Besteuerung von Betriebsstätten deutscher Unternehmen im Ausland

Besteuerung von Betriebsstätten deutscher Unternehmen im Ausland

In einer globalisierten Wirtschaft sind grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeiten allgegenwärtig, also Geschäfte im Ausland. Deutsche Konzerne wickeln ihr Auslandsgeschäft oft über Betriebsstätten statt Tochtergesellschaften ab. Wie es sich in diesen Fällen nach der Neuregelung der OECD mit der Besteuerung verhält, damit setzt sich unser Autor Dr. Jörg Immanuel Herrfurth in seinem Buch „Besteuerung von ausländischen Bau- und Montagebetriebsstätten deutscher Unternehmen nach dem AOA“ (https://www.grin.com/document/1359540) auseinander. Die Dissertation ist im Juli 2023 im GRIN Verlag erschienen.

In seinem Buch untersucht Dr. Jörg Immanuel Herrfurth anhand einer empirischen Studie das Verhalten deutscher Bau- und Anlagenbaukonzerne auf die geänderte Rechtslage. Um eine mögliche Doppelbesteuerung für im Ausland tätige Unternehmen zu vermeiden, hat die OECD im Jahr 2010 eine internationale Vereinheitlichung (AOA) veranlasst, die eine Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte ermöglichen soll. Herrfurth beschäftigt sich in seinem Buch mit der Forschungsfrage, ob die einseitige deutsche Umsetzung des AOA eine Steuermehrbelastung für deutsche Unternehmen mit Bau- und Montagebetriebsstätten im Ausland zur Folge hat.

Empirische Studie durch Befragung von Steuerexperten großer Unternehmen

Insbesondere bei einem zeitlich befristeten Auslandsengagement – wie den Auftragsbearbeitungen im Bauwesen und Großanlagenbau – werden die Leistungen durch lokale Betriebsstätten erbracht. Der internationale Steuerwettbewerb führt verstärkt zu einer Doppelbesteuerung der Auftragsergebnisse im Sitz- und Betriebsstätten-Staat. Die Neuregelungen der OECD zu einer weitgehenden Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte wurden von Deutschland gesetzlich umgesetzt, aber von der Finanzverwaltung profiskalisch interpretiert. Für die Unternehmen sind bilaterale Besteuerungskonflikte vorprogrammiert.
Unser Autor hat mit einer empirischen Studie das Verhalten deutscher Bau- und Anlagenbaukonzerne auf die geänderte Rechtslage untersucht und seine Erkenntnisse in der Arbeit wissenschaftlich ausgewertet. Das Buch richtet sich an alle, die berufliches oder privates Interesse an dem Thema der Besteuerung ausländischer Bau- und Montagebetriebsstätten haben, oder sich generell für aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht interessieren.

Über den Autor

Dr. Jörg Immanuel Herrfurth leitet die Konzernsteuerabteilung eines Großunternehmens mit Sitz in Mannheim. Er studierte Betriebswirtschaft, legte 2003 das Steuerberater-Examen ab und spezialisierte sich auf das internationale Steuerrecht (M.I.Tax Uni Hamburg). Der Autor verfügt über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung in der Steuerberatung, Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung. Seine Expertise für die Thematik der Besteuerung ausländischer Bau- und Montagebetriebsstätten resultiert aus acht Tätigkeitsjahren im Großanlagenbau.

Das Buch ist im Juli 2023 bei GRIN erschienen (ISBN: 978-3-346-88012-3).

Direktlink zur Veröffentlichung: https://www.grin.com/document/1359540

Kostenlose Rezensionsexemplare sind direkt über den Verlag unter presse@grin.com zu beziehen.

