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Digitalisierung und Informationssicherheit in der Hausverwaltung: Ganzheitliche Ansätze sind gefragt

Themen wie der der bevorstehende Zensus 2021, Datensicherheit, Risikoszenarien und effizientere Abläufe beschäftigen die Hausverwaltungen

Digitalisierung und Informationssicherheit in der Hausverwaltung: Ganzheitliche Ansätze sind gefragt

Wir sprachen mit Klaus Drollmann, Landsberg am Lech, über den Zeitgewinn durch Digitalisierung und Informationssicherheit bei Hausverwaltungen.

Frage: Die Digitalisierung hat zieht immer größere Kreise. Auch die Immobilienverwaltungen sind davon verstärkt betroffen. Wie zum Beispiel der bevorstehende Zensus 2022 und die Daten- und Informationssicherheit. Wie richten sich die Geschäftsführer und Inhaber darauf ein?

Klaus Drollmann: „Der im Mai 2022 bevorstehende Zensus verursacht momentan noch jede Menge manuelle Tätigkeiten um die nötigen Daten zu ermitteln. Ein solch manueller Arbeitsablauf beherbergt neben dem zeitlichen Aufwand auch ein hohes Fehlerpotenzial.
Es ist dringender Handlungsbedarf um die verbliebene Zeit bis zum Stichtag sinnvoll für eine Automatisierung und Digitalisierung der Prozesse ein zu setzen. Sonst drohen jede Menge Überstunden, Stress und Fehlerkorrekturen.

Aber nicht nur der Zensus trägt hierzu bei, sondern vor allem auch die immer detaillierter werden Anforderungen zum Thema Mietspiegel bedeuten jeder Menge Aufwand. Von den sich immer schneller ändernden Vorgaben für die Mietverträge, von Nebenkostenabrechnungen mal ganz abgesehen.

Und wo viele Daten gesammelt werden, tritt automatisch die DSGVO in Kraft und ein hoher Bedarf an Informationsschutz gemäß der internationalen Norm ISO 27001.“

Frage: Was empfehlen Sie als Experte für IT-Prozesse und Informationssicherheit den Hausverwaltungen angesichts der Problematik der IT-Prozesse und Informationssicherheit?

Klaus Drollmann: „In vielen Immobilienverwaltungen haben sich im Laufe der Zeit „natürlich“ gewachsene Strukturen entwickelt. Da ist prinzipiell nicht schlecht, allerdings stellt sich eine gewisse Betriebsblindheit ein. Das ist aber ganz normal und menschlich.

Deshalb ist es nötig einen Blick, zum Beispiel durch einen IT-Generalisten, von außen auf die etablierten Abläufe, Schnittstellen und Strukturen zu bekommen. Dadurch entsteht eine detaillierte Dokumentation, die dann auch ein erster Schritt zum Thema Auditierung in Sachen Datenschutz und Informationssicherheit ist.“

Frage: Wie wird sich die Situation Ihrer Einschätzung nach weiter entwickeln?

Klaus Drollmann: „Die Anforderungen durch den Gesetzgeber und den Kunden werden immer detaillierter und kommen in kürzeren Abständen. Deshalb kommt man um einen hohen Automatisierungsgrad nicht herum. Sonst entstehen Kosten und Aufwände die die kalkulierten Einnahmen und Gewinne schnell auffressen.“

Frage: Was ist Ihrer Erfahrung nach besonders zu beachten, um die Probleme zu lösen?

Klaus Drollmann: „Bei gewachsen Strukturen und Abläufen ist es auf alle Fälle wichtig, dass eine Analyse durch Externe durchgeführt wird. Dadurch werden Problemstellen dokumentiert und aufgedeckt. Wie zum Beispiel umständliche Handhabungen der Systeme, fehlende Schnittstellen, manuell erstellte Berichte und so weiter. Ich habe da bei meinen Kunden schon einige „Aha-Erlebnisse“ generiert.“

Frage: Sie haben vorher den Begriff ISO27001 erwähnt, was ist darunter zu verstehen?

Klaus Drollmann: „Die Norm ISO27001 beinhaltet die Sicherheit von Informationen allgemein und nicht nur die der IT. Das ist ein großes Themengebiet, das von Leitsätzen bis hin zur detaillierten Bestandsaufnahme von Abläufen, Hard- und Softwareständen.
Aber auch Notfallszenarien, wie zum Beispiel Telefonketten bei einem ernsten Vorfall.“

Frage: Das klingt nach viel Aufwand und Dokumentation, was genau haben Hausverwaltungen davon?

Klaus Drollmann: „Der Aufwand ist tatsächlich nicht zu unterschätzen, aber die Hausverwaltung profitiert sehr viel davon. Beispielsweise von einem Szenario, was bei einem Systemausfall durch einen Ransomware-Angriff zu tun ist. Hierbei handelt es sich um Schadprogramme, mit deren Hilfe ein Eindringling den Zugriff auf Daten bekommt und deren Nutzung oder auf das ganze Computersystem verhindern kann.
Im Zuge der Informationssicherheitsmaßnahmen wird unter anderem vorher festgelegt wer zu informieren ist, welche Systeme überlebenswichtig sind und wie diese wieder zum Laufen gebracht werden können. Aber auch wie ein Notbetrieb des Unternehmens während des Ausfalls gewährleistet werden kann.
Bei einem solchen Ransomware-Angriff kann es durchaus bis zu sechs Wochen dauern, bis alle Systeme wieder arbeitsfähig sind. Wer dann keinen Notfallplan hat, kann gegenüber seinen Kunden weder zuverlässig kommunizieren noch die zugesicherte Leistung erbringen. Abgesehen vom Image-Schäden sehen sich Unternehmen dann auch schnell in finanzieller Schieflage.“

Frage: Was ist neben der Automatisierung von Prozessen noch zu beachten, um eine hohe Qualität und Kundenzufriedenheit zu erreichen?

