document/1181833)“.

Legal Tech Anwendungen als Hilfsmittel zur Nachlassregelung

Bei rechtlichen Fragen werden immer häufiger Legal Tech Anwendungen verwendet, da sie für Verbraucher:innen leicht zu verstehen und günstiger als ein:e Anwalt:in sind. Auch hinter der Organisation der Erbschaft stehen viele rechtliche Regelungen, wobei sich die Regelung des digitalen Nachlasses schwieriger gestaltet als die klassischer Vermögensgegenstände. Jenny Hartmann untersucht, inwieweit Legal Tech Anwendungen hier weiterhelfen können. Zudem beleuchtet sie in „Den digitalen Nachlass regeln“ verschiedene Probleme, die bei der Weitergabe von Digital Assets auftreten können. Besonderes Augenmerk legt die Autorin auf verschiedene Lösungsansätze, die zu einer reibungslosen Nachlassregelung beitragen.

Das Buch ist im April 2022 im GRIN-Imprint Academic Plus erschienen (ISBN: 978-3-346-62490-1)

Direktlink zur Veröffentlichung: https://www.grin.com/document/1181833

Kostenlose Rezensionsexemplare sind direkt über den Verlag unter presse@grin.com zu beziehen.

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Netflix, iTunes, Amazon – Datenfriedhof oder Zauberland für Erben

Melanie Loewe gibt Aufschluss über die Regelungen des digitalen Nachlasses und welche weiteren Aspekte dieser umfasst.

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Melanie Loewe verdeutlicht, warum der digitale Nachlass frühzeitig geregelt werden sollte.

Im Todesfall werden nicht ausschließlich materielle Vermögenswerte hinterlassen. Ebenso fallen Daten und Nutzerkonten der „elektronischen Welt“ in die Nachlassverwaltung. Besonders in den letzten Jahren habe die Bedeutung der Frage zugenommen, in welcher Form dieser „digitale Nachlass“ geregelt werden soll. Gerichte haben zwar durch Urteile die Rechte der Erben gestärkt, um auf Accounts und weitere Daten Zugriff zu erhalten. „Mit etwas Weitsicht und Vorsorge bezüglich der gesammelten Daten, kann für Betroffene jedoch unnötiger Aufwand erspart bleiben“, erklärt Melanie Loewe. Hinterbliebene wissen oft nicht, wo der Verstorbene überall Nutzerkonten angelegt hat. Laut Melanie Loewe müsse es zudem nicht erst zum Todesfall kommen, um mit dieser Thematik konfrontiert zu werden: „Bereits eine schwere Krankheit oder ein Unfall können dafür sorgen, dass Sie Ihre Daten nicht mehr selbst verwalten können.“

Was umfasst der digitale Nachlass?
Der digitale Nachlass umfasst sämtliche Konten und Daten einer Person im Internet. Dazu zählen beispielsweise die Konten der sozialen Netzwerke, eingestellte Fotos, Streamingdienste und weitere Services wie Clouds oder auch Zugangsdaten zu Kryptowährungen, die eine Person zu Lebzeiten genutzt hat. Zusätzlich fallen alle Daten, welche auf Smartphones, Tablets, PCs oder im Smart Home eingerichtet wurden, unter den digitalen Nachlass. Sämtliche online abgeschlossenen Verträge gehen mit diesem Nachlass rechtlich auf die Erben über.

Dies zeige bereits, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig um die Regelung der eigenen digitalen Daten zu kümmern – ebenso wichtig wie der „analoge“ Nachlass. „Man hat es selbst in der Hand, wie mit persönlichen Daten nach dem Ableben verfahren werden soll“, akzentuiert die Nachlassmanagerin. Man könne beispielsweise die Einrichtung eines Gedenkstatus ebenso anweisen, wie die vollständige Löschung einzelner oder sämtlicher Nutzerkonten.

„Vielleicht gibt es auch Dinge, die die Angehörigen bzw. Erben auf gar keinen Falls sehen sollen, wie z.B. private E-Mails oder Bilder. Hierfür muss der Erblasser Vorsorge treffen, damit dieser Wusch umgesetzt wird, beispielsweise durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung und Verwaltungsanweisung an den Testamentsvollstrecker“, erklärt Melanie Loewe.

Weitere sinnvolle Überlegungen
Sinnvollerweise solle daher die Einrichtung einer Vollmacht in Erwägung gezogen werden. Wichtig dabei sei der Zusatz, „über den Tod hinaus“. Grundsätzlich könne jede beliebige Person bevollmächtigt werden – verständlicherweise sollte hierbei jedoch eine vertrauensvolle Person gewählt werden. Dem oder der Bevollmächtigten werde die Arbeit enorm erleichtert, wenn vorab eine Liste sämtlicher Nutzerkonten und Passwörter angelegt wurde. Diese könnte entweder in klassischer Papierform oder auf einem USB-Stick hinterlegt werden. „Die Verwahrung dieser Daten sollte möglichst sicher, beispielsweise in einem Bankschließfach, erfolgen“, rät Melanie Loewe. Darüber hinaus solle diese Liste regelmäßig aktualisiert und überprüft werden, falls nötig, neue Konten mit aufgenommen und nicht mehr bestehende Konten gelöscht werden.

Je genauer geregelt werde, welche Befugnisse der Bevollmächtigte haben soll, desto eher werden Daten, gemäß der geäußerten Vorstellungen, verwaltet, bekräftigt Melanie Loewe abschließend.

Melanie Loewe – Nachlassmanagement
Seit einer spontanen Vertretung bei einer gemeinnützigen Organisation, hat Melanie Loewe ihre Profession gefunden: Nachlassmanagement.

Seit 2011 ist sie als selbstständige Rechtsfachwirtin, Nachlasspflegerin und zertifizierte Testamentsvollstreckerin tätig. Schon über 400 Abwicklungen hat sie betreut und viele verschiedenen Positionen vertreten, stets empathisch, zuverlässig und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Ihre Aufgaben reichen von der Testamentsvollstreckung über Nachlassabwicklung, -verwaltung und -pflegschaften. Aber auch die Planungen von Vollmachten und deren Umsetzung oder die Meditation in Erbangelegenheiten gehören zu ihrem breiten Aufgabenspektrum.

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Melanie Loewe – Nachlassmanagement
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