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RSM veröffentlicht neuesten europäischen Steuerleitfaden für die Immobilienwirtschaft

RSM veröffentlicht neuesten europäischen Steuerleitfaden für die Immobilienwirtschaft

(Bildquelle: RSM GmbH)

– Praxisorientierter Überblick für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten in der Immobilienbranche
– Leitfäden zur Besteuerung von Immobilien in 23 europäischen Ländern
– Überblick zu den steuerlichen Möglichkeiten bei Kauf, Verkauf und Besitz von Immobilien

Düsseldorf, 23.03.2021; RSM-Experten der European Real Estate Group haben in enger Zusammenarbeit mit der Nyenrode Business University den „RSM European Real Estate Tax Guide“ für 23 europäische Länder weiterentwickelt. Dieser Leitfaden bietet grenzüberschreitenden Unternehmen, Investoren und anderen Interessengruppen einen Überblick über Steuern und Abgaben in den verschiedenen europäischen Ländern. Der Leitfaden folgt hierbei dem Immobilienzyklus vom Erwerb, über das Halten bis zum Verkauf von Immobilien, die direkt oder indirekt im Besitz in- oder ausländischer Investoren sind. Immobilien können dabei durch eine Vielzahl verschiedener Einheiten verwaltet werden, wie z. B. eingetragenen und privaten Unternehmen, Investmentfonds, Partnerschaften und Trusts.

Tom Berkhout, Professor für Immobilien an der Nyenrode University: „Immobilien waren schon immer von großer finanzieller und strategischer Bedeutung für Unternehmer und Investoren. Auf lange Sicht haben sie sich als eine solide Investition erwiesen. Gerade in diesen unsicheren Zeiten erweisen sich Immobilien wieder einmal als wertvoll und wir sehen auch eine Zunahme der grenzüberschreitenden Investitionen. Der Immobiliensteuerleitfaden, der von lokalen RSM-Experten aus 23 Ländern erstellt wurde, bietet einen guten Überblick über die steuerlichen Möglichkeiten des Kaufs, Verkaufs und Besitzes von Immobilien.“

Onno Adriaansens, Leiter Real Estate bei RSM Netherlands und Co-Vorsitzender der RSM Real Estate Teams für Europa, fügt hinzu: „Die dritte Ausgabe des Leitfadens unterstreicht eines unserer Kernprinzipien: global denken – lokal handeln. Mit den zusammenfassenden Informationen über lokale Steuergrundsätze in 23 Ländern erleichtern wir unseren Kunden und Partnern, grenzüberschreitende Immobilientransaktionen zu realisieren und ihre Geschäftsentwicklungsziele zu erreichen. Unsere lokalen RSM-Immobilien-Desks sind der Katalysator für die Verbindung mit dem umfangreichen internationalen RSM-Netzwerk und damit auch einem großen Pool an Immobilienexperten.“

In Deutschland ist Dr. Christian Lütke-Uhlenbrock, Partner am RSM-Standort Bremen und Leiter des Branchen-Teams „Immobilien- und Bauwirtschaft“: „Lokal und international unterstützen und beraten wir unsere Mandanten in allen Fragen rund um die Immobilie. Mit diesem aktualisierten und erweiterten Leitfaden decken wir viele Fragen zur steuerlichen Behandlung von grenzüberschreitenden Immobilienaktivitäten ab und bieten Lesern einen echten Mehrwert.“

Den vollständigen Steuerleitfaden finden Interessenten hier:
https://www.rsm.de/was-wir-bieten/branchen/immobilien-und-bauwirtschaft/real-estate-tax-guide

Die RSM GmbH gehört zu den zehn größten mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland, unabhängig und partnergeführt. Die rund 700 Mitarbeiter, darunter als Berufsträger mehr als 200 Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte, betreuen von 17 Standorten aus vor allem mittelständische Firmen in Fragen der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktions-, Unternehmens- und Rechtsberatung. Die RSM GmbH berät ihre Kunden auch weltweit im RSM-Netzwerk mit mehr als 48.000 Mitarbeitern in 820 Niederlassungen in über 120 Ländern.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.rsm.de

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