Klaus Drollmann: „Aus der Erfahrung hat sich gezeigt, dass alleine schon durch den Einsatz von einer sogenannten Middleware eine enorme Verbesserung der Prozesse und der Datenqualität erreicht werden kann. Diese Middleware sorgt für einen nahtlosen Austausch von Daten zwischen Softwareinstallationen, die sonst keine Möglichkeiten zum Informationsaustausch haben.

Hiervon profitiert nicht nur das Management, sondern gerade auch die Mitarbeiter. Es wird Zeit freigesetzt, die sinnvoll investiert werden kann. Außerdem stehen dadurch Informationen wesentlich schneller zur Verfügung. Was auch zu Wettbewerbsvorteilen führt, da man schneller auf geänderte Marktänderung oder Gesetzgebungen reagieren kann.

Auch eine Einführung eines Information Security Management System, kurz ISMS, bietet eine sehr gute Übersicht. Man erhält unter anderem Kenntnisse darüber welche Hardware und Softwarestände vorhanden sind. Darüber hinaus ist ein solches System ein Stück hin zur ISO 27001 Zertifizierung. Diese wird von immer mehr Kunden und Lieferanten gefordert und ist aber auch ein Signal des Unternehmens, dass alles für den Schutz von Informationen getan wird“.

Danke, lieber Klaus Drollmann, für diese interessanten Einblicke in die IT-Anforderungen von Hausverwaltungen und weiterhin viel Erfolg!

Hier einen kostenfreien Gesprächstermin vereinbaren. https://www.wedro.de
WEDRO IT-Service (https://www.wedro.de)

Klaus Drollmann“s Kunden schätzen an ihm seine Erfahrungswerte aus mehr als 30 Jahren IT-Entwicklung und 20 Jahren Beratung unter anderem im Datenbank und Business Intelligence Umfeld. Aber auch sein Einfühlungsvermögen für die Menschen, die die IT als Arbeitsmittel benötigen.

Als Hausverwaltung Gewinnen Sie das Wertvollste was jeder nur begrenzt zur Verfügung hat, nämlich Zeit und dadurch automatisch mehr Effizienz und Kundenzufriedenheit.
Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Informationssicherheit Ihrer Firma mit Hilfe der internationalen Norm ISO 27001.

Kontakt
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86929 Penzing
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Fällt die Lebensversicherung in den Nachlass?

Melanie Loewe gibt Aufschluss über die Bezugsberechtigung von Lebensversicherungen und was dabei berücksichtigt werden sollte.

Fällt die Lebensversicherung in den Nachlass?

Melanie Loewe gibt hilfreiche Tipps rund um das Thema Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung.

Eine Versicherung wird abgeschlossen, um sich gegen finanzielle Unwägbarkeiten abzusichern. Dabei diene der Abschluss einiger Versicherungen dem Zweck der Absicherung möglicher Hinterbliebener. Insbesondere die Unfall- und Lebensversicherungen werden nicht ausschließlich für die eigene Person abgeschlossen. „Durch eine sogenannte Bezugsberechtigung oder auch das Bezugsrecht kann schon bei Vertragsabschluss eine Person bestimmt werden, die im Todesfall die Leistung aus dem Vertrag erhalten soll“, konkretisiert Melanie Loewe.

Der Versicherungsnehmer müsse als Vertragspartner der Versicherung nicht zwangsläufig auch die versicherte Person sein – also die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen werde. In der Praxis sei dies jedoch der häufigste Fall.

In einer Bezugsberechtigung könne grundsätzlich jede Person hinterlegt werden. „Dies ist eine hervorragende Möglichkeit, jemanden außerhalb der gesetzlichen Erbfolge an dem Nachlass zu beteiligen“, betont die Nachlassmanagerin. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich hierbei um eine Schenkung. Durch Eintritt eines Versicherungsfalls, der meist mit dem Tod der versicherten Person zusammenhängt, erhält die bezugsberechtigte Person einen unmittelbaren Anspruch auf Auszahlung des Kapitals. Diese Schenkung muss der Versicherung gegenüber angenommen werden. „Durch die Schenkung fällt das Kapital nicht in die Erbmasse – auch dann nicht, wenn der Bezugsberechtigte gleichzeitig Erbe ist“, so Melanie Loewe.

Gleichzeitig führt dies dazu, dass die Erben der Schenkung noch so lange widersprechen können, bis der Bezugsberechtigte die Schenkung angenommen und die Versicherung das Kapital an ihn ausbezahlt hat. „Daher ist im Zweifel für beide Seiten Schnelligkeit geboten“, bekräftigt Melanie Loewe. Sobald das Angebot angenommen wurde, bestehe keine Möglichkeit zur Änderung.

„Das sollte beachtet werden“
In der Regel soll von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, den Bezugsberechtigten in der Versicherung namentlich eindeutig zu identifizieren. Eine Angabe wie „der verwitwete Ehepartner“ könne problematisch sein – „Beispielsweise wenn der Versicherungsnehmer sich zwischenzeitlich scheiden lässt und erneut heiratet“, führt die Nachlassmanagerin beispielhaft auf. Weit verbreitet sei die Annahme, dass in diesem Fall der, jeweils zum Eintritt des Versicherungsfalls, geltende Ehepartner aus dem Vertrag bezugsberechtigt ist. Jedoch trifft dieser Fall nach aktueller Rechtsprechung nicht zu. Vielmehr gelte weiterhin der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Ehepartner als Berechtigter aus dem Vertrag.

Auch bei sonstigen Änderungen der Lebensumstände, wie beispielsweise der Geburt weiterer Kinder, solle der entsprechende Vertrag überprüft und notfalls auf den aktuellen Stand gebracht werden. „Sollten im Falle des Falles, der Bezugsberechtigte sowie der Versicherungsnehmer bei einem Unfall gleichzeitig versterben, kann das Angebot zur Schenkung logischerweise nicht angenommen werden“, akzentuiert Melanie Loewe abschließend. Bei dieser Ausnahme falle die Versicherung mit in die Erbmasse.

Mehr Informationen sowie den Kontakt zu Melanie Loewe – Nachlassmanagement –
gibt es hier (https://www.melanie-loewe.com/).

Melanie Loewe – Nachlassmanagement
Seit einer spontanen Vertretung bei einer gemeinnützigen Organisation, hat Melanie Loewe ihre Profession gefunden: Nachlassmanagement.

Seit 2011 ist sie als selbstständige Rechtsfachwirtin, Nachlasspflegerin und zertifizierte Testamentsvollstreckerin tätig. Schon über 400 Abwicklungen hat sie betreut und viele verschiedenen Positionen vertreten, stets empathisch, zuverlässig und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Ihre Aufgaben reichen von der Testamentsvollstreckung über Nachlassabwicklung, -verwaltung und -pflegschaften. Aber auch die Planungen von Vollmachten und deren Umsetzung oder die Meditation in Erbangelegenheiten gehören zu ihrem breiten Aufgabenspektrum.

Kontakt
Melanie Loewe – Nachlassmanagement
Melanie Loewe
Belßstraße 36 E
12277 Berlin
+49 30 96604063
loewe@melanie-loewe.com
www.melanie-loewe.com

Kohl Law eröffnet Standort in Malaga

Rechtsberatung für Bau-, Vergabe-, Immobilien- und Wirtschaftsrecht

Kohl Law eröffnet Standort in Malaga

Die international tätige Rechtsanwaltskanzlei Kohl Law mit Standorten in Trier, Saarbrücken, Berlin und Luxemburg betreibt mit Kohl Law Abogados S.L jetzt auch eine Niederlassung in Malaga. Damit bietet die Kanzlei ihre Expertise im nationalen und internationalen Bau-, Vergabe-, Immobilien- und Wirtschaftsrecht auch für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Rechtsbeziehungen zwischen Spanien und Deutschland an.

Geschäftsführerin von Kohl Law Abogados S.L. ist Maria del Mar Martín Cortes. Die studierte Juristin ist seit 2014 bei Kohl Law als Anwältin tätig. „Nach der Rückkehr in meine Heimat freue ich mich auf neue anspruchsvolle Mandate vor Ort“, sagt sie. Auch am Standort Malaga arbeitet das Kanzlei-Team nach der Maxime: juristische Probleme am Bau sollten möglichst dadurch gelöst werden, indem man sie im Vorfeld verhindert. Darum liegt ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt auf der Beratung. Zudem geben regelmäßige Schulungen und Webinare zum nationalen Baurecht und zum europäischen wie nationalen Vergaberecht den Teilnehmern wichtige Hinweise.

Zuletzt bot María del Mar Martín Cortes im Mai 2021 ein Webinar für Mitglieder der Architektenkammer Málaga an. Unter dem Titel „Teilnahme an Ausschreibungen und öffentlichen Vergabeverfahren auf nationaler und europäischer Ebene: Was Bieter wissen müssen“ erklärte Frau Martín Cortes, wie Architektur- und Ingenieurbüros europaweit als Bieter bei interessanten Projekten antreten können. Das Webinar stieß auf so großes Interesse, dass weitere Seminare zu diesem Thema und weiteren Themen folgen werden.

Mit Kanzleivertretungen in Trier, Berlin, Saarbrücken, Luxembourg und Sevilla bietet Kohl Law Beratung im nationalen und internationalen Bau-, Vergabe-, Immobilien- und Wirtschaftsrecht an.

Kontakt
Kohl Law GmbH
Antje Raschke
In der Olk 25 – 26
54290 Trier
(+49) 651 / 97839-0
(+49) 651 / 97839-39
antje.raschke@kohl-law.eu
www.kohl-law.eu

Gesellschafter der Träger – GbR gleichzeitig Angestellter im „eigenen“ MVZ?

Gesellschafter der Träger - GbR gleichzeitig Angestellter im "eigenen" MVZ?

Rechtsanwältin Katharina Lieben-Obholzer

Sachverhalt: Begehrt wird die Anstellung von zwei Ärzten bei einer MVZ-GbR, die gleichzeitig Anteile an der GbR in beherrschendem Umfang halten.

Die Gesellschafter gaben eine Erklärung über den Verzicht auf ihre vertragsärztliche Zulassung zugunsten der Anstellung beim MVZ – GbR ab. Der Zulassungsausschuss wies die beiden Gesellschafter darauf hin, dass Gesellschafter einer GbR aus Rechtsgründen nicht zugleich Arbeitnehmer derselben GbR sein könnten. Die Anstellung der Gesellschafter könne nur in der Rechtsform einer GmbH realisiert werden. Die Zulassung als MVZ erfolgte, weil es von der GbR der beiden vertragsärztlich zugelassenen Gesellschafter getragen werde.

Als Gesellschafter mit jeweils halbem Anteil hatten die beiden Vertragsärzte das MVZ gegründet, um das MVZ als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu betreiben.

Folgende gesellschaftliche Regelungen wurden u. a. geregelt:

Beschlüsse der Gesellschaft für ihre Wirksamkeit Einstimmigkeit bedürfen,
die Geschäftsführung und rechtsgeschäftliche Vertretung der Gesellschaft nach außen gemeinsam durch alle Gesellschafter erfolgt und
jeder Gesellschafter aber zur Erledigung laufender Geschäfte allein geschäftsführungs- und vertretungsbefugt ist.
Arbeitsverträge des MVZ mit den Gesellschaftern:

Die Gesellschafter haben sich im Gesellschaftsvertrag verpflichtet, durch Abschluss von Anstellungsverträgen im Umfang ihrer jeweiligen Versorgungsverträge sicherzustellen sowie auf ihre Zulassung zu verzichten, um von der Gesellschaft angestellt zu werden.
Das Anstellungsverhältnis sollte enden, wenn der Gesellschafter als solcher aus dem MVZ ausscheidet.
Entscheidung Zulassungsausschuss: Die Anträge der Klägerin auf Genehmigung der Anstellung beider Gesellschafter lehnte der Zulassungsausschuss ab.

Zur Begründung führte er aus,

Der Antrag auf Anstellung der Gesellschafter konnte nicht genehmigt werden, weil eine Anstellung im MVZ nicht mit der Funktion eines Gesellschafters einer GbR vereinbar sei. Ein GbR-Gesellschafter könne nicht selbst als Arbeitnehmer seiner eigenen Gesellschaft angestellt werden, weil dadurch Anspruch und Verpflichtung in einer Person zusammenfielen.
Die GbR sei selbst nicht rechtsfähig und könne daher grundsätzlich nicht Vertragspartner eines Arbeitsvertrages sein.
Entscheidung Sozialgericht Magdeburg, Urteil vom 18.11.2020 – S 1 KA 25/18: Ein MVZ in Trägerschaft einer GbR hat auch dann gemäß § 103 Abs. 4a S. 1 SGB V einen Anspruch auf die Erteilung der erforderlichen Anstellungsgenehmigung durch die Zulassungsgremien, wenn der Arzt, der auf seine vertragsärztliche Zulassung verzichtet, um in dem MVZ angestellt ärztlich tätig zu werden, zugleich als Gesellschafter Anteile an der Träger-GbR des MVZ in beherrschendem Umfang hält. Die von den Zulassungsgremien zu erteilende Genehmigung nach § 103 Abs. 4a Satz 1 SGB V ist an vertragsarztrechtlichen Gesichtspunkten zu messen. Zivil-, gesellschafts-, steuer-, arbeits- oder sozialversicherungsrechtliche Aspekte hindern die Erteilung der Genehmigung nicht, wenn sie vertragsarztrechtlichen Belangen nicht entgegenstehen; sie sind vielmehr daneben von den zuständigen Behörden oder Beteiligten zu beurteilen.

Die Entscheidung des SG Magdeburg ist zu begrüßen. Wir informieren Sie, ob sich das Bundessozialgericht in dem anhängigen Revisionsverfahren gleich positionieren wird.

Katharina Lieben-Obholzer, Rechtsanwältin bei KMW
Homepage KMW (https://www.medizinrecht-aerzte.com)

KMW | LIEBEN-OBHOLZER, Kanzlei für Medizin und Wirtschaft ist ein branchenfokussiertes bundesweit tätiges Beratungsunternehmen für Recht und Strategie im Gesundheitswesen. Wir vereinen Rechtsberatung und Unternehmensberatung zum Vorteil unserer Mandanten. Weitere Infos unter www.medizinrecht-aerzte.com

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Katharina Lieben-Obholzer
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Online-Shopping: Geht das auch nachhaltig?

ARAG Experten über klimafreundliches Shoppen im Internet

Bereits 2019 gab jeder Deutsche etwa 24-mal pro Jahr (https://www.trustedshops.de/blog/online-shopping-statistik/) eine Online-Bestellung auf. Während der Corona-Pandemie dürfte diese Zahl deutlich höher liegen. Das bedeutet viel Verpackungsmüll, Retouren, lange Transportwege und dadurch hohe CO2-Emissionen. Trotz dieser negativen Bilanz hat sich Online-Shopping tief in den Verbraucher-Gewohnheiten verankert. Die Vorteile, sich Dinge unkompliziert nach Hause zu bestellen, sind gerade in Corona-Zeiten schwer zu schlagen. Doch geht Online-Shopping auch klimafreundlich? Die ARAG Experten erklären, welche Möglichkeiten es gibt.

Verpackung
Durch den Zuwachs an Bestellungen steigt auch der Verbrauch an Verpackungsmaterialien. Zur Verpackung der Ware kommt mindestens ein Versandkarton hinzu. Damit die Ware den Transportweg unbeschadet übersteht, wird sie zudem oft durch Luftpolsterfolie gesichert oder es werden nach dem Motto „wackelt und hat Luft“ ganze Lagen des Kunststoffmaterials bis zur Oberkante in den Karton hineingestopft. Viele Unternehmen nutzen zudem die Gelegenheit und legen zahlreiche Kataloge, Flyer oder Broschüren für Werbezwecke dazu.

Retouren
Besonders bei Kleidung lässt sich meist schwer einschätzen, wie die Größen ausfallen. Also wird kurzerhand doppelt oder gar dreifach bestellt und die unpassenden Kleidungsstücke werden zurückgeschickt. Das bedeutet doppelte Transportwege. Laut Retourenforschung der Uni Bamberg (http://www.retourenforschung.de/definition_statistiken-retouren-deutschland.html) kommen auf diese Weise 286 Millionen Retouren zustande. Würde man die zurückgesendeten Pakete aneinanderreihen, würden sie knapp dreimal um die Welt reichen.

Viele Händler entsorgen die überwiegende Anzahl an Retouren einfach, da sich der Aufwand nicht lohnt, sie wieder ins Sortiment aufzunehmen. Dies gilt nicht nur für Kleidung, sondern auch für neuwertige elektronische Geräte. Das bedeutet, dass ein solches Produkt nicht nur einen doppelten Transportweg verursacht hat, sondern auch vergeblich produziert wurde.

Um diesen Abfall zu vermeiden und das Recycling zu verstärken, wurde das Kreislaufwirtschaftsgesetz im vergangenen Oktober um die Obhutspflicht erweitert. Danach müssen Hersteller beim Vertrieb ihrer Produkte dafür sorgen, dass deren Gebrauchstauglichkeit erhalten bleibt und sie nicht zu Abfall werden. Mit dieser Obhutspflicht hat der Staat gleichzeitig zum ersten Mal eine rechtliche Handhabe gegen die Vernichtung von Neuware oder Retouren.

Transport und Lieferung
Logische Konsequenz der ansteigenden Versandanfragen ist es, dass mehr Pakete ausgefahren werden und es zu immer höheren CO2-Emissionen kommt. Dabei hat der Express-Versand weitaus negativere Auswirkungen, weil Fahrzeuge oft nicht voll beladen werden können. Wer frühzeitig bestellt, kann also auch diesem Trend entgegenwirken.

Um unnütze Versandwege zu verhindern, weil niemand zu Hause angetroffen wird, könnte man die Ware direkt an einer Packstation deponieren lassen, einen alternativen Ablageort am Grundstück vereinbaren oder einen Nachbarn angeben, bei dem die Lieferung im Falle der eigenen Abwesenheit abgegeben werden kann.

Bewusstsein: Brauche ich das wirklich?
Ein großer Schritt ist schon getan, seinen Einkauf zu hinterfragen. Brauche ich das wirklich oder wurde ich nur von Werbeanzeigen verleitet? Kann ich das Produkt nur online kaufen oder gibt es das auch im Einzelhandel vor Ort? Bin ich mir sicher, dass diese Größe passt? Zur Sicherheit könnte man an einem gut passenden Kleidungsstück Maß nehmen und mit detaillierteren Größenangaben des Anbieters vergleichen. Falls es online keine konkreten Angaben gibt, könnte man auch den Anbieter kontaktieren und um Details und Zentimeterangaben bitten. Durch kleine Fragen können unnötige Fehlkäufe, Fahrtstrecken und vor allem Retouren vermieden werden.

Lebensmittel „Made in Germany“
Natürlich ersetzt nichts die Nachhaltigkeit eines Direkteinkaufs im regionalen Laden. Möchte oder muss man sich die Produkte aber dennoch liefern lassen, ist es tatsächlich umweltfreundlicher, diese in einem ökologischen Shop zu bestellen, weil diese in der Regel auch beim Versand auf Nachhaltigkeit achten.

Grüne Suchmaschinen
Schon die Suche selbst kann nachhaltig gestaltet werden: Durch „grüne“ Suchmaschinen, die nachhaltige Projekte fördern, wie beispielsweise Ecosia (https://www.ecosia.org/). Zudem lohnt es sich, direkt nach Online-Shops zu suchen, die sich in puncto Transport, Verpackungsmüll und Arbeitsbedingungen einem umweltfreundlichen Konzept verschrieben haben. Ob Mode, Lebensmittel, Möbel oder Bürobedarf – fair einkaufen kann man beispielsweise bei memolife (https://www.memolife.de/), avocadostore (https://www.avocadostore.de/) oder kivanta (https://www.kivanta.de/).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/07613/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
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0211-963-2560
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„flowlist“ – ausgezeichnet als Fachmedium des Jahres 2021

Das Online-Tool „flowlist“ erhält Auszeichnung zum „Fachmedium des Jahres 2021“ in der Kategorie „beste Workflow-Lösung“.

"flowlist" - ausgezeichnet als Fachmedium des Jahres 2021

Balingen, 17. Juni 20201- Die Spitta GmbH konnte mit der Checklisten-App „flowlist“ überzeugen: Der Verein Deutsche Fachpresse kürte das Online-Tool zum „Fachmedium des Jahres 2021“ in der Kategorie „beste Workflow-Lösung“.

Besonders beeindruckt zeigte sich die Jury von der „fokussierten Funktionalität“ der Lösung. Denn mit „flowlist“ werden Arbeitsabläufe in der Zahnarztpraxis ganz einfach als digitale Checklisten angelegt und zentral in der „flowlist“-Cloud gespeichert. Diese können dann vom Praxisteam per Checklisten-App aufgerufen und „on the job“ erledigt werden: Somit gehören Laufzettel und Papier-Checklisten in Praxen der Vergangenheit an. Ein großer Vorteil ist dabei, dass jeder einzelne Arbeitsschritt beschrieben und bebildert werden kann, sodass sich auch ungeübte Personen, wie Azubis oder neue Mitarbeiter gut orientieren können. Selbst komplexe oder selten durchgeführte Arbeitsabläufe können so einfach, vollständig und fehlerfrei durchgeführt werden. „flowlist“ ist damit das erste richtige Workflow-Tool für die Zahnarztpraxis, die Mitarbeiter nicht nur mit Informationen versorgt, sondern eine echte Assistenzfunktion einnimmt. Es entlastet nicht nur die Mitarbeiter, sondern verbessert auch die Prozesse und ermöglicht ein gelebtes Qualitätsmanagement.

Die Jury begründete ihre Wahl zudem mit dem integrierten Checklisten-Marktplatz, auf dem Praxen ihre erstellten Checklisten anderen Zahnarztpraxen zur Verfügung stellen können. Dadurch entsteht ein Wissensaustausch, sodass „jeder von der kollektiven Intelligenz der Branche profitieren“ kann.
„Wir bei Spitta freuen uns sehr über die erste Auszeichnung für „flowlist“! Sie ist eine besondere Anerkennung unserer Innovationskraft und zeigt, dass wir mit unserem Ansatz auf dem richtigen Weg sind: Den Praxisalltag durch digitale Lösungen zu vereinfachen! Der Preis spornt uns an, „flowlist“ weiter auszubauen und weitere Praxisabläufe ganz im Sinne eines gelebten QM noch besser zu machen,“ so Bettina Bachhofer, Produktmanagerin von „flowlist“.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite unter www.flowlist.de

Informationen über Spitta GmbH
Die Spitta GmbH, Teil der europaweit tätigen WEKA Group, ist mit rund 100 Mitarbeitern einer der größten Anbieter von Fachinformationen in den Bereichen Zahnmedizin, Zahntechnik, Medizin und Sport. Mit dem Geschäftsbereich Spitta Akademie hat sich das Unternehmen zudem als zuverlässiger Partner für die berufliche Weiterbildung sowie für Fortbildungsveranstaltungen im zahnmedizinischen und medizinischen Bereich erfolgreich etabliert.
Als Erfinder der Spitta-System-Karteikarte ist Spitta Deutschlands führendes Medienunternehmen für die Zahnmedizin und bietet Zahnärzten, zahnmedizinischen Fachangestellten und Zahntechnikern innovative und nutzerfreundliche Lösungen für den Praxisalltag. Dabei erstreckt sich das Portfolio von Produkten für die Praxisverwaltung und Abrechnungshilfen über Fachliteratur und Zeitschriften bis hin zu unterstützender Software und Online-Portalen. Mit der Marke entolia bietet Spitta eine moderne App für die Mitarbeiterunterweisung. Bereits mehr als 30.000 Kunden nutzen die Produkte von Spitta erfolgreich.

Pressekontakt
Spitta GmbH
Jennifer Eismann
Mail: jennifer.eismann@spitta.de
www.spitta.de

Kontakt
Spitta GmbH
Jennifer Eismann
Ammonitenstraße 1
72336 Balingen
07433 952-382
Jennifer.eismann@spitta.de
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Doppelte Auszeichnung für „entolia“

Doppelte Auszeichnung für "entolia"

Das Online-Tool „entolia“ gewinnt den „German Brand Award 2021“ in der Kategorie „Brand Innovation & New business models“ sowie eine Special Mention in der Zusatzkategorie „Brand Innovation of the Year“.

Balingen, 10. Juni 2021 – Die Spitta GmbH – Deutschlands führendes Medienunternehmen für Zahnmedizin und Zahntechnik – konnte mit dem eigens entwickelten Online-Tool für Mitarbeiterunterweisungen „entolia“ erneut überzeugen: Bereits 2020 gewann „entolia“ die Auszeichnung zum Fachmedium des Jahres in der Kategorie „Beste Webseite/Beste App“. Zu diesem angesehenen Preis reiht sich nun die zweite Auszeichnung: Der German Brand Award 2021! Mit einer Bruttoreichweite von jährlich rund 315 Mio. Kontakten ist der German Brand Award der reichweitenstärkste Marketingpreis im deutschsprachigen Raum und wird zunehmend internationaler.

„Wir freuen uns riesig, bei diesem anerkannten Award gleich in zwei Kategorien besondere Anerkennung gefunden haben. Das ist etwas ganz Besonderes und zeigt uns, dass wir mit unseren digitalen Innovationen bei Spitta auf dem richtigen Weg sind!“ so Bettina Bachhofer, Produktmanagerin von „entolia“. Neben dem Preis in der Kategorie „Brand Innovation & New business models“ erhielt die Online-Lösung vom German Brand Institute zudem eine Special Mention in der Zusatzkategorie „Brand Innovation of the Year“.

So funktioniert entolia
Gerade in der Corona-Pandemie zeigten sich die Vorteile einer digitalen, individuellen Unterweisungslösung. Denn für viele Praxen wurden die bis dahin üblichen Unterweisungen in Gruppensitzungen unmöglich. Mit der entolia-App können die Mitarbeiter für ortsunabhängig auf ihre aktuellen Unterweisungen zugreifen und diese selbstständig und bequem in der „entolia“ App durchführen – wann und wo sie möchten.

Doch auch schon vor Corona vereinfacht ein Online-Tool die gesetzliche Unterweisungspflicht in Zahnarztpraxen. Ohne „entolia“ mussten die Praxen die Inhalte der Mitarbeiterunterweisungen noch mühevoll selbst recherchieren und erarbeiten sowie anschließend in Gruppen- oder Einzelsitzungen schulen. Oftmals herrschte darüber hinaus Unsicherheit über die Aktualität und Rechtssicherheit der Inhalte. Mit der Markteinführung von „entolia“ 2019 hat sich der Aufwand für die Zahnarztpraxen auf ein Minimum reduziert, da alle Unterweisungsinhalte bereits fix und fertig zur Verfügung stehen – rechtsicher und auf dem aktuellsten Stand. Nach dem erfolgreichen Abschluss einer Unterweisung wird ein elektronisches Zertifikat generiert. Dieses Zertifikat dient als Nachweis und Dokumentation und erfüllt alle rechtlichen Vorgaben.
Somit schafft „entolia“ Rechtsicherheit für die Zahnarztpraxen und mindert Zeit und Aufwand bei der Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite unter www.entolia.com.

Informationen über Spitta GmbH
Die Spitta GmbH, Teil der europaweit tätigen WEKA Group, ist mit rund 100 Mitarbeitern einer der größten Anbieter von Fachinformationen in den Bereichen Zahnmedizin, Zahntechnik, Medizin und Sport. Mit dem Geschäftsbereich Spitta Akademie hat sich das Unternehmen zudem als zuverlässiger Partner für die berufliche Weiterbildung sowie für Fortbildungsveranstaltungen im zahnmedizinischen und medizinischen Bereich erfolgreich etabliert.
Als Erfinder der Spitta-System-Karteikarte ist Spitta Deutschlands führendes Medienunternehmen für die Zahnmedizin und bietet Zahnärzten, zahnmedizinischen Fachangestellten und Zahntechnikern innovative und nutzerfreundliche Lösungen für den Praxisalltag. Dabei erstreckt sich das Portfolio von Produkten für die Praxisverwaltung und Abrechnungshilfen über Fachliteratur und Zeitschriften bis hin zu unterstützender Software und Online-Portalen. Mit der Marke „entolia“ bietet Spitta eine moderne App für die Mitarbeiterunterweisung. Bereits mehr als 30.000 Kunden nutzen die Produkte von Spitta erfolgreich.
Alle Produkte sind im Shop www.spitta.de/shop erhältlich.
Weitere Informationen unter www.spitta.de

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Tel: +49 7433 952-382
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Delta-Variante auf dem Vormarsch:

ÖKOPUR® Mundspray zeigt antivirale Wirkung gegen Virus-Mutationen

Delta-Variante auf dem Vormarsch:

ÖKOPUR Mundspray

Erfrischungen im Freien ohne Maske genießen? ÖKOPUR® Mundspray kann helfen

Delta-Variante auf dem Vormarsch: ÖKOPUR® Mundspray zeigt antivirale Wirkung gegen Virus-Mutationen

Schefflenz, 18. Juni 2021 – Die EM läuft, Fußballfans und Sonnenhungrige freuen sich an vielen Orten über die Lockerungen, doch angesichts der sich rasch ausbreitenden und als besonders infektiös geltenden Delta-Variante des Coronavirus rufen Ärzte dazu auf, das Ansteckungsrisiko im Alltag weiter zu reduzieren. Als wichtiger Baustein im Kampf gegen die Verbreitung des Virus kann das ÖKOPUR® Mundspray eine maßgebliche Unterstützung zum Schutz vor einer Coronainfektion sein. Wissenschaftliche Untersuchungen der Uni Innsbruck zeigen eine hohe antivirale Wirksamkeit im Mund- und Rachenraum – genau dort, wo die Delta-Mutation eine starke Viruslast zeigt.

Die angekündigten Lockerungen der Länder stehen in diesen Tagen der sich rasch ausbreitenden Delta-Variante gegenüber, die besonders all jene beunruhigt, die bisher keine Impfung erhalten haben. Ganz aktuell warnte der Vorsitzende des Weltärzteverbands Frank Ulrich Montgomery in einem Zitat der Funke Mediengruppe vor einer sehr schnellen Ausbreitung der Delta-Mutation. Diese Variante des Coronavirus sei aufgrund der sehr schnellen und hohen Viruslast im Rachen tückisch, da Mitmenschen angesteckt werden könnten, bevor die Krankheit beim Infizierten bemerkt wird. Das Mundspray des Unternehmens ÖKOPUR® kann dabei als belegt wirksame Maßnahme auch der Delta-Variante den Kampf ansagen, indem es die Coronaviren im Rachenraum angreift.

Wissenschaftliche Labortests der Medizinischen Universität Innsbruck in Zusammenarbeit mit dem Institute of Hygiene and Microbiology verdeutlichen: Das ÖKOPUR® Mundspray tötet Coronaviren innerhalb einer Minute ab. Zur Untersuchung der antiviralen Wirksamkeit wurden verschiedene Konzentrationen sowie unabhängige Inkubationszeitpunkte getestet. Die Ergebnisse zeigen, dass bereits eine Konzentration von 20 % eine Reduktion der SARS-CoV-2-Infektion von 63-70 % nach 15-30 Sekunden und von 80 % nach 60 Sekunden bewirkt. Die Konzentration von 80 % hob die SARS-CoV-2-Infektion in 60 Sekunden vollständig auf.

Infektionsschutz für die Hand- oder Hosentasche
Fußball-Fans kommen zu EM-Spielen in Kneipen und Biergärten zusammen, die ersten Urlauber sind in Europa unterwegs, Badeseen und Freibäder locken die Menschen an heißen Tagen – gerade jetzt klingen diese Testergebnisse vielversprechend und rücken das Mundspray des Unternehmens ÖKOPUR®, www.ökopur.de, als sinnvolle Ergänzung zur Maske deutlich in den Fokus. Das handliche Mundspray macht die Anwendung im Alltag besonders auch unterwegs einfach und effektiv. Pro Anwendung genügen 4-6 Sprühstöße, die tief in den Mund-Rachenraum eindringen und lokal eine Art Schutzschicht bilden. Auf diese Weise kann das ÖKOPUR® Mundspray die Ansteckungsgefahr überall, wo große Menschenmengen aufeinandertreffen und das Abstandhalten erschwert ist, deutlich reduzieren und zusätzlichen Schutz bieten. Das ÖKOPUR® Mundspray ist wohl in Apotheken als auch direkt online erhältlich unter: https://purmedical.de/Mundhygiene/

Über ÖKOPUR®
2012 gegründet bietet die ÖKOPUR® GmbH heute eine umfangreiche Produktpalette an Desinfektionsmitteln und verfolgt dabei das Ziel, eine Alternative zu gängigen Desinfektionsmitteln auf Alkoholbasis herzustellen. Um den hohen Bedarf decken zu können, produziert ÖKOPUR® das Produktsortiment in den Betriebsstätten in Buchen im Odenwald sowie in Hall in Tirol und exportiert seine Produkte in ca. 20 Länder weltweit. Neben Firmenbeteiligungen für den Vertrieb in der Schweiz und Deutschland sind weitere internationale Beteiligungen und Niederlassungen in Planung. ÖKOPUR® steht als Lieferant auf der für Desinfektionsmittel maßgeblichen Liste der ECHA (Europäische Chemikalien Behörde) und entspricht somit den gesetzlichen Voraussetzungen für den europäischen Markt.

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Nabenhauer Consulting macht fit im Marketing

Tolle Webinare zu allen Aspekten des Marketings

Nabenhauer Consulting macht fit im Marketing

Tolle Webinare zu allen Aspekten des Marketings

Steinach im Juni 2021 – Der Erfolgskurs von Nabenhauer Consulting hält weiter an. Nabenhauer Consulting veranstaltet regelmäßige kostenlose Webinare zu allen Themen des Online Marketings, Suchmaschinenoptimierung, SEO,Social Media Conversion Optimierung und bietet damit den Kunden tolle Unterstützung, um schnell und professionell im Online Marketing weiterzubilden sowie um ein nachhaltig erfolgreiches und lukratives Business und ein stabiles Einkommen aufzubauen. Die Marketing Webinare von Nabenhauer Consulting vermitteln einen aktuellen Überblick über die wichtigsten Disziplinen im digitalen Marketing. Alle Infos unter: https://nabenhauer-consulting.com/webinar-empfehlungen/

Nabenhauer Consulting hat über 250 eigene Produkte und über 30 Kundenprodukte erfolgreich beim Markteintritt begleitet. Die Teilnehmer erhalten in Webinaren von Nabenhauer Consulting einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Entwicklungen und Trends im digitalen Marketing. Webinaren enthalten oft Live-Präsentation durch bekannte Experten sowie Antworten auf die Fragen im Anschluss der Präsentation. Die Vorteile der Marketing-Webinare von Nabenhauer Consulting liegen auf der Hand: In Webinaren erfahren die Teilnehmer, wie sie unbegrenzte Einkommensströme über mehrere Ebenen aufbauen, sowie wie sie davon für ihr Geschäft profitieren können. Die Gratis Webinare enthalten viele interessante Lösungen, wie die Webinar-Teilnehmer ihr Business ohne zusätzlichen Zeitaufwand und mit einer minimalen Investition enorm beflügeln können. Mehr über nützliche Webinare von Nabenhauer Consulting jetzt im Internet unter: https://nabenhauer-consulting.com/webinar-empfehlungen/

Nabenhauer Consulting verfügt über jahrelange Erfahrung in verschiedenen Branchen rund um Vertrieb, Marketing und PreSales Marketing. Der eigener Newsletter-Verteiler von Robert Nabenhauer, Geschäftsführer der Nabenhauer Consulting, umfasst mehr als 10.000 Abonnenten. Die Gratis Webinare von Nabenhauer Consulting bestechen dadurch, dass die Kunden die Konzeptentwicklung, Vermittlung passender Partner, Anwerbung von passenden Affiliates und weitere Empfehlung erhalten und gleich davon profitieren können.
In kostenfreien Webinaren erhalten die Teilnehmer Online-Marketing-Wissen, wie sie mehr Umsatz und mehr Erfolg gewinnen und einen echten Mehrwert für ihren geschäftlichen Alltag sichern. In kürzester Zeit können die Teilnehmer ihr Wissen umfassend auf den neuesten Stand bringen. Alle Speaker haben langjährige Erfahrung aus der Praxis und wenden ihr Wissen täglich an.

Nabenhauer Consulting wurde 2010 gegründet und hat sich immer schon durch eine solide Planung ausgezeichnet. Heute ist die Firma auch international sehr erfolgreich.

Nabenhauer Consulting entstand aus der Vision von Gründer Robert Nabenhauer und beschreitet neue Wege in der Beratung. Im Fokus steht die Beratung von Unternehmen, die sich mit umfassenden Konzepten und neuen Wegen für ihren unternehmerischen Erfolg auseinander setzen wollen. Robert Nabenhauer hat sich bereits vielfach als erfolgreicher Buchautor und Unternehmer einen Namen gemacht.

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LähiTapiola kooperiert mit CollectiveCrunch bei der Digitalisierung der Forstversicherung

Espoo, Finnland (21. Juni 2021) – LähiTapiola und CollectiveCrunch geben ihre Zusammenarbeit zur Digitalisierung in der Forstversicherung bekannt. LähiTapiola wird dafür Linda Forest, die KI-basierte Lösung zur Waldanalyse von CollectiveCrunch, implementieren und einsetzen.

LähiTapiola ist der führende Versicherer von Forstbeständen in Finnland und deckt hauptsächlich Sturmschäden ab. Der Prozess der Risikobewertung und Schadensprüfung ist heute noch mit viel manueller Arbeit und notwendiger Inspektion durch Experten vor Ort verbunden. Die Zusammenarbeit der beiden Unternehmen umfasst deshalb auch die Erkennung von Sturmschäden. Linda Forest ist die fortschrittlichste Analyselösung in der Forstwirtschaft und wird dazu beitragen, das Serviceangebot und die Schadensbearbeitung von LähiTapiola weiter zu verbessern.

Dazu Marika Makkonen, Senior Advisor bei LähiTapiola: „Die Digitalisierung ist für unser Geschäft von wesentlicher Bedeutung und wir suchen aktiv nach Möglichkeiten, unsere Kunden noch besser zu bedienen. Wir sind schon seit einiger Zeit in Gesprächen mit dem Team von CollectiveCrunch, um zu definieren und zu präzisieren, wie die Linda Forest-Lösung uns bei der Bewertung von Waldschäden noch exakter und reaktionsschneller machen und die Leistungsmöglichkeiten der Künstlichen Intelligenz in unsere Dienstleistungen einbringen kann. Wir sind sehr gespannt auf die weitere Entwicklung und werden eng mit CollectiveCrunch zusammenarbeiten, um die Lösung zum Laufen zu bringen.“

Jarkko Lipponen, Chief Product Officer von CollectiveCrunch, sagt: „Linda Forest ist die leistungsfähigste Analyselösung, die es derzeit in der Forstwirtschaft gibt. Die Einbindung von Linda Forest in das Versicherungsgeschäft von LähiTapiola ist ein großer Schritt, um den Wert unserer Lösung über den Kernbereich der Forstwirtschaft hinaus zu belegen.“

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

LähiTapiola:

Marika Makkonen
Senior Advisor
marika.makkonen@lahitapiola.fi

Kirsi Jännes
Communications Specialist
kirsi.jannes@lahitapiola.fi

CollectiveCrunch:

Rolf Schmitz
CEO und Co-Founder
rs@collectivecrunch.com

Über LähiTapiola

Die LähiTapiola-Gruppe ist eine Unternehmensgruppe, die sich im Besitz ihrer Kunden befindet. Sie betreut Privatkunden, Landwirte, Unternehmer, Firmenkunden und Organisationen. Die Produkte und Dienstleistungen von LähiTapiola umfassen Sach-, Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investment- und Spardienstleistungen.

Über CollectiveCrunch

CollectiveCrunch ist ein führendes KI-Unternehmen in der Forstwirtschaft. Es sammelt Klima-, Geo- und Prozessdaten und verarbeitet diese Informationen zu KI-Modellen für eine bessere Vorhersage von Waldinventaren und die Überwachung der Kohlenstoffspeicherung in Wäldern für den Handel mit Kohlenstoff-Zertifikaten.

Kontakt
CollectiveCrunch Oy
Rolf Schmitz
Otakaari 5
02150 Espoo
+49 151 1972 6650
rs@collectivecrunch.com
www.collectivecrunch